Wer in Deutschland einen Führerschein machen möchte, muss bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören je nach Führerscheinklasse ein vorgeschriebenes Mindestalter, ein ordentlicher Wohnsitz in Deutschland, ausreichendes Sehvermögen und die persönliche Eignung zum sicheren Führen eines Kraftfahrzeugs. Für den Ersterwerb sind außerdem eine Fahrausbildung und die entsprechenden Prüfungen erforderlich. führerschein voraussetzungen.
Welche Voraussetzungen gelten genau? Welche Unterlagen werden benötigt? Und können auch Ausländer oder Personen mit ausländischem Wohnsitz einen deutschen Führerschein erwerben? In diesem Ratgeber erfahren Sie, was Sie 2026 beachten müssen und wie Sie Ihren Führerschein Schritt für Schritt beantragen können.

Die Voraussetzungen für einen Führerschein hängen von der gewünschten Fahrerlaubnisklasse ab. Für einen gewöhnlichen Pkw-Führerschein der Klasse B gelten teilweise andere Anforderungen als für einen Motorrad-, Lkw- oder Busführerschein.
Zu den wichtigsten allgemeinen Voraussetzungen gehören:
Die rechtlichen Grundlagen finden sich insbesondere in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Die konkreten Anforderungen können sich je nach Führerscheinklasse unterscheiden.
Eine der wichtigsten Voraussetzungen ist das gesetzliche Mindestalter. Nicht jede Führerscheinklasse kann im gleichen Alter erworben werden.
Hier ist eine Übersicht über wichtige Fahrerlaubnisklassen:
| Führerscheinklasse | Mindestalter (grundsätzlich) |
|---|---|
| AM | 15 bzw. 16 Jahre, abhängig von den geltenden Regelungen |
| A1 | 16 Jahre |
| A2 | 18 Jahre |
| A | 24 Jahre bei Direkteinstieg; 20 Jahre nach mindestens zwei Jahren A2 |
| B | 18 Jahre |
| B beim begleiteten Fahren (BF17) | 17 Jahre |
| BE | 18 Jahre, unter bestimmten Voraussetzungen 17 Jahre |
| C1 | 18 Jahre |
| C | grundsätzlich 21 Jahre; Ausnahmen möglich |
| D1 | grundsätzlich 21 Jahre; Ausnahmen möglich |
| D | grundsätzlich 24 Jahre; Ausnahmen möglich |
Bei einigen Klassen sind unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen niedrigere Altersgrenzen möglich. Das betrifft beispielsweise bestimmte Berufsausbildungen und Qualifikationen im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr.
Wichtig: Die Tabelle zeigt allgemeine Altersgrenzen und ist keine vollständige Aufstellung aller Sonderregelungen. Prüfen Sie vor der Antragstellung die für Ihre Klasse geltenden Vorschriften.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber über die Führerscheinklassen in Deutschland.
Wer eine deutsche Fahrerlaubnis erwerben möchte, muss grundsätzlich seinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben. Diese Voraussetzung ist besonders wichtig für Menschen, die aus dem Ausland nach Deutschland ziehen oder sich nur vorübergehend hier aufhalten.
Nach § 7 FeV wird ein ordentlicher Wohnsitz normalerweise angenommen, wenn eine Person wegen ihrer persönlichen und beruflichen Bindungen gewöhnlich mindestens 185 Tage im Jahr in Deutschland lebt.
Dabei kommt es nicht ausschließlich auf eine Meldeadresse an. Entscheidend sind auch die tatsächlichen Lebensverhältnisse und die persönlichen oder beruflichen Bindungen zum Wohnort.
Ein kurzer Besuch, ein Urlaub oder ein vorübergehender Aufenthalt in Deutschland reicht daher nicht automatisch aus, um hier eine Fahrerlaubnis zu erwerben.
Ja. Auch ausländische Staatsangehörige können grundsätzlich einen deutschen Führerschein erwerben, sofern sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
Dazu gehören insbesondere:
Die Staatsangehörigkeit allein entscheidet also nicht darüber, ob jemand einen deutschen Führerschein erwerben kann.
Wer bereits einen Führerschein aus einem anderen Land besitzt, sollte zunächst prüfen, ob eine Umschreibung oder Anerkennung möglich ist. In diesem Fall ist möglicherweise keine vollständige neue Fahrausbildung erforderlich.
Weitere Informationen finden Sie in unseren Ratgebern über den ausländischen Führerschein in Deutschland und das Umschreiben eines ausländischen Führerscheins.
