Driving Licence in Germany: Everything You Need to Know A driving licence is an important...
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Driving Licence in Germany: Everything You Need to Know A driving licence is an important...
WeiterlesenRijbewijs kosten in Duitsland: een compleet overzicht Wie in Duitsland zijn rijbewijs wil halen, vraagt...
WeiterlesenEin ausländischer Führerschein in Deutschland ist für viele Menschen ein wichtiges Thema. Wer aus einem anderen Land nach Deutschland zieht, möchte selbstverständlich wissen, ob der vorhandene Führerschein weiterhin gültig ist, wie lange damit gefahren werden darf und ob eine Umschreibung erforderlich ist.
Die Antwort hängt vor allem davon ab, wo der Führerschein ausgestellt wurde.
Grundsätzlich gelten unterschiedliche Vorschriften für Führerscheine aus:
Während ein gültiger EU-/EWR-Führerschein grundsätzlich in Deutschland anerkannt wird, müssen Inhaber eines Drittstaatenführerscheins insbesondere die Sechsmonatsfrist nach Begründung des ordentlichen Wohnsitzes beachten.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, was beim Thema ausländischer Führerschein Deutschland wichtig ist – von der Anerkennung über die Umschreibung bis zu Prüfungen, Unterlagen und Kosten.
Weitere Informationen rund um den Führerschein finden Sie bei FahrenExperten.

Die erste Frage lautet:
Aus welchem Land stammt Ihr Führerschein?
Das ist entscheidend, denn Deutschland unterscheidet grundsätzlich zwischen EU-/EWR-Fahrerlaubnissen und Fahrerlaubnissen aus Drittstaaten.
Ein gültiger EU-Führerschein wird grundsätzlich in Deutschland anerkannt. Eine sofortige Umschreibung ist bei harmonisierten Fahrerlaubnisklassen grundsätzlich nicht erforderlich.
Auch Führerscheine aus Island, Liechtenstein und Norwegen werden grundsätzlich nach den entsprechenden EU-/EWR-Regelungen behandelt.
Bei einem Führerschein aus einem Staat außerhalb der EU beziehungsweise des EWR gelten besondere Vorschriften. Wer seinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland begründet, darf mit einer solchen Fahrerlaubnis grundsätzlich noch sechs Monate fahren. Danach ist für die weitere Teilnahme am deutschen Straßenverkehr eine deutsche Fahrerlaubnis erforderlich.
Ein gültiger Führerschein aus einem EU- oder EWR-Staat ist grundsätzlich auch in Deutschland gültig.
Zu den harmonisierten Fahrerlaubnisklassen gehören unter anderem:
Für diese Klassen besteht grundsätzlich keine sofortige Umschreibungspflicht.
Allerdings gibt es wichtige Ausnahmen.
Bei Fahrerlaubnisklassen, die in Deutschland zeitlich befristet sind, gelten die deutschen Fristen. Das betrifft insbesondere bestimmte Klassen für Lkw und Busse.
Wer einen EU-Führerschein besitzt und dauerhaft in Deutschland lebt, sollte deshalb prüfen, wann eine Verlängerung oder Umschreibung erforderlich wird.
Weitere Informationen finden Sie unter Führerschein verlängern.
Besonders wichtig ist das Thema ausländischer Führerschein Deutschland bei Personen, die einen Führerschein außerhalb der EU oder des EWR erworben haben.
Wenn Sie einen solchen Führerschein besitzen und in Deutschland einen ordentlichen Wohnsitz begründen, gilt grundsätzlich:
Die Fahrerlaubnis wird noch sechs Monate anerkannt.
Nach Ablauf dieser Frist benötigen Sie für das weitere Fahren in Deutschland eine deutsche Fahrerlaubnis beziehungsweise müssen die ausländische Fahrerlaubnis nach den geltenden Regeln umschreiben lassen.
Sie ziehen am 1. März dauerhaft nach Deutschland.
