Driving Licence in Germany: Everything You Need to Know A driving licence is an important...
Weiterlesen
Driving Licence in Germany: Everything You Need to Know A driving licence is an important...
WeiterlesenRijbewijs kosten in Duitsland: een compleet overzicht Wie in Duitsland zijn rijbewijs wil halen, vraagt...
WeiterlesenWer aus dem Ausland nach Deutschland zieht und bereits einen gültigen Führerschein besitzt, stellt sich häufig die Frage: Wie kann ich meinen ausländischen Führerschein in einen deutschen Führerschein umwandeln?
Die Antwort hängt vor allem davon ab, aus welchem Land der Führerschein stammt. Für EU- und EWR-Führerscheine gelten andere Regelungen als für Fahrerlaubnisse aus sogenannten Drittstaaten.
Während ein gültiger EU- oder EWR-Führerschein grundsätzlich auch in Deutschland anerkannt wird und normalerweise nicht sofort umgeschrieben werden muss, gelten für Führerscheine aus Staaten außerhalb der EU und des EWR besondere Fristen und Umschreibungsregeln.
Auf FahrenExperten finden Sie weitere Informationen zu Führerschein, Fahrerlaubnis, Umschreibung und deutschen Verkehrsregeln.
Im alltäglichen Sprachgebrauch wird häufig von „Umwandeln“ gesprochen. Rechtlich geht es in Deutschland in der Regel um die Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis.
Dabei wird geprüft, ob und unter welchen Voraussetzungen die im Ausland erworbene Fahrerlaubnis in Deutschland anerkannt und ein deutscher Führerschein ausgestellt werden kann.
Das Verfahren kann je nach Herkunftsland sehr unterschiedlich sein.
In bestimmten Fällen ist die Umschreibung relativ unkompliziert und erfolgt ohne theoretische oder praktische Prüfung. In anderen Fällen müssen eine oder beide Prüfungen abgelegt werden. Die maßgeblichen Sonderregelungen für zahlreiche Drittstaaten enthält die Anlage 11 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

Zunächst muss zwischen EU-/EWR-Führerscheinen und Drittstaatenführerscheinen unterschieden werden.
Wer seinen Führerschein in einem EU- oder EWR-Staat erworben hat, kann ihn grundsätzlich auch nach einem Umzug nach Deutschland weiterverwenden. Eine Umschreibung ist grundsätzlich freiwillig.
Bei einem Führerschein aus einem Staat außerhalb der EU und des EWR ist die Situation anders.
Nach Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland gilt die ausländische Fahrerlaubnis grundsätzlich sechs Monate. Nach Ablauf dieser Frist wird sie grundsätzlich nicht mehr anerkannt. Wer anschließend weiterhin in Deutschland fahren möchte, benötigt eine deutsche Fahrerlaubnis.
In bestimmten Fällen kann die sechsmonatige Frist einmalig um weitere sechs Monate verlängert werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
Der genaue Ablauf hängt vom Herkunftsland und von der Fahrerlaubnisklasse ab. Grundsätzlich können Sie sich jedoch an folgenden Schritten orientieren.
Prüfen Sie zunächst, in welchem Staat Ihr Führerschein ausgestellt wurde.
Das ist besonders wichtig, weil Deutschland für verschiedene Staaten unterschiedliche Umschreibungsregeln vorsieht.
Schauen Sie auf Ihrem Führerschein nach, welche Fahrerlaubnisklasse Sie besitzen.
Bei einem Pkw-Führerschein handelt es sich häufig um die Klasse B.
Bei Motorrädern, Lkw oder Bussen können andere Klassen betroffen sein.
Die Fahrerlaubnisklasse ist wichtig, weil eine erleichterte Umschreibung nicht zwangsläufig für alle Klassen eines Landes gilt. Die Anlage 11 FeV enthält beispielsweise für Bosnien und Herzegowina die Klassen A1, A und B, während bei anderen Staaten „alle“ Klassen aufgeführt sind.
Das ist einer der wichtigsten Punkte beim ausländischen Führerschein in deutschen Führerschein Umwandeln.
Für zahlreiche Staaten sieht Anlage 11 FeV vor, dass die theoretische und praktische Prüfung entfällt. Dazu gehören beispielsweise:
Die konkrete Regelung hängt jedoch vom jeweiligen Staat und teilweise von der Fahrerlaubnisklasse oder zusätzlichen Voraussetzungen ab.
Für viele Menschen ist besonders interessant, ob sie ihren ausländischen Führerschein ohne Prüfung in einen deutschen Führerschein umwandeln können.
