Dein Weg zum Führerschein

Ausländischer Führerschein Deutschland: Anerkennung, Umschreibung, Kosten und Fristen

Ausländischer Führerschein in Deutschland: Was müssen Sie wissen?

Ein ausländischer Führerschein in Deutschland ist für viele Menschen ein wichtiges Thema. Wer aus einem anderen Land nach Deutschland zieht, möchte selbstverständlich wissen, ob der vorhandene Führerschein weiterhin gültig ist, wie lange damit gefahren werden darf und ob eine Umschreibung erforderlich ist.

Die Antwort hängt vor allem davon ab, wo der Führerschein ausgestellt wurde.

Grundsätzlich gelten unterschiedliche Vorschriften für Führerscheine aus:

  • EU-Mitgliedstaaten,
  • EWR-Staaten,
  • Staaten außerhalb der EU und des EWR,
  • sogenannten Drittstaaten mit besonderen Anerkennungsregelungen.

Während ein gültiger EU-/EWR-Führerschein grundsätzlich in Deutschland anerkannt wird, müssen Inhaber eines Drittstaatenführerscheins insbesondere die Sechsmonatsfrist nach Begründung des ordentlichen Wohnsitzes beachten.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, was beim Thema ausländischer Führerschein Deutschland wichtig ist – von der Anerkennung über die Umschreibung bis zu Prüfungen, Unterlagen und Kosten.

Weitere Informationen rund um den Führerschein finden Sie bei FahrenExperten.

Ausländischer Führerschein Deutschland: Welche Regeln gelten?

Die erste Frage lautet:

Aus welchem Land stammt Ihr Führerschein?

Das ist entscheidend, denn Deutschland unterscheidet grundsätzlich zwischen EU-/EWR-Fahrerlaubnissen und Fahrerlaubnissen aus Drittstaaten.

Führerschein aus der EU

Ein gültiger EU-Führerschein wird grundsätzlich in Deutschland anerkannt. Eine sofortige Umschreibung ist bei harmonisierten Fahrerlaubnisklassen grundsätzlich nicht erforderlich.

Führerschein aus dem EWR

Auch Führerscheine aus Island, Liechtenstein und Norwegen werden grundsätzlich nach den entsprechenden EU-/EWR-Regelungen behandelt.

Führerschein aus einem Drittstaat

Bei einem Führerschein aus einem Staat außerhalb der EU beziehungsweise des EWR gelten besondere Vorschriften. Wer seinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland begründet, darf mit einer solchen Fahrerlaubnis grundsätzlich noch sechs Monate fahren. Danach ist für die weitere Teilnahme am deutschen Straßenverkehr eine deutsche Fahrerlaubnis erforderlich.

EU-Führerschein in Deutschland

Ein gültiger Führerschein aus einem EU- oder EWR-Staat ist grundsätzlich auch in Deutschland gültig.

Zu den harmonisierten Fahrerlaubnisklassen gehören unter anderem:

  • AM
  • A1
  • A2
  • A
  • B
  • BE
  • C1
  • C1E
  • C
  • CE
  • D1
  • D1E
  • D
  • DE

Für diese Klassen besteht grundsätzlich keine sofortige Umschreibungspflicht.

Allerdings gibt es wichtige Ausnahmen.

Bei Fahrerlaubnisklassen, die in Deutschland zeitlich befristet sind, gelten die deutschen Fristen. Das betrifft insbesondere bestimmte Klassen für Lkw und Busse.

Wer einen EU-Führerschein besitzt und dauerhaft in Deutschland lebt, sollte deshalb prüfen, wann eine Verlängerung oder Umschreibung erforderlich wird.

Weitere Informationen finden Sie unter Führerschein verlängern.

Ausländischer Führerschein aus einem Drittstaat

Besonders wichtig ist das Thema ausländischer Führerschein Deutschland bei Personen, die einen Führerschein außerhalb der EU oder des EWR erworben haben.

Wenn Sie einen solchen Führerschein besitzen und in Deutschland einen ordentlichen Wohnsitz begründen, gilt grundsätzlich:

Die Fahrerlaubnis wird noch sechs Monate anerkannt.

Nach Ablauf dieser Frist benötigen Sie für das weitere Fahren in Deutschland eine deutsche Fahrerlaubnis beziehungsweise müssen die ausländische Fahrerlaubnis nach den geltenden Regeln umschreiben lassen.

Beispiel

Sie ziehen am 1. März dauerhaft nach Deutschland.

Dann beginnt grundsätzlich die relevante Frist mit der Begründung Ihres ordentlichen Wohnsitzes. Sie sollten daher nicht erst kurz vor Ablauf der sechs Monate mit der Umschreibung beginnen.

Je nach Herkunftsland können zusätzliche Prüfungen und Dokumente erforderlich sein.

Wie lange ist ein ausländischer Führerschein in Deutschland gültig?

Die Gültigkeit hängt vom Herkunftsland und von der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse ab.

EU-/EWR-Führerschein

Ein gültiger Führerschein aus einem EU-/EWR-Staat ist grundsätzlich in Deutschland anerkannt. Bei harmonisierten Klassen besteht grundsätzlich keine sofortige Umschreibungspflicht.

Drittstaatenführerschein

Bei einer Fahrerlaubnis aus einem Nicht-EU-/EWR-Staat gilt grundsätzlich eine Anerkennung für sechs Monate nach Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland.

Eine wichtige Besonderheit: Ist die ausländische Fahrerlaubnis selbst befristet und läuft früher ab, endet die Fahrberechtigung entsprechend früher.

Ausländischen Führerschein in Deutschland umschreiben

Wenn die ausländische Fahrerlaubnis nach den geltenden Regeln nicht dauerhaft anerkannt wird, kommt die Umschreibung ins Spiel.

Dabei wird geprüft, ob und unter welchen Bedingungen die ausländische Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis übertragen werden kann.

Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde prüft unter anderem:

  • Herkunftsland,
  • Fahrerlaubnisklasse,
  • Gültigkeit des Führerscheins,
  • Zeitpunkt des Erwerbs,
  • Wohnsitz im Ausstellungsstaat,
  • erforderliche Dokumente,
  • mögliche Prüfungen.

Für bestimmte Staaten bestehen vereinfachte Umschreibungsregeln. Diese sind in Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) aufgeführt.

Mehr Informationen finden Sie in unserem Ratgeber ausländischen Führerschein umschreiben.

Ausländischer Führerschein Deutschland ohne Prüfung

Eine besonders häufige Frage lautet:

Kann ich meinen ausländischen Führerschein in Deutschland ohne Prüfung anerkennen lassen?

Das hängt vom Ausstellungsstaat und der Fahrerlaubnisklasse ab.

Die Anlage 11 FeV enthält eine Liste von Staaten und Fahrerlaubnisklassen, bei denen die Umschreibung teilweise ohne theoretische und praktische Prüfung möglich ist. Bei anderen Kombinationen kann eine der beiden Prüfungen oder können beide Prüfungen erforderlich sein.

Einige Beispiele aus der aktuellen Anlage 11:

AusstellungsstaatFahrerlaubnisklasseTheoriePraxis
Albanienbestimmte Klassen, u. a. BNeinNein
Bosnien und HerzegowinaA1, A, BNeinNein
IsraelBNeinNein
Japanalle aufgeführten KlassenNeinNein
Kosovozahlreiche KlassenNeinNein
Moldaumehrere KlassenNeinJa
Schweizalle aufgeführten KlassenNeinNein

Die konkrete Rechtslage sollte immer anhand der aktuellen Anlage 11 und des individuellen Falls geprüft werden.

Muss ich eine Theorieprüfung machen?

Nicht jeder Inhaber eines ausländischen Führerscheins muss eine Theorieprüfung ablegen.

Bei bestimmten Herkunftsstaaten kann die Umschreibung ohne theoretische Prüfung erfolgen. In anderen Fällen kann eine theoretische Prüfung vorgeschrieben sein.

