Driving Licence in Germany: Everything You Need to Know A driving licence is an important...
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WeiterlesenWer heute einen Führerschein online beantragen möchte, kann viele Informationen und teilweise auch den Antrag digital erledigen. Allerdings ist der genaue Ablauf nicht in jeder Stadt und jedem Landkreis gleich.
Das Bundesportal weist darauf hin, dass ein Führerscheinantrag je nach zuständiger Behörde schriftlich oder elektronisch gestellt werden kann. In einigen Regionen ist die Online-Antragstellung bereits verfügbar.
Das bedeutet: Führerschein online beantragen ist grundsätzlich möglich, aber die konkreten digitalen Möglichkeiten hängen von Ihrem Wohnort und der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ab.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie der digitale Führerscheinantrag funktioniert, welche Unterlagen Sie benötigen, wann ein persönliches Erscheinen erforderlich sein kann und worauf Sie bei der Antragstellung achten sollten.
Weitere Informationen rund um Führerschein und Fahrerlaubnis finden Sie auf der Fahrexperten-Website.

Beim Führerschein online beantragen wird der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis ganz oder teilweise über ein digitales Verwaltungsportal eingereicht.
Rechtlich sieht § 21 der Fahrerlaubnis-Verordnung vor, dass ein Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis schriftlich oder in elektronischer Form gestellt werden kann. Die zuständige Behörde kann allerdings verlangen, dass der Antragsteller persönlich erscheint.
Das ist ein wichtiger Unterschied:
Online-Antrag bedeutet nicht automatisch, dass der gesamte Führerscheinprozess vollständig digital abläuft.
Je nach Behörde können beispielsweise bestimmte Nachweise digital übermittelt werden, während für die Identitätsprüfung oder andere Schritte weiterhin ein persönlicher Termin erforderlich sein kann.
Die Antwort lautet: Das hängt von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ab.
Das Bundesportal bietet Informationen zum Führerscheinantrag und weist für verschiedene Regionen ausdrücklich auf vorhandene Online-Dienste hin. Beispielsweise kann der Führerscheinantrag in Hamburg online erledigt werden.
Auch der ADAC bestätigt, dass eine Online-Antragstellung in einigen Bundesländern beziehungsweise Regionen möglich ist. Gleichzeitig bleibt die zuständige Fahrerlaubnisbehörde am Wohnort die entscheidende Stelle für das konkrete Verfahren.
Deshalb sollten Sie zunächst herausfinden:
Der erste Schritt besteht darin, die zuständige Fahrerlaubnisbehörde zu finden.
In der Regel ist diese bei einem Landratsamt oder einer kreisfreien Stadt beziehungsweise beim zuständigen Straßenverkehrsamt angesiedelt. Je nach Bundesland kann der Antrag auch über die Wohnsitzgemeinde eingereicht werden.
Tipp: Verwenden Sie möglichst das offizielle Verwaltungsportal Ihrer Stadt, Ihres Landkreises oder Bundeslandes. So vermeiden Sie, dass persönliche Daten an einen nicht zuständigen Anbieter übermittelt werden.
Nicht jede Fahrerlaubnisbehörde bietet dieselben digitalen Dienstleistungen an.
Suchen Sie auf dem offiziellen Verwaltungsportal nach Begriffen wie:
Das Bundesportal stellt beispielsweise einen zentralen Einstieg zum Thema Führerschein beantragen bereit.
Bevor Sie den Antrag stellen, müssen Sie wissen, welche Fahrerlaubnisklasse Sie benötigen.
Wer einen normalen Pkw bis 3.500 kg fahren möchte, benötigt grundsätzlich die Fahrerlaubnisklasse B.
Je nach gewünschtem Fahrzeug kommen jedoch andere Klassen infrage, beispielsweise:
Wer die falsche Klasse auswählt, kann unnötige Kosten und Verzögerungen verursachen.
Wenn Sie mehr über Führerscheinklassen erfahren möchten, besuchen Sie die Fahrexperten-Website.
Auch wenn der Führerschein online beantragen möglich ist, müssen die erforderlichen Nachweise weiterhin vorliegen.
Für einen typischen Antrag der Klasse B gehören unter anderem folgende Unterlagen dazu:
Sie benötigen ein gültiges Identitätsdokument. Je nach digitalem Verfahren kann die Identifizierung elektronisch erfolgen.
Für den Führerschein wird ein biometrisches Lichtbild benötigt. Die Anforderungen an Format und Aufnahme entsprechen den gesetzlichen Vorgaben.
Für die Klasse B ist grundsätzlich ein entsprechender Nachweis über das Sehvermögen erforderlich. Das Bundesportal nennt eine Sehtestbescheinigung nach Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung, die bei dem dort beschriebenen Verfahren nicht älter als zwei Jahre sein darf.
Auch der Nachweis über die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Schulung gehört zu den typischen Unterlagen für den Führerscheinantrag.
Beim Antrag müssen Angaben zur ausbildenden Fahrschule gemacht werden. Dies ist auch in § 21 FeV ausdrücklich vorgesehen.
Je nach Führerscheinklasse und persönlicher Situation können zusätzliche Nachweise erforderlich sein.
Ein digitaler Antrag muss sicherstellen, dass die antragstellende Person tatsächlich identifiziert werden kann.
Welche Identifizierungsmethode verwendet wird, hängt vom jeweiligen Online-Dienst ab. Möglich sind beispielsweise Verfahren über ein Nutzerkonto oder einen elektronischen Identitätsnachweis.
Deshalb sollten Sie vor Beginn des Antrags prüfen, welche Voraussetzungen das jeweilige Portal verlangt.
Wichtig: Geben Sie persönliche Daten, Ausweisdaten oder andere sensible Informationen nur über offizielle Verwaltungsportale ein.
Nach dem Absenden des Online-Antrags wird dieser von der zuständigen Behörde bearbeitet.
Die Behörde prüft unter anderem, ob:
Liegen alle Voraussetzungen vor, kann der entsprechende Prüfauftrag an die zuständige technische Prüfstelle erteilt werden. Erst danach kann die Fahrschule die Prüfungen entsprechend dem Verfahren anmelden.

Ein Online-Antrag bedeutet nicht automatisch eine sofortige Bearbeitung.
Die Bearbeitungsdauer hängt von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde und deren Auslastung ab.
Der ADAC nennt für die Bearbeitung eines Führerscheinantrags derzeit als Orientierung ungefähr vier bis acht Wochen. Die Fahrausbildung kann bereits vorher beginnen, während für die Prüfungsanmeldung der entsprechende Prüfauftrag vorliegen muss.
Online beantragen bedeutet schneller einreichen – nicht zwangsläufig schneller genehmigt werden.
Planen Sie den Antrag deshalb frühzeitig ein.
Die Online-Antragstellung bedeutet nicht automatisch, dass der gesamte Führerschein günstiger wird.
Neben den Verwaltungsgebühren können weitere Kosten entstehen, beispielsweise für:
Die Verwaltungsgebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
Die tatsächlichen Gesamtkosten des Führerscheins hängen deshalb stark von der individuellen Ausbildung und der Anzahl der benötigten Fahrstunden ab.
Weitere Informationen finden Sie auf der Fahrexperten-Website.
Wer den klassischen Autoführerschein erwerben möchte, beantragt normalerweise die Fahrerlaubnisklasse B.
Der Ablauf kann vereinfacht so aussehen:
Fahrschule auswählen → Unterlagen vorbereiten → Online-Führerscheinantrag stellen → Behörde prüft Antrag → Prüfauftrag wird erteilt → Theorieausbildung → Theorieprüfung → praktische Ausbildung → praktische Prüfung
Das Bundesportal bestätigt für die Klasse B unter anderem die Notwendigkeit von Ausweisdokument, biometrischem Lichtbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Nachweis und Angaben zur Fahrschule.
In der Regel müssen Angaben zur ausbildenden Fahrschule gemacht werden. § 21 FeV sieht ausdrücklich vor, dass die Fahrschule beim Antrag angegeben wird.
Daher ist es sinnvoll, zunächst eine passende Fahrschule auszuwählen und sich dort anzumelden.
Eine gute Fahrschule sollte nicht nur transparente Preise anbieten, sondern auch eine strukturierte Theorie- und Praxisausbildung gewährleisten.
Auch beim begleiteten Fahren ab 17 kann die Antragstellung je nach zuständiger Behörde digital unterstützt werden.
Beim begleiteten Fahren müssen zusätzlich Angaben zu den vorgesehenen Begleitpersonen gemacht werden. Die jeweiligen Anforderungen hängen vom konkreten Verwaltungsverfahren ab.