Das ist tatsächlich möglich, aber nicht für jeden Führerschein.
Die Anlage 11 FeV enthält eine Staatenliste, in der für bestimmte Länder und Fahrerlaubnisklassen angegeben wird, ob eine theoretische oder praktische Prüfung erforderlich ist.
Beispielsweise sieht die aktuelle Regelung für Japan bei den aufgeführten Fahrerlaubnisklassen keine theoretische oder praktische Prüfung vor. Gleiches gilt unter den dort genannten Voraussetzungen beispielsweise für die Schweiz, Serbien und Nordmazedonien.
Das bedeutet: Wer einen solchen Führerschein besitzt, muss nicht automatisch die komplette deutsche Fahrausbildung absolvieren.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber Führerschein umschreiben ohne Prüfung.
Ein EU-Führerschein muss nach einem Umzug nach Deutschland grundsätzlich nicht sofort umgeschrieben werden.
Die EU-/EWR-Fahrerlaubnis wird grundsätzlich auch in Deutschland anerkannt. Eine freiwillige Umschreibung ist jedoch möglich.
Das ist ein wichtiger Unterschied zu vielen Drittstaatenführerscheinen.
Wer beispielsweise einen gültigen Führerschein aus Frankreich, Italien, Spanien, Polen oder einem anderen EU-Staat besitzt, kann diesen grundsätzlich auch in Deutschland verwenden.
Allerdings müssen Gültigkeitsdauer, Fahrerlaubnisklassen sowie eventuelle Beschränkungen und Auflagen beachtet werden.
Mehr dazu erfahren Sie auf unserer Seite zum EU Führerschein in Deutschland.
Bei einem Nicht-EU-Führerschein sollten Sie sich möglichst frühzeitig über die Umschreibung informieren.
Ein Drittstaatenführerschein gilt nach Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland grundsätzlich sechs Monate. Danach darf mit diesem Führerschein grundsätzlich nicht mehr auf deutschen Straßen gefahren werden.
Ob anschließend eine deutsche Theorie- oder Praxisprüfung erforderlich ist, hängt insbesondere vom Ausstellungsstaat ab.
Die Anlage 11 FeV kann in bestimmten Fällen eine vollständig prüfungsfreie Umschreibung vorsehen, während bei anderen Ländern eine theoretische, praktische oder beide Prüfungen erforderlich sein können.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Beitrag über den ausländischen Führerschein in Deutschland.

Die deutsche Fahrerlaubnis-Verordnung enthält eine umfangreiche Staatenliste.
Einige Beispiele aus der aktuellen Anlage 11 sind:
| Ausstellungsstaat | Beispiele für Klassen | Theorie | Praxis |
|---|---|---|---|
| Albanien | A1, A2, A, B, BE, C1 usw. | Nein | Nein |
| Andorra | alle | Nein | Nein |
| Bosnien und Herzegowina | A1, A, B | Nein | Nein |
| Israel | B | Nein | Nein |
| Japan | alle | Nein | Nein |
| Kosovo | mehrere Klassen | Nein | Nein |
| Nordmazedonien | alle | Nein | Nein |
| Schweiz | alle | Nein | Nein |
| Serbien | alle | Nein | Nein |
| Singapur | alle | Nein | Nein |
| Südafrika | alle | Nein | Nein |
Die Tabelle dient als Orientierung. Für die tatsächliche Umschreibung müssen immer die aktuelle Anlage 11 und die dortigen Fußnoten berücksichtigt werden.
Bei manchen ausländischen Führerscheinen entfällt die theoretische Prüfung nicht.
Das kann bedeuten, dass der Antragsteller deutsche Verkehrsregeln und die für die Prüfung relevanten Inhalte lernen muss.
Eine theoretische Prüfung kann insbesondere bei Führerscheinen aus Staaten erforderlich sein, für die keine vollständige Prüfungsbefreiung vorgesehen ist.
Wer sich auf die Theorieprüfung vorbereiten muss, sollte sich frühzeitig mit deutschen Verkehrszeichen, Vorfahrtsregeln, Umwelt- und Sicherheitsvorschriften sowie typischen Prüfungssituationen beschäftigen.
Mehr Informationen finden Sie in unserem Ratgeber Führerschein Theorie lernen.
Auch die praktische Prüfung hängt vom Ausstellungsstaat und der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse ab.
Ein gutes Beispiel ist Moldau: In der aktuellen Anlage 11 FeV sind zahlreiche Klassen aufgeführt, wobei die theoretische Prüfung entfällt, die praktische Prüfung jedoch erforderlich ist.
Das zeigt, dass „Umschreibung“ nicht automatisch bedeutet, dass beide Prüfungen entfallen.
Wenn eine praktische Prüfung notwendig ist, kann eine gezielte Vorbereitung mit einer Fahrschule sinnvoll sein.
Weitere Informationen finden Sie unter praktische Führerscheinprüfung.
Die konkreten Anforderungen können je nach Fahrerlaubnisbehörde und individuellem Fall variieren.
Typischerweise können folgende Dokumente erforderlich sein:
Bei der Umschreibung eines Drittstaatenführerscheins kann die Behörde außerdem Informationen über die ausländische Fahrerlaubnis einholen.
Nach § 31 FeV muss der Besitz der ausländischen Fahrerlaubnis grundsätzlich durch den nationalen Führerschein nachgewiesen werden.
Nicht jeder ausländische Führerschein muss automatisch übersetzt werden.
Die Notwendigkeit hängt unter anderem vom Dokument und vom Herkunftsstaat ab.
Bei bestimmten Drittstaatenführerscheinen kann eine Übersetzung erforderlich sein. Der ADAC weist darauf hin, dass insbesondere bei nicht deutschen oder englischen Führerscheinen entsprechende Übersetzungsanforderungen bestehen können.
Wichtig ist dabei die Unterscheidung:
Eine Übersetzung bedeutet nicht automatisch, dass eine Prüfung erforderlich ist.
Übersetzung, Anerkennung und Prüfung sind unterschiedliche Bestandteile des Verfahrens.
Die Kosten hängen vom individuellen Verfahren ab.
Mögliche Kostenpositionen sind:
| Kostenpunkt | Möglich? |
|---|---|
| Verwaltungsgebühr | Ja |
| Ausstellung des deutschen Führerscheins | Ja |
| Biometrisches Passfoto | Ja |
| Übersetzung | Je nach Fall |
| Klassifizierung | Je nach Fall |
| Theorieprüfung | Je nach Herkunftsland |
| Praktische Prüfung | Je nach Herkunftsland |
| Fahrschul- und Fahrstunden | Bei erforderlicher Prüfung |
Bei einer prüfungsfreien Umschreibung können die Kosten wesentlich geringer sein als bei einem Verfahren, bei dem Theorie und Praxis abgelegt werden müssen.
Weitere Informationen finden Sie unter Führerschein umschreiben Kosten.
Die Bearbeitungsdauer ist nicht bundesweit einheitlich.
Sie hängt unter anderem davon ab:
Deshalb ist es sinnvoll, den Antrag nicht erst kurz vor Ablauf der sechsmonatigen Frist zu stellen.
Bei der Ausstellung des deutschen Führerscheins wird der bisherige ausländische Führerschein grundsätzlich eingezogen bzw. entsprechend den gesetzlichen Vorgaben behandelt.
§ 30a FeV regelt unter anderem, dass der Führerschein bei einem Rücktausch bzw. bei entsprechenden Umschreibungsvorgängen nur gegen Abgabe des ausländischen Führerscheins ausgehändigt wird. Je nach Fall wird das Dokument an die ausstellende Behörde zurückgesendet oder von der deutschen Behörde verwahrt.
Man sollte daher nicht davon ausgehen, dass man nach der Umschreibung beide Führerscheine uneingeschränkt behalten und verwenden kann.
Für ukrainische Führerscheine gelten derzeit besondere Regelungen.
Der ADAC weist darauf hin, dass ukrainische Führerscheine von Geflüchteten während der Dauer ihres Schutzstatus in Deutschland und den anderen EU-Mitgliedstaaten anerkannt werden. Unter diesen Voraussetzungen ist derzeit keine normale Umschreibung wie bei vielen anderen Drittstaatenführerscheinen erforderlich.
Wer nach dem Ende des Schutzstatus dauerhaft in Deutschland leben möchte, muss die weitere Situation und gegebenenfalls eine Umschreibung bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde klären.
Das Beispiel zeigt, warum aktuelle Sonderregelungen immer berücksichtigt werden sollten.
Für EU-/EWR-Führerscheine gelten grundsätzlich andere Regeln als für Führerscheine aus Drittstaaten.
Bei Drittstaatenführerscheinen kann nach sechs Monaten die Fahrberechtigung in Deutschland erlöschen.
