Driving Licence in Germany: Everything You Need to Know A driving licence is an important...
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Driving Licence in Germany: Everything You Need to Know A driving licence is an important...
WeiterlesenRijbewijs kosten in Duitsland: een compleet overzicht Wie in Duitsland zijn rijbewijs wil halen, vraagt...
WeiterlesenWer einen Führerschein im Ausland erworben hat und dauerhaft in Deutschland lebt, sollte sich frühzeitig mit dem Thema Führerschein umschreiben beschäftigen. Die gesetzlichen Anforderungen unterscheiden sich nämlich deutlich danach, ob der Führerschein aus einem EU-/EWR-Staat oder aus einem sogenannten Drittstaat stammt.
Während gültige Führerscheine aus EU- und EWR-Staaten in Deutschland grundsätzlich anerkannt werden und häufig keine sofortige Umschreibung erforderlich ist, gelten für Führerscheine aus Staaten außerhalb der EU und des EWR andere Regeln.
Besonders wichtig sind dabei Fragen wie:
In diesem Ratgeber von FahrenExperten erhalten Sie einen umfassenden Überblick.
Weitere Informationen rund um den Führerschein finden Sie auf FahrenExperten.

Beim Führerschein umschreiben wird eine bestehende ausländische Fahrerlaubnis beziehungsweise ein ausländischer Führerschein in ein deutsches Führerscheindokument beziehungsweise eine deutsche Fahrerlaubnis überführt.
Dabei prüft die zuständige Fahrerlaubnisbehörde unter anderem:
Welche Anforderungen gelten, hängt daher entscheidend vom Ausstellungsstaat ab. Das Bundesportal unterscheidet ausdrücklich zwischen EU-/EWR-Fahrerlaubnissen und Fahrerlaubnissen aus Nicht-EU-/EWR-Staaten.
Besitzen Sie einen gültigen Führerschein aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem EWR-Staat, gelten grundsätzlich erleichterte Regeln.
Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören neben den EU-Mitgliedstaaten auch:
Eine gültige EU-/EWR-Fahrerlaubnis der harmonisierten Klassen muss nach einem Umzug nach Deutschland grundsätzlich nicht sofort umgeschrieben werden. Sie können damit grundsätzlich in Deutschland fahren, solange die Fahrerlaubnis gültig ist.
Eine Umschreibung kann jedoch später erforderlich werden, beispielsweise wenn die Gültigkeit des Führerscheins oder bestimmter Fahrerlaubnisklassen endet. Das gilt insbesondere für Fahrerlaubnisklassen, die in Deutschland befristet sind.
Für die harmonisierten Fahrerlaubnisklassen besteht grundsätzlich keine unmittelbare Umschreibungspflicht.
Dazu gehören unter anderem:
Das Bundesportal weist jedoch darauf hin, dass eine Umschreibung erforderlich werden kann, wenn nach der Wohnsitznahme in Deutschland eine Verlängerung der Gültigkeit des Führerscheins oder einer Fahrerlaubnisklasse ansteht.
Deutlich wichtiger wird das Thema Führerschein umschreiben, wenn Ihr Führerschein aus einem Staat außerhalb der EU beziehungsweise des EWR stammt.
Solche Führerscheine sind in Deutschland grundsätzlich nur begrenzt anerkannt.
Nach den aktuellen Informationen des Bundesportals dürfen Inhaber einer rechtmäßig erworbenen Fahrerlaubnis aus einem Nicht-EU-/EWR-Staat grundsätzlich bis zu sechs Monate nach Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland fahren. Danach muss die ausländische Fahrerlaubnis für eine weitere Nutzung in Deutschland umgeschrieben werden.
Der ADAC beschreibt ebenfalls die sechsmonatige Frist für Drittstaatenführerscheine.
Die sechs Monate beginnen grundsätzlich mit der Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland.
Wer dauerhaft nach Deutschland zieht, sollte daher nicht bis kurz vor Ablauf der Frist warten.
Das ist eine der wichtigsten Fragen.
Die Antwort lautet:
Es kommt darauf an, aus welchem Land der Führerschein stammt.
Bei vielen Drittstaaten ist für die Umschreibung eine theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung erforderlich. Es gibt jedoch Ausnahmen für Staaten, die in der entsprechenden Staatenliste aufgeführt sind.
Das bedeutet, dass nicht jeder ausländische Führerschein automatisch mit einer Prüfung umgeschrieben werden muss.
Eine prüfungsfreie Umschreibung kann möglich sein, wenn für das betreffende Land beziehungsweise die betreffende Fahrerlaubnisklasse entsprechende Anerkennungsregelungen bestehen.
Die sogenannten Staatenregelungen beziehungsweise die Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung spielen hierbei eine wichtige Rolle.
