Wer in Deutschland einen Führerschein besitzt, sollte regelmäßig prüfen, wie lange das Dokument und die einzelnen Fahrerlaubnisklassen noch gültig sind. Denn nicht jeder Führerschein muss auf dieselbe Weise verlängert werden. Während die Fahrerlaubnis für einen normalen Pkw oder ein Motorrad grundsätzlich unbefristet erteilt wird, ist das Führerscheindokument selbst bei neueren Kartenführerscheinen zeitlich begrenzt. Für bestimmte Lkw- und Busführerscheine gelten zusätzlich besondere Verlängerungsfristen und gesundheitliche Anforderungen.
Viele Autofahrer stellen sich deshalb Fragen wie: Wann muss ich meinen Führerschein verlängern? Wie lange ist ein Führerschein gültig? Welche Unterlagen brauche ich für die Verlängerung? Muss ich eine ärztliche Untersuchung machen und darf ich weiterfahren, wenn mein Führerschein abgelaufen ist?
In diesem Ratgeber von FahrenExperten erfahren Sie, welche Regeln in Deutschland gelten, wie Sie eine Verlängerung beantragen und worauf Sie bei den verschiedenen Führerscheinklassen achten sollten.

Ob eine Verlängerung notwendig ist, hängt davon ab, welche Fahrerlaubnisklasse Sie besitzen und wann Ihr Führerscheindokument ausgestellt wurde.
Grundsätzlich müssen zwei unterschiedliche Fristen beachtet werden:
Diese Unterscheidung ist wichtig. Läuft bei einem normalen Pkw-Führerschein lediglich die Gültigkeit des Dokuments ab, bedeutet das nicht automatisch, dass die zugrunde liegende Fahrerlaubnis erlischt.
Bei befristeten Lkw- und Busklassen ist die Situation anders: Hier kann nach Ablauf der eingetragenen Gültigkeit auch die Berechtigung zum Führen der entsprechenden Fahrzeuge enden, wenn keine rechtzeitige Verlängerung erfolgt ist.
Die gesetzlichen Grundlagen finden Sie in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Die Gültigkeitsdauer hängt von der Fahrerlaubnisklasse und dem Ausstellungsdatum des Führerscheins ab.
Seit dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind grundsätzlich 15 Jahre gültig. Nach Ablauf dieser Frist muss das Dokument erneuert werden.
Das betrifft unter anderem die Fahrerlaubnisklassen:
Die Fahrerlaubnis selbst wird für diese Klassen grundsätzlich unbefristet erteilt. Der Ablauf des Kartenführerscheins bedeutet daher normalerweise nicht, dass Sie Ihre Fahrerlaubnis neu erwerben oder eine erneute Fahrprüfung ablegen müssen.
In der Regel handelt es sich um einen verwaltungstechnischen Dokumententausch. Weitere Informationen zu den verschiedenen Fahrerlaubnisklassen finden Sie in unserer Übersicht zur Führerschein-Klassifizierung.
Für die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE gelten besondere Regeln.
Diese Fahrerlaubnisse werden grundsätzlich höchstens für fünf Jahre erteilt. Vor Ablauf muss eine Verlängerung beantragt werden, wenn die entsprechende Fahrzeugklasse weiterhin genutzt werden soll.
Dazu gehören beispielsweise:
Die Verlängerung setzt unter anderem die erforderlichen gesundheitlichen Nachweise voraus.
Wenn Sie sich für eine dieser Klassen interessieren, lesen Sie auch unsere Ratgeber zum Lkw-Führerschein und zu den Kosten des Führerscheins.
Die Verlängerung oder Erneuerung wird bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragt. In der Regel ist das die Führerscheinstelle am Wohnort.
Der genaue Ablauf kann je nach Stadt, Landkreis und Fahrerlaubnisklasse etwas unterschiedlich sein.
Zunächst sollten Sie prüfen, wann Ihr Führerscheindokument oder Ihre jeweilige Fahrerlaubnisklasse abläuft.
Das Datum befindet sich auf dem Kartenführerschein:
Bei einem Lkw- oder Busführerschein ist insbesondere das Ablaufdatum der jeweiligen Klasse entscheidend.
Informieren Sie sich bei Ihrer örtlichen Fahrerlaubnisbehörde über das Antragsverfahren.
Viele Behörden bieten inzwischen Online-Terminvereinbarungen oder digitale Antragsmöglichkeiten an. Ob die Verlängerung vollständig online möglich ist, hängt vom jeweiligen Wohnort ab.
Je nach Art der Verlängerung benötigen Sie unterschiedliche Dokumente.
Bei der Erneuerung eines normalen Kartenführerscheins sind häufig erforderlich:
Für die Verlängerung von Lkw- und Busklassen können zusätzlich erforderlich sein:
Die konkreten Anforderungen sollten Sie vor der Antragstellung mit Ihrer Führerscheinstelle abstimmen.
Reichen Sie die vollständigen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein. Je nach Verfahren können Sie den Antrag persönlich, schriftlich oder online stellen.
Nach der Bearbeitung wird ein neuer Kartenführerschein ausgestellt oder die verlängerte Fahrerlaubnis entsprechend eingetragen.
Planen Sie ausreichend Zeit ein, damit Sie nicht erst kurz vor dem Ablaufdatum mit dem Antrag beginnen.