Wer den Führerschein mit 17 erwerben möchte, sollte deshalb frühzeitig prüfen, welche Unterlagen die örtliche Fahrerlaubnisbehörde verlangt.
Das ist vom jeweiligen Verwaltungsangebot abhängig.
Beim Verlust oder Diebstahl handelt es sich nicht um eine Ersterteilung, sondern um die Ausstellung eines Ersatzführerscheins.
Das Bundesportal weist darauf hin, dass ein Ersatzführerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde des Wohnortes beantragt werden kann. Die konkreten Online-Möglichkeiten unterscheiden sich jedoch je nach Behörde.
Bei einem gestohlenen Führerschein kann zusätzlich eine Diebstahlsanzeige erforderlich sein.
Nicht jede Region bietet identische digitale Verfahren an.
Besser: Zuerst das offizielle Verwaltungsportal Ihrer zuständigen Behörde prüfen.
Auch bei einem digitalen Antrag müssen Nachweise vorhanden sein.
Besser: Vor dem Antrag eine persönliche Dokumenten-Checkliste erstellen.
Die gewünschte Fahrzeugart bestimmt, welche Fahrerlaubnisklasse erforderlich ist.
Besser: Vor Antragstellung prüfen, welche Klasse tatsächlich benötigt wird.
Ein Antrag kann elektronisch gestellt werden, während die Behörde später trotzdem einen persönlichen Termin verlangt. § 21 FeV erlaubt ausdrücklich, dass die Behörde ein persönliches Erscheinen verlangt.

Das hängt von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ab. In einigen Regionen ist eine Online-Antragstellung möglich. Allerdings kann die Behörde trotzdem ein persönliches Erscheinen verlangen.
Der Online-Antrag erfolgt grundsätzlich über den zuständigen Verwaltungsdienst Ihrer Stadt, Ihres Landkreises oder Bundeslandes. Das Bundesportal bietet einen Einstieg zu den entsprechenden Verwaltungsleistungen.
Typischerweise werden ein Ausweisdokument, ein biometrisches Passfoto, ein Sehtest, ein Erste-Hilfe-Nachweis und Angaben zur Fahrschule benötigt. Je nach Führerscheinklasse können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.
Die Bearbeitungszeit hängt von der zuständigen Behörde ab. Als allgemeine Orientierung nennt der ADAC derzeit etwa vier bis acht Wochen.
Ja. Ein elektronischer Antrag schließt einen persönlichen Termin nicht automatisch aus. Nach § 21 FeV kann die Behörde ein persönliches Erscheinen verlangen.
Nicht unbedingt. Die Gebühren für die Fahrerlaubnis richten sich nach den geltenden Gebührenvorschriften. Außerdem kommen Fahrschul-, Prüfungs- und weitere Ausbildungskosten hinzu.
Wer einen Führerschein online beantragen möchte, kann in Deutschland je nach Wohnort bereits digitale Verwaltungsangebote nutzen. Der Antrag kann nach § 21 FeV grundsätzlich auch elektronisch gestellt werden.
Allerdings unterscheiden sich die digitalen Möglichkeiten zwischen den einzelnen Behörden. Deshalb sollten Sie zunächst prüfen, ob Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde einen Online-Dienst anbietet und welche Anforderungen für die digitale Antragstellung gelten.
Bereiten Sie Ihre Unterlagen frühzeitig vor, wählen Sie die richtige Führerscheinklasse und achten Sie darauf, ausschließlich offizielle Verwaltungsportale für die Übermittlung sensibler Daten zu verwenden.
Wenn Sie weitere Informationen zu Führerschein, Führerscheinantrag, Führerschein machen, Führerscheinklassen und Fahrerlaubnis suchen, besuchen Sie die Fahrexperten-Website.
Weitere Ratgeber und Informationen rund um den Führerschein finden Sie auf der Startseite von Fahrexperten.
Sie können dabei natürlich auch auf weiterführende Inhalte wie Führerschein machen und Führerschein beantragen verlinken.
Hinweis: Die Möglichkeit der Online-Antragstellung, erforderliche Unterlagen, Gebühren und der konkrete Ablauf können je nach zuständiger Behörde unterschiedlich sein. Prüfen Sie daher vor der Antragstellung immer die aktuellen Vorgaben Ihrer Fahrerlaubnisbehörde.
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