Dein Weg zum Führerschein

Wer in Deutschland einen alten Führerschein besitzt, muss sich früher oder später mit dem verpflichtenden Führerscheinumtausch beschäftigen. Betroffen sind insbesondere ältere graue und rosa Papierführerscheine sowie unbefristete Kartenführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Ziel ist es, die alten Dokumente schrittweise durch einen einheitlichen und fälschungssicheren EU-Kartenführerschein zu ersetzen. Führerschein umtauschen Deutschland.

Doch bis wann muss man den Führerschein umtauschen? Welche Fristen gelten im Jahr 2026? Benötigt man eine neue Fahrprüfung oder ein ärztliches Gutachten? Und welche Kosten entstehen bei der zuständigen Führerscheinstelle?

In diesem Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige zum Thema Führerschein umtauschen in Deutschland. Wir erklären die gesetzlichen Umtauschfristen, den Ablauf der Antragstellung, die benötigten Unterlagen und die wichtigsten Unterschiede zwischen dem Pflichtumtausch und der Verlängerung eines Führerscheindokuments.

Warum muss man den Führerschein in Deutschland umtauschen?

Der verpflichtende Führerscheinumtausch geht auf europäische Vorgaben zurück. Ziel ist es, ältere Führerscheindokumente durch ein einheitliches EU-Format zu ersetzen. Dadurch sollen die Dokumente besser vor Fälschungen geschützt und wichtige persönliche Angaben regelmäßig aktualisiert werden.

In Deutschland betrifft die Regelung grundsätzlich alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Pkw- und Motorradführerscheine, die noch nicht dem neuen EU-Kartenformat mit der entsprechenden Befristung entsprechen.

Wichtig ist dabei: Der Umtausch betrifft grundsätzlich das Führerscheindokument und nicht die Fahrerlaubnis selbst. Die Berechtigung, bestimmte Fahrzeuge zu führen, bleibt im Rahmen der gesetzlichen Besitzstandsregelungen bestehen.

Das bedeutet, dass Sie wegen des verpflichtenden Dokumententauschs normalerweise weder erneut eine Fahrschule besuchen noch eine theoretische oder praktische Fahrprüfung ablegen müssen.

Wer muss seinen Führerschein umtauschen?

Der Pflichtumtausch betrifft verschiedene Arten älterer Führerscheine.

Dazu gehören:

Welche Frist für Sie gilt, hängt davon ab, wann Ihr Führerschein ausgestellt wurde und – bei älteren Papierführerscheinen – in welchem Jahr Sie geboren wurden.

Deshalb sollten Sie zunächst feststellen, welche Art von Führerschein Sie besitzen.

Grauer oder rosa Papierführerschein

Wenn Ihr Führerschein bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde, richtet sich die Umtauschfrist grundsätzlich nach Ihrem Geburtsjahr.

Das betrifft insbesondere ältere graue und rosa Führerscheine.

Alter Kartenführerschein

Wenn Ihr Kartenführerschein zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurde, ist grundsätzlich das Ausstellungsjahr entscheidend.

Das Ausstellungsdatum finden Sie auf der Vorderseite des Kartenführerscheins im Feld 4a.

Führerschein umtauschen: Welche Fristen gelten 2026 und 2027?

Die Umtauschfristen sind gestaffelt. Nicht alle Führerscheininhaber müssen ihren alten Führerschein gleichzeitig ersetzen.

Fristen für Papierführerscheine

Bei Papierführerscheinen, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, ist grundsätzlich das Geburtsjahr des Inhabers maßgeblich.

GeburtsjahrUmtauschfrist
Vor 195319. Januar 2033
1953–195819. Januar 2022
1959–196419. Januar 2023
1965–197019. Januar 2024
1971 oder später19. Januar 2025

Die Fristen für die Jahrgänge 1953 bis 1998 sind bereits abgelaufen. Für Personen, die vor 1953 geboren wurden, gilt die Sonderfrist bis zum 19. Januar 2033.

Fristen für Kartenführerscheine

Bei unbefristeten Kartenführerscheinen, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, zählt das Ausstellungsjahr.

