Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen möchte, benötigt grundsätzlich eine gültige Fahrerlaubnis. Sie berechtigt dazu, bestimmte Fahrzeugarten zu fahren, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Welche Fahrzeuge erlaubt sind, hängt von der eingetragenen Fahrerlaubnisklasse ab. Außerdem können persönliche Voraussetzungen, Altersgrenzen, Auflagen und Beschränkungen eine Rolle spielen.
Viele Menschen verwenden die Begriffe Fahrerlaubnis und Führerschein gleichbedeutend. Rechtlich gibt es jedoch einen wichtigen Unterschied: Die Fahrerlaubnis ist die behördlich erteilte Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen. Der Führerschein ist das Dokument, das diese Berechtigung nachweist.
In diesem Ratgeber von FahrenExperten erfahren Sie, was eine Fahrerlaubnis bedeutet, welche Klassen es in Deutschland gibt, wie Sie eine Fahrerlaubnis beantragen und welche Voraussetzungen gelten. Außerdem erklären wir, wann eine Fahrerlaubnis verlängert, eingeschränkt oder entzogen werden kann.

Eine Fahrerlaubnis ist die behördliche Erlaubnis, bestimmte Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Sie wird von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde erteilt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Fahrerlaubnis ist immer an bestimmte Fahrzeugklassen gebunden. Wer beispielsweise die Klasse B besitzt, darf damit grundsätzlich Pkw und bestimmte andere Fahrzeuge führen. Für schwere Lastkraftwagen, Busse oder leistungsstarke Motorräder sind dagegen zusätzliche Fahrerlaubnisklassen erforderlich.
Die rechtliche Grundlage bildet insbesondere die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). § 4 FeV regelt die grundsätzliche Erlaubnispflicht für das Führen von Kraftfahrzeugen. Die Einteilung der Fahrerlaubnisklassen findet sich in § 6 FeV.
Die Fahrerlaubnis ist damit nicht einfach eine allgemeine Erlaubnis, jedes Fahrzeug zu fahren. Sie bestimmt genau, welche Fahrzeugarten eine Person führen darf und welche Bedingungen dabei gelten.
Die Begriffe werden im Alltag häufig verwechselt. Rechtlich bezeichnen sie jedoch unterschiedliche Dinge.
Fahrerlaubnis: Die Fahrerlaubnis ist die rechtliche Berechtigung, ein Kraftfahrzeug einer bestimmten Klasse zu führen. Sie wird durch die zuständige Behörde erteilt.
Führerschein: Der Führerschein ist das amtliche Dokument, mit dem Sie Ihre Fahrerlaubnis nachweisen. Auf dem Dokument stehen unter anderem die Fahrerlaubnisklassen, das Ausstellungsdatum, die Gültigkeit und gegebenenfalls bestimmte Schlüsselzahlen.
Ein Beispiel verdeutlicht den Unterschied: Wenn Sie die praktische Fahrprüfung bestehen und die Behörde Ihnen die Klasse B erteilt, besitzen Sie die entsprechende Fahrerlaubnis. Der Führerschein dokumentiert diese Berechtigung.
Auch bei Verlust des Führerscheindokuments muss deshalb zwischen dem Dokument und der zugrunde liegenden Fahrerlaubnis unterschieden werden. Der Verlust des Dokuments bedeutet nicht automatisch, dass die Fahrerlaubnis erloschen ist. Sie müssen jedoch einen Ersatzführerschein beantragen, um die Berechtigung wieder ordnungsgemäß nachweisen zu können.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber zum Führerschein in Deutschland.
In Deutschland gibt es verschiedene Fahrerlaubnisklassen. Sie legen fest, welche Fahrzeuge Sie führen dürfen. Die Einteilung richtet sich beispielsweise nach Fahrzeugart, Gewicht, Motorleistung, Sitzplätzen und Anhänger.
Die Klasse AM berechtigt zum Führen bestimmter leichter zwei- und dreirädriger Kraftfahrzeuge sowie leichter vierrädriger Kraftfahrzeuge. Das Mindestalter beträgt in Deutschland grundsätzlich 15 Jahre. Bis zum vollendeten 16. Lebensjahr gilt eine Beschränkung auf Fahrten im Inland.
Mit der Klasse A1 dürfen Sie Leichtkrafträder mit einem Hubraum von höchstens 125 cm³ und einer Motorleistung von maximal 11 kW fahren. Das Leistungsgewicht darf 0,1 kW/kg nicht überschreiten. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.
