Wer in Deutschland einen alten Führerschein besitzt, muss sich früher oder später mit dem verpflichtenden Führerscheinumtausch beschäftigen. Betroffen sind insbesondere ältere graue und rosa Papierführerscheine sowie unbefristete Kartenführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Ziel ist es, die alten Dokumente schrittweise durch einen einheitlichen und fälschungssicheren EU-Kartenführerschein zu ersetzen. Führerschein umtauschen Deutschland.
Doch bis wann muss man den Führerschein umtauschen? Welche Fristen gelten im Jahr 2026? Benötigt man eine neue Fahrprüfung oder ein ärztliches Gutachten? Und welche Kosten entstehen bei der zuständigen Führerscheinstelle?
In diesem Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige zum Thema Führerschein umtauschen in Deutschland. Wir erklären die gesetzlichen Umtauschfristen, den Ablauf der Antragstellung, die benötigten Unterlagen und die wichtigsten Unterschiede zwischen dem Pflichtumtausch und der Verlängerung eines Führerscheindokuments.

Der verpflichtende Führerscheinumtausch geht auf europäische Vorgaben zurück. Ziel ist es, ältere Führerscheindokumente durch ein einheitliches EU-Format zu ersetzen. Dadurch sollen die Dokumente besser vor Fälschungen geschützt und wichtige persönliche Angaben regelmäßig aktualisiert werden.
In Deutschland betrifft die Regelung grundsätzlich alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Pkw- und Motorradführerscheine, die noch nicht dem neuen EU-Kartenformat mit der entsprechenden Befristung entsprechen.
Wichtig ist dabei: Der Umtausch betrifft grundsätzlich das Führerscheindokument und nicht die Fahrerlaubnis selbst. Die Berechtigung, bestimmte Fahrzeuge zu führen, bleibt im Rahmen der gesetzlichen Besitzstandsregelungen bestehen.
Das bedeutet, dass Sie wegen des verpflichtenden Dokumententauschs normalerweise weder erneut eine Fahrschule besuchen noch eine theoretische oder praktische Fahrprüfung ablegen müssen.
Der Pflichtumtausch betrifft verschiedene Arten älterer Führerscheine.
Dazu gehören:
Welche Frist für Sie gilt, hängt davon ab, wann Ihr Führerschein ausgestellt wurde und – bei älteren Papierführerscheinen – in welchem Jahr Sie geboren wurden.
Deshalb sollten Sie zunächst feststellen, welche Art von Führerschein Sie besitzen.
Wenn Ihr Führerschein bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde, richtet sich die Umtauschfrist grundsätzlich nach Ihrem Geburtsjahr.
Das betrifft insbesondere ältere graue und rosa Führerscheine.
Wenn Ihr Kartenführerschein zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurde, ist grundsätzlich das Ausstellungsjahr entscheidend.
Das Ausstellungsdatum finden Sie auf der Vorderseite des Kartenführerscheins im Feld 4a.
Die Umtauschfristen sind gestaffelt. Nicht alle Führerscheininhaber müssen ihren alten Führerschein gleichzeitig ersetzen.
Bei Papierführerscheinen, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, ist grundsätzlich das Geburtsjahr des Inhabers maßgeblich.
| Geburtsjahr | Umtauschfrist |
|---|---|
| Vor 1953 | 19. Januar 2033 |
| 1953–1958 | 19. Januar 2022 |
| 1959–1964 | 19. Januar 2023 |
| 1965–1970 | 19. Januar 2024 |
| 1971 oder später | 19. Januar 2025 |
Die Fristen für die Jahrgänge 1953 bis 1998 sind bereits abgelaufen. Für Personen, die vor 1953 geboren wurden, gilt die Sonderfrist bis zum 19. Januar 2033.
Bei unbefristeten Kartenführerscheinen, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, zählt das Ausstellungsjahr.
| Ausstellungsjahr | Spätester Umtauschtermin |
|---|---|
| 1999–2001 | 19. Januar 2026 |
| 2002–2004 | 19. Januar 2027 |
| 2005–2007 | 19. Januar 2028 |
| 2008 | 19. Januar 2029 |
| 2009 | 19. Januar 2030 |
| 2010 | 19. Januar 2031 |
| 2011 | 19. Januar 2032 |
| 2012–18. Januar 2013 | 19. Januar 2033 |
Wichtig für 2026: Wenn Ihr unbefristeter Kartenführerschein zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurde, sollten Sie den Umtausch rechtzeitig beantragen. Die Frist endet am 19. Januar 2027.
Für Personen, die vor 1953 geboren wurden, gilt auch bei einem älteren Kartenführerschein die Sonderfrist bis zum 19. Januar 2033.