Je nach Land kann:
Die konkrete Prüfungspflicht muss daher anhand des Ausstellungsstaates und der Fahrerlaubnisklasse geprüft werden.
Auch Führerscheine aus dem Vereinigten Königreich gehören nach dem Brexit grundsätzlich nicht mehr zu den EU-Führerscheinen.
Für die Umschreibung gelten deshalb besondere Regeln für einen Drittstaat. Welche Prüfung erforderlich ist, kann von der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse und den geltenden Anerkennungsregelungen abhängen.
Wer einen britischen Führerschein besitzt und dauerhaft in Deutschland lebt, sollte sich deshalb frühzeitig bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde über die konkrete Umschreibung informieren.
Die Schweiz gehört nicht zur EU, hat aber besondere Regelungen im Bereich der gegenseitigen Anerkennung von Fahrerlaubnissen.
Daher sollten Schweizer Führerscheininhaber nicht automatisch davon ausgehen, dass die allgemeinen Regeln für andere Drittstaaten gelten.
Die konkreten Anforderungen hängen unter anderem von der Fahrerlaubnisklasse und dem jeweiligen Fall ab.
Auch ein US-amerikanischer Führerschein ist kein EU-/EWR-Führerschein.
Wer dauerhaft nach Deutschland zieht, sollte deshalb prüfen, welche deutschen Anforderungen für die Umschreibung des jeweiligen US-Führerscheins gelten.
Entscheidend können unter anderem sein:
Für die Umschreibung sollten Sie verschiedene Dokumente vorbereiten.
Typischerweise können folgende Unterlagen erforderlich sein:
Das Bundesportal nennt für EU-/EWR-Umschreibungen beispielsweise einen amtlichen Nachweis über Ort und Tag der Geburt, ein aktuelles biometrisches Lichtbild und den ausländischen Führerschein.
Bei Drittstaaten können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.
Deshalb sollten Sie die Anforderungen Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vor dem Antrag überprüfen.
Das hängt vom Führerschein und dem jeweiligen Verfahren ab.
Bei bestimmten ausländischen Führerscheinen kann eine Übersetzung erforderlich sein. Der ADAC weist beispielsweise darauf hin, dass bei bestimmten Drittstaatenführerscheinen während der ersten sechs Monate eine Übersetzung mitzuführen ist, wenn der Führerschein nicht in deutscher Sprache ausgestellt wurde und kein internationaler Führerschein vorhanden ist.
Für die eigentliche Umschreibung kann außerdem eine Klassifizierung erforderlich sein.
Diese hilft der Behörde festzustellen, welcher deutschen Fahrerlaubnisklasse die ausländische Fahrerlaubnis entspricht.
Eine Klassifizierung dient dazu, die ausländischen Fahrerlaubnisklassen mit den deutschen Klassen zu vergleichen.
Beispielsweise kann geprüft werden, ob eine ausländische Fahrerlaubnis dem deutschen:
entspricht.
Die Fahrerlaubnisbehörde muss schließlich feststellen können, welche Fahrzeuge Sie aufgrund Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland führen dürfen.
Der Ablauf kann je nach Behörde und Herkunftsland variieren.
Grundsätzlich können Sie sich an folgendem Schema orientieren.
Prüfen Sie, in welchem Land Ihre Fahrerlaubnis ausgestellt wurde.
Das ist entscheidend für die weiteren Anforderungen.
Kontrollieren Sie, ob Ihr Führerschein noch gültig ist.
Bei Drittstaaten ist insbesondere die sechsmonatige Frist nach Wohnsitznahme wichtig.
Bereiten Sie Ausweis, Führerschein, Passfoto und gegebenenfalls Übersetzungen vor.
Ermitteln Sie, ob Theorie und/oder Praxis erforderlich sind.
Der Antrag wird bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde am Hauptwohnsitz gestellt. Das Bundesportal sieht je nach Verfahren auch eine elektronische Antragstellung vor.
Falls erforderlich, müssen die theoretische und/oder praktische Prüfung bestanden werden.
Nach erfolgreicher Prüfung und Bearbeitung stellt die Behörde den deutschen Führerschein aus.

Die Digitalisierung macht auch bei Führerscheinangelegenheiten Fortschritte.
Ob Sie den Führerschein online umschreiben können, hängt jedoch von der zuständigen Behörde und dem jeweiligen Verfahren ab.
Das Bundesportal weist für EU-/EWR-Umschreibungen darauf hin, dass der Antrag schriftlich oder in elektronischer Form gestellt werden kann.
Allerdings bedeutet ein Online-Antrag nicht automatisch, dass alle Schritte digital erledigt werden können.
Ein persönlicher Termin kann beispielsweise weiterhin erforderlich sein, etwa für:
Informieren Sie sich deshalb vorab bei Ihrer zuständigen Behörde.