Die Klasse A2 erlaubt das Führen von Motorrädern mit einer Motorleistung von höchstens 35 kW und einem Leistungsgewicht von maximal 0,2 kW/kg. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.
Die Klasse A berechtigt zum Führen leistungsunbeschränkter Motorräder. Beim Direkteinstieg liegt das Mindestalter für Krafträder bei 24 Jahren. Wer mindestens zwei Jahre die Klasse A2 besitzt, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen bereits mit 20 Jahren aufsteigen.
Die Klasse B ist die bekannte Pkw-Fahrerlaubnis. Sie erlaubt grundsätzlich das Führen von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 3.500 kg und höchstens acht Sitzplätzen zusätzlich zum Fahrersitz. Bestimmte Anhänger dürfen ebenfalls mitgeführt werden.
Das reguläre Mindestalter beträgt 18 Jahre. Beim begleiteten Fahren ist der Erwerb bereits mit 17 Jahren möglich.
Mit der Klasse BE dürfen Sie Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem schwereren Anhänger führen. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf bei dieser Klasse grundsätzlich 3.500 kg nicht überschreiten.
Die Klassen C1 und C sind für schwerere Kraftfahrzeuge vorgesehen. C1 umfasst Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg bis höchstens 7.500 kg. Die Klasse C berechtigt zum Führen schwerer Lkw über 3.500 kg.
Diese Klassen erweitern die Berechtigung um bestimmte Fahrzeugkombinationen mit schwereren Anhängern. C1E gilt für entsprechende Kombinationen auf Basis von C1 sowie bestimmte Kombinationen mit einem Zugfahrzeug der Klasse B. CE ist für schwere Lkw mit Anhängern oder Sattelanhängern über 750 kg vorgesehen.
Die Klassen D1 und D sind für die Personenbeförderung mit Bussen vorgesehen. D1 umfasst kleinere Busse mit bestimmten Grenzen bei Sitzplätzen und Länge. D berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen zur Personenbeförderung mit mehr als acht Fahrgastplätzen. D1E und DE erweitern diese Berechtigungen um entsprechende Anhänger.
Die Klassen L und T betreffen bestimmte land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen und Fahrzeugkombinationen. Welche Fahrzeuge erlaubt sind, hängt von der jeweiligen Klasse und den gesetzlichen technischen Grenzen ab.
Eine ausführliche Übersicht mit weiteren Details finden Sie in unserem Beitrag zur Führerscheinklassifizierung.
Die Voraussetzungen hängen von der gewünschten Fahrerlaubnisklasse ab. Es gibt jedoch einige grundlegende Anforderungen, die für viele Klassen gelten.

Für jede Fahrerlaubnisklasse ist ein gesetzliches Mindestalter festgelegt. Die wichtigsten Beispiele sind:
| Fahrerlaubnisklasse | Reguläres Mindestalter |
|---|---|
| AM | 15 Jahre |
| A1 | 16 Jahre |
| A2 | 18 Jahre |
| A | 24 Jahre beim Direkteinstieg |
| B | 18 Jahre |
| BE | 18 Jahre |
| C1 und C1E | 18 Jahre |
| C und CE | 21 Jahre, unter bestimmten Voraussetzungen 18 Jahre |
| D und DE | grundsätzlich 24 Jahre, mit gesetzlichen Ausnahmen |
Für einzelne Klassen und berufliche Ausbildungswege bestehen Sonderregelungen. Die genaue Altersvoraussetzung sollte deshalb vor der Anmeldung geprüft werden.
Eine deutsche Fahrerlaubnis wird grundsätzlich nur erteilt, wenn der Bewerber seinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland hat. Vereinfacht wird dieser angenommen, wenn die Person aufgrund persönlicher und gegebenenfalls beruflicher Bindungen gewöhnlich mindestens 185 Tage im Jahr in Deutschland lebt.
Für bestimmte Fälle, etwa einen vorübergehenden Auslandsaufenthalt zu Studienzwecken, enthält die Fahrerlaubnis-Verordnung besondere Regelungen.
Bewerber müssen körperlich und geistig geeignet sein, ein Kraftfahrzeug sicher zu führen. Bestimmte Erkrankungen oder Beeinträchtigungen können die Fahreignung ausschließen oder dazu führen, dass die Fahrerlaubnis nur mit Auflagen oder Beschränkungen erteilt wird.
Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Fahrerlaubnisklasse. Für Bus- und Lkw-Fahrer gelten beispielsweise besondere medizinische und augenärztliche Nachweispflichten.
Für viele Fahrerlaubnisklassen ist ein Sehtest erforderlich. Bei den Klassen C, C1, CE, C1E sowie den Busklassen gelten zusätzliche Anforderungen an die gesundheitliche Eignung und das Sehvermögen.
Die entsprechenden Nachweise müssen bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.
Wer eine Fahrerlaubnis zum ersten Mal erwerben oder um eine weitere Klasse erweitern möchte, muss einen Antrag bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen.
Der typische Ablauf sieht folgendermaßen aus:
Überlegen Sie zunächst, welches Fahrzeug Sie fahren möchten. Für einen Pkw benötigen Sie in der Regel Klasse B, für Motorräder kommen A1, A2 oder A infrage. Für Lkw und Busse sind die entsprechenden Klassen C oder D erforderlich.
Melden Sie sich bei einer Fahrschule an, die die gewünschte Klasse anbietet. Vergleichen Sie Ausbildungsumfang, Preise, Fahrstunden und Prüfungsvorbereitung.
Weitere Informationen zum Ablauf finden Sie in unserem Ratgeber zur Führerscheinausbildung.
Der Antrag wird bei der zuständigen Behörde eingereicht. Je nach Fahrerlaubnisklasse und persönlicher Situation können folgende Unterlagen erforderlich sein:
Die zuständige Behörde prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Nach der Anmeldung beginnt die Ausbildung. Im theoretischen Teil lernen Sie die Verkehrsregeln, Verkehrszeichen, Gefahrenlehre und weitere relevante Themen. In der praktischen Ausbildung erwerben Sie die notwendigen Fähigkeiten für das sichere Führen des jeweiligen Fahrzeugs.
Je nach Fahrerlaubnisklasse müssen Sie eine theoretische und praktische Prüfung ablegen. Bei bestimmten Erweiterungen oder Stufenaufstiegen gelten abweichende Prüfungsanforderungen.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt und die erforderlichen Prüfungen bestanden, kann die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis erteilen und den Führerschein ausstellen beziehungsweise aushändigen.
Nicht jede Fahrerlaubnis ist zeitlich unbegrenzt gültig. Die Gültigkeit hängt von der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse ab.
Die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T werden grundsätzlich unbefristet erteilt. Die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE sowie die entsprechenden Busklassen werden dagegen grundsätzlich auf höchstens fünf Jahre befristet.
Bei einer Verlängerung der befristeten Klassen müssen die vorgeschriebenen gesundheitlichen und augenärztlichen Nachweise erneut vorgelegt werden.
Wichtig ist außerdem die Unterscheidung zwischen der Gültigkeit der Fahrerlaubnis und der Gültigkeit des Führerscheindokuments. Ein Führerscheindokument kann ausgetauscht werden müssen, obwohl die zugrunde liegende Fahrerlaubnis weiterhin besteht.
Mehr dazu erfahren Sie in unserem Beitrag zum Führerschein umtauschen.
Der Entzug der Fahrerlaubnis ist eine schwerwiegende rechtliche Maßnahme. Er bedeutet, dass die bisherige Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr besteht.
Ein Entzug kann beispielsweise erfolgen, wenn eine Person als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen gilt. Gründe können bestimmte Verkehrsverstöße, Straftaten im Straßenverkehr oder erhebliche Zweifel an der Fahreignung sein.
Nach einem Entzug darf die betroffene Person grundsätzlich keine Kraftfahrzeuge mehr führen, für die eine Fahrerlaubnis erforderlich ist.
Das ist vom Fahrverbot zu unterscheiden:
Fahrverbot: Die Fahrerlaubnis bleibt grundsätzlich bestehen, darf aber während des festgelegten Zeitraums nicht genutzt werden.
Entziehung der Fahrerlaubnis: Die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen wird entzogen. Wer später wieder fahren möchte, muss eine Neuerteilung beantragen.
Je nach Fall kann die Fahrerlaubnisbehörde weitere Nachweise verlangen. Dazu können medizinisch-psychologische Untersuchungen oder andere Eignungsnachweise gehören.
