Wer einen Führerschein in Deutschland machen möchte, muss verschiedene gesetzliche Voraussetzungen erfüllen und mehrere Schritte durchlaufen. Dazu gehören die Auswahl einer geeigneten Fahrschule, die Beantragung der Fahrerlaubnis bei der zuständigen Behörde, der Theorieunterricht, praktische Fahrstunden sowie eine theoretische und eine praktische Prüfung.
Der Führerschein ist für viele Menschen ein wichtiger Schritt zu mehr Mobilität, beruflichen Möglichkeiten und persönlicher Unabhängigkeit. Besonders für Personen, die neu nach Deutschland gezogen sind, stellen sich häufig zusätzliche Fragen: Darf man als Ausländer in Deutschland einen Führerschein machen? Wie lange muss man in Deutschland wohnen? Welche Dokumente werden benötigt und wie viel kostet die Ausbildung?
In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie 2026 einen Führerschein in Deutschland machen können, welche Voraussetzungen gelten und worauf Sie während des gesamten Verfahrens achten sollten.

Grundsätzlich können Personen, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, in Deutschland eine Fahrerlaubnis erwerben. Das gilt sowohl für deutsche Staatsangehörige als auch für ausländische Staatsangehörige mit entsprechendem Wohnsitz in Deutschland.
Entscheidend ist nicht allein die Staatsangehörigkeit. Vielmehr müssen Bewerber die Anforderungen der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) erfüllen.
Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:
Die genauen Anforderungen hängen von der gewünschten Führerscheinklasse ab.
Wer beispielsweise einen normalen Pkw-Führerschein erwerben möchte, benötigt in der Regel die Fahrerlaubnis der Klasse B.
Bevor Sie mit der Fahrausbildung beginnen, sollten Sie prüfen, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
Das erforderliche Mindestalter hängt von der Führerscheinklasse ab.
Für die wichtigsten Klassen gelten folgende Altersgrenzen:
| Führerscheinklasse | Mindestalter |
|---|---|
| AM | 15 Jahre |
| A1 | 16 Jahre |
| A2 | 18 Jahre |
| A | 24 Jahre bei direktem Zugang |
| B | 18 Jahre |
| B im begleiteten Fahren (BF17) | 17 Jahre |
| C1 | 18 Jahre |
| C | grundsätzlich 21 Jahre |
| D | grundsätzlich 24 Jahre, mit gesetzlichen Ausnahmen |
Bei einzelnen Klassen und bestimmten beruflichen Qualifikationen gelten Ausnahmen. Die jeweils gültigen Altersanforderungen sind in § 10 FeV geregelt.
Eine wichtige Voraussetzung für den Erwerb einer deutschen Fahrerlaubnis ist der ordentliche Wohnsitz in Deutschland.
Nach § 7 FeV wird dieser grundsätzlich angenommen, wenn eine Person wegen ihrer persönlichen und beruflichen Bindungen gewöhnlich mindestens 185 Tage im Jahr in Deutschland lebt.
Das bedeutet: Wer lediglich für einen kurzen Besuch nach Deutschland kommt, kann nicht automatisch hier einen deutschen Führerschein erwerben.
Es gibt allerdings besondere Regelungen, beispielsweise für Personen, die aus beruflichen Gründen zeitweise im Ausland leben oder sich zum Studium in einem anderen EU- oder EWR-Staat aufhalten.
Die Fahrerlaubnisbehörde prüft im jeweiligen Verfahren, ob die Wohnsitzvoraussetzungen erfüllt sind.
Bewerber müssen gesundheitlich in der Lage sein, ein Kraftfahrzeug sicher zu führen.
Bei bestimmten Erkrankungen oder gesundheitlichen Einschränkungen können zusätzliche ärztliche Untersuchungen oder Gutachten erforderlich sein.
Für den normalen Pkw-Führerschein ist nicht grundsätzlich eine umfassende ärztliche Untersuchung vorgeschrieben. Bei bestimmten höheren Führerscheinklassen, insbesondere im Lkw- und Busbereich, gelten weitergehende Anforderungen.
Für die Führerscheinklassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T ist grundsätzlich ein Sehtest erforderlich.
Der Sehtest muss bei einer amtlich anerkannten Sehteststelle durchgeführt werden. Wird die erforderliche Sehleistung nicht erreicht, kann eine Untersuchung mit einer geeigneten Sehhilfe notwendig werden.
Für den erstmaligen Erwerb der meisten regulären Fahrerlaubnisklassen ist ein Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe erforderlich.
Der Kurs vermittelt grundlegende Kenntnisse, um bei Verkehrsunfällen und medizinischen Notfällen richtig reagieren zu können.
Der Erwerb des Führerscheins folgt einem geregelten Verfahren. Die folgenden Schritte beschreiben den typischen Weg zum Pkw-Führerschein der Klasse B.
Zunächst müssen Sie entscheiden, welche Fahrerlaubnis Sie benötigen.
Die Klasse B ist die richtige Wahl, wenn Sie einen gewöhnlichen Pkw fahren möchten. Wenn Sie dagegen ein Motorrad, einen Lkw oder einen Bus führen wollen, benötigen Sie eine andere Führerscheinklasse.
Eine Übersicht über die verschiedenen Berechtigungen finden Sie in unserem Ratgeber zu den Führerscheinklassen in Deutschland.
Im nächsten Schritt wählen Sie eine Fahrschule aus.
Achten Sie darauf, dass die Fahrschule eine Ausbildung für Ihre gewünschte Führerscheinklasse anbietet und die Preise transparent darstellt.
Vergleichen Sie nicht nur die Grundgebühr, sondern auch:
Eine gute Fahrschule sollte Ihnen erklären können, welche Ausbildungsleistungen im Grundbetrag enthalten sind und welche zusätzlichen Kosten entstehen können.
Nach der Auswahl schließen Sie einen Ausbildungsvertrag mit der Fahrschule ab.
Die Fahrschule informiert Sie über den Theorieunterricht, die praktische Ausbildung und die erforderlichen Unterlagen.
Die Anmeldung bei der Fahrschule allein bedeutet allerdings noch nicht, dass Ihnen bereits eine Fahrerlaubnis erteilt wurde. Dafür ist zusätzlich das behördliche Verfahren erforderlich.
Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis wird bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde gestellt.
Diese Behörde wird je nach Wohnort beispielsweise als Führerscheinstelle, Straßenverkehrsamt oder Fahrerlaubnisbehörde bezeichnet.
Für einen Antrag auf die Klasse B werden üblicherweise folgende Dokumente benötigt:
Je nach persönlicher Situation und örtlicher Behörde können weitere Nachweise erforderlich sein.
Es empfiehlt sich, den Antrag möglichst frühzeitig einzureichen. Die Bearbeitungszeiten unterscheiden sich zwischen den Städten und Landkreisen.
Während der theoretischen Ausbildung lernen Sie die Verkehrsregeln und die wichtigsten Grundlagen für eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr.
Die Unterrichtsinhalte umfassen beispielsweise:
Für die Klasse B sind gesetzliche Mindestumfänge für den Theorieunterricht vorgeschrieben. Bei einer erstmaligen Ausbildung gelten grundsätzlich zwölf Doppelstunden Grundstoff und zwei Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff.
Wenn Sie bereits eine andere Fahrerlaubnis besitzen, kann der erforderliche Umfang abweichen.

Nach oder parallel zur theoretischen Ausbildung beginnen die praktischen Fahrstunden.
Sie lernen, ein Fahrzeug sicher zu bedienen und sich richtig im Straßenverkehr zu verhalten.
Dazu gehören unter anderem:
Für die Klasse B sind außerdem besondere Ausbildungsfahrten vorgeschrieben. Dazu zählen Überlandfahrten, Autobahnfahrten sowie Fahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit.
Die Anzahl der zusätzlichen Übungsfahrstunden hängt von Ihrem individuellen Lernfortschritt ab.
Nach der erforderlichen Vorbereitung können Sie zur theoretischen Führerscheinprüfung antreten.
Die Prüfung erfolgt am Computer und umfasst Fragen zu Verkehrsregeln, Verkehrszeichen, Gefahren und weiteren wichtigen Themen.
Eine gute Vorbereitung ist entscheidend. Lernen Sie regelmäßig und versuchen Sie, die Verkehrsregeln wirklich zu verstehen, statt lediglich einzelne Antworten auswendig zu lernen.
Nach bestandener Theorieprüfung und ausreichender praktischer Vorbereitung folgt die praktische Fahrprüfung.
Dabei müssen Sie nachweisen, dass Sie ein Fahrzeug sicher und eigenständig führen können.
