Driving Licence in Germany: Everything You Need to Know A driving licence is an important...
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WeiterlesenWer einen ausländischen Führerschein besitzt und nach Deutschland zieht, sollte sich frühzeitig über die geltenden Vorschriften informieren. Denn ob und wie lange ein ausländischer Führerschein in Deutschland anerkannt wird, hängt vor allem davon ab, in welchem Land die Fahrerlaubnis ausgestellt wurde und ob der Inhaber in Deutschland einen Wohnsitz begründet.
Für Führerscheine aus der Europäischen Union (EU) und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gelten grundsätzlich andere Regeln als für Fahrerlaubnisse aus sogenannten Drittstaaten. Während gültige EU- und EWR-Führerscheine grundsätzlich bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit in Deutschland anerkannt werden, müssen Inhaber eines Führerscheins aus einem Drittstaat bei einem dauerhaften Wohnsitz in Deutschland in der Regel die Sechsmonatsfrist beachten.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, was beim ausländischen Führerschein in Deutschland wichtig ist, wann eine Umschreibung erforderlich wird, ob eine Prüfung notwendig ist und welche Dokumente Sie benötigen können.
Weitere Informationen zu Führerschein, Fahrerlaubnis und Fahrschule finden Sie auf FahrenExperten.
Als ausländischer Führerschein wird grundsätzlich ein Führerscheindokument bezeichnet, das von einer ausländischen Behörde ausgestellt wurde.
Für die deutsche Anerkennung ist jedoch entscheidend, aus welchem Staat der Führerschein stammt.
Dabei wird insbesondere zwischen folgenden Gruppen unterschieden:
Diese Unterscheidung ist wichtig, weil für jede Kategorie unterschiedliche Anerkennungs- und Umschreibungsregeln gelten.

Ob ein ausländischer Führerschein in Deutschland gültig ist, hängt vom Herkunftsstaat und von der persönlichen Situation ab.
Wer einen gültigen Führerschein aus einem EU- oder EWR-Staat besitzt, darf damit grundsätzlich in Deutschland fahren. Eine Umschreibung ist bei einem Umzug nach Deutschland zunächst nicht erforderlich. Auch eine Übersetzung des EU-/EWR-Führerscheins ist grundsätzlich nicht notwendig.
Zu den EWR-Staaten gehören:
Ein freiwilliger Umtausch in einen deutschen Führerschein ist grundsätzlich möglich.
Allerdings sollten Sie immer auf die Gültigkeitsdauer der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse achten.
Anders sieht es bei einem Führerschein aus einem Staat aus, der weder EU- noch EWR-Mitglied ist.
Wenn Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland begründen, wird eine Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat grundsätzlich nur für einen begrenzten Zeitraum anerkannt.
Nach den aktuellen Regeln gilt grundsätzlich eine Frist von sechs Monaten ab Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland. Danach darf mit dem ausländischen Führerschein grundsätzlich nicht mehr gefahren werden, sofern keine entsprechende deutsche Fahrerlaubnis vorliegt.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Frist einmalig um weitere sechs Monate verlängert werden. Dafür muss nachgewiesen werden, dass der Aufenthalt in Deutschland insgesamt nicht länger als zwölf Monate dauern wird.
Wer dauerhaft in Deutschland lebt und einen Führerschein aus einem Drittstaat besitzt, muss sich rechtzeitig um die Umschreibung des ausländischen Führerscheins kümmern.
Der Antrag wird grundsätzlich bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde am Wohnort gestellt.
Welche Voraussetzungen gelten, hängt vom Ausstellerstaat ab.
Bei bestimmten Staaten bestehen zwischen Deutschland und dem jeweiligen Land Anerkennungsregelungen. In solchen Fällen kann die Umschreibung ohne oder mit reduzierten Prüfungsanforderungen möglich sein.
Bei anderen Staaten müssen dagegen sowohl eine theoretische als auch eine praktische Prüfung abgelegt werden.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch in unserem Beitrag Führerschein umschreiben.
Das hängt vom Herkunftsland des Führerscheins ab.
