In Deutschland müssen Millionen Autofahrerinnen und Autofahrer ihren alten Führerschein gegen einen neuen EU-Kartenführerschein umtauschen....
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In Deutschland müssen Millionen Autofahrerinnen und Autofahrer ihren alten Führerschein gegen einen neuen EU-Kartenführerschein umtauschen....
WeiterlesenDer Führerschein ist für viele Menschen ein wichtiger Bestandteil des Alltags. Ob für den täglichen...
WeiterlesenSie stellen bei einer Verkehrskontrolle oder beim Blick auf Ihren Führerschein fest, dass das Ablaufdatum überschritten ist? Dann stellt sich schnell die Frage: Führerschein abgelaufen – was tun? Darf man weiterhin Auto fahren? Muss man eine neue Fahrprüfung ablegen? Welche Unterlagen werden benötigt und wie schnell kann ein neuer Führerschein ausgestellt werden?
Zunächst ist es wichtig, zwischen einem abgelaufenen Führerscheindokument und einer abgelaufenen Fahrerlaubnis zu unterscheiden. Bei einem normalen Pkw-Führerschein der Klasse B betrifft die Befristung in der Regel nur das Dokument. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt grundsätzlich bestehen. Bei bestimmten Lkw- und Busklassen gelten dagegen befristete Fahrerlaubnisse, deren Verlängerung besondere Voraussetzungen erfordert.
In diesem Ratgeber von FahrenExperten erfahren Sie, was Sie bei einem abgelaufenen Führerschein unternehmen sollten, welche gesetzlichen Regelungen gelten und wie Sie einen neuen Führerschein beantragen.

Wenn Sie feststellen, dass Ihr Führerschein abgelaufen ist, sollten Sie zunächst prüfen, welche Art von Ablauf vorliegt.
Gehen Sie am besten folgendermaßen vor:
Der wichtigste Punkt ist die Unterscheidung zwischen der Gültigkeit des Dokuments und der Gültigkeit der Fahrerlaubnis. Davon hängt ab, welche rechtlichen Folgen eintreten.
Offizielle Informationen bietet das Bundesportal zur Neuausstellung eines abgelaufenen Führerscheins.
Nein. Ein abgelaufenes Führerscheindokument bedeutet nicht automatisch, dass die Fahrerlaubnis erloschen ist.
Seit dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine haben grundsätzlich eine Gültigkeit von 15 Jahren. Diese Befristung betrifft das Dokument und nicht automatisch die zugrunde liegende Fahrerlaubnis.
Das bedeutet: Wer beispielsweise die Klasse B besitzt, verliert seine Fahrerlaubnis nicht allein deshalb, weil das Ablaufdatum des Kartenführerscheins überschritten wurde.
Die Fahrerlaubnis bleibt grundsätzlich bestehen, sofern sie nicht aus einem anderen rechtlichen Grund entzogen, eingeschränkt oder anderweitig beendet wurde.
Allerdings ist das abgelaufene Dokument kein gültiger Führerscheinnachweis mehr. Nach § 25 FeV muss bei abgelaufener Dokumentgültigkeit ein neuer Führerschein beantragt werden.
Die gesetzlichen Regelungen finden Sie in:
Die Antwort hängt davon ab, ob nur das Dokument oder die Fahrerlaubnis selbst abgelaufen ist.
Bei einem normalen Pkw-Führerschein bleibt die Fahrerlaubnis grundsätzlich unbefristet bestehen. Wenn lediglich die 15-jährige Gültigkeit des Kartenführerscheins abgelaufen ist, liegt deshalb nicht automatisch ein Fahren ohne Fahrerlaubnis vor.
Trotzdem ist Vorsicht geboten: Das Dokument hat seine Gültigkeit verloren und muss erneuert werden. Das Bundesportal weist ausdrücklich darauf hin, dass mit dem abgelaufenen Führerschein nicht weiter am Straßenverkehr teilgenommen werden darf, bis ein gültiger Führerschein vorliegt.
Der ADAC unterscheidet ebenfalls zwischen der fortbestehenden Fahrerlaubnis und dem ungültigen Dokument. Er weist darauf hin, dass beim verpassten Umtausch eine Verwarnung von 10 Euro drohen kann. Im Ausland können zusätzliche Schwierigkeiten entstehen.