Dann beginnt grundsätzlich die relevante Frist mit der Begründung Ihres ordentlichen Wohnsitzes. Sie sollten daher nicht erst kurz vor Ablauf der sechs Monate mit der Umschreibung beginnen.
Je nach Herkunftsland können zusätzliche Prüfungen und Dokumente erforderlich sein.
Die Gültigkeit hängt vom Herkunftsland und von der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse ab.
Ein gültiger Führerschein aus einem EU-/EWR-Staat ist grundsätzlich in Deutschland anerkannt. Bei harmonisierten Klassen besteht grundsätzlich keine sofortige Umschreibungspflicht.
Bei einer Fahrerlaubnis aus einem Nicht-EU-/EWR-Staat gilt grundsätzlich eine Anerkennung für sechs Monate nach Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland.
Eine wichtige Besonderheit: Ist die ausländische Fahrerlaubnis selbst befristet und läuft früher ab, endet die Fahrberechtigung entsprechend früher.
Wenn die ausländische Fahrerlaubnis nach den geltenden Regeln nicht dauerhaft anerkannt wird, kommt die Umschreibung ins Spiel.
Dabei wird geprüft, ob und unter welchen Bedingungen die ausländische Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis übertragen werden kann.
Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde prüft unter anderem:
Für bestimmte Staaten bestehen vereinfachte Umschreibungsregeln. Diese sind in Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) aufgeführt.
Mehr Informationen finden Sie in unserem Ratgeber ausländischen Führerschein umschreiben.
Eine besonders häufige Frage lautet:
Kann ich meinen ausländischen Führerschein in Deutschland ohne Prüfung anerkennen lassen?
Das hängt vom Ausstellungsstaat und der Fahrerlaubnisklasse ab.
Die Anlage 11 FeV enthält eine Liste von Staaten und Fahrerlaubnisklassen, bei denen die Umschreibung teilweise ohne theoretische und praktische Prüfung möglich ist. Bei anderen Kombinationen kann eine der beiden Prüfungen oder können beide Prüfungen erforderlich sein.
Einige Beispiele aus der aktuellen Anlage 11:
| Ausstellungsstaat | Fahrerlaubnisklasse | Theorie | Praxis |
|---|---|---|---|
| Albanien | bestimmte Klassen, u. a. B | Nein | Nein |
| Bosnien und Herzegowina | A1, A, B | Nein | Nein |
| Israel | B | Nein | Nein |
| Japan | alle aufgeführten Klassen | Nein | Nein |
| Kosovo | zahlreiche Klassen | Nein | Nein |
| Moldau | mehrere Klassen | Nein | Ja |
| Schweiz | alle aufgeführten Klassen | Nein | Nein |
Die konkrete Rechtslage sollte immer anhand der aktuellen Anlage 11 und des individuellen Falls geprüft werden.
Nicht jeder Inhaber eines ausländischen Führerscheins muss eine Theorieprüfung ablegen.
Bei bestimmten Herkunftsstaaten kann die Umschreibung ohne theoretische Prüfung erfolgen. In anderen Fällen kann eine theoretische Prüfung vorgeschrieben sein.
Wenn eine Theorieprüfung erforderlich ist, sollten Sie sich gründlich mit den deutschen Verkehrsregeln beschäftigen.
Wichtige Themen sind beispielsweise:
Eine gezielte Vorbereitung kann Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Prüfung deutlich verbessern.
Weitere Informationen finden Sie bei Führerschein Theorie lernen und Führerschein Test.
Auch die praktische Prüfung hängt vom Herkunftsland und der Fahrerlaubnisklasse ab.
Die Anlage 11 FeV zeigt beispielsweise, dass bei manchen Staaten bestimmte Fahrerlaubnisklassen ohne praktische Prüfung umgeschrieben werden können, während bei anderen Kombinationen eine praktische Prüfung erforderlich ist.
