Dein Weg zum Führerschein

Der Führerschein ist für viele Menschen ein wichtiger Bestandteil des Alltags. Ob für den täglichen Weg zur Arbeit, den Einkauf oder längere Reisen – ein gültiger Führerschein ist für die Teilnahme am Straßenverkehr unverzichtbar. Doch nicht jeder alte Führerschein darf dauerhaft weiterverwendet werden. In Deutschland besteht eine gesetzliche Führerschein-Umtauschpflicht, nach der ältere Papier- und Kartenführerscheine schrittweise durch einen einheitlichen EU-Kartenführerschein ersetzt werden müssen. Führerschein Umtausch Pflicht.

Viele Fahrer fragen sich deshalb: Muss ich meinen alten Führerschein umtauschen? Welche Frist gilt für mein Dokument? Was passiert, wenn ich den Termin verpasse? Und entstehen durch den Umtausch zusätzliche Prüfungen oder Kosten?

In diesem Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige zur Führerschein-Umtauschpflicht in Deutschland. Wir erklären die aktuellen Fristen, zeigen, welche Dokumente benötigt werden, und erläutern, wie der Umtausch bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde funktioniert.

Führerschein in Hand mit Euro-Banknoten Symbolbild Mobilität und Finanzen 03.02.26, Eisenbach: Symbolfoto, Illustrationsbild, Symbolbild, Illustrationsfoto, Alltagsszene Eine Hand hält einen deutschen Führerschein vor mehreren Euro-Banknoten auf einem Holztisch. Das Motiv steht symbolisch für Mobilität, persönliche Dokumente, finanzielle Ausgaben, Alltag und Identität in Deutschland. Eisenbach Hessen Deutschland *** Driving license in hand with euro banknotes Symbolic image mobility and finances 03 02 26, Eisenbach Symbolic photo, illustration image, symbolic image, illustration photo, everyday scene A hand holds a German driving license in front of several euro banknotes on a wooden table The motif is symbolic of mobility, p Copyright: xW2Artx/xKlaraxMichelx

Was bedeutet die Führerschein-Umtauschpflicht?

Die Führerschein-Umtauschpflicht bedeutet, dass bestimmte ältere Führerscheindokumente innerhalb gesetzlich festgelegter Fristen gegen einen neuen EU-Kartenführerschein ausgetauscht werden müssen.

Betroffen sind Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Dazu gehören insbesondere:

Ziel der Regelung ist es, innerhalb der Europäischen Union einheitliche und besser fälschungssichere Führerscheindokumente einzuführen. Außerdem sollen Lichtbilder und persönliche Angaben regelmäßig aktualisiert werden.

Die rechtliche Grundlage bildet die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), insbesondere § 24a in Verbindung mit Anlage 8e.

Nach der gesetzlichen Regelung verlieren ältere Führerscheine nach Ablauf ihrer jeweiligen Umtauschfrist ihre Gültigkeit als Dokument. Die zugrunde liegende Fahrerlaubnis bleibt bei einem gewöhnlichen Pflichtumtausch grundsätzlich bestehen.

Die gesetzlichen Bestimmungen können Sie direkt nachlesen:

Weitere Informationen zu den verschiedenen Fahrerlaubnisklassen finden Sie in unserer Übersicht zur Führerschein-Klassifizierung.

Wer muss seinen Führerschein umtauschen?

Grundsätzlich müssen alle Inhaber eines deutschen Führerscheins, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, die jeweils geltende Umtauschfrist beachten.

Welche Frist für Sie gilt, hängt davon ab, wann Ihr Führerschein ausgestellt wurde und um welche Art von Dokument es sich handelt.

Dabei wird zwischen zwei Gruppen unterschieden:

1. Papierführerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden

Bei diesen Dokumenten richtet sich die Umtauschfrist grundsätzlich nach dem Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers.

2. Kartenführerscheine, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurden

Bei diesen Führerscheinen ist das Ausstellungsjahr entscheidend.

Eine wichtige Ausnahme besteht für Personen, die vor 1953 geboren wurden. Für sie gilt grundsätzlich der 19. Januar 2033 als Umtauschfrist, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Die offizielle Übersicht finden Sie auf der Website der Bundesregierung zum Führerscheinumtausch.

Führerschein-Umtauschpflicht: Welche Fristen gelten 2026 und 2027?

Die Umtauschfristen wurden in Deutschland gestaffelt festgelegt. Dadurch soll verhindert werden, dass alle Führerscheininhaber gleichzeitig einen neuen Führerschein beantragen müssen.

Da wir uns im November 2026 befinden, ist besonders der nächste Stichtag am 19. Januar 2027 relevant.