Eine weitere wichtige Voraussetzung ist die Fahreignung. Bewerber müssen körperlich und geistig in der Lage sein, ein Kraftfahrzeug sicher im Straßenverkehr zu führen.
Dabei können verschiedene Faktoren eine Rolle spielen, zum Beispiel:
Nicht jede Erkrankung oder körperliche Einschränkung führt automatisch dazu, dass ein Führerschein nicht erworben werden kann. Entscheidend ist, ob die betreffende Person unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen sicher fahren kann.
Wenn der Fahrerlaubnisbehörde konkrete Tatsachen bekannt werden, die Zweifel an der Fahreignung begründen, kann sie unter bestimmten Voraussetzungen ein ärztliches Gutachten verlangen.
Bei bestimmten Fahrerlaubnisklassen, insbesondere im gewerblichen Güter- und Personenverkehr, gelten zusätzliche medizinische Anforderungen.
Die rechtlichen Grundlagen zur körperlichen und geistigen Eignung stehen in § 11 FeV.
Für die meisten üblichen Führerscheinklassen, darunter AM, A1, A2, A, B, BE, L und T, ist ein Sehtest vorgeschrieben.
Der Sehtest wird von einer amtlich anerkannten Sehteststelle durchgeführt. Dazu können entsprechend zugelassene Optiker gehören.
Bei der Untersuchung wird festgestellt, ob das Sehvermögen die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt. Der Bewerber erhält anschließend eine Sehtestbescheinigung.
Wenn das Ergebnis nicht ausreicht, kann eine augenärztliche Untersuchung erforderlich werden. Dabei wird genauer geprüft, ob das Sehvermögen für das sichere Führen eines Kraftfahrzeugs ausreicht.
Eine Sehhilfe wie eine Brille oder Kontaktlinsen kann unter Umständen helfen, die erforderlichen Werte zu erreichen. Falls beim Fahren eine Sehhilfe vorgeschrieben ist, kann dies als Auflage in der Fahrerlaubnis vermerkt werden.
Für Lkw- und Busführerscheine gelten strengere Anforderungen. Bewerber der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E müssen zusätzliche Nachweise über ihr Sehvermögen vorlegen.
Weitere Einzelheiten finden Sie in § 12 und Anlage 6 FeV.
Eine weitere wichtige Voraussetzung beim Führerscheinerwerb ist die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe.
Nach § 19 FeV umfasst diese Schulung mindestens neun Unterrichtseinheiten zu jeweils 45 Minuten. Dabei lernen die Teilnehmer grundlegende Maßnahmen, die bei Verkehrsunfällen und anderen medizinischen Notfällen erforderlich sein können.
Zu den Inhalten gehören beispielsweise:
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten die Bewerber eine Bescheinigung, die sie bei der Fahrerlaubnisbehörde vorlegen können.
Bei einer Erweiterung oder Neuerteilung einer Fahrerlaubnis kann unter bestimmten Voraussetzungen auf einen erneuten Nachweis verzichtet werden, wenn bereits eine entsprechende Schulung absolviert wurde.
Es ist sinnvoll, den Erste-Hilfe-Kurs frühzeitig zu absolvieren, damit der Nachweis rechtzeitig für den Führerscheinantrag vorliegt.
Neben den persönlichen Voraussetzungen müssen Bewerber verschiedene Dokumente bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde einreichen.
Für einen gewöhnlichen Führerschein der Klasse B werden üblicherweise folgende Unterlagen benötigt:
Je nach persönlicher Situation und Führerscheinklasse können weitere Dokumente erforderlich sein.
Bei Lkw- und Busführerscheinen sind beispielsweise zusätzliche ärztliche Nachweise und Untersuchungen vorgesehen. Für bestimmte Busführerscheinklassen kann außerdem ein Führungszeugnis verlangt werden.
Der Antrag wird bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde gestellt. Je nach Wohnort kann diese Behörde beispielsweise beim Landratsamt oder bei der Stadtverwaltung angesiedelt sein.
In manchen Regionen ist eine elektronische Antragstellung möglich. Andere Behörden verlangen eine persönliche Vorsprache oder bestimmte Originalunterlagen.
Informieren Sie sich deshalb vorab über die Anforderungen Ihrer örtlich zuständigen Behörde.
Die gesetzlichen Vorgaben zum Antrag und zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie in § 21 FeV.
Wer zum ersten Mal eine reguläre Fahrerlaubnis erwerben möchte, muss grundsätzlich eine entsprechende Fahrausbildung absolvieren.
Die Ausbildung erfolgt bei einer berechtigten Fahrschule und besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht.
Im Theorieunterricht lernen Fahrschüler die wichtigsten Verkehrsregeln und Vorschriften kennen. Dazu gehören unter anderem:
Der gesetzlich vorgeschriebene Unterrichtsumfang richtet sich nach der Führerscheinklasse und danach, ob es sich um einen Ersterwerb oder eine Erweiterung handelt.

In der praktischen Ausbildung lernen Fahrschüler, ein Kraftfahrzeug sicher zu bedienen und sich im Straßenverkehr richtig zu verhalten.
Dazu gehören beispielsweise:
Bei der Klasse B sind außerdem besondere Ausbildungsfahrten vorgeschrieben. Die Anzahl der zusätzlich benötigten Übungsstunden hängt vom individuellen Lernfortschritt ab.
Weitere Informationen zum Ablauf finden Sie in unserem Beitrag über die Führerscheinausbildung in Deutschland.
Nach der vorgeschriebenen Ausbildung müssen Bewerber die erforderlichen Prüfungen ablegen.
In der Theorieprüfung werden Kenntnisse über Verkehrsregeln, Verkehrszeichen, Gefahrensituationen und weitere relevante Themen geprüft.
Die Prüfung wird am Computer durchgeführt. Die Anzahl der Fragen und die Bewertung richten sich nach der jeweiligen Führerscheinklasse.
Eine gute Vorbereitung ist wichtig. Wer die Regeln versteht und regelmäßig übt, kann die Prüfungssituation besser bewältigen.
In der praktischen Prüfung müssen Bewerber zeigen, dass sie ein Fahrzeug sicher und verantwortungsvoll im Straßenverkehr führen können.
Der Prüfer achtet unter anderem auf:
Erst wenn die vorgeschriebenen Prüfungen erfolgreich absolviert und die Fahrerlaubnis wirksam erteilt wurde, darf die entsprechende Fahrerlaubnis genutzt werden.
Lesen Sie dazu auch unseren Ratgeber zur Führerscheinprüfung.
In Deutschland können Jugendliche unter bestimmten Voraussetzungen bereits mit 17 Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B erwerben. Dieses Modell wird als Begleitetes Fahren ab 17 (BF17) bezeichnet.
Nach bestandener Prüfung dürfen die Jugendlichen bis zum 18. Geburtstag grundsätzlich nur mit einer eingetragenen Begleitperson fahren.
Die Begleitperson muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören insbesondere:
Die Begleitperson muss in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sein und die gesetzlichen Anforderungen während der Begleitfahrten erfüllen.
Nach Vollendung des 18. Lebensjahres darf der Fahrerlaubnisinhaber grundsätzlich ohne Begleitperson fahren, sofern die Fahrerlaubnis wirksam erteilt wurde und keine anderen Beschränkungen entgegenstehen.
Ja. Wer einen Lkw- oder Busführerschein erwerben möchte, muss zusätzliche Anforderungen erfüllen.
Für die Klassen C und C1 sowie deren Anhängerklassen gelten unter anderem besondere Alters- und Eignungsanforderungen.
Bewerber müssen in der Regel:
Für Busführerscheine gelten zusätzliche Anforderungen. Dazu gehören je nach Klasse besondere Nachweise zur persönlichen und gesundheitlichen Eignung.
Wer beruflich im Güter- oder Personenverkehr tätig werden möchte, muss außerdem prüfen, ob eine zusätzliche Berufskraftfahrerqualifikation erforderlich ist.
Die genauen Voraussetzungen sind in der FeV und den einschlägigen Vorschriften zur Berufskraftfahrerqualifikation geregelt.
Wer bereits einen gültigen ausländischen Führerschein besitzt, muss nicht automatisch eine vollständige neue Führerscheinausbildung absolvieren.
Ob eine Umschreibung möglich ist, hängt unter anderem davon ab, in welchem Land der Führerschein ausgestellt wurde, ob das Dokument gültig ist und welche gesetzlichen Anerkennungsregeln gelten.
Bei EU- und EWR-Führerscheinen gelten grundsätzlich andere Regelungen als bei Führerscheinen aus Drittstaaten.
Je nach Herkunftsland können eine theoretische Prüfung, eine praktische Prüfung oder weitere Nachweise erforderlich sein. In manchen Fällen ist eine Umschreibung ohne erneute Prüfung möglich.
Wichtig ist, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anerkennung erfüllt sind. Ein ausländisches Dokument wird nicht allein dadurch zu einer gültigen deutschen Fahrerlaubnis, dass es registriert oder vorgelegt wird.