Wenn eine praktische Prüfung erforderlich ist, sollten Sie sich insbesondere mit den deutschen Verkehrsregeln und dem Prüfungsablauf vertraut machen.
Mehr Informationen finden Sie über die praktische Führerscheinprüfung.
Für die Umschreibung können je nach Fall verschiedene Dokumente erforderlich sein.
Typischerweise gehören dazu:
Das Bundesportal nennt für Drittstaaten unter anderem einen amtlichen Lichtbildausweis, gegebenenfalls eine Meldebescheinigung, ein biometrisches Lichtbild und den gültigen ausländischen Führerschein mit gegebenenfalls erforderlicher amtlicher Übersetzung. Weitere Unterlagen können vom Ausstellungsstaat und der Fahrerlaubnisklasse abhängen.
Bei einem ausländischen Führerschein kann eine Übersetzung erforderlich sein.
Insbesondere bei Führerscheinen aus Nicht-EU-/EWR-Staaten kann die zuständige Behörde eine amtliche Übersetzung verlangen. Das Bundesportal nennt eine amtliche Übersetzung ausdrücklich als mögliche beziehungsweise erforderliche Unterlage bei Nicht-EU-/EWR-Führerscheinen.
Wichtig ist, nicht einfach irgendeine Übersetzung anfertigen zu lassen.
Klären Sie vorher, welche Art von Übersetzung die zuständige Fahrerlaubnisbehörde akzeptiert.
Beim Thema ausländischer Führerschein Deutschland ist nicht nur das Ausstellungsland wichtig.
Auch der sogenannte ordentliche Wohnsitz beim Erwerb der Fahrerlaubnis kann eine Rolle spielen.
Bei bestimmten Umschreibungen muss nachgewiesen werden, dass der Führerschein nicht lediglich während eines kurzen Aufenthalts oder Urlaubs im Ausland erworben wurde.
Die zuständigen Behörden können daher Nachweise über einen tatsächlichen Wohnsitz im Ausstellungsstaat verlangen. Das Bundesportal weist beispielsweise für bestimmte Listenstaaten darauf hin, dass der Führerschein grundsätzlich nur umgeschrieben werden kann, wenn beim Erwerb ein ordentlicher Wohnsitz von mindestens 185 Tagen im Ausstellungsstaat bestand.
Hier ist Vorsicht geboten.
Wer beispielsweise nur für einige Wochen in einem anderen Land war und dort einen Führerschein erworben hat, kann nicht automatisch davon ausgehen, dass dieser Führerschein anschließend problemlos in Deutschland umgeschrieben wird.
Die Voraussetzungen für die Anerkennung können unter anderem einen tatsächlichen ordentlichen Wohnsitz im Ausstellungsstaat voraussetzen.
Das Bundesportal nennt ausdrücklich den Fall, dass ein Führerschein, der beispielsweise während eines vierwöchigen Urlaubs erworben wurde, nicht einfach aufgrund einer solchen Umschreibungsregel in einen deutschen Führerschein umgeschrieben werden kann.
Die Kosten für die Umschreibung hängen vom jeweiligen Verfahren ab.
Mögliche Kosten sind:
Das Bundesportal nennt beispielsweise für ein bayerisches Verwaltungsverfahren ungefähr 38 Euro für die Umschreibung einer EU-/EWR-/Anlage-11-Fahrerlaubnis und ungefähr 45 Euro für eine Drittstaaten-Fahrerlaubnis. Diese Beträge sind jedoch keine bundesweit einheitlichen Gesamtkosten; zusätzliche Kosten können hinzukommen.
Weitere Informationen zu Führerschein Kosten finden Sie bei FahrenExperten.

Der Ablauf lässt sich grundsätzlich in mehrere Schritte unterteilen.
Prüfen Sie zunächst, wo Ihr Führerschein ausgestellt wurde.
Diese Unterscheidung ist für die weitere Vorgehensweise entscheidend.