Umtauschfristen für alte Papierführerscheine

Für Papierführerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, gelten folgende Fristen:

GeburtsjahrUmtauschfrist
Vor 195319. Januar 2033
1953–195819. Januar 2022
1959–196419. Januar 2023
1965–197019. Januar 2024
1971 oder später19. Januar 2025

Die meisten dieser Fristen sind bereits abgelaufen. Personen, die vor 1953 geboren wurden, haben jedoch die besondere Frist bis zum 19. Januar 2033.

Umtauschfristen für Kartenführerscheine

Für Kartenführerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 bis zum 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, gelten diese Fristen:

AusstellungsjahrUmtauschfrist
1999–200119. Januar 2026
2002–200419. Januar 2027
2005–200719. Januar 2028
200819. Januar 2029
200919. Januar 2030
201019. Januar 2031
201119. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 201319. Januar 2033

Wichtig für 2027: Wenn Ihr Kartenführerschein zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurde, müssen Sie ihn spätestens bis zum 19. Januar 2027 umtauschen.

Das Ausstellungsdatum finden Sie auf der Vorderseite Ihres Kartenführerscheins im Feld 4a.

Die vollständigen Fristen stehen in Anlage 8e der Fahrerlaubnis-Verordnung.

Warum müssen alte Führerscheine umgetauscht werden?

Die Umtauschpflicht geht auf die europäische Führerscheinrichtlinie zurück. Ziel ist es, die unterschiedlichen Führerscheinformate in Europa schrittweise zu vereinheitlichen.

Früher gab es in Deutschland verschiedene Dokumente. Neben grauen und rosafarbenen Papierführerscheinen waren auch ältere Kartenführerscheine verbreitet.

Diese Dokumente unterscheiden sich teilweise erheblich hinsichtlich Gestaltung, Sicherheitsmerkmalen und Aktualität der persönlichen Daten.

Der neue EU-Kartenführerschein bietet mehrere Vorteile:

Die Umstellung bedeutet jedoch nicht, dass jeder Fahrer seine Fahrerlaubnis neu erwerben muss. Es handelt sich grundsätzlich um einen verwaltungstechnischen Dokumententausch.

Weitere Informationen zur rechtlichen Bedeutung der Fahrerlaubnisklassen finden Sie in unserem Artikel über den deutschen Führerschein.

Was passiert, wenn man den Führerschein nicht rechtzeitig umtauscht?

Wer die gesetzliche Umtauschfrist versäumt, muss mit Konsequenzen rechnen.

Nach Ablauf der jeweiligen Frist verliert das alte Führerscheindokument seine Gültigkeit. Die zugrunde liegende Fahrerlaubnis bleibt beim gewöhnlichen Pflichtumtausch jedoch grundsätzlich bestehen.

Bei einer Verkehrskontrolle kann ein Verwarnungsgeld von 10 Euro fällig werden, wenn der vorgeschriebene Umtausch nicht erfolgt ist.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen einem ungültigen Führerscheindokument und einer fehlenden Fahrerlaubnis. Wer lediglich die Umtauschfrist für das Dokument versäumt hat, befindet sich rechtlich nicht automatisch in derselben Situation wie jemand, dessen Fahrerlaubnis entzogen wurde.

Trotzdem sollten Sie den Umtausch möglichst schnell nachholen. Ein gültiges Dokument ist erforderlich, um Ihre Fahrerlaubnis ordnungsgemäß nachzuweisen. Auch bei Fahrten ins Ausland kann ein ungültiges Dokument zu Schwierigkeiten führen.

Weitere Informationen zu abgelaufenen Dokumenten finden Sie in unserem Ratgeber Führerschein abgelaufen – was tun?.

Wo kann man den Führerschein umtauschen?

Für den Führerscheinumtausch ist grundsätzlich die Fahrerlaubnisbehörde an Ihrem aktuellen Hauptwohnsitz zuständig.

Je nach Stadt oder Landkreis kann der Antrag unterschiedlich gestellt werden. Viele Behörden bieten inzwischen Online-Dienste an. Andere verlangen einen persönlichen Termin.

Sie sollten deshalb zunächst die Website Ihrer örtlichen Fahrerlaubnisbehörde aufrufen und prüfen, welche Möglichkeiten zur Antragstellung bestehen.

Der typische Ablauf ist:

  1. Zuständige Fahrerlaubnisbehörde ermitteln.
  2. Erforderliche Unterlagen vorbereiten.
  3. Antrag online oder persönlich einreichen.
  4. Verwaltungsgebühr bezahlen.
  5. Neuen EU-Kartenführerschein erhalten.

Wenn Ihr alter Papierführerschein nicht von der Behörde Ihres aktuellen Wohnortes ausgestellt wurde, kann zusätzlich eine sogenannte Karteikartenabschrift erforderlich sein. Diese wird bei der ursprünglich ausstellenden Behörde angefordert.

Offizielle Informationen zum Verfahren finden Sie auch im Bundesportal.

Welche Unterlagen werden für den Führerscheinumtausch benötigt?

Für den Umtausch eines alten Führerscheins werden normalerweise nur wenige Dokumente benötigt.

In der Regel sollten Sie folgende Unterlagen vorbereiten:

Die genauen Anforderungen können je nach Behörde und persönlicher Situation variieren.

Wenn Sie einen alten Papierführerschein besitzen und dieser von einer anderen Behörde ausgestellt wurde, fragen Sie rechtzeitig nach der Karteikartenabschrift. So vermeiden Sie Verzögerungen bei der Bearbeitung.

Wie viel kostet der Pflichtumtausch des Führerscheins?

Der Führerscheinumtausch ist gebührenpflichtig. Die Kosten setzen sich aus der Verwaltungsgebühr und gegebenenfalls zusätzlichen Leistungen zusammen.

Nach den aktuellen Angaben des Bundesverkehrsministeriums beträgt die grundlegende Gebühr in der Regel:

LeistungGebühr
Verwaltungsgebühr für den Umtausch25,50 Euro
Zusätzliche Gebühr nach GebOSt1,00 Euro
Optionaler Direktversandca. 6,50 Euro

Damit können die Gesamtkosten bei Nutzung des Direktversands ungefähr 33 Euro betragen. Die tatsächlich anfallenden Gebühren sollten Sie vor der Antragstellung bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde überprüfen.

Die Gebührenangaben finden Sie in den FAQ des Bundesverkehrsministeriums zum Führerscheinumtausch.

Wenn Sie sich auch für andere Kosten rund um den Führerscheinerwerb interessieren, lesen Sie unseren Ratgeber über Fahrschulkosten.

Muss man beim Führerscheinumtausch eine neue Fahrprüfung machen?

Nein. Beim gesetzlich vorgeschriebenen Umtausch eines alten Führerscheins muss normalerweise keine neue theoretische oder praktische Fahrprüfung abgelegt werden.

Der Umtausch ist eine verwaltungstechnische Maßnahme. Ihre bisher erworbenen Fahrerlaubnisklassen und die damit verbundenen Rechte bleiben grundsätzlich bestehen.

Auch eine regelmäßige ärztliche Untersuchung ist allein wegen des gewöhnlichen Pflichtumtauschs nicht vorgeschrieben.

Eine Ausnahme kann bestehen, wenn die Fahrerlaubnisbehörde aufgrund konkreter Tatsachen Zweifel an der körperlichen oder geistigen Fahreignung hat. Für bestimmte Fahrerlaubnisklassen, insbesondere im gewerblichen Güter- und Personenverkehr, gelten außerdem eigenständige medizinische Anforderungen.

Wenn Sie sich über die verschiedenen Fahrerlaubnisklassen informieren möchten, finden Sie weitere Details in unserer Übersicht zur Führerschein-Klassifizierung.

Wie lange ist der neue EU-Führerschein gültig?

Der neue EU-Kartenführerschein ist grundsätzlich 15 Jahre gültig.

Nach Ablauf dieser Frist muss das Dokument erneut ausgestellt werden. Diese Regelung gilt für Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, und damit auch für die im Rahmen der Umtauschpflicht neu ausgestellten Dokumente.

Wichtig ist, dass die 15-jährige Gültigkeit grundsätzlich nur das Dokument betrifft. Bei den gewöhnlichen Fahrerlaubnisklassen wie AM, A und B bleibt die Fahrerlaubnis normalerweise unbefristet bestehen.

Bei den Klassen C und D gelten hingegen eigene zeitliche Befristungen für die Fahrerlaubnis.

Die rechtlichen Einzelheiten stehen in § 24a FeV:
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__24a.html

Gilt die Führerschein-Umtauschpflicht auch für Motorradfahrer?

Ja. Die Umtauschpflicht gilt nicht nur für Pkw-Führerscheine, sondern auch für Motorradführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden.

Wer beispielsweise einen alten Führerschein mit den Klassen A, A1 oder A2 besitzt, muss die entsprechende Umtauschfrist beachten.

Der Umtausch führt grundsätzlich nicht dazu, dass eine neue Motorradprüfung abgelegt werden muss. Die bisher erworbenen Fahrerlaubnisrechte bleiben nach Maßgabe der gesetzlichen Überführungsregelungen erhalten.

Weitere Informationen zu den Motorradklassen finden Sie in unserem Beitrag über den Motorradführerschein.

Was sollten Autofahrer vor dem Führerscheinumtausch beachten?