AusstellungsjahrSpätester Umtauschtermin
1999–200119. Januar 2026
2002–200419. Januar 2027
2005–200719. Januar 2028
200819. Januar 2029
200919. Januar 2030
201019. Januar 2031
201119. Januar 2032
2012–18. Januar 201319. Januar 2033

Wichtig für 2026: Wenn Ihr unbefristeter Kartenführerschein zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurde, sollten Sie den Umtausch rechtzeitig beantragen. Die Frist endet am 19. Januar 2027.

Für Personen, die vor 1953 geboren wurden, gilt auch bei einem älteren Kartenführerschein die Sonderfrist bis zum 19. Januar 2033.

Die Fristen ergeben sich aus den offiziellen Informationen der Bundesregierung und des Bundesministeriums für Verkehr.

Wie kann ich feststellen, ob mein Führerschein umgetauscht werden muss?

Bevor Sie einen Antrag stellen, sollten Sie Ihren bisherigen Führerschein überprüfen.

Achten Sie auf folgende Angaben:

Bei einem Papierführerschein:

Bei einem Kartenführerschein:

Wenn Sie nicht sicher sind, welche Frist für Sie gilt, können Sie sich an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde wenden.

Weitere Informationen zu den verschiedenen Fahrerlaubnisklassen finden Sie in unserem Ratgeber Führerschein Klassifizierung: Alle Klassen einfach erklärt.

Wo muss man den Führerschein in Deutschland umtauschen?

Der Antrag auf Umtausch wird grundsätzlich bei der Fahrerlaubnisbehörde beziehungsweise Führerscheinstelle Ihres aktuellen Hauptwohnsitzes gestellt.

Je nach Stadt oder Landkreis kann die zuständige Behörde unterschiedlich heißen. In manchen Regionen ist beispielsweise das Bürgeramt beteiligt, während andere Kommunen eine eigene Führerscheinstelle betreiben.

Informieren Sie sich deshalb vor der Antragstellung über die zuständige Stelle.

Viele Behörden bieten inzwischen Online-Anträge oder digitale Terminvereinbarungen an. Ob der vollständige Antrag online möglich ist, hängt jedoch von der jeweiligen Kommune ab.

Offizielle Informationen und regionale Verwaltungsleistungen finden Sie im Bundesportal.

Welche Unterlagen benötigt man für den Führerscheinumtausch?

Für den Pflichtumtausch werden normalerweise nur wenige Dokumente benötigt.

Typischerweise gehören dazu:

  1. Bisheriger Führerschein
  2. Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  3. Aktuelles biometrisches Passfoto
  4. Gegebenenfalls eine Meldebescheinigung
  5. Antragsformular der zuständigen Behörde, sofern erforderlich

Die genaue Dokumentenliste kann regional variieren.

Wenn Sie Ihren Antrag online stellen, müssen Sie möglicherweise digitale Nachweise oder ein entsprechend geeignetes Lichtbild hochladen. Prüfen Sie deshalb die Anforderungen Ihrer örtlichen Führerscheinstelle.

Benötigt man einen Sehtest?

Beim normalen Pflichtumtausch eines alten Pkw- oder Motorradführerscheins ist grundsätzlich kein neuer Sehtest erforderlich.

Das gilt, weil es sich beim Umtausch lediglich um den Austausch des Führerscheindokuments handelt. Die bestehende Fahrerlaubnis wird nicht neu erworben.

Bei bestimmten Fahrerlaubnisklassen oder gesonderten Verlängerungsverfahren können allerdings andere Anforderungen gelten.

Wie läuft der Führerscheinumtausch ab?

Der Umtausch ist grundsätzlich ein Verwaltungsverfahren. Die folgenden Schritte geben Ihnen einen Überblick.

Schritt 1: Umtauschfrist überprüfen

Stellen Sie zunächst fest, ob Sie einen Papierführerschein oder einen älteren Kartenführerschein besitzen.

Prüfen Sie anschließend die entsprechende Frist anhand Ihres Geburtsjahres oder des Ausstellungsjahres.

Schritt 2: Zuständige Führerscheinstelle finden

Ermitteln Sie die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Hauptwohnsitzes.

Auf der Website Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises finden Sie normalerweise Informationen zur Antragstellung, zu Terminen und zu den benötigten Dokumenten.

Schritt 3: Unterlagen vorbereiten

Bereiten Sie Ihren bisherigen Führerschein, ein gültiges Ausweisdokument und ein aktuelles biometrisches Passfoto vor.

Wenn die Behörde weitere Unterlagen verlangt, sollten Sie diese ebenfalls bereithalten.

Schritt 4: Antrag einreichen

Reichen Sie den Antrag persönlich, schriftlich oder – sofern angeboten – online ein.

Die Behörde prüft Ihre Angaben und veranlasst die Ausstellung des neuen EU-Kartenführerscheins.

Schritt 5: Neuen Führerschein erhalten

Nach erfolgreicher Bearbeitung wird der neue Kartenführerschein ausgestellt.

Je nach örtlichem Verfahren können Sie ihn persönlich abholen oder per Direktversand erhalten.

Der bisherige Führerschein wird normalerweise eingezogen oder ungültig gemacht. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie das alte Dokument entwertet als Erinnerungsstück zurückerhalten.

Was kostet es, den Führerschein in Deutschland umzutauschen?

Der Pflichtumtausch ist grundsätzlich mit einer Verwaltungsgebühr verbunden.

Die tatsächlichen Kosten können je nach Behörde und gewähltem Verfahren variieren.

Nach den Informationen des Bundesministeriums für Verkehr beträgt die reguläre Gebühr grundsätzlich:

Damit können sich die Kosten bei Nutzung des Direktversands auf etwa 33 Euro belaufen. Die konkrete Gebühr und mögliche Zusatzkosten sollten Sie bei Ihrer zuständigen Führerscheinstelle überprüfen.

Wenn Sie den Antrag persönlich stellen und den Führerschein abholen, können andere Kosten entstehen.

Muss man beim Führerscheinumtausch eine neue Fahrprüfung machen?

Nein. Beim verpflichtenden Umtausch eines alten deutschen Führerscheins ist grundsätzlich keine erneute theoretische oder praktische Fahrprüfung erforderlich.

Der Grund ist einfach: Die bestehende Fahrerlaubnis bleibt erhalten. Es wird lediglich das alte Dokument durch einen neuen EU-Kartenführerschein ersetzt.

Auch eine allgemeine ärztliche Untersuchung ist mit diesem reinen Dokumententausch grundsätzlich nicht verbunden.

Das bedeutet jedoch nicht, dass alle Fahrerlaubnisklassen automatisch unbegrenzt gültig bleiben. Für bestimmte Klassen, insbesondere im Lkw- und Busbereich, gelten eigene Befristungs- und Verlängerungsvorschriften.

Bleiben meine alten Führerscheinklassen nach dem Umtausch erhalten?

Grundsätzlich bleiben die bestehenden Fahrerlaubnisrechte im Rahmen der gesetzlichen Besitzstandsregelungen erhalten.

Allerdings werden ältere Fahrerlaubnisklassen beim Umtausch nach den entsprechenden Vorschriften in die aktuellen Klassen übertragen.

Dabei können Schlüsselzahlen eine wichtige Rolle spielen. Sie dokumentieren zusätzliche Berechtigungen, Einschränkungen oder besondere Bedingungen.

Ein alter Führerschein der Klasse 3 kann beispielsweise verschiedene heutige Berechtigungen umfassen. Die Zuordnung ist jedoch nicht in jedem Fall identisch und sollte anhand des konkreten Dokuments geprüft werden.

Weitere Informationen dazu finden Sie unter Führerschein Klassifizierung.

Wie lange ist der neue EU-Kartenführerschein gültig?

Ein ab dem 19. Januar 2013 ausgestellter Kartenführerschein ist grundsätzlich 15 Jahre gültig.

Diese Befristung betrifft das Führerscheindokument und nicht automatisch die zugrunde liegende Fahrerlaubnis.

Nach Ablauf der 15 Jahre muss das Dokument erneuert werden. Bei diesem regulären Dokumententausch ist grundsätzlich keine erneute Fahrprüfung erforderlich.

Bei bestimmten Fahrerlaubnisklassen können jedoch zusätzliche Anforderungen gelten. Das betrifft insbesondere die befristeten Klassen für Lkw und Busse.