Die sicherste Vorgehensweise ist deshalb, das Fahrzeug bis zur Ausstellung eines gültigen Dokuments nicht selbst zu führen und die Erneuerung umgehend zu beantragen.
Bei den Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE ist die Situation anders.
Diese Fahrerlaubnisse werden grundsätzlich höchstens für fünf Jahre erteilt. Wenn die Gültigkeit der betreffenden Klasse abgelaufen ist, dürfen Sie die entsprechenden Fahrzeuge grundsätzlich nicht mehr führen, bis die Verlängerung wirksam erteilt wurde.
Eine bloße Antragstellung reicht nicht aus, um die abgelaufene Fahrerlaubnis weiter zu nutzen.
Weitere Informationen zu den verschiedenen Klassen finden Sie in unserer Führerschein-Klassifizierung.
Auch wenn Ihr Führerschein bereits seit mehreren Monaten oder Jahren abgelaufen ist, sollten Sie zunächst feststellen, ob nur das Dokument oder auch eine befristete Fahrerlaubnisklasse betroffen ist.
Bei den üblichen unbefristeten Pkw- und Motorradklassen bleibt die Fahrerlaubnis grundsätzlich erhalten.
Sie können bei der zuständigen Führerscheinstelle ein neues Dokument beantragen. Eine erneute Fahrschulausbildung oder Fahrprüfung ist für den normalen Dokumententausch grundsätzlich nicht erforderlich.
Bei Lkw- und Busklassen müssen Sie eine Verlängerung beantragen und die erforderlichen gesundheitlichen Nachweise vorlegen.
Die Behörde prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.
Bis die Verlängerung wirksam erteilt wurde, dürfen Sie die abgelaufene Klasse grundsätzlich nicht nutzen.
Ein ganz anderer Fall liegt vor, wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung entzogen wurde.
Dann reicht die einfache Erneuerung des Führerscheindokuments nicht aus. Sie müssen unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Neuerteilung beantragen. Je nach Einzelfall können zusätzliche Nachweise, eine medizinisch-psychologische Untersuchung oder weitere Maßnahmen erforderlich sein.
Weitere Informationen dazu bietet das Bundesportal zur Neuerteilung einer Fahrerlaubnis.

Wenn lediglich das Dokument abgelaufen ist, ist die Erneuerung normalerweise ein vergleichsweise einfacher Verwaltungsprozess.
Das Ablaufdatum des Kartenführerscheins steht in Feld 4b.
Bei den befristeten Fahrerlaubnisklassen finden Sie die jeweilige Gültigkeit zusätzlich in Feld 11.
Verwechseln Sie diese Angaben nicht. Ein abgelaufenes Dokument und eine abgelaufene Fahrerlaubnisklasse haben unterschiedliche rechtliche Folgen.
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes.
Dort erhalten Sie Informationen über:
Viele Behörden ermöglichen eine Terminvereinbarung über ihre Internetseite.
Für die Erneuerung eines normalen Führerscheins werden üblicherweise folgende Unterlagen verlangt:
Bei Lkw- und Busführerscheinen kommen die erforderlichen medizinischen Nachweise hinzu.
Reichen Sie die vollständigen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein.
Je nach Wohnort kann dies persönlich, schriftlich oder online erfolgen.
Nach Prüfung der Unterlagen wird ein neuer Führerschein ausgestellt. Das bisherige Dokument wird bei der Aushändigung normalerweise eingezogen oder entwertet.
Die Unterlagen hängen von der Fahrerlaubnisklasse und dem Grund der Erneuerung ab.
| Unterlage | Normaler Pkw-/Motorradführerschein | Lkw-/Busführerschein |
|---|---|---|
| Personalausweis oder Reisepass | Ja | Ja |
| Bisheriger Führerschein | In der Regel ja | In der Regel ja |
| Biometrisches Passfoto | In der Regel ja | In der Regel ja |
| Ärztliche Untersuchung | Normalerweise nicht | Ja |
| Nachweis des Sehvermögens | Normalerweise nicht | Ja |
| Weitere Eignungsnachweise | Normalerweise nicht | Je nach Klasse erforderlich |
Die zuständige Behörde kann zusätzliche Unterlagen verlangen. Prüfen Sie daher die örtlichen Anforderungen, bevor Sie einen Termin vereinbaren.
Die Kosten hängen davon ab, welche Art von Führerschein erneuert werden muss und welche Behörde zuständig ist.
Bei einem normalen Pkw-Führerschein können folgende Kosten entstehen:
Bei Lkw- und Busführerscheinen können weitere Kosten für ärztliche Untersuchungen und Sehvermögensnachweise anfallen.
Es gibt keine einheitliche bundesweite Gesamtgebühr für alle Fälle. Die Verwaltungsgebühren richten sich nach den geltenden Gebührenvorschriften und dem jeweiligen Verwaltungsverfahren.
Fragen Sie deshalb direkt bei Ihrer Führerscheinstelle nach dem aktuellen Betrag.
Weitere Informationen zu den allgemeinen Kosten rund um den Führerscheinerwerb finden Sie in unserem Beitrag Fahrschule Kosten.
Bei einem normalen Dokumententausch ist grundsätzlich keine neue theoretische oder praktische Prüfung erforderlich.
Das gilt für die üblichen unbefristeten Fahrerlaubnisklassen wie:
Die Fahrerlaubnis bleibt grundsätzlich bestehen. Es wird lediglich ein neues Dokument ausgestellt.
Bei befristeten Lkw- und Busklassen sind dagegen die vorgeschriebenen gesundheitlichen und sonstigen Eignungsnachweise notwendig. Eine reguläre erneute Fahrprüfung ist bei einer gewöhnlichen Verlängerung normalerweise nicht vorgesehen.
Wenn die Fahrerlaubnis entzogen wurde, handelt es sich um ein anderes Verfahren. In diesem Fall kann eine Neuerteilung mit zusätzlichen Anforderungen erforderlich sein.
Ein abgelaufener deutscher Führerschein kann im Ausland zu zusätzlichen Schwierigkeiten führen.
Auch wenn die zugrunde liegende deutsche Fahrerlaubnis bei den unbefristeten Klassen grundsätzlich bestehen bleibt, kann das abgelaufene Dokument außerhalb Deutschlands zu Problemen führen.
Das betrifft beispielsweise:
Wenn Sie sich dauerhaft in einem anderen EU- oder EWR-Staat aufhalten, können außerdem besondere Zuständigkeitsregeln für den Umtausch oder die Erneuerung gelten.
Wer seinen gewöhnlichen Wohnsitz außerhalb der EU oder des EWR hat, sollte sich bei einer deutschen Fahrerlaubnisbehörde oder der zuständigen deutschen Auslandsvertretung über das Verfahren informieren.
Verlassen Sie sich nicht darauf, dass ein abgelaufenes Dokument im Ausland genauso behandelt wird wie in Deutschland.
Nicht nur neuere Kartenführerscheine haben ein Ablaufdatum. Auch ältere Papierführerscheine und frühere Kartenführerscheine müssen nach einem gesetzlichen Zeitplan umgetauscht werden.
Für alte Kartenführerscheine, die zwischen 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, gelten Fristen nach dem Ausstellungsjahr.
| Ausstellungsjahr | Umtauschfrist |
|---|---|
| 1999–2001 | 19. Januar 2026 |
| 2002–2004 | 19. Januar 2027 |
| 2005–2007 | 19. Januar 2028 |
| 2008 | 19. Januar 2029 |
| 2009 | 19. Januar 2030 |
| 2010 | 19. Januar 2031 |
| 2011 | 19. Januar 2032 |
| 2012 bis 18. Januar 2013 | 19. Januar 2033 |
Wichtige Ausnahme: Personen, die vor 1953 geboren wurden, müssen ihren Führerschein unabhängig vom Ausstellungsjahr erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.
Bei alten Papierführerscheinen gelten grundsätzlich geburtsjahrabhängige Fristen. Auch hier gibt es die genannte Ausnahme für Personen, die vor 1953 geboren wurden.
Wenn Sie Ihre Frist verpasst haben, sollten Sie den Umtausch schnellstmöglich beantragen.
Die Umtauschfristen finden Sie auch in der offiziellen Fahrerlaubnis-Verordnung, Anlage 8e.

Die Fahrerlaubnis der Klasse B bleibt grundsätzlich bestehen, wenn nur das Dokument abgelaufen ist. Das Dokument selbst ist jedoch ungültig. Das Bundesportal rät ausdrücklich davon ab, bis zur Ausstellung eines gültigen Führerscheins weiterzufahren. Deshalb sollten Sie den neuen Führerschein umgehend beantragen und bis dahin auf das Fahren verzichten.
Wenn nur das Dokument einer unbefristeten Fahrerlaubnisklasse abgelaufen ist, liegt nicht automatisch Fahren ohne Fahrerlaubnis vor. Ein abgelaufenes Dokument kann jedoch ein Verwarnungsgeld nach sich ziehen. Bei einer tatsächlich abgelaufenen befristeten Fahrerlaubnis oder einer entzogenen Fahrerlaubnis ist die rechtliche Situation wesentlich ernster.
Es gibt keine allgemeine zusätzliche Schonfrist, innerhalb derer ein abgelaufenes Dokument weiterverwendet werden darf. Beantragen Sie die Neuausstellung so schnell wie möglich.
Ja. Seit dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind grundsätzlich 15 Jahre gültig. Danach muss das Dokument erneuert werden. Die zugrunde liegende Fahrerlaubnis der normalen Pkw- und Motorradklassen bleibt grundsätzlich unbefristet.
Nein. Bei einem normalen Dokumententausch ist keine neue Fahrprüfung erforderlich. Bei besonderen Fällen wie einer Neuerteilung nach Entzug können andere Voraussetzungen gelten.
Sie sollten den Umtausch unverzüglich beantragen. Die zugrunde liegende Fahrerlaubnis bleibt bei den üblichen unbefristeten Klassen grundsätzlich bestehen. Ein ungültiges Dokument kann allerdings ein Verwarnungsgeld nach sich ziehen und im Ausland Probleme verursachen.
Das hängt von der zuständigen Führerscheinstelle ab. Einige Behörden bieten digitale Anträge an, andere verlangen einen persönlichen Termin.
Bei einem gewöhnlichen Dokumententausch der Klasse B ist eine ärztliche Untersuchung grundsätzlich nicht erforderlich. Für bestimmte Lkw- und Busklassen gelten dagegen besondere gesundheitliche Anforderungen.
Sie müssen die Verlängerung der betreffenden Fahrerlaubnisklasse bei der zuständigen Führerscheinstelle beantragen und die erforderlichen medizinischen Nachweise vorlegen. Bis die Verlängerung wirksam erteilt wurde, dürfen Sie die abgelaufene Klasse grundsätzlich nicht nutzen.
Das hängt von Ihrem gewöhnlichen Wohnsitz und dem Staat ab, in dem Sie leben. Bei einem Wohnsitz in einem EU- oder EWR-Staat ist grundsätzlich die dort zuständige Behörde für bestimmte Umtauschvorgänge zuständig. Bei einem Wohnsitz außerhalb der EU oder des EWR sollten Sie das Verfahren mit einer deutschen Fahrerlaubnisbehörde klären.
Wenn Ihr Führerschein abgelaufen ist, sollten Sie zuerst feststellen, ob nur das Dokument oder auch die zugrunde liegende Fahrerlaubnis betroffen ist.
Bei einem normalen Pkw- oder Motorradführerschein bleibt die Fahrerlaubnis grundsätzlich bestehen, wenn lediglich das Dokument seine Gültigkeit verloren hat. Trotzdem muss ein neuer Führerschein beantragt werden. Bei befristeten Lkw- und Busklassen ist dagegen eine rechtzeitige Verlängerung der Fahrerlaubnis erforderlich.
Prüfen Sie das Ablaufdatum, stellen Sie die notwendigen Unterlagen zusammen und kontaktieren Sie Ihre zuständige Führerscheinstelle. So vermeiden Sie unnötige Verzögerungen und können Ihre Fahrerlaubnis wieder mit einem gültigen Dokument nachweisen.
Weitere Informationen zu Führerscheinklassen, Führerscheinprüfungen und rechtlichen Fragen finden Sie auf FahrenExperten.de.
In Deutschland müssen Millionen Autofahrerinnen und Autofahrer ihren alten Führerschein gegen einen neuen EU-Kartenführerschein umtauschen....
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