Bevor Sie den Antrag stellen, sollten Sie einige Punkte überprüfen:

1. Ausstellungsdatum kontrollieren: Bei einem alten Kartenführerschein ist das Datum im Feld 4a entscheidend.

2. Umtauschfrist feststellen: Vergleichen Sie das Ausstellungsjahr beziehungsweise Ihr Geburtsjahr mit Anlage 8e FeV.

3. Termin rechtzeitig buchen: Besonders vor einem wichtigen Stichtag kann es bei Fahrerlaubnisbehörden zu längeren Wartezeiten kommen.

4. Unterlagen vollständig vorbereiten: Ein fehlendes Passfoto oder eine noch nicht vorliegende Karteikartenabschrift kann die Bearbeitung verzögern.

5. Fahrerlaubnisklassen überprüfen: Kontrollieren Sie nach Erhalt des neuen Dokuments, ob die bisherigen Klassen und Schlüsselzahlen korrekt übernommen wurden.

Wer diese Schritte frühzeitig erledigt, kann unnötige Verzögerungen vermeiden.

Häufig gestellte Fragen zur Führerschein-Umtauschpflicht

1. Ist der Führerscheinumtausch in Deutschland Pflicht?

Ja. Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen innerhalb der gesetzlich festgelegten Fristen gegen einen neuen EU-Kartenführerschein ausgetauscht werden.

2. Bis wann muss ich meinen Führerschein 2027 umtauschen?

Kartenführerscheine, die zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurden, müssen spätestens bis zum 19. Januar 2027 umgetauscht werden. Für Papierführerscheine gelten andere, nach Geburtsjahr gestaffelte Fristen.

3. Muss ich meinen Führerschein umtauschen, wenn er noch nicht abgelaufen ist?

Ja. Entscheidend ist nicht nur das aufgedruckte Ablaufdatum, sondern auch die gesetzliche Umtauschfrist. Ein alter Führerschein kann deshalb bereits umtauschpflichtig sein, obwohl er ursprünglich noch kein individuelles Ablaufdatum hatte.

4. Was kostet der Pflichtumtausch?

Die grundlegende Gebühr beträgt nach den Angaben des Bundesverkehrsministeriums in der Regel 25,50 Euro zuzüglich einer weiteren Gebühr von 1 Euro. Für den optionalen Direktversand können zusätzliche Kosten anfallen.

5. Muss ich beim Umtausch eine neue Fahrprüfung machen?

Nein. Beim normalen Pflichtumtausch ist keine neue theoretische oder praktische Fahrprüfung erforderlich.

6. Verliere ich meine Fahrerlaubnis, wenn ich die Umtauschfrist verpasse?

Nein, beim gewöhnlichen Pflichtumtausch bleibt die zugrunde liegende Fahrerlaubnis grundsätzlich bestehen. Das alte Dokument verliert nach Ablauf der Frist jedoch seine Gültigkeit.

7. Gilt die Umtauschpflicht auch für den Motorradführerschein?

Ja. Auch ältere Motorradführerscheine müssen innerhalb der vorgesehenen Fristen umgetauscht werden.

8. Wo muss ich meinen alten Führerschein umtauschen?

Der Antrag wird grundsätzlich bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres aktuellen Hauptwohnsitzes gestellt. Ob eine Online-Antragstellung möglich ist, hängt von Ihrer örtlichen Behörde ab.

9. Wie lange ist der neue Führerschein gültig?

Der neue EU-Kartenführerschein ist grundsätzlich 15 Jahre gültig. Danach muss das Dokument erneuert werden. Die Gültigkeit der zugrunde liegenden Fahrerlaubnis ist davon zu unterscheiden.

10. Muss ich meinen Führerschein umtauschen, wenn ich vor 1953 geboren wurde?

Ja, auch für Personen, die vor 1953 geboren wurden, gilt eine Umtauschpflicht. Die besondere Frist endet jedoch grundsätzlich erst am 19. Januar 2033, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Fazit: Führerschein-Umtauschpflicht rechtzeitig beachten

Die Führerschein-Umtauschpflicht betrifft Millionen von Menschen in Deutschland. Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen schrittweise durch den neuen EU-Kartenführerschein ersetzt werden.

Für Kartenführerscheine aus den Jahren 2002 bis 2004 endet die nächste wichtige Frist am 19. Januar 2027. Wer seinen Führerschein rechtzeitig umtauscht, vermeidet mögliche Verwarnungsgelder und Schwierigkeiten bei Verkehrskontrollen.

Der Umtausch ist normalerweise unkompliziert: Eine neue Fahrprüfung ist nicht erforderlich, und die bisherige Fahrerlaubnis bleibt grundsätzlich bestehen.

Prüfen Sie deshalb Ihr Ausstellungsdatum, informieren Sie sich über die geltende Frist und wenden Sie sich rechtzeitig an Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

Auf FahrenExperten.de finden Sie weitere hilfreiche Informationen zu Führerscheinklassen, Fahrerlaubnis, Führerscheinumtausch und den gesetzlichen Anforderungen in Deutschland.