Wer die Gültigkeit seines Führerscheins prüfen möchte, sollte deshalb nicht nur das allgemeine Ablaufdatum betrachten, sondern auch die einzelnen Fahrerlaubnisklassen und deren Befristungen kontrollieren.

Was passiert, wenn man den Führerschein nicht rechtzeitig umtauscht?

Wer die gesetzliche Umtauschfrist versäumt, muss mit Konsequenzen rechnen.

Bei einem abgelaufenen Umtauschtermin wird der alte Führerschein grundsätzlich als Dokument ungültig. Die zugrunde liegende Fahrerlaubnis bleibt jedoch bestehen.

Das bedeutet: Der verspätete Dokumententausch führt nicht automatisch dazu, dass Sie Ihre Fahrerlaubnis verlieren.

Das Fahren mit einem nicht mehr gültigen Führerscheindokument kann allerdings eine Ordnungswidrigkeit darstellen und ein Verwarnungsgeld nach sich ziehen.

Deshalb sollten Sie den Umtausch nicht unnötig hinauszögern.

Wenn Ihre Frist bereits abgelaufen ist, wenden Sie sich möglichst zeitnah an die zuständige Führerscheinstelle und beantragen Sie den neuen Kartenführerschein.

Kann man den Führerschein online umtauschen?

In einigen Städten und Landkreisen ist eine Online-Antragstellung möglich.

Ob Sie den gesamten Vorgang digital erledigen können, hängt von den technischen Möglichkeiten und den Verwaltungsregeln Ihrer Kommune ab.

Mögliche digitale Leistungen sind:

In anderen Regionen ist weiterhin eine persönliche Vorsprache erforderlich.

Prüfen Sie daher die Website Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, bevor Sie den Antrag vorbereiten.

Weitere Informationen zu digitalen Verwaltungsverfahren finden Sie auch in unserem Ratgeber Führerschein online beantragen, sofern diese Seite auf FahrenExperten veröffentlicht ist.

Führerschein umtauschen oder verlängern: Was ist der Unterschied?

Die Begriffe Umtausch und Verlängerung werden häufig verwechselt. Rechtlich und praktisch handelt es sich jedoch um unterschiedliche Vorgänge.

Führerschein umtauschenFührerschein verlängern
Austausch eines alten DokumentsVerlängerung einer befristeten Fahrerlaubnisklasse
Betrifft insbesondere ältere FührerscheineBetrifft insbesondere bestimmte Lkw- und Busklassen
Fahrerlaubnis bleibt grundsätzlich bestehenWeitere Voraussetzungen können erforderlich sein
Normalerweise keine neue FahrprüfungJe nach Klasse können ärztliche und weitere Nachweise nötig sein
Neuer EU-Kartenführerschein wird ausgestelltGültigkeit der betreffenden Klasse wird verlängert

Wer beispielsweise einen alten Pkw-Führerschein der Klasse B umtauscht, benötigt normalerweise keine ärztliche Untersuchung.

Bei der Verlängerung bestimmter Lkw- oder Busklassen können dagegen ärztliche Untersuchungen und weitere Nachweise vorgeschrieben sein.

Betrifft der Pflichtumtausch auch Motorradführerscheine?

Ja. Der verpflichtende Umtausch betrifft grundsätzlich auch ältere Motorradführerscheine.

Wenn Sie einen alten Papierführerschein oder einen unbefristeten Kartenführerschein mit einer Motorradfahrerlaubnis besitzen, müssen Sie die entsprechende Umtauschfrist beachten.

Die bestehende Fahrerlaubnis bleibt grundsätzlich im Rahmen der gesetzlichen Besitzstandsregelungen erhalten.

Auch hier ist der Dokumententausch normalerweise nicht mit einer erneuten praktischen oder theoretischen Prüfung verbunden.

Gilt der Pflichtumtausch auch für ausländische Führerscheine?

Der hier beschriebene Pflichtumtausch betrifft in erster Linie alte deutsche Führerscheindokumente.

Ausländische Führerscheine unterliegen anderen Anerkennungs- und Umschreibungsregeln. Dabei wird insbesondere zwischen EU-/EWR-Führerscheinen und Fahrerlaubnissen aus Drittstaaten unterschieden.