Bei bestimmten Drittstaaten bestehen besondere Regelungen. Die sogenannte Staatenliste nach Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) legt fest, für welche Staaten und Fahrerlaubnisklassen bei der Umschreibung Erleichterungen bestehen.
Für Staaten, die nicht unter entsprechende Anerkennungsregelungen fallen, müssen Antragsteller grundsätzlich die theoretische und praktische Prüfung ablegen. Eine vollständige Fahrschulausbildung mit gesetzlich vorgeschriebener Mindestzahl an Übungsfahrten ist dabei grundsätzlich nicht erforderlich.
Das bedeutet:
Ausländischen Führerschein besitzen ≠ automatisch deutschen Führerschein erhalten.
Entscheidend sind Herkunftsland, Fahrerlaubnisklasse und die konkreten Anerkennungsregeln.
Bei einer Umschreibung eines Drittstaatenführerscheins, für die Prüfungen erforderlich sind, besteht grundsätzlich keine Pflicht, eine komplette deutsche Fahrschulausbildung zu absolvieren.
Es gibt auch keine allgemeine vorgeschriebene Mindestzahl an Übungsfahrten für diesen Fall. Allerdings kann praktische Vorbereitung auf die deutsche Prüfung sehr sinnvoll sein.
Ein Fahrlehrer kann beispielsweise helfen, sich mit folgenden Besonderheiten vertraut zu machen:
Weitere Informationen finden Sie auf FahrenExperten.
Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt vom konkreten Fall und der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ab.
Typischerweise können unter anderem folgende Dokumente verlangt werden:
Die Behörde kann außerdem prüfen, ob der ausländische Führerschein echt und gültig ist.
Deshalb sollten Sie sich vor der Antragstellung bei der für Ihren Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde über die aktuell erforderlichen Unterlagen informieren.
Nicht jeder ausländische Führerschein muss zwingend übersetzt werden.
Bei EU- und EWR-Führerscheinen ist grundsätzlich keine Übersetzung erforderlich.
Bei Führerscheinen aus Drittstaaten kann dagegen eine Übersetzung notwendig sein.
Nach den aktuellen Informationen des ADAC müssen Inhaber eines Drittstaatenführerscheins während der ersten sechs Monate grundsätzlich eine Übersetzung mitführen, wenn der Führerschein nicht in deutscher Sprache ausgestellt ist oder nicht dem entsprechenden internationalen Muster entspricht. Für bestimmte Staaten bestehen Ausnahmen.
Da die Anforderungen vom Dokument und Herkunftsstaat abhängen können, sollte im Zweifel die zuständige Fahrerlaubnisbehörde kontaktiert werden.
Wenn Sie nur vorübergehend in Deutschland sind und keinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland begründen, gelten andere Regeln.
Touristen und andere Personen ohne deutschen Wohnsitz können unter bestimmten Voraussetzungen mit einem gültigen ausländischen Führerschein in Deutschland fahren.
Bei einem Führerschein aus einem Drittstaat kann zusätzlich eine Übersetzung oder ein internationaler Führerschein erforderlich sein.
Entscheidend ist deshalb nicht nur die Frage:
„Aus welchem Land kommt mein Führerschein?“
Sondern auch:
„Habe ich meinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland begründet?“

Für die Anerkennung eines ausländischen Führerscheins spielt der Wohnsitz eine zentrale Rolle.
Als ordentlicher Wohnsitz wird grundsätzlich der Ort betrachtet, an dem eine Person gewöhnlich lebt. Für die Beurteilung wird insbesondere auf einen Aufenthalt von mindestens 185 Tagen im Kalenderjahr abgestellt.
Wer beispielsweise dauerhaft nach Deutschland zieht, sollte daher nicht davon ausgehen, dass der ausländische Führerschein ubegrenzt genutzt werden kann.
Ein US-amerikanischer Führerschein gehört zu den Drittstaatenführerscheinen.
Wer dauerhaft nach Deutschland zieht, muss deshalb die deutschen Anerkennungs- und Umschreibungsregeln beachten.
Die konkreten Anforderungen können davon abhängen, aus welchem US-Bundesstaat der Führerschein stammt und welche Fahrerlaubnisklasse betroffen ist.