Die benötigten Unterlagen richten sich nach der Fahrerlaubnisklasse.
| Unterlage | Pkw/Motorrad: Dokument erneuern | Lkw/Bus: Fahrerlaubnis verlängern |
|---|---|---|
| Personalausweis oder Reisepass | Ja | Ja |
| Bisheriger Führerschein | In der Regel ja | In der Regel ja |
| Biometrisches Passfoto | In der Regel ja | In der Regel ja |
| Ärztlicher Nachweis | Normalerweise nicht | Ja |
| Sehtest bzw. Sehvermögensnachweis | Normalerweise nicht | Ja |
| Zusätzliche Eignungsnachweise | Normalerweise nicht | Je nach Klasse und Alter |
Die Tabelle zeigt die allgemeinen Anforderungen. Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde kann im Einzelfall weitere Unterlagen verlangen.
Besonders bei den Klassen D und D1 sollten Antragsteller frühzeitig klären, welche zusätzlichen Untersuchungen erforderlich sind.

Das hängt von der Fahrerlaubnisklasse ab.
Wer lediglich das Dokument der Klasse B, A oder einer anderen unbefristeten Klasse erneuert, muss normalerweise keine ärztliche Untersuchung und keine neue Fahrprüfung absolvieren.
Der Dokumententausch dient in erster Linie dazu, einen aktuellen und fälschungssicheren Führerschein auszustellen.
Inhaber der Klassen C1, C1E, C und CE müssen bei der Verlängerung ihre gesundheitliche Eignung nachweisen.
Dazu gehören insbesondere:
Die Untersuchung soll feststellen, ob gesundheitliche Einschränkungen vorliegen, die das sichere Führen schwerer Fahrzeuge beeinträchtigen könnten.
Bei den Klassen D1, D1E, D und DE gelten ebenfalls Anforderungen an die gesundheitliche Eignung und das Sehvermögen.
Für die Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus müssen Inhaber der Busklassen zusätzlich besondere Anforderungen nachweisen. Dazu zählen unter anderem Belastbarkeit, Orientierung, Konzentration, Aufmerksamkeit und Reaktionsfähigkeit.
Die rechtlichen Anforderungen sind in der Fahrerlaubnis-Verordnung, insbesondere § 24 FeV, geregelt.
Die Kosten hängen davon ab, ob nur das Führerscheindokument erneuert oder eine befristete Fahrerlaubnisklasse verlängert wird.
Zu den möglichen Kosten gehören:
Bei einem normalen Pkw-Führerschein fallen normalerweise keine Kosten für ärztliche Untersuchungen an, sofern lediglich das Dokument erneuert wird.
Bei Lkw- und Busführerscheinen können die Gesamtkosten höher sein, weil zusätzliche medizinische Nachweise erforderlich sind.
Es gibt keine bundesweit einheitliche Gesamtgebühr für alle Verlängerungsfälle. Die Kosten können je nach Behörde, Untersuchungsstelle und Umfang der erforderlichen Nachweise variieren.
Fragen Sie deshalb vor der Antragstellung bei Ihrer Führerscheinstelle nach den aktuellen Gebühren. Auch die Kosten für ärztliche Untersuchungen sollten Sie direkt bei der jeweiligen Praxis erfragen.
Es ist sinnvoll, den Antrag nicht bis zum letzten Tag aufzuschieben.
Bei den befristeten Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E kann die Verlängerung nach § 24 Absatz 4 FeV frühestens sechs Monate vor Ablauf beantragt werden.
Dieser Zeitraum gibt Antragstellern die Möglichkeit, die notwendigen Untersuchungen rechtzeitig zu erledigen und den Antrag vollständig einzureichen.
Bei einem normalen Kartenführerschein sollten Sie ebenfalls einige Wochen vor Ablauf mit der Erneuerung beginnen. Die Bearbeitungsdauer hängt von der zuständigen Behörde ab.
Wer beruflich auf seinen Lkw- oder Busführerschein angewiesen ist, sollte besonders früh planen. Ein abgelaufener Eintrag kann dazu führen, dass die entsprechende Fahrzeugklasse nicht mehr genutzt werden darf.
Hier muss zwischen einem abgelaufenen Dokument und einer abgelaufenen Fahrerlaubnis unterschieden werden.
Bei den unbefristeten Klassen wie B oder A bleibt die Fahrerlaubnis grundsätzlich bestehen, auch wenn das Dokument seine Gültigkeit verloren hat.
Sie sollten das Dokument trotzdem zeitnah erneuern lassen. Ein abgelaufener Führerschein kann insbesondere bei Kontrollen oder im Ausland zu Problemen führen, weil Sie keinen gültigen Führerscheinnachweis vorlegen können.
Ist die Gültigkeit einer befristeten Fahrerlaubnisklasse abgelaufen, dürfen Sie Fahrzeuge dieser Klasse grundsätzlich nicht mehr führen, bis die Verlängerung wirksam erteilt wurde.
Das betrifft beispielsweise Fahrer, deren Klasse C oder D nicht rechtzeitig verlängert wurde.
Die Verlängerung kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch nach Ablauf beantragt werden. Allerdings dürfen Sie die betreffende Fahrzeugklasse nicht allein deshalb weiter nutzen, weil Sie den Antrag bereits gestellt haben.
Wer beruflich fährt, sollte deshalb die Bearbeitungszeit und die medizinischen Untersuchungen rechtzeitig einplanen.
Bei der bloßen Erneuerung eines normalen Kartenführerscheins ist keine neue theoretische oder praktische Prüfung erforderlich.
Auch bei der regulären Verlängerung einer befristeten Lkw- oder Busfahrerlaubnis ist normalerweise keