Die Führerschein Klassifizierung ist ein wichtiges Thema für alle Menschen, die ein Kraftfahrzeug führen möchten oder bereits einen Führerschein besitzen. In Deutschland wird die Fahrerlaubnis in unterschiedliche Klassen eingeteilt. Jede Klasse legt fest, welche Fahrzeuge eine Person fahren darf und welche gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen.
Ob Pkw, Motorrad, Lkw, Bus, Moped oder landwirtschaftliche Zugmaschine: Nicht jede Fahrerlaubnis berechtigt automatisch zum Führen sämtlicher Fahrzeugarten. Deshalb ist es wichtig, die verschiedenen Führerscheinklassen zu kennen und die Angaben auf dem eigenen Führerscheindokument richtig zu verstehen.
Besonders häufig entstehen Fragen bei der Auswahl der passenden Führerscheinklasse, beim Fahren mit Anhängern, bei älteren Führerscheinen und bei der Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnisse.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie die Führerschein Klassifizierung in Deutschland funktioniert, welche Fahrerlaubnisklassen es gibt, welche Fahrzeuge damit gefahren werden dürfen und was die Schlüsselzahlen auf der Rückseite des Führerscheins bedeuten.

Unter der Führerschein Klassifizierung versteht man die Einteilung von Fahrerlaubnissen in verschiedene Fahrzeugklassen. Diese Einteilung bestimmt, welche Arten von Kraftfahrzeugen eine Person nach erfolgreichem Erwerb der entsprechenden Fahrerlaubnis führen darf.
Die Klassifizierung richtet sich unter anderem nach folgenden Merkmalen:
Die Fahrerlaubnisklassen sind in Deutschland durch die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geregelt. Die Einteilung orientiert sich weitgehend an den europäischen Vorgaben für Führerscheine.
Die wichtigsten Fahrzeuggruppen sind:
Die richtige Führerscheinklasse ist entscheidend, weil das Führen eines Fahrzeugs ohne die dafür erforderliche Fahrerlaubnis rechtliche Konsequenzen haben kann.
Offizielle Rechtsgrundlage: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/
In Deutschland existieren mehrere Fahrerlaubnisklassen. Sie werden mit Buchstaben und teilweise zusätzlichen Zahlen bezeichnet. Die Klassen AM, A1, A2 und A betreffen hauptsächlich Zweiräder und bestimmte dreirädrige Fahrzeuge. Die Klasse B ist für Pkw relevant, während die Klassen C und D für Lkw beziehungsweise Busse vorgesehen sind.
Die Klassen L und T betreffen bestimmte land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge.
| Führerscheinklasse | Fahrzeugart |
|---|---|
| AM | Mopeds, bestimmte Roller und leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge |
| A1 | Leichtkrafträder bis 125 cm³ und 11 kW |
| A2 | Motorräder bis 35 kW |
| A | Motorräder ohne die Leistungsbegrenzung der Klasse A2 |
| B | Pkw bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse |
| B96 | Erweiterte Berechtigung für bestimmte Pkw-Anhänger-Kombinationen |
| BE | Pkw mit bestimmten schwereren Anhängern |
| C1 | Lkw über 3.500 kg bis 7.500 kg |
| C1E | Bestimmte Kombinationen aus C1-Fahrzeugen und Anhängern |
| C | Schwere Lkw |
| CE | Schwere Lkw mit Anhängern |
| D1 | Kleinere Busse |
| D1E | Kleinere Busse mit schwereren Anhängern |
| D | Busse mit mehr als acht Fahrgastplätzen |
| DE | Busse mit schwereren Anhängern |
| L | Bestimmte landwirtschaftliche Zugmaschinen und Arbeitsmaschinen |
| T | Bestimmte land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen und Maschinen |
Die Tabelle dient der ersten Orientierung. Die genauen Fahrzeugdefinitionen, Gewichtsgrenzen und Einschränkungen ergeben sich aus den gesetzlichen Vorschriften.
Wer ein Motorrad, einen Roller oder ein bestimmtes dreirädriges Kraftfahrzeug fahren möchte, benötigt eine entsprechende Fahrerlaubnis der Zweiradklassen.
Die Klasse AM berechtigt zum Führen bestimmter leichter zweirädriger, dreirädriger und vierrädriger Kraftfahrzeuge.
Dazu gehören beispielsweise bestimmte Kleinkrafträder und Roller mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h.