Wenn eine Theorieprüfung erforderlich ist, sollten Sie sich gründlich mit den deutschen Verkehrsregeln beschäftigen.

Wichtige Themen sind beispielsweise:

  • Verkehrszeichen
  • Vorfahrt
  • Abstände
  • Geschwindigkeit
  • Gefahrenlehre
  • Autobahnverkehr
  • Umweltbewusstsein
  • technische Grundlagen
  • Verhalten gegenüber Fußgängern und Radfahrern

Eine gezielte Vorbereitung kann Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Prüfung deutlich verbessern.

Weitere Informationen finden Sie bei Führerschein Theorie lernen und Führerschein Test.

Muss ich eine praktische Prüfung machen?

Auch die praktische Prüfung hängt vom Herkunftsland und der Fahrerlaubnisklasse ab.

Die Anlage 11 FeV zeigt beispielsweise, dass bei manchen Staaten bestimmte Fahrerlaubnisklassen ohne praktische Prüfung umgeschrieben werden können, während bei anderen Kombinationen eine praktische Prüfung erforderlich ist.

Wenn eine praktische Prüfung erforderlich ist, sollten Sie sich insbesondere mit den deutschen Verkehrsregeln und dem Prüfungsablauf vertraut machen.

Mehr Informationen finden Sie über die praktische Führerscheinprüfung.

Ausländischer Führerschein Deutschland: Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Umschreibung können je nach Fall verschiedene Dokumente erforderlich sein.

Typischerweise gehören dazu:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • gegebenenfalls Meldebescheinigung
  • gültiger ausländischer Führerschein
  • biometrisches Passfoto
  • gegebenenfalls amtliche Übersetzung
  • gegebenenfalls weitere Nachweise
  • je nach Fahrerlaubnisklasse eventuell medizinische Unterlagen

Das Bundesportal nennt für Drittstaaten unter anderem einen amtlichen Lichtbildausweis, gegebenenfalls eine Meldebescheinigung, ein biometrisches Lichtbild und den gültigen ausländischen Führerschein mit gegebenenfalls erforderlicher amtlicher Übersetzung. Weitere Unterlagen können vom Ausstellungsstaat und der Fahrerlaubnisklasse abhängen.

Brauche ich eine Übersetzung?

Bei einem ausländischen Führerschein kann eine Übersetzung erforderlich sein.

Insbesondere bei Führerscheinen aus Nicht-EU-/EWR-Staaten kann die zuständige Behörde eine amtliche Übersetzung verlangen. Das Bundesportal nennt eine amtliche Übersetzung ausdrücklich als mögliche beziehungsweise erforderliche Unterlage bei Nicht-EU-/EWR-Führerscheinen.

Wichtig ist, nicht einfach irgendeine Übersetzung anfertigen zu lassen.

Klären Sie vorher, welche Art von Übersetzung die zuständige Fahrerlaubnisbehörde akzeptiert.

Warum spielt der Wohnsitz im Ausland eine Rolle?

Beim Thema ausländischer Führerschein Deutschland ist nicht nur das Ausstellungsland wichtig.

Auch der sogenannte ordentliche Wohnsitz beim Erwerb der Fahrerlaubnis kann eine Rolle spielen.

Bei bestimmten Umschreibungen muss nachgewiesen werden, dass der Führerschein nicht lediglich während eines kurzen Aufenthalts oder Urlaubs im Ausland erworben wurde.

Die zuständigen Behörden können daher Nachweise über einen tatsächlichen Wohnsitz im Ausstellungsstaat verlangen. Das Bundesportal weist beispielsweise für bestimmte Listenstaaten darauf hin, dass der Führerschein grundsätzlich nur umgeschrieben werden kann, wenn beim Erwerb ein ordentlicher Wohnsitz von mindestens 185 Tagen im Ausstellungsstaat bestand.

Führerschein im Urlaub erworben: Wird er in Deutschland anerkannt?

Hier ist Vorsicht geboten.