Bei Drittstaaten ist insbesondere das Datum der Begründung Ihres ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland relevant.
Der ausländische Führerschein muss grundsätzlich gültig sein.
Prüfen Sie, ob für Ihr Herkunftsland Sonderregelungen nach Anlage 11 FeV bestehen.
Klären Sie, ob Theorie und/oder Praxis erforderlich sind.
Stellen Sie Ausweis, Führerschein, Foto, Übersetzung und weitere erforderliche Dokumente zusammen.
Der Antrag wird bei der zuständigen örtlichen Fahrerlaubnisbehörde gestellt.
Falls erforderlich, müssen Sie die theoretische und/oder praktische Prüfung bestehen.
Nach erfolgreicher Bearbeitung und gegebenenfalls bestandenen Prüfungen wird die deutsche Fahrerlaubnis beziehungsweise das deutsche Führerscheindokument ausgestellt.
Ob die Umschreibung vollständig oder teilweise online beantragt werden kann, hängt von der zuständigen Behörde und dem konkreten Verwaltungsverfahren ab.
Bei bestimmten Verfahren ist weiterhin eine persönliche Antragstellung vorgesehen. Das Bundesportal nennt für die Umschreibung einer Nicht-EU-/EWR-Fahrerlaubnis beispielsweise ausdrücklich die persönliche Antragstellung.
Deshalb sollte man zwischen:
Online-Informationen bzw. Online-Terminbuchung
und
vollständig digitaler Antragstellung
unterscheiden.
Weitere Informationen finden Sie unter Führerschein online beantragen.
Bei der Umschreibung kann die zuständige Behörde den ausländischen Führerschein einbehalten.
Je nach Verfahren wird das Dokument beispielsweise an die zuständige Stelle des Ausstellungsstaates zurückgesendet. Das Bundesportal beschreibt dies ausdrücklich für bestimmte Umschreibungen aus Drittstaaten.
Sie sollten daher nicht automatisch davon ausgehen, dass Sie nach der Umschreibung beide Führerscheindokumente dauerhaft behalten.
Die Schweiz ist kein EU-Mitglied, unterliegt aber besonderen Anerkennungsregelungen. Die aktuelle Anlage 11 FeV führt die Schweiz bei den entsprechenden Sonderbestimmungen auf.
Für Japan enthält Anlage 11 ebenfalls Sonderbestimmungen, unter denen bestimmte beziehungsweise alle aufgeführten Klassen ohne Theorie- und Praxisprüfung umgeschrieben werden können.
Für die Klasse B sieht Anlage 11 eine Umschreibung ohne theoretische und praktische Prüfung vor.
Bei mehreren Fahrerlaubnisklassen aus Moldau ist laut Anlage 11 keine theoretische, aber eine praktische Prüfung vorgesehen.
Diese Beispiele zeigen, warum das konkrete Herkunftsland für die Umschreibung entscheidend ist.
Für ukrainische Führerscheininhaber können besondere Regelungen gelten.
Das Bundesportal weist aktuell darauf hin, dass Personen mit gültigem ukrainischem Führerschein, die ab dem 24. Februar 2022 eingereist sind und unter den entsprechenden vorübergehenden Schutzstatus fallen, ihren Führerschein bis auf Weiteres nicht umschreiben lassen müssen.
Da Sonderregelungen zeitlich und rechtlich verändert werden können, sollten Betroffene die aktuell geltenden behördlichen Informationen prüfen.
Bei Drittstaatenführerscheinen ist die Frist entscheidend.
Tipp: Notieren Sie das Datum der Wohnsitznahme in Deutschland.
Die Regeln sind unterschiedlich.
Tipp: Immer zuerst das Ausstellungsland prüfen.
Nicht jeder ausländische Führerschein wird automatisch ohne Prüfung umgeschrieben.
Tipp: Anlage 11 FeV beziehungsweise die zuständige Behörde prüfen.