Bei bestimmten US-Führerscheinen können zusätzliche Nachweise erforderlich sein. Auch die Gültigkeit des Dokuments spielt eine wichtige Rolle.
Seit dem Brexit gelten für britische Führerscheine besondere Regeln.
Großbritannien gehört nicht mehr zur EU. Für einen britischen Führerschein gelten deshalb grundsätzlich die Regelungen für Drittstaaten, wobei zwischen verschiedenen Fällen unterschieden werden muss.
Wer dauerhaft nach Deutschland zieht, sollte daher rechtzeitig prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Umschreibung erforderlich ist.
Die Schweiz ist kein EU-Mitglied, gehört aber zu den Staaten, für deren Führerscheine besondere Regelungen gelten.
Ein gültiger Schweizer Führerschein wird in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Bei einem dauerhaften Wohnsitz können dennoch Umschreibungs- beziehungsweise Umtauschvorschriften relevant sein.
Auch bei der Frage einer Übersetzung bestehen besondere Regelungen.
Für ukrainische Führerscheine gelten derzeit besondere europäische Regelungen.
Ukrainische Führerscheine von Personen mit entsprechendem Schutzstatus werden derzeit für die Dauer des Schutzstatus in Deutschland und den anderen EU-Mitgliedstaaten anerkannt. Eine beglaubigte Übersetzung oder ein internationaler Führerschein ist dabei nicht erforderlich.
Da sich die rechtliche Situation ändern kann, sollten Betroffene bei einem dauerhaften Aufenthalt die aktuellen Vorgaben prüfen.
Auch für Montenegro gibt es aktuelle Änderungen bei den Umschreibungsregeln.
Nach der jüngsten Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung wurden Montenegro und die Ukraine in die Staatenliste aufgenommen. Die entsprechenden Regelungen zur prüfungsfreien Umschreibung müssen beziehungsweise mussten nach den aktuellen Veröffentlichungs- und Inkrafttretensvoraussetzungen umgesetzt werden.
Bei konkreten Anträgen sollte daher immer der aktuelle Stand bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde geprüft werden.
Wenn Sie mit einem Drittstaatenführerschein dauerhaft in Deutschland leben und die sechsmonatige Anerkennungsfrist abgelaufen ist, dürfen Sie grundsätzlich nicht einfach weiterfahren.
Nach Ablauf der Anerkennungsfrist benötigen Sie eine entsprechende deutsche Fahrerlaubnis.
Wer trotzdem fährt, riskiert rechtliche Konsequenzen. Das Fahren nach Ablauf der Anerkennungsfrist kann als Fahren ohne Fahrerlaubnis behandelt werden.
Deshalb ist es wichtig, die Umschreibung rechtzeitig vor Ablauf der Frist einzuleiten.
Bei gültigen EU- oder EWR-Führerscheinen ist eine Umschreibung grundsätzlich freiwillig möglich.
Eine Pflicht zur sofortigen Umschreibung besteht bei einem gültigen EU-/EWR-Führerschein nach einem Umzug nach Deutschland grundsätzlich nicht.
Ein freiwilliger Umtausch kann jedoch in bestimmten Situationen praktisch sein, beispielsweise wenn ein einheitliches deutsches Führerscheindokument gewünscht wird.
Wenn eine Umschreibung eine Prüfung voraussetzt, sollte man die deutschen Prüfungsanforderungen nicht unterschätzen.
Die theoretische Prüfung behandelt unter anderem:
Die praktische Prüfung bewertet dagegen die tatsächliche sichere Fahrzeugführung.
Wer seinen ausländischen Führerschein umschreiben möchte und eine Prüfung ablegen muss, kann deshalb von einer gezielten Vorbereitung profitieren.
Mehr Informationen finden Sie in unseren Ratgebern zur Führerscheinprüfung und zum Theorieprüfung Führerschein.

Bei der Nutzung oder Umschreibung eines ausländischen Führerscheins passieren häufig Fehler.
Bei Drittstaatenführerscheinen sollte die Frist nach Begründung des Wohnsitzes genau beachtet werden.
Ein EU-Führerschein wird grundsätzlich anders behandelt als ein Führerschein aus einem Drittstaat.