Weitere Informationen zum digitalen Führerscheinverfahren finden Sie bei FahrenExperten.
Die Kosten hängen von der jeweiligen Umschreibung ab.
Mögliche Kostenfaktoren sind:
Das Bundesportal weist darauf hin, dass die Höhe der Verwaltungsgebühr nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr bestimmt wird und von verschiedenen Faktoren abhängt.
Bei einer prüfungsfreien Umschreibung können die Gesamtkosten daher wesentlich niedriger sein als bei einer Umschreibung, bei der Theorie und Praxis erforderlich sind.
Mehr Informationen zu den allgemeinen Führerschein Kosten finden Sie auf FahrenExperten.
Auch das hängt vom Herkunftsland und der erforderlichen Prüfung ab.
Bei Drittstaaten, für die eine theoretische und praktische Prüfung erforderlich ist, bedeutet das nicht automatisch, dass eine komplette deutsche Fahrausbildung mit einer vorgeschriebenen Anzahl von Pflichtfahrstunden absolviert werden muss.
Der ADAC weist darauf hin, dass bei bestimmten Drittstaatenumschreibungen keine verpflichtende Fahrschulausbildung mit Mindest- oder Pflichtfahrstunden vorgeschrieben ist. Trotzdem kann eine Vorbereitung auf die deutsche Theorie- und Praxisprüfung sehr sinnvoll sein.
Gerade die praktische Prüfung unterscheidet sich in ihren Anforderungen von einer Prüfung im Herkunftsland.
Wer sich vorbereiten möchte, kann sich über eine geeignete Fahrschule und Möglichkeiten zur Führerschein Theorie lernen informieren.
Wenn eine theoretische Prüfung erforderlich ist, sollten Sie sich gezielt auf die deutschen Verkehrsregeln vorbereiten.
Dazu gehören beispielsweise:
Eine gute Vorbereitung erhöht die Wahrscheinlichkeit, die Prüfung beim ersten Versuch zu bestehen.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber Führerschein Test und Führerschein Theorie lernen.
Wenn eine praktische Prüfung erforderlich ist, müssen Sie zeigen, dass Sie ein Fahrzeug sicher und regelkonform im deutschen Straßenverkehr führen können.
Geprüft werden können unter anderem:
Eine gute Vorbereitung mit einem Fahrlehrer kann deshalb sehr hilfreich sein.
Mehr Informationen zur praktischen Führerscheinprüfung finden Sie bei FahrenExperten.
Bei der Umschreibung kann die zuständige Behörde den ausländischen Führerschein einziehen beziehungsweise verwahren und an die Ausstellungsbehörde zurücksenden.
Der ADAC weist darauf hin, dass die deutsche Fahrerlaubnisbehörde den ausländischen Führerschein an die ausstellende Behörde zurückschicken oder in Verwahrung nehmen kann.
Deshalb sollten Sie nicht davon ausgehen, dass Sie nach der Umschreibung automatisch beide Dokumente behalten können.
Der Wohnsitz ist für die Frage der Umschreibung besonders wichtig.
Bei einem dauerhaften Umzug nach Deutschland gelten andere Regeln als bei einem kurzen touristischen Aufenthalt.
Für Drittstaaten ist insbesondere die sogenannte Sechsmonatsfrist relevant. Sie beginnt grundsätzlich mit der Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland.
Wer nur vorübergehend in Deutschland unterwegs ist und keinen entsprechenden Wohnsitz begründet, befindet sich in einer anderen rechtlichen Situation.
Bei einem Drittstaatenführerschein kann die ausländische Fahrerlaubnis nach Ablauf der maßgeblichen Frist nicht einfach weiterhin zum Fahren in Deutschland verwendet werden.
Der ADAC weist darauf hin, dass nach Ablauf der sechs Monate eine deutsche Fahrerlaubnis benötigt wird.
Deshalb ist es wichtig, sich frühzeitig mit der Umschreibung zu beschäftigen.
Warten Sie nicht bis zum letzten Tag der sechsmonatigen Frist.
Für ukrainische Führerscheininhaber gelten aktuell besondere Regelungen.
Nach den derzeitigen Informationen werden ukrainische Führerscheine von Personen mit entsprechendem Schutzstatus während der Dauer dieses Schutzstatus in Deutschland und den anderen EU-Mitgliedstaaten anerkannt. Eine Umschreibung ist in dieser Zeit grundsätzlich nicht erforderlich.
Für Personen, die nach Ablauf des Schutzstatus dauerhaft in Deutschland bleiben möchten, können anschließend andere Umschreibungsregeln relevant werden.
Da sich Sonderregelungen ändern können, sollte bei einem konkreten Fall immer die aktuelle behördliche Rechtslage geprüft werden.

Ein ausländischer Führerschein kann nicht allein deshalb in Deutschland uneingeschränkt genutzt werden, weil er im Herkunftsland gültig ist.
Das deutsche Mindestalter für die jeweilige Fahrerlaubnisklasse muss ebenfalls berücksichtigt werden.
Für die Klasse B liegt das reguläre Mindestalter in Deutschland bei 18 Jahren.
Wer beispielsweise im Ausland bereits mit einem niedrigeren Alter eine Fahrerlaubnis erhalten hat, sollte deshalb vor dem Fahren in Deutschland genau prüfen, ob die deutsche Fahrerlaubnisregelung dies erlaubt.
Ein Führerschein aus Frankreich, Spanien oder Italien wird anders behandelt als ein Führerschein aus einem Staat außerhalb der EU/EWR.
Tipp: Immer zuerst das Ausstellungsland prüfen.
Bei vielen Drittstaatenführerscheinen ist die Frist entscheidend.
Tipp: Wohnsitzdatum dokumentieren und rechtzeitig handeln.
Nicht jeder ausländische Führerschein kann ohne Prüfung umgeschrieben werden.
Tipp: Prüfungspflicht anhand des konkreten Herkunftslandes feststellen.
Bei bestimmten ausländischen Führerscheinen kann eine Übersetzung notwendig sein.
Tipp: Vor Antragstellung klären, welche Übersetzung akzeptiert wird.
Ein Antrag kann elektronisch möglich sein, während einzelne Schritte weiterhin vor Ort erfolgen.
Vor der Antragstellung sollten Sie folgende Punkte überprüfen:
Nein. Bei gültigen EU-/EWR-Führerscheinen ist eine sofortige Umschreibung grundsätzlich nicht erforderlich. Bei Drittstaaten gelten andere Regeln.
Grundsätzlich bis zu sechs Monate nach Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland, sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.
Das hängt vom Herkunftsland und der Fahrerlaubnisklasse ab. Für bestimmte Drittstaaten können Theorie und Praxis erforderlich sein; bei anderen Staaten können Prüfungen teilweise oder vollständig entfallen.
Das hängt vom jeweiligen Verwaltungsverfahren ab. Für bestimmte EU-/EWR-Umschreibungen kann der Antrag elektronisch gestellt werden.
Typischerweise werden Ausweis, ausländischer Führerschein und biometrisches Passfoto benötigt. Je nach Herkunftsland und Verfahren können Übersetzungen, Klassifizierungen und weitere Nachweise erforderlich sein.
Die Kosten unterscheiden sich je nach Fall. Zusätzlich zur Verwaltungsgebühr können beispielsweise Kosten für Übersetzungen, Prüfungen, Fotos oder medizinische Untersuchungen entstehen.
In der Regel ist die Fahrerlaubnisbehörde am Hauptwohnsitz zuständig.
Bei der Umschreibung kann die deutsche Fahrerlaubnisbehörde das ausländische Dokument einziehen, verwahren oder an die ausstellende Behörde zurücksenden.
Wer einen ausländischen Führerschein besitzt und dauerhaft in Deutschland lebt, sollte die geltenden Umschreibungsregeln frühzeitig prüfen.
Der entscheidende Faktor ist zunächst das Herkunftsland des Führerscheins.
Bei einem gültigen EU-/EWR-Führerschein ist eine sofortige Umschreibung grundsätzlich nicht notwendig. Eine Umschreibung kann jedoch später erforderlich werden, insbesondere wenn die Gültigkeit des Dokuments oder bestimmter Fahrerlaubnisklassen endet.
Bei einem Drittstaatenführerschein gilt dagegen grundsätzlich eine sechsmonatige Anerkennungsfrist nach Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland. Danach benötigen Betroffene eine deutsche Fahrerlaubnis beziehungsweise müssen die ausländische Fahrerlaubnis nach den geltenden Regeln umschreiben lassen.
Ob eine Theorieprüfung oder praktische Prüfung erforderlich ist, hängt vom Herkunftsland und den geltenden Anerkennungsregelungen ab.
Der wichtigste Ablauf lautet daher:
Herkunftsland prüfen → EU/EWR oder Drittstaat bestimmen → Gültigkeit und Frist prüfen → Unterlagen vorbereiten → Prüfungspflicht klären → Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen → gegebenenfalls Prüfungen absolvieren → deutschen Führerschein erhalten.
Wenn Sie weitere Informationen rund um Führerschein, Führerschein beantragen, Führerschein online beantragen, Führerschein neu beantragen, Führerschein verlängern, Fahrerlaubnis oder Führerschein Klasse B suchen, finden Sie bei FahrenExperten weitere Ratgeber.
Driving Licence in Germany: Everything You Need to Know A driving licence is an important...
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