Informieren Sie sich deshalb vor einer Antragstellung über die für Ihr Herkunftsland geltenden Bestimmungen.
Hilfreiche Informationen finden Sie auf unseren Seiten zum ausländischen Führerschein und zum Umschreiben eines ausländischen Führerscheins.
Die Kosten für den Führerscheinerwerb sind nicht deutschlandweit einheitlich. Sie hängen von der Führerscheinklasse, der Fahrschule, dem Wohnort und dem individuellen Ausbildungsaufwand ab.
Zu den typischen Kostenpositionen gehören:
Wer die Gesamtkosten besser planen möchte, sollte vor der Anmeldung mehrere Fahrschulen vergleichen und sich die einzelnen Gebühren transparent erklären lassen.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Ratgeber über Fahrschul- und Führerscheinkosten.
Bevor Sie Ihren Antrag stellen, können Sie anhand dieser Checkliste prüfen, ob Sie die wichtigsten Voraussetzungen erfüllen.
Wenn Sie bei einem Punkt unsicher sind, sollten Sie sich vor der Antragstellung bei der zuständigen Behörde oder einer qualifizierten Fahrschule informieren.

Das Mindestalter hängt von der Führerscheinklasse ab. Für den regulären Pkw-Führerschein der Klasse B beträgt es 18 Jahre. Beim begleiteten Fahren ist der Erwerb unter den gesetzlichen Voraussetzungen bereits mit 17 Jahren möglich.
Für die üblichen Klassen wie AM, A1, A2, A und B ist grundsätzlich ein Sehtest erforderlich. Unter bestimmten Voraussetzungen kann stattdessen ein entsprechendes augenärztliches Zeugnis oder Gutachten vorgelegt werden.
Für Bewerber ist grundsätzlich eine Schulung in Erster Hilfe mit mindestens neun Unterrichtseinheiten vorgeschrieben. Bei einer Erweiterung oder Neuerteilung kann unter bestimmten Voraussetzungen auf einen erneuten Nachweis verzichtet werden.
Ja. Ausländische Staatsangehörige können grundsätzlich einen deutschen Führerschein erwerben, wenn sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Dazu gehört normalerweise auch ein ordentlicher Wohnsitz in Deutschland.
Nach § 7 FeV wird ein ordentlicher Wohnsitz grundsätzlich angenommen, wenn eine Person gewöhnlich mindestens 185 Tage im Jahr in Deutschland wohnt und die erforderlichen persönlichen oder beruflichen Bindungen bestehen. Es handelt sich nicht lediglich um eine formale Meldepflicht.
Für den regulären Erwerb einer deutschen Fahrerlaubnis ist grundsätzlich eine vorgeschriebene Fahrausbildung erforderlich. Die Ausbildung muss den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Für die Klasse B ist normalerweise keine allgemeine ärztliche Untersuchung vorgeschrieben. Ein Sehtest und die erforderliche Fahreignung müssen jedoch nachgewiesen beziehungsweise erfüllt werden. Wenn konkrete Zweifel an der Eignung bestehen, kann die Behörde zusätzliche Untersuchungen verlangen.
Üblicherweise werden ein gültiger Identitätsnachweis, ein biometrisches Passfoto, ein Sehtestnachweis, ein Erste-Hilfe-Nachweis und Angaben zur Fahrschule benötigt. Die zuständige Behörde kann weitere Dokumente verlangen.
Nach § 21 FeV kann die Fahrerlaubnis frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die jeweilige Klasse vorgeschriebenen Mindestalters beantragt werden. Die konkreten Abläufe sollten mit der zuständigen Behörde abgestimmt werden.
Wer in Deutschland einen Führerschein erwerben möchte, sollte sich frühzeitig mit den gesetzlichen Voraussetzungen beschäftigen. Das Mindestalter, der ordentliche Wohnsitz, die körperliche und geistige Eignung, der Sehtest und die Erste-Hilfe-Schulung gehören zu den wichtigsten Punkten.
Auch die erforderlichen Unterlagen und die Bearbeitungszeiten der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde sollten rechtzeitig eingeplant werden. Je nach Führerscheinklasse können zusätzliche medizinische Nachweise, Qualifikationen oder Prüfungen erforderlich sein.
Auf FahrenExperten finden Sie weitere Informationen zu Führerscheinklassen, Fahrausbildung, ausländischen Führerscheinen und den verschiedenen Schritten auf dem Weg zur Fahrerlaubnis. Nutzen Sie unsere Ratgeber, um sich gut auf Ihren Führerscheinantrag vorzubereiten und die nächsten Schritte informiert zu planen.