Bei bestimmten Drittstaatenführerscheinen kann eine Übersetzung erforderlich sein.
Die Bearbeitung kann Zeit benötigen. Deshalb sollten Sie sich frühzeitig informieren.
Nicht jeder ausländische Führerschein kann ohne weitere Prüfung in einen deutschen Führerschein umgeschrieben werden.
Wenn Sie einen ausländischen Führerschein besitzen und dauerhaft in Deutschland leben, kann folgende Checkliste hilfreich sein:
☐ Herkunftsland des Führerscheins feststellen
☐ Prüfen, ob EU/EWR oder Drittstaat
☐ Wohnsitz in Deutschland feststellen
☐ Gültigkeitsdauer prüfen
☐ Sechsmonatsfrist bei Drittstaaten beachten
☐ Zuständige Fahrerlaubnisbehörde kontaktieren
☐ Benötigte Dokumente zusammenstellen
☐ Übersetzung prüfen
☐ gegebenenfalls Klassifizierung organisieren
☐ prüfen, ob Theorieprüfung erforderlich ist
☐ prüfen, ob praktische Prüfung erforderlich ist
☐ Antrag rechtzeitig stellen
Bei gültigen EU-/EWR-Führerscheinen besteht grundsätzlich eine Anerkennung bis zum Ablauf der jeweiligen Fahrerlaubnis. Bei Drittstaatenführerscheinen gilt nach Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland grundsätzlich eine sechsmonatige Anerkennungsfrist.
Das hängt vom Herkunftsstaat ab. EU-/EWR-Führerscheine müssen grundsätzlich nicht unmittelbar umgeschrieben werden. Bei Drittstaatenführerscheinen ist nach Ablauf der Anerkennungsfrist grundsätzlich eine deutsche Fahrerlaubnis erforderlich.
Nicht immer. Bei bestimmten Staaten kann die Umschreibung ohne Prüfung oder mit erleichterten Bedingungen möglich sein. Bei anderen Drittstaaten sind Theorie- und Praxisprüfung erforderlich.
Das hängt vom Herkunftsstaat, dem Führerscheindokument und der jeweiligen Situation ab. Für EU-/EWR-Führerscheine ist grundsätzlich keine Übersetzung erforderlich. Bei bestimmten Drittstaaten kann eine Übersetzung notwendig sein.
Unter bestimmten Voraussetzungen ja. Wer keinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland hat, kann mit einem gültigen ausländischen Führerschein fahren. Bei Drittstaaten können zusätzliche Dokumente wie eine Übersetzung erforderlich sein.
Wenn Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland begründet haben und die sechsmonatige Anerkennungsfrist abgelaufen ist, benötigen Sie grundsätzlich eine deutsche Fahrerlaubnis. Andernfalls kann das Fahren als Fahren ohne Fahrerlaubnis gewertet werden.
Ein ausländischer Führerschein kann in Deutschland grundsätzlich anerkannt werden – allerdings gelten je nach Herkunftsland unterschiedliche Regeln.
Die wichtigste Unterscheidung lautet:
EU/EWR-Führerschein:
Ein gültiger Führerschein wird grundsätzlich bis zum Ablauf seiner Gültigkeit anerkannt und muss nach einem Umzug nach Deutschland nicht sofort umgeschrieben werden.
Drittstaatenführerschein:
Bei Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland gilt grundsätzlich eine Anerkennungsfrist von sechs Monaten. Danach ist für das weitere Fahren grundsätzlich eine deutsche Fahrerlaubnis erforderlich. Je nach Herkunftsland kann für die Umschreibung eine theoretische und/oder praktische Prüfung erforderlich sein.
Wer einen ausländischen Führerschein in Deutschland besitzt, sollte deshalb nicht nur auf das Ablaufdatum des Dokuments achten. Entscheidend sind auch Wohnsitz, Herkunftsland, Fahrerlaubnisklasse und die jeweils geltenden Anerkennungsregeln.
Weitere Informationen rund um Führerschein, Fahrerlaubnis, Führerschein umschreiben, ausländischen Führerschein umschreiben und EU Führerschein finden Sie bei FahrenExperten.
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