Die Klasse AM ist insbesondere für Personen interessant, die bereits in jungen Jahren mobil sein möchten.
Die Klasse A1 ist für Leichtkrafträder vorgesehen. Sie umfasst insbesondere Motorräder mit:
Außerdem umfasst sie bestimmte dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von bis zu 15 kW.
Das Mindestalter für den regulären Erwerb der Klasse A1 beträgt 16 Jahre.
Die Klasse A2 ermöglicht das Fahren von Motorrädern mit einer Motorleistung von höchstens 35 kW. Zusätzlich darf das Verhältnis von Leistung zu Gewicht 0,2 kW/kg nicht überschreiten.
Die Klasse A2 ist für Motorradfahrer interessant, die stärkere Maschinen fahren möchten, ohne direkt die uneingeschränkte Klasse A zu erwerben.
Das reguläre Mindestalter beträgt 18 Jahre.
Die Klasse A ist die umfassendste Motorradklasse. Sie berechtigt zum Führen von Krafträdern ohne die Leistungsbegrenzung der Klasse A2 sowie bestimmter dreirädriger Kraftfahrzeuge.
Der Direkteinstieg ist grundsätzlich ab 24 Jahren möglich. Ein stufenweiser Zugang kann bereits ab 20 Jahren erfolgen, wenn die vorgeschriebenen Voraussetzungen und die erforderliche Vorbesitzdauer der Klasse A2 erfüllt sind.
Die Führerscheinklasse B ist eine der am häufigsten erworbenen Fahrerlaubnisklassen in Deutschland.
Mit der Klasse B dürfen grundsätzlich Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 3.500 kg geführt werden. Das Fahrzeug darf außer dem Fahrersitz höchstens acht Sitzplätze haben.
Auch bestimmte Anhänger dürfen mitgeführt werden. Dazu gehören:
Wer beispielsweise einen gewöhnlichen Pkw fahren möchte, benötigt in der Regel die Klasse B.
Die Schlüsselzahl 96 erweitert die Klasse B für bestimmte Fahrzeugkombinationen mit Anhänger.
Sie ermöglicht das Führen einer Kombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination mehr als 3.500 kg, aber höchstens 4.250 kg beträgt.
Für die Eintragung ist eine besondere Fahrerschulung erforderlich. Eine reguläre praktische Prüfung ist dafür nicht vorgeschrieben.
Die Klasse BE ist für bestimmte Pkw-Anhänger-Kombinationen vorgesehen. Sie erlaubt das Ziehen von Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bis höchstens 3.500 kg hinter einem Zugfahrzeug der Klasse B.
Sie ist besonders relevant für Personen, die größere Anhänger, bestimmte Pferdeanhänger oder andere schwerere Transportanhänger ziehen möchten.
Die Lkw-Führerscheinklassen sind für größere und schwerere Nutzfahrzeuge vorgesehen. Welche Klasse benötigt wird, richtet sich vor allem nach dem zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs und danach, ob ein Anhänger mitgeführt wird.

Die Klasse C1 berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und höchstens 7.500 kg.
Das Fahrzeug darf zusätzlich zum Fahrersitz höchstens acht Sitzplätze haben. Ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 750 kg darf ebenfalls mitgeführt werden.
Die Klasse C1 ist beispielsweise für bestimmte leichtere Lkw und größere Wohnmobile relevant.
Die Klasse C1E erweitert die Berechtigung der Klasse C1 um bestimmte Kombinationen mit schwereren Anhängern.
Sie kann auch für bestimmte Kombinationen aus einem Fahrzeug der Klasse B und einem Anhänger relevant sein. Die gesetzlichen Gewichtsgrenzen müssen dabei eingehalten werden.
Die Klasse C berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg. Sie ist insbesondere für schwere Lkw vorgesehen.
Ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg darf grundsätzlich mitgeführt werden.
Mit der Klasse CE dürfen bestimmte Kombinationen aus einem Fahrzeug der Klasse C und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse geführt werden.
Diese Klasse ist besonders wichtig für Berufskraftfahrer im Güterverkehr und für Personen, die schwere Fahrzeugkombinationen bewegen müssen.
Wer beruflich oder privat einen Bus mit einer größeren Anzahl von Fahrgastplätzen führen möchte, benötigt eine Fahrerlaubnis der entsprechenden D-Klasse.
Die Klasse D1 ist für bestimmte kleinere Busse vorgesehen. Das Fahrzeug darf höchstens 16 Fahrgastplätze zusätzlich zum Fahrersitz haben und grundsätzlich nicht länger als acht Meter sein.
Die Klasse D1E erweitert die Berechtigung der Klasse D1 um bestimmte Anhängerkombinationen mit Anhängern über 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Die Klasse D berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrer ausgelegt und gebaut sind.
Diese Klasse ist insbesondere für größere Linienbusse, Reisebusse und andere Fahrzeuge zur Personenbeförderung relevant.
Die Klasse DE erweitert die Klasse D um bestimmte Kombinationen mit Anhängern über 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Wer einen Bus beruflich führen möchte, sollte zusätzlich prüfen, ob eine Berufskraftfahrerqualifikation oder weitere Nachweise erforderlich sind.
Für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge gibt es in Deutschland die Klassen L und T.
Die Klasse L umfasst bestimmte land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 40 km/h.
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen dürfen außerdem bestimmte selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen und Flurförderzeuge geführt werden.
Die Fahrzeuge müssen für die gesetzlich vorgesehenen Zwecke eingesetzt werden.
Die Klasse T ist für bestimmte schnellere land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen vorgesehen.
Sie ist insbesondere für Personen relevant, die in der Landwirtschaft oder Forstwirtschaft tätig sind und entsprechende Fahrzeuge im Rahmen der gesetzlichen Zweckbestimmung nutzen.
Das Mindestalter hängt von der jeweiligen Fahrzeugart und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen ab. Bei bestimmten Fahrzeugen gelten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr Geschwindigkeitsbeschränkungen.
Neben den eigentlichen Führerscheinklassen können auf dem Führerscheindokument sogenannte Schlüsselzahlen eingetragen sein.
Sie befinden sich in Feld 12 auf der Rückseite des EU-Kartenführerscheins. Schlüsselzahlen geben zusätzliche Bedingungen, Auflagen oder Erweiterungen an.
Beispiele sind:
Die genaue Bedeutung einer Schlüsselzahl sollte immer anhand der offiziellen Schlüsselzahlenliste und der Eintragung im Führerschein überprüft werden.
Offizielle Informationen: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_9.html
Viele Menschen besitzen noch einen älteren deutschen Führerschein, beispielsweise einen grauen oder rosafarbenen Papierführerschein. Diese Dokumente verwenden teilweise andere Klassenbezeichnungen als die heutigen EU-Kartenführerscheine.
Im Laufe der Zeit wurde die Führerscheinklassifizierung mehrfach angepasst. Besonders wichtig sind die Änderungen im Zusammenhang mit der Einführung des EU-Führerscheins und der neuen Klassenbezeichnungen.
Beispiele für frühere und heutige Klassenbezeichnungen:
| Alte Klasse | Heutige Zuordnung beziehungsweise Vergleich |
|---|---|
| Klasse 1 | Klasse A |
| Klasse 1a | Klasse A2 |
| Klasse 1b | Klasse A1 |
| Klasse 2 | Klassen C und CE, abhängig von den Berechtigungen |
| Klasse 3 | Mehrere heutige Klassen, abhängig von den eingetragenen Berechtigungen |
| Klasse 4 | Im Wesentlichen Klasse AM |
| Klasse 5 | Bestimmte heutige Berechtigungen, insbesondere im Bereich L |
Diese Tabelle ist nur eine vereinfachte Orientierung. Eine alte Führerscheinklasse lässt sich nicht in jedem Fall eins zu eins einer heutigen Klasse zuordnen.
Bei der Umstellung älterer Fahrerlaubnisse gelten Besitzstands- und Übergangsregelungen. Welche Berechtigungen bestehen bleiben, ergibt sich aus dem konkreten Führerscheindokument und den gesetzlichen Vorschriften.
Wer einen alten Führerschein umtauschen möchte, sollte deshalb nicht nur die frühere Klassenbezeichnung betrachten, sondern auch die eingetragenen Berechtigungen und Schlüsselzahlen prüfen.
Weitere Informationen bietet das Bundesministerium für Verkehr:
Auch für Personen mit einem ausländischen Führerschein ist die Klassifizierung wichtig. Wer nach Deutschland zieht oder hier ein Fahrzeug führen möchte, sollte prüfen, ob die ausländische Fahrerlaubnis anerkannt wird und welche Fahrzeugklassen sie umfasst.