Wer beispielsweise nur für einige Wochen in einem anderen Land war und dort einen Führerschein erworben hat, kann nicht automatisch davon ausgehen, dass dieser Führerschein anschließend problemlos in Deutschland umgeschrieben wird.

Die Voraussetzungen für die Anerkennung können unter anderem einen tatsächlichen ordentlichen Wohnsitz im Ausstellungsstaat voraussetzen.

Das Bundesportal nennt ausdrücklich den Fall, dass ein Führerschein, der beispielsweise während eines vierwöchigen Urlaubs erworben wurde, nicht einfach aufgrund einer solchen Umschreibungsregel in einen deutschen Führerschein umgeschrieben werden kann.

Ausländischer Führerschein Deutschland: Kosten

Die Kosten für die Umschreibung hängen vom jeweiligen Verfahren ab.

Mögliche Kosten sind:

  • Verwaltungsgebühr
  • biometrisches Passfoto
  • Übersetzung
  • ärztliche Untersuchung
  • Sehtest
  • theoretische Prüfung
  • praktische Prüfung
  • Fahrschulstunden
  • weitere behördliche Nachweise

Das Bundesportal nennt beispielsweise für ein bayerisches Verwaltungsverfahren ungefähr 38 Euro für die Umschreibung einer EU-/EWR-/Anlage-11-Fahrerlaubnis und ungefähr 45 Euro für eine Drittstaaten-Fahrerlaubnis. Diese Beträge sind jedoch keine bundesweit einheitlichen Gesamtkosten; zusätzliche Kosten können hinzukommen.

Weitere Informationen zu Führerschein Kosten finden Sie bei FahrenExperten.

Ausländischer Führerschein Deutschland: Wie läuft die Umschreibung ab?

Der Ablauf lässt sich grundsätzlich in mehrere Schritte unterteilen.

1. Herkunftsland bestimmen

Prüfen Sie zunächst, wo Ihr Führerschein ausgestellt wurde.

2. EU/EWR oder Drittstaat feststellen

Diese Unterscheidung ist für die weitere Vorgehensweise entscheidend.

3. Wohnsitz prüfen

Bei Drittstaaten ist insbesondere das Datum der Begründung Ihres ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland relevant.

4. Gültigkeit prüfen

Der ausländische Führerschein muss grundsätzlich gültig sein.

5. Anerkennungsregeln prüfen

Prüfen Sie, ob für Ihr Herkunftsland Sonderregelungen nach Anlage 11 FeV bestehen.

6. Prüfungspflicht feststellen

Klären Sie, ob Theorie und/oder Praxis erforderlich sind.

7. Unterlagen vorbereiten

Stellen Sie Ausweis, Führerschein, Foto, Übersetzung und weitere erforderliche Dokumente zusammen.

8. Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen

Der Antrag wird bei der zuständigen örtlichen Fahrerlaubnisbehörde gestellt.

9. Prüfungen absolvieren

Falls erforderlich, müssen Sie die theoretische und/oder praktische Prüfung bestehen.

10. Deutschen Führerschein erhalten

Nach erfolgreicher Bearbeitung und gegebenenfalls bestandenen Prüfungen wird die deutsche Fahrerlaubnis beziehungsweise das deutsche Führerscheindokument ausgestellt.

Kann man einen ausländischen Führerschein online umschreiben?

Ob die Umschreibung vollständig oder teilweise online beantragt werden kann, hängt von der zuständigen Behörde und dem konkreten Verwaltungsverfahren ab.

Bei bestimmten Verfahren ist weiterhin eine persönliche Antragstellung vorgesehen. Das Bundesportal nennt für die Umschreibung einer Nicht-EU-/EWR-Fahrerlaubnis beispielsweise ausdrücklich die persönliche Antragstellung.

Deshalb sollte man zwischen:

Online-Informationen bzw. Online-Terminbuchung

und

vollständig digitaler Antragstellung

unterscheiden.

Weitere Informationen finden Sie unter Führerschein online beantragen.