Ja. Eine Fahrerlaubnis muss nicht immer uneingeschränkt erteilt werden. Wenn eine Person nur bedingt zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist, kann die Behörde die Fahrerlaubnis mit bestimmten Auflagen oder Beschränkungen versehen.
Beispiele sind:
Solche Eintragungen können durch Schlüsselzahlen im Führerschein dokumentiert werden. Welche Auflagen gelten, hängt vom Einzelfall und von der behördlichen Entscheidung ab.
Wer eine Fahrerlaubnis im Ausland erworben hat und nach Deutschland zieht, sollte prüfen, ob diese hier anerkannt wird und wie lange sie genutzt werden darf.
Bei gültigen EU- und EWR-Fahrerlaubnissen gelten grundsätzlich besondere Anerkennungsregeln. Bei Fahrerlaubnissen aus Staaten außerhalb der EU und des EWR können andere Bedingungen gelten.
Insbesondere bei einem Wohnsitzwechsel nach Deutschland ist zu beachten, dass bestimmte ausländische Fahrerlaubnisse nur für einen begrenzten Zeitraum genutzt werden dürfen. Häufig ist nach sechs Monaten seit Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland eine deutsche Fahrerlaubnis erforderlich, sofern keine Ausnahme oder Verlängerungsmöglichkeit greift.
Die konkreten Voraussetzungen hängen vom Ausstellungsstaat, der Fahrerlaubnisklasse und der persönlichen Situation ab.
Informieren Sie sich dazu in unseren Ratgebern über den ausländischen Führerschein in Deutschland und das Umschreiben eines ausländischen Führerscheins.

Eine Fahrerlaubnis ist die behördlich erteilte Berechtigung, bestimmte Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Sie ist an eine oder mehrere Fahrzeugklassen gebunden.
Nein. Die Fahrerlaubnis ist die rechtliche Berechtigung. Der Führerschein ist das amtliche Dokument, mit dem diese Berechtigung nachgewiesen wird.
Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde erteilt die Fahrerlaubnis, wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und die erforderlichen Prüfungen bestanden wurden.
Für einen gewöhnlichen Pkw ist in der Regel die Klasse B erforderlich. Sie umfasst Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 3.500 kg und höchstens acht Sitzplätzen zusätzlich zum Fahrersitz, vorbehaltlich der gesetzlichen Ausnahmen.
Das hängt von der Klasse ab. Die Klassen A, B, AM, L und T werden grundsätzlich unbefristet erteilt. Die Klassen C und D sowie ihre jeweiligen Unterklassen sind dagegen grundsätzlich auf höchstens fünf Jahre befristet.
Ja. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für die Fahreignung nicht mehr erfüllt sind, kann die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entziehen. Auch bestimmte gerichtliche Entscheidungen können zum Entzug führen.
Wenn nur das Dokument verloren gegangen ist und die Fahrerlaubnis weiterhin besteht, sollten Sie bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde einen Ersatzführerschein beantragen. Der Verlust des Dokuments bedeutet nicht automatisch den Verlust der Fahrerlaubnis.
Das hängt davon ab, in welchem Staat sie erworben wurde, ob sie gültig ist und ob Sie Ihren Wohnsitz nach Deutschland verlegt haben. Für EU- und EWR-Fahrerlaubnisse gelten andere Anerkennungsregeln als für viele Fahrerlaubnisse aus Drittstaaten.
Die Fahrerlaubnis ist die behördliche Berechtigung, bestimmte Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Welche Fahrzeuge Sie fahren dürfen, richtet sich nach der eingetragenen Fahrerlaubnisklasse und den damit verbundenen gesetzlichen Bedingungen.
Wer eine Fahrerlaubnis erwerben möchte, muss unter anderem die Altersvoraussetzungen, den ordentlichen Wohnsitz, die gesundheitliche Eignung und die erforderlichen Prüfungen berücksichtigen. Je nach Klasse können zusätzliche Untersuchungen oder regelmäßige Verlängerungen notwendig sein.
Auch bei ausländischen Fahrerlaubnissen, beim Verlust des Führerscheindokuments oder beim Entzug der Fahrerlaubnis ist es wichtig, die rechtlichen Unterschiede zu kennen.
Auf FahrenExperten.de finden Sie weitere Informationen zu Führerscheinklassen, Führerscheinausbildung, Kosten und ausländischen Fahrerlaubnissen. Nutzen Sie unsere Ratgeber, um sich vor dem nächsten Schritt umfassend zu informieren.