Der Prüfer achtet unter anderem auf:
Wenn Sie die Prüfung bestehen, kann die Fahrerlaubnis nach den vorgesehenen Abläufen erteilt und das Führerscheindokument ausgehändigt werden.
Ja. Auch ausländische Staatsangehörige können grundsätzlich einen deutschen Führerschein erwerben, sofern sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
Wichtig ist insbesondere der ordentliche Wohnsitz in Deutschland. Die Staatsangehörigkeit allein entscheidet nicht darüber, ob eine Person einen Führerschein erwerben darf.
Je nach Aufenthalts- und Lebenssituation können zusätzliche Dokumente benötigt werden, beispielsweise:
Die zuständige Behörde entscheidet, welche Nachweise im Einzelfall erforderlich sind.
Wer bereits einen Führerschein aus einem anderen Land besitzt, sollte zunächst prüfen, ob dieser in Deutschland anerkannt wird und wie lange er verwendet werden darf.
Für Führerscheine aus EU- und EWR-Staaten gelten andere Regelungen als für Führerscheine aus Drittstaaten.
Bei vielen Führerscheinen aus Drittstaaten ist nach Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland eine Nutzung nur für einen begrenzten Zeitraum möglich. Häufig gilt eine Frist von sechs Monaten. Ausnahmen und Verlängerungsmöglichkeiten sind abhängig von den gesetzlichen Voraussetzungen.
In manchen Fällen kann eine Umschreibung erforderlich sein. Je nach Herkunftsland können dabei eine theoretische und praktische Prüfung verlangt werden.
Weitere Informationen finden Sie in unseren Ratgebern:
Die Kosten für einen Führerschein in Deutschland sind nicht überall gleich.
Sie hängen unter anderem von der Fahrschule, der Region, der Anzahl der Fahrstunden und den Prüfungsgebühren ab.
Die wichtigsten Kostenpositionen sind:
| Kostenposition | Beschreibung |
|---|---|
| Grundbetrag | Anmeldung und Leistungen der Fahrschule |
| Lernmaterial | Theorie-App, Lehrbuch oder andere Lernmittel |
| Fahrstunden | Reguläre praktische Unterrichtsstunden |
| Sonderfahrten | Vorgeschriebene besondere Ausbildungsfahrten |
| Sehtest | Untersuchung des Sehvermögens |
| Erste-Hilfe-Kurs | Teilnahme an der vorgeschriebenen Schulung |
| Passfoto | Biometrisches Lichtbild |
| Behördengebühr | Bearbeitung des Fahrerlaubnisantrags |
| Theorieprüfung | Gebühr für die theoretische Prüfung |
| Praktische Prüfung | Gebühr für die praktische Prüfung |
| Zusätzliche Fahrstunden | Weitere Übung nach individuellem Bedarf |
Wer die Ausbildung gut vorbereitet und regelmäßig übt, kann möglicherweise zusätzliche Kosten vermeiden.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Ratgeber über Fahrschul- und Führerscheinkosten.
Die Dauer der Fahrausbildung hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Dazu gehören:
Einige Fahrschüler schließen ihre Ausbildung innerhalb weniger Monate ab. Bei anderen kann der Prozess deutlich länger dauern.
Wer die Ausbildung möglichst effizient absolvieren möchte, sollte regelmäßig am Unterricht teilnehmen, ausreichend lernen und Fahrstunden kontinuierlich wahrnehmen.
Eine gute Planung hilft dabei, unnötige Unterbrechungen zu vermeiden.
Das Begleitete Fahren ab 17 Jahren ermöglicht Jugendlichen, die Fahrerlaubnis der Klasse B bereits vor ihrem 18. Geburtstag zu erwerben.
Nach bestandener Prüfung dürfen sie unter den gesetzlichen Voraussetzungen mit einer eingetragenen Begleitperson fahren.
Die Begleitperson muss insbesondere:
Bis zum 18. Geburtstag darf der Fahranfänger grundsätzlich nur mit einer zugelassenen Begleitperson fahren.
Nach Vollendung des 18. Lebensjahres kann die Fahrerlaubnis im normalen Rahmen ohne Begleitperson genutzt werden.
Nicht jeder Fahrschüler besteht die theoretische oder praktische Prüfung beim ersten Versuch.
Wenn Sie die Theorieprüfung nicht bestehen, sollten Sie die falsch beantworteten Fragen auswerten und die entsprechenden Themen erneut lernen.