Was passiert mit dem ausländischen Führerschein?

Bei der Umschreibung kann die zuständige Behörde den ausländischen Führerschein einbehalten.

Je nach Verfahren wird das Dokument beispielsweise an die zuständige Stelle des Ausstellungsstaates zurückgesendet. Das Bundesportal beschreibt dies ausdrücklich für bestimmte Umschreibungen aus Drittstaaten.

Sie sollten daher nicht automatisch davon ausgehen, dass Sie nach der Umschreibung beide Führerscheindokumente dauerhaft behalten.

Ausländischer Führerschein Deutschland: Häufige Sonderfälle

Führerschein aus der Schweiz

Die Schweiz ist kein EU-Mitglied, unterliegt aber besonderen Anerkennungsregelungen. Die aktuelle Anlage 11 FeV führt die Schweiz bei den entsprechenden Sonderbestimmungen auf.

Führerschein aus Japan

Für Japan enthält Anlage 11 ebenfalls Sonderbestimmungen, unter denen bestimmte beziehungsweise alle aufgeführten Klassen ohne Theorie- und Praxisprüfung umgeschrieben werden können.

Führerschein aus Israel

Für die Klasse B sieht Anlage 11 eine Umschreibung ohne theoretische und praktische Prüfung vor.

Führerschein aus Moldau

Bei mehreren Fahrerlaubnisklassen aus Moldau ist laut Anlage 11 keine theoretische, aber eine praktische Prüfung vorgesehen.

Diese Beispiele zeigen, warum das konkrete Herkunftsland für die Umschreibung entscheidend ist.

Sonderfall: Ukrainischer Führerschein in Deutschland

Für ukrainische Führerscheininhaber können besondere Regelungen gelten.

Das Bundesportal weist aktuell darauf hin, dass Personen mit gültigem ukrainischem Führerschein, die ab dem 24. Februar 2022 eingereist sind und unter den entsprechenden vorübergehenden Schutzstatus fallen, ihren Führerschein bis auf Weiteres nicht umschreiben lassen müssen.

Da Sonderregelungen zeitlich und rechtlich verändert werden können, sollten Betroffene die aktuell geltenden behördlichen Informationen prüfen.

Ausländischer Führerschein Deutschland: Häufige Fehler

1. Die sechs Monate vergessen

Bei Drittstaatenführerscheinen ist die Frist entscheidend.

Tipp: Notieren Sie das Datum der Wohnsitznahme in Deutschland.

2. EU-Führerschein und Drittstaatenführerschein gleich behandeln

Die Regeln sind unterschiedlich.

Tipp: Immer zuerst das Ausstellungsland prüfen.

3. Prüfungspflicht nicht prüfen

Nicht jeder ausländische Führerschein wird automatisch ohne Prüfung umgeschrieben.

Tipp: Anlage 11 FeV beziehungsweise die zuständige Behörde prüfen.

4. Führerschein im Urlaub erworben

Ein kurzfristiger Aufenthalt im Ausland reicht nicht automatisch für eine problemlose Umschreibung.

Tipp: Nachweise über den tatsächlichen Wohnsitz beim Führerscheinerwerb aufbewahren.

5. Übersetzung zu spät organisieren

Eine fehlende Übersetzung kann die Bearbeitung verzögern.

Tipp: Vor dem Antrag klären, welche Übersetzung erforderlich ist.

Checkliste: Ausländischer Führerschein Deutschland

Bevor Sie die Umschreibung beantragen, können Sie folgende Checkliste verwenden:

  • Ausstellungsland festgestellt
  • EU/EWR oder Drittstaat geklärt
  • Wohnsitzdatum in Deutschland festgestellt
  • Gültigkeit des Führerscheins geprüft
  • Fahrerlaubnisklasse geprüft
  • Anlage 11 FeV geprüft
  • Prüfungspflicht geklärt
  • Personalausweis/Reisepass vorhanden
  • Meldebescheinigung vorhanden, falls erforderlich
  • biometrisches Passfoto vorhanden
  • Übersetzung organisiert, falls erforderlich
  • weitere Nachweise zusammengestellt
  • zuständige Fahrerlaubnisbehörde ermittelt
  • Antrag rechtzeitig gestellt

Ausländischer Führerschein Deutschland: FAQ

Ist ein ausländischer Führerschein in Deutschland gültig?