Wer einen ausländischen Führerschein besitzt und dauerhaft in Deutschland lebt, sollte deshalb nicht automatisch die gleichen Regeln anwenden wie bei einem alten deutschen Papier- oder Kartenführerschein.

Weitere Informationen finden Sie in unseren Beiträgen:

Häufige Fragen zum Führerscheinumtausch in Deutschland

Bis wann muss ich meinen Führerschein umtauschen?

Das hängt vom Ausstellungsdatum oder Ihrem Geburtsjahr ab. Bei unbefristeten Kartenführerscheinen aus den Jahren 2002 bis 2004 endet die Frist am 19. Januar 2027. Für Papierführerscheine gelten Fristen nach Geburtsjahr.

Muss ich meinen Führerschein 2026 umtauschen?

Wenn Ihr unbefristeter Kartenführerschein zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurde, sollten Sie den Umtausch 2026 beantragen. Die gesetzliche Frist endet am 19. Januar 2027. Für andere Jahrgänge gelten andere Termine.

Wie viel kostet der Führerscheinumtausch?

Die reguläre Verwaltungsgebühr beträgt nach den Angaben des Bundesministeriums für Verkehr grundsätzlich 25,50 Euro. Weitere Gebühren, beispielsweise für den Direktversand, können hinzukommen.

Muss ich für den neuen Führerschein eine Prüfung machen?

Nein. Beim normalen Pflichtumtausch ist keine erneute theoretische oder praktische Fahrprüfung erforderlich.

Verliere ich meine Fahrerlaubnis, wenn ich den Führerschein nicht rechtzeitig umtausche?

Nein. Die zugrunde liegende Fahrerlaubnis bleibt grundsätzlich bestehen. Allerdings wird das alte Führerscheindokument nach Ablauf der Umtauschfrist ungültig.

Kann ich meinen alten Führerschein behalten?

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie das alte Dokument nach der Entwertung durch die Fahrerlaubnisbehörde als Erinnerungsstück behalten. Fragen Sie bei Ihrer örtlichen Führerscheinstelle nach.

Wie lange ist der neue Führerschein gültig?

Ein ab dem 19. Januar 2013 ausgestellter EU-Kartenführerschein ist grundsätzlich 15 Jahre gültig. Diese Befristung betrifft das Dokument und nicht automatisch die Fahrerlaubnis selbst.

Kann ich den Führerschein online umtauschen?

Das hängt von Ihrer Kommune ab. Einige Fahrerlaubnisbehörden bieten digitale Anträge an, während andere eine persönliche Antragstellung verlangen.

Muss ich für den Umtausch einen Sehtest machen?

Beim reinen Pflichtumtausch eines alten Pkw- oder Motorradführerscheins ist grundsätzlich kein neuer Sehtest vorgeschrieben. Für bestimmte andere Fahrerlaubnisklassen und Verlängerungsverfahren gelten abweichende Anforderungen.

Fazit: Führerschein umtauschen in Deutschland rechtzeitig erledigen

Der verpflichtende Führerscheinumtausch betrifft Millionen von Fahrerlaubnisinhabern in Deutschland. Ziel ist es, ältere Führerscheindokumente schrittweise durch ein einheitliches und fälschungssicheres EU-Kartenformat zu ersetzen.

Welche Frist für Sie gilt, hängt davon ab, ob Sie einen alten Papierführerschein oder einen unbefristeten Kartenführerschein besitzen. Bei Papierführerscheinen ist grundsätzlich das Geburtsjahr entscheidend, während bei älteren Kartenführerscheinen das Ausstellungsjahr zählt.

Für Kartenführerscheine aus den Jahren 2002 bis 2004 endet die nächste wichtige Frist am 19. Januar 2027.

Der Umtausch ist normalerweise unkompliziert: Sie benötigen einen gültigen Identitätsnachweis, ein biometrisches Passfoto und Ihren bisherigen Führerschein. Eine erneute Fahrprüfung ist beim reinen Dokumententausch grundsätzlich nicht erforderlich.

Prüfen Sie Ihre persönliche Umtauschfrist rechtzeitig und wenden Sie sich an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde. Weitere Informationen zu Führerscheinklassen, Umschreibung, Ausbildung und Fahrerlaubnis finden Sie auf FahrenExperten.