Ein kurzfristiger Aufenthalt im Ausland reicht nicht automatisch für eine problemlose Umschreibung.
Tipp: Nachweise über den tatsächlichen Wohnsitz beim Führerscheinerwerb aufbewahren.
Eine fehlende Übersetzung kann die Bearbeitung verzögern.
Tipp: Vor dem Antrag klären, welche Übersetzung erforderlich ist.
Bevor Sie die Umschreibung beantragen, können Sie folgende Checkliste verwenden:
Das hängt vom Herkunftsland, der Fahrerlaubnisklasse, der Gültigkeit und dem Wohnsitz ab. EU-/EWR-Führerscheine werden grundsätzlich anerkannt. Bei Drittstaaten gilt nach Begründung des ordentlichen Wohnsitzes grundsätzlich eine sechsmonatige Anerkennungsfrist.
Grundsätzlich sechs Monate nach Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland. Danach benötigen Sie für die weitere Teilnahme am deutschen Straßenverkehr eine deutsche Fahrerlaubnis.
Ein harmonisierter EU-/EWR-Führerschein muss grundsätzlich nicht sofort umgeschrieben werden. Eine Umschreibung kann insbesondere bei anstehenden deutschen Gültigkeitsfristen relevant werden.
Das hängt vom Ausstellungsstaat und der Fahrerlaubnisklasse ab. Anlage 11 FeV enthält konkrete Sonderregelungen für zahlreiche Staaten.
Bei bestimmten Staaten und Klassen ja. Bei anderen können Theorie, Praxis oder beide Prüfungen erforderlich sein.
Typischerweise benötigen Sie einen gültigen Ausweis, den ausländischen Führerschein und ein biometrisches Foto. Je nach Fall können eine Meldebescheinigung, Übersetzung und weitere Nachweise hinzukommen.
Die Verwaltungsgebühr hängt vom Verfahren ab. Hinzu können Kosten für Übersetzung, Foto, Prüfungen, Fahrschule oder medizinische Nachweise kommen.
Das hängt von der zuständigen Behörde ab. Bei bestimmten Verfahren ist eine persönliche Antragstellung vorgesehen.
Bei der Umschreibung kann die Behörde das ausländische Dokument einbehalten und gegebenenfalls an die zuständige Stelle im Ausstellungsstaat zurücksenden.

Das Thema ausländischer Führerschein Deutschland ist besonders für Menschen wichtig, die aus dem Ausland nach Deutschland ziehen und weiterhin mit ihrer bisherigen Fahrerlaubnis fahren möchten.
Die wichtigste Regel lautet:
Nicht jeder ausländische Führerschein wird in Deutschland nach denselben Bedingungen behandelt.
Bei EU-/EWR-Führerscheinen ist eine sofortige Umschreibung für harmonisierte Fahrerlaubnisklassen grundsätzlich nicht erforderlich.
Bei Führerscheinen aus Drittstaaten gilt dagegen grundsätzlich eine Sechsmonatsfrist nach Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland.
Ob eine Umschreibung ohne Prüfung möglich ist, hängt vom jeweiligen Ausstellungsstaat und der Fahrerlaubnisklasse ab. Die Anlage 11 FeV enthält hierfür konkrete Sonderbestimmungen.
Wer seinen ausländischen Führerschein in Deutschland nutzen möchte, sollte deshalb rechtzeitig:
Herkunftsland prüfen → Wohnsitz feststellen → Gültigkeit prüfen → Anerkennungsregeln prüfen → Unterlagen vorbereiten → Prüfungspflicht klären → Antrag stellen → gegebenenfalls Prüfungen absolvieren.
Weitere Informationen zu Führerschein, Führerschein beantragen, Führerschein umschreiben, Führerschein neu beantragen, Führerschein verlängern, Führerschein Klasse B und Führerscheinprüfung finden Sie bei FahrenExperten.
Driving Licence in Germany: Everything You Need to Know A driving licence is an important...
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