Das hängt vom Herkunftsland, der Fahrerlaubnisklasse, der Gültigkeit und dem Wohnsitz ab. EU-/EWR-Führerscheine werden grundsätzlich anerkannt. Bei Drittstaaten gilt nach Begründung des ordentlichen Wohnsitzes grundsätzlich eine sechsmonatige Anerkennungsfrist.

Wie lange darf ich mit einem Drittstaatenführerschein in Deutschland fahren?

Grundsätzlich sechs Monate nach Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland. Danach benötigen Sie für die weitere Teilnahme am deutschen Straßenverkehr eine deutsche Fahrerlaubnis.

Muss ein EU-Führerschein umgeschrieben werden?

Ein harmonisierter EU-/EWR-Führerschein muss grundsätzlich nicht sofort umgeschrieben werden. Eine Umschreibung kann insbesondere bei anstehenden deutschen Gültigkeitsfristen relevant werden.

Muss ich für die Umschreibung eine Prüfung machen?

Das hängt vom Ausstellungsstaat und der Fahrerlaubnisklasse ab. Anlage 11 FeV enthält konkrete Sonderregelungen für zahlreiche Staaten.

Kann ich einen ausländischen Führerschein ohne Prüfung umschreiben?

Bei bestimmten Staaten und Klassen ja. Bei anderen können Theorie, Praxis oder beide Prüfungen erforderlich sein.

Welche Dokumente brauche ich?

Typischerweise benötigen Sie einen gültigen Ausweis, den ausländischen Führerschein und ein biometrisches Foto. Je nach Fall können eine Meldebescheinigung, Übersetzung und weitere Nachweise hinzukommen.

Wie viel kostet die Umschreibung?

Die Verwaltungsgebühr hängt vom Verfahren ab. Hinzu können Kosten für Übersetzung, Foto, Prüfungen, Fahrschule oder medizinische Nachweise kommen.

Kann ich den Führerschein online umschreiben?

Das hängt von der zuständigen Behörde ab. Bei bestimmten Verfahren ist eine persönliche Antragstellung vorgesehen.

Was passiert mit meinem ausländischen Führerschein?

Bei der Umschreibung kann die Behörde das ausländische Dokument einbehalten und gegebenenfalls an die zuständige Stelle im Ausstellungsstaat zurücksenden.

Fazit: Ausländischer Führerschein Deutschland – frühzeitig informieren

Das Thema ausländischer Führerschein Deutschland ist besonders für Menschen wichtig, die aus dem Ausland nach Deutschland ziehen und weiterhin mit ihrer bisherigen Fahrerlaubnis fahren möchten.

Die wichtigste Regel lautet:

Nicht jeder ausländische Führerschein wird in Deutschland nach denselben Bedingungen behandelt.

Bei EU-/EWR-Führerscheinen ist eine sofortige Umschreibung für harmonisierte Fahrerlaubnisklassen grundsätzlich nicht erforderlich.

Bei Führerscheinen aus Drittstaaten gilt dagegen grundsätzlich eine Sechsmonatsfrist nach Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland.

Ob eine Umschreibung ohne Prüfung möglich ist, hängt vom jeweiligen Ausstellungsstaat und der Fahrerlaubnisklasse ab. Die Anlage 11 FeV enthält hierfür konkrete Sonderbestimmungen.

Wer seinen ausländischen Führerschein in Deutschland nutzen möchte, sollte deshalb rechtzeitig:

Herkunftsland prüfen → Wohnsitz feststellen → Gültigkeit prüfen → Anerkennungsregeln prüfen → Unterlagen vorbereiten → Prüfungspflicht klären → Antrag stellen → gegebenenfalls Prüfungen absolvieren.

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