Die Fristen ergeben sich aus den offiziellen Informationen der Bundesregierung und des Bundesministeriums für Verkehr.
Bevor Sie einen Antrag stellen, sollten Sie Ihren bisherigen Führerschein überprüfen.
Achten Sie auf folgende Angaben:
Bei einem Papierführerschein:
Bei einem Kartenführerschein:
Wenn Sie nicht sicher sind, welche Frist für Sie gilt, können Sie sich an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde wenden.
Weitere Informationen zu den verschiedenen Fahrerlaubnisklassen finden Sie in unserem Ratgeber Führerschein Klassifizierung: Alle Klassen einfach erklärt.
Der Antrag auf Umtausch wird grundsätzlich bei der Fahrerlaubnisbehörde beziehungsweise Führerscheinstelle Ihres aktuellen Hauptwohnsitzes gestellt.
Je nach Stadt oder Landkreis kann die zuständige Behörde unterschiedlich heißen. In manchen Regionen ist beispielsweise das Bürgeramt beteiligt, während andere Kommunen eine eigene Führerscheinstelle betreiben.
Informieren Sie sich deshalb vor der Antragstellung über die zuständige Stelle.
Viele Behörden bieten inzwischen Online-Anträge oder digitale Terminvereinbarungen an. Ob der vollständige Antrag online möglich ist, hängt jedoch von der jeweiligen Kommune ab.
Offizielle Informationen und regionale Verwaltungsleistungen finden Sie im Bundesportal.

Für den Pflichtumtausch werden normalerweise nur wenige Dokumente benötigt.
Typischerweise gehören dazu:
Die genaue Dokumentenliste kann regional variieren.
Wenn Sie Ihren Antrag online stellen, müssen Sie möglicherweise digitale Nachweise oder ein entsprechend geeignetes Lichtbild hochladen. Prüfen Sie deshalb die Anforderungen Ihrer örtlichen Führerscheinstelle.
Beim normalen Pflichtumtausch eines alten Pkw- oder Motorradführerscheins ist grundsätzlich kein neuer Sehtest erforderlich.
Das gilt, weil es sich beim Umtausch lediglich um den Austausch des Führerscheindokuments handelt. Die bestehende Fahrerlaubnis wird nicht neu erworben.
Bei bestimmten Fahrerlaubnisklassen oder gesonderten Verlängerungsverfahren können allerdings andere Anforderungen gelten.
Der Umtausch ist grundsätzlich ein Verwaltungsverfahren. Die folgenden Schritte geben Ihnen einen Überblick.
Stellen Sie zunächst fest, ob Sie einen Papierführerschein oder einen älteren Kartenführerschein besitzen.
Prüfen Sie anschließend die entsprechende Frist anhand Ihres Geburtsjahres oder des Ausstellungsjahres.
Ermitteln Sie die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Hauptwohnsitzes.
Auf der Website Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises finden Sie normalerweise Informationen zur Antragstellung, zu Terminen und zu den benötigten Dokumenten.
Bereiten Sie Ihren bisherigen Führerschein, ein gültiges Ausweisdokument und ein aktuelles biometrisches Passfoto vor.
Wenn die Behörde weitere Unterlagen verlangt, sollten Sie diese ebenfalls bereithalten.
Reichen Sie den Antrag persönlich, schriftlich oder – sofern angeboten – online ein.
Die Behörde prüft Ihre Angaben und veranlasst die Ausstellung des neuen EU-Kartenführerscheins.
Nach erfolgreicher Bearbeitung wird der neue Kartenführerschein ausgestellt.
Je nach örtlichem Verfahren können Sie ihn persönlich abholen oder per Direktversand erhalten.
Der bisherige Führerschein wird normalerweise eingezogen oder ungültig gemacht. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie das alte Dokument entwertet als Erinnerungsstück zurückerhalten.
Der Pflichtumtausch ist grundsätzlich mit einer Verwaltungsgebühr verbunden.
Die tatsächlichen Kosten können je nach Behörde und gewähltem Verfahren variieren.
Nach den Informationen des Bundesministeriums für Verkehr beträgt die reguläre Gebühr grundsätzlich:
Damit können sich die Kosten bei Nutzung des Direktversands auf etwa 33 Euro belaufen. Die konkrete Gebühr und mögliche Zusatzkosten sollten Sie bei Ihrer zuständigen Führerscheinstelle überprüfen.
Wenn Sie den Antrag persönlich stellen und den Führerschein abholen, können andere Kosten entstehen.
Nein. Beim verpflichtenden Umtausch eines alten deutschen Führerscheins ist grundsätzlich keine erneute theoretische oder praktische Fahrprüfung erforderlich.
Der Grund ist einfach: Die bestehende Fahrerlaubnis bleibt erhalten. Es wird lediglich das alte Dokument durch einen neuen EU-Kartenführerschein ersetzt.
Auch eine allgemeine ärztliche Untersuchung ist mit diesem reinen Dokumententausch grundsätzlich nicht verbunden.
Das bedeutet jedoch nicht, dass alle Fahrerlaubnisklassen automatisch unbegrenzt gültig bleiben. Für bestimmte Klassen, insbesondere im Lkw- und Busbereich, gelten eigene Befristungs- und Verlängerungsvorschriften.
Grundsätzlich bleiben die bestehenden Fahrerlaubnisrechte im Rahmen der gesetzlichen Besitzstandsregelungen erhalten.
Allerdings werden ältere Fahrerlaubnisklassen beim Umtausch nach den entsprechenden Vorschriften in die aktuellen Klassen übertragen.
Dabei können Schlüsselzahlen eine wichtige Rolle spielen. Sie dokumentieren zusätzliche Berechtigungen, Einschränkungen oder besondere Bedingungen.
Ein alter Führerschein der Klasse 3 kann beispielsweise verschiedene heutige Berechtigungen umfassen. Die Zuordnung ist jedoch nicht in jedem Fall identisch und sollte anhand des konkreten Dokuments geprüft werden.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter Führerschein Klassifizierung.
Ein ab dem 19. Januar 2013 ausgestellter Kartenführerschein ist grundsätzlich 15 Jahre gültig.
Diese Befristung betrifft das Führerscheindokument und nicht automatisch die zugrunde liegende Fahrerlaubnis.
Nach Ablauf der 15 Jahre muss das Dokument erneuert werden. Bei diesem regulären Dokumententausch ist grundsätzlich keine erneute Fahrprüfung erforderlich.
Bei bestimmten Fahrerlaubnisklassen können jedoch zusätzliche Anforderungen gelten. Das betrifft insbesondere die befristeten Klassen für Lkw und Busse.
Wer die Gültigkeit seines Führerscheins prüfen möchte, sollte deshalb nicht nur das allgemeine Ablaufdatum betrachten, sondern auch die einzelnen Fahrerlaubnisklassen und deren Befristungen kontrollieren.
Wer die gesetzliche Umtauschfrist versäumt, muss mit Konsequenzen rechnen.
Bei einem abgelaufenen Umtauschtermin wird der alte Führerschein grundsätzlich als Dokument ungültig. Die zugrunde liegende Fahrerlaubnis bleibt jedoch bestehen.
Das bedeutet: Der verspätete Dokumententausch führt nicht automatisch dazu, dass Sie Ihre Fahrerlaubnis verlieren.
Das Fahren mit einem nicht mehr gültigen Führerscheindokument kann allerdings eine Ordnungswidrigkeit darstellen und ein Verwarnungsgeld nach sich ziehen.
Deshalb sollten Sie den Umtausch nicht unnötig hinauszögern.
Wenn Ihre Frist bereits abgelaufen ist, wenden Sie sich möglichst zeitnah an die zuständige Führerscheinstelle und beantragen Sie den neuen Kartenführerschein.
In einigen Städten und Landkreisen ist eine Online-Antragstellung möglich.
Ob Sie den gesamten Vorgang digital erledigen können, hängt von den technischen Möglichkeiten und den Verwaltungsregeln Ihrer Kommune ab.
Mögliche digitale Leistungen sind:
In anderen Regionen ist weiterhin eine persönliche Vorsprache erforderlich.
Prüfen Sie daher die Website Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, bevor Sie den Antrag vorbereiten.
Weitere Informationen zu digitalen Verwaltungsverfahren finden Sie auch in unserem Ratgeber Führerschein online beantragen, sofern diese Seite auf FahrenExperten veröffentlicht ist.
Die Begriffe Umtausch und Verlängerung werden häufig verwechselt. Rechtlich und praktisch handelt es sich jedoch um unterschiedliche Vorgänge.
| Führerschein umtauschen | Führerschein verlängern |
|---|---|
| Austausch eines alten Dokuments | Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnisklasse |
| Betrifft insbesondere ältere Führerscheine | Betrifft insbesondere bestimmte Lkw- und Busklassen |
| Fahrerlaubnis bleibt grundsätzlich bestehen | Weitere Voraussetzungen können erforderlich sein |
| Normalerweise keine neue Fahrprüfung | Je nach Klasse können ärztliche und weitere Nachweise nötig sein |
| Neuer EU-Kartenführerschein wird ausgestellt | Gültigkeit der betreffenden Klasse wird verlängert |
Wer beispielsweise einen alten Pkw-Führerschein der Klasse B umtauscht, benötigt normalerweise keine ärztliche Untersuchung.
Bei der Verlängerung bestimmter Lkw- oder Busklassen können dagegen ärztliche Untersuchungen und weitere Nachweise vorgeschrieben sein.
Ja. Der verpflichtende Umtausch betrifft grundsätzlich auch ältere Motorradführerscheine.
Wenn Sie einen alten Papierführerschein oder einen unbefristeten Kartenführerschein mit einer Motorradfahrerlaubnis besitzen, müssen Sie die entsprechende Umtauschfrist beachten.
Die bestehende Fahrerlaubnis bleibt grundsätzlich im Rahmen der gesetzlichen Besitzstandsregelungen erhalten.
Auch hier ist der Dokumententausch normalerweise nicht mit einer erneuten praktischen oder theoretischen Prüfung verbunden.
Der hier beschriebene Pflichtumtausch betrifft in erster Linie alte deutsche Führerscheindokumente.
Ausländische Führerscheine unterliegen anderen Anerkennungs- und Umschreibungsregeln. Dabei wird insbesondere zwischen EU-/EWR-Führerscheinen und Fahrerlaubnissen aus Drittstaaten unterschieden.
Wer einen ausländischen Führerschein besitzt und dauerhaft in Deutschland lebt, sollte deshalb nicht automatisch die gleichen Regeln anwenden wie bei einem alten deutschen Papier- oder Kartenführerschein.
Weitere Informationen finden Sie in unseren Beiträgen:

Das hängt vom Ausstellungsdatum oder Ihrem Geburtsjahr ab. Bei unbefristeten Kartenführerscheinen aus den Jahren 2002 bis 2004 endet die Frist am 19. Januar 2027. Für Papierführerscheine gelten Fristen nach Geburtsjahr.
Wenn Ihr unbefristeter Kartenführerschein zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurde, sollten Sie den Umtausch 2026 beantragen. Die gesetzliche Frist endet am 19. Januar 2027. Für andere Jahrgänge gelten andere Termine.
Die reguläre Verwaltungsgebühr beträgt nach den Angaben des Bundesministeriums für Verkehr grundsätzlich 25,50 Euro. Weitere Gebühren, beispielsweise für den Direktversand, können hinzukommen.
Nein. Beim normalen Pflichtumtausch ist keine erneute theoretische oder praktische Fahrprüfung erforderlich.
Nein. Die zugrunde liegende Fahrerlaubnis bleibt grundsätzlich bestehen. Allerdings wird das alte Führerscheindokument nach Ablauf der Umtauschfrist ungültig.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie das alte Dokument nach der Entwertung durch die Fahrerlaubnisbehörde als Erinnerungsstück behalten. Fragen Sie bei Ihrer örtlichen Führerscheinstelle nach.
Ein ab dem 19. Januar 2013 ausgestellter EU-Kartenführerschein ist grundsätzlich 15 Jahre gültig. Diese Befristung betrifft das Dokument und nicht automatisch die Fahrerlaubnis selbst.
Das hängt von Ihrer Kommune ab. Einige Fahrerlaubnisbehörden bieten digitale Anträge an, während andere eine persönliche Antragstellung verlangen.
Beim reinen Pflichtumtausch eines alten Pkw- oder Motorradführerscheins ist grundsätzlich kein neuer Sehtest vorgeschrieben. Für bestimmte andere Fahrerlaubnisklassen und Verlängerungsverfahren gelten abweichende Anforderungen.
Der verpflichtende Führerscheinumtausch betrifft Millionen von Fahrerlaubnisinhabern in Deutschland. Ziel ist es, ältere Führerscheindokumente schrittweise durch ein einheitliches und fälschungssicheres EU-Kartenformat zu ersetzen.
Welche Frist für Sie gilt, hängt davon ab, ob Sie einen alten Papierführerschein oder einen unbefristeten Kartenführerschein besitzen. Bei Papierführerscheinen ist grundsätzlich das Geburtsjahr entscheidend, während bei älteren Kartenführerscheinen das Ausstellungsjahr zählt.
Für Kartenführerscheine aus den Jahren 2002 bis 2004 endet die nächste wichtige Frist am 19. Januar 2027.
Der Umtausch ist normalerweise unkompliziert: Sie benötigen einen gültigen Identitätsnachweis, ein biometrisches Passfoto und Ihren bisherigen Führerschein. Eine erneute Fahrprüfung ist beim reinen Dokumententausch grundsätzlich nicht erforderlich.
Prüfen Sie Ihre persönliche Umtauschfrist rechtzeitig und wenden Sie sich an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde. Weitere Informationen zu Führerscheinklassen, Umschreibung, Ausbildung und Fahrerlaubnis finden Sie auf FahrenExperten.