Bei einer nicht bestandenen praktischen Prüfung empfiehlt es sich, gemeinsam mit dem Fahrlehrer die Ursachen zu analysieren.
Häufige Schwierigkeiten sind:
Nach den gesetzlichen Vorgaben kann eine nicht bestandene Prüfung grundsätzlich frühestens nach Ablauf eines angemessenen Zeitraums wiederholt werden. In der Regel beträgt dieser mindestens zwei Wochen. Zusätzliche Kosten können entstehen.
Bei den üblichen Pkw- und Motorradklassen bleibt die Fahrerlaubnis grundsätzlich unbefristet bestehen. Das Führerscheindokument selbst hat jedoch eine begrenzte Gültigkeit.
Für Kartenführerscheine, die seit dem 19. Januar 2013 ausgestellt werden, beträgt die reguläre Gültigkeit des Dokuments 15 Jahre. Danach muss das Dokument erneuert werden. Das bedeutet nicht, dass die Fahrerlaubnis automatisch erlischt.
Bei bestimmten Lkw- und Busklassen gelten zusätzliche Befristungs- und Verlängerungsregeln, häufig mit gesundheitlichen Nachweisen.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber zur Fahrerlaubnis und ihren Voraussetzungen.

Ja. Ausländische Staatsangehörige können grundsätzlich einen deutschen Führerschein erwerben, wenn sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Dazu gehört insbesondere der ordentliche Wohnsitz in Deutschland.
Grundsätzlich muss der ordentliche Wohnsitz in Deutschland bestehen. Nach § 7 FeV wird dieser normalerweise angenommen, wenn eine Person mindestens 185 Tage im Jahr aufgrund ihrer persönlichen und beruflichen Bindungen in Deutschland wohnt. Es gibt gesetzliche Sonderregelungen.
Für den regulären Führerscheinerwerb ist eine Fahrausbildung bei einer entsprechend berechtigten Fahrschule erforderlich. Die theoretische und praktische Ausbildung sowie die Prüfungen müssen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Die Kosten hängen von der Fahrschule, der Anzahl der Fahrstunden, den Sonderfahrten, den Prüfungsgebühren und den Behördenkosten ab. Deshalb gibt es keinen einheitlichen Gesamtpreis für ganz Deutschland.
Das ist individuell unterschiedlich. Die Dauer hängt von der Ausbildung, dem persönlichen Lernfortschritt, der Bearbeitung des Antrags und den verfügbaren Prüfungsterminen ab.
Das ist in vielen Fällen möglich. Die Voraussetzungen hängen davon ab, in welchem Land der Führerschein ausgestellt wurde und welche Anerkennungsregelungen gelten. Je nach Herkunftsland können Prüfungen erforderlich sein.
Ja. Mit dem Begleiteten Fahren ab 17 können Sie die Fahrerlaubnis der Klasse B bereits vor Ihrem 18. Geburtstag erwerben. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gelten besondere Begleitauflagen.
Die Fahrerlaubnis der üblichen Klassen A und B wird grundsätzlich unbefristet erteilt. Das Kartenführerscheindokument hat jedoch eine begrenzte Gültigkeit und muss regelmäßig erneuert werden.
Einen Führerschein in Deutschland zu machen, erfordert eine gute Vorbereitung und die Erfüllung verschiedener gesetzlicher Voraussetzungen. Von der Auswahl der Fahrschule über den Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde bis hin zu Theorieunterricht, Fahrstunden und Prüfungen müssen mehrere Schritte erfolgreich abgeschlossen werden.
Auch ausländische Staatsangehörige können grundsätzlich eine deutsche Fahrerlaubnis erwerben, wenn sie die entsprechenden Wohnsitz- und Eignungsanforderungen erfüllen.
Informieren Sie sich rechtzeitig über die benötigten Dokumente, die Kosten und die für Ihre gewünschte Führerscheinklasse geltenden Regeln. Eine gute Fahrschule und eine konsequente Vorbereitung helfen Ihnen, die Ausbildung erfolgreich abzuschließen.
Auf FahrenExperten finden Sie weitere Informationen zu Führerscheinklassen, Fahrerlaubnis, Fahrschulausbildung und ausländischen Führerscheinen in Deutschland. Nutzen Sie unsere Ratgeber, um Ihren Weg zum deutschen Führerschein gut informiert zu planen.