Für zahlreiche Staaten sieht Anlage 11 FeV eine erleichterte oder vollständig prüfungsfreie Umschreibung vor.
Umgekehrt gilt die Prüfungsbefreiung nicht für jeden ausländischen Führerschein.
Die Fahrerlaubnisklasse und teilweise das Ausstellungsdatum können ebenfalls entscheidend sein. Die Anlage 11 enthält beispielsweise besondere Bedingungen für bestimmte albanische und kosovarische Führerscheine.
Das hängt vom jeweiligen Wohnort und der zuständigen Behörde ab.
Digitale Verwaltungsangebote können die Antragstellung oder Terminvereinbarung teilweise erleichtern. Die eigentliche Umschreibung ist jedoch ein behördliches Verfahren und kann die Vorlage beziehungsweise Prüfung von Originaldokumenten erfordern.
Wer nach „ausländischen Führerschein in deutschen Führerschein umwandeln online“ sucht, sollte daher genau prüfen, ob eine Online-Antragstellung tatsächlich für den eigenen Wohnort angeboten wird.
Mehr Informationen rund um digitale Führerscheindienstleistungen finden Sie auf FahrenExperten.
Bevor Sie Ihren ausländischen Führerschein in einen deutschen Führerschein umwandeln lassen, können Sie diese Checkliste verwenden:
Aus welchem Land stammt der Führerschein?
Handelt es sich beispielsweise um Klasse B?
Die Regeln unterscheiden sich erheblich.
Ist der ausländische Führerschein noch gültig?
Ist Ihr Herkunftsland dort aufgeführt?
Entfallen Theorie und Praxis oder ist eine Prüfung erforderlich?
Benötigt die Behörde eine Übersetzung?
Pass, Führerschein, Foto und weitere erforderliche Dokumente bereithalten.
Wenden Sie sich an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Nach erfolgreicher Bearbeitung wird der deutsche Führerschein ausgestellt.

Ja. Je nach Herkunftsland und Fahrerlaubnisklasse kann eine ausländische Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.
Nicht immer. Für zahlreiche Staaten sieht Anlage 11 FeV eine Befreiung von der theoretischen und praktischen Prüfung vor. Für andere Staaten kann eine oder können beide Prüfungen erforderlich sein.
Bei Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland gilt ein Drittstaatenführerschein grundsätzlich sechs Monate.
Grundsätzlich nein. Ein gültiger EU-/EWR-Führerschein wird in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine freiwillige Umschreibung ist möglich.
Die Schweiz ist in Anlage 11 FeV mit allen Klassen aufgeführt; dort sind sowohl theoretische als auch praktische Prüfungen mit „nein“ angegeben. Die übrigen Voraussetzungen müssen trotzdem erfüllt sein.
Für Japan führt Anlage 11 FeV alle Klassen auf und sieht keine theoretische oder praktische Prüfung vor.
Serbien ist in Anlage 11 FeV aufgeführt; für die dort genannten Klassen sind Theorie- und Praxisprüfung nicht vorgesehen.
Bei einem Drittstaatenführerschein erlischt nach Ablauf der sechsmonatigen Frist grundsätzlich die Berechtigung, mit der ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland zu fahren.
Wer einen ausländischen Führerschein in einen deutschen Führerschein umwandeln möchte, sollte zunächst das Herkunftsland und die Fahrerlaubnisklasse bestimmen.
Für EU- und EWR-Führerscheine ist eine Umschreibung grundsätzlich nicht zwingend erforderlich. Bei Drittstaatenführerscheinen gelten dagegen häufig die sechsmonatige Frist und besondere Umschreibungsregeln.
Besonders interessant ist die prüfungsfreie Umschreibung: Für zahlreiche Staaten und Fahrerlaubnisklassen sieht Anlage 11 FeV ausdrücklich vor, dass weder Theorie- noch Praxisprüfung abgelegt werden müssen.
Da die Regelungen jedoch vom Ausstellungsstaat, der Fahrerlaubnisklasse und teilweise vom Ausstellungsdatum abhängen, sollte der konkrete Fall immer anhand der aktuellen gesetzlichen Vorgaben und bei Bedarf mit der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde geprüft werden.
Weitere Informationen finden Sie auf FahrenExperten und in unseren thematisch passenden Ratgebern:
Driving Licence in Germany: Everything You Need to Know A driving licence is an important...
WeiterlesenRijbewijs kosten in Duitsland: een compleet overzicht Wie in Duitsland zijn rijbewijs wil halen, vraagt...
Weiterlesen