Bei gültigen Führerscheinen aus EU- und EWR-Staaten gelten grundsätzlich besondere Anerkennungsregeln. Bei Fahrerlaubnissen aus Drittstaaten können zusätzliche Anforderungen bestehen.
Entscheidend sind unter anderem:
Wer eine ausländische Fahrerlaubnis besitzt, sollte nicht automatisch davon ausgehen, dass sämtliche eingetragenen Klassen ohne weitere Prüfung in Deutschland genutzt werden dürfen.
Auf FahrenExperten finden Sie weitere Informationen zu diesem Thema:
Die richtige Führerscheinklasse hängt davon ab, welches Fahrzeug Sie führen möchten und welche gesetzlichen Voraussetzungen Sie erfüllen.
Vor der Anmeldung bei einer Fahrschule sollten Sie folgende Punkte klären:
Bei Unsicherheiten ist es sinnvoll, sich an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde oder eine qualifizierte Fahrschule zu wenden.

Die Führerschein Klassifizierung ist die Einteilung von Fahrerlaubnissen in verschiedene Klassen. Sie bestimmt, welche Fahrzeugarten eine Person mit ihrer Fahrerlaubnis führen darf.
Es gibt mehrere Fahrerlaubnisklassen für Motorräder, Pkw, Lkw, Busse und landwirtschaftliche Fahrzeuge. Zu den wichtigsten gehören AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE, L und T.
Für einen gewöhnlichen Pkw wird in der Regel die Klasse B benötigt. Dabei müssen die gesetzlichen Grenzen für Fahrzeuggewicht und Sitzplätze eingehalten werden.
Die Klasse B berechtigt zum Führen bestimmter Pkw mit Anhängern innerhalb der gesetzlichen Gewichtsgrenzen. B96 erweitert diese Berechtigung für bestimmte Kombinationen bis 4.250 kg zulässiger Gesamtmasse. BE erlaubt bestimmte Kombinationen mit schwereren Anhängern bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse des Anhängers.
Die Klasse C ist für schwere Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg vorgesehen. Für bestimmte Kombinationen mit schwereren Anhängern wird die Klasse CE benötigt.
Alte deutsche Führerscheine können weiterhin gültig sein, müssen jedoch entsprechend den gesetzlichen Umtauschfristen gegen einen neuen EU-Kartenführerschein ausgetauscht werden. Die bestehenden Fahrerlaubnisberechtigungen bleiben grundsätzlich im Rahmen der geltenden Besitzstandsregelungen erhalten.
Die Zahlen in Feld 12 sind Schlüsselzahlen. Sie weisen auf besondere Bedingungen, Einschränkungen oder zusätzliche Berechtigungen hin, beispielsweise eine Sehhilfenpflicht oder eine Automatikbeschränkung.
Das hängt vom Ausstellungsland und den gesetzlichen Voraussetzungen ab. Für EU- und EWR-Fahrerlaubnisse gelten grundsätzlich besondere Anerkennungsregeln. Bei Drittstaaten können zusätzliche Anforderungen oder Prüfungen notwendig sein.
Die Führerschein Klassifizierung sorgt dafür, dass jeder Fahrzeugführer nur solche Fahrzeuge im Straßenverkehr bewegt, für die er die erforderliche Fahrerlaubnis besitzt. Die Einteilung berücksichtigt unter anderem Fahrzeugart, Gewicht, Leistung, Sitzplätze und Anhänger.
Für Pkw-Fahrer ist die Klasse B besonders wichtig. Motorradfahrer benötigen je nach Fahrzeug AM, A1, A2 oder A. Wer Lkw oder Busse fahren möchte, muss die entsprechenden C- oder D-Klassen erwerben. Für landwirtschaftliche Fahrzeuge gelten die Klassen L und T.
Auch ältere Führerscheine und ausländische Fahrerlaubnisse müssen richtig eingeordnet werden. Hier können besondere Übergangs-, Anerkennungs- und Umschreibungsregelungen gelten.
Auf FahrenExperten.de finden Sie weitere Informationen über Führerscheinklassen, Fahrerlaubnisse und die Umschreibung ausländischer Führerscheine. Prüfen Sie Ihre Berechtigungen sorgfältig und informieren Sie sich über die geltenden Vorschriften, bevor Sie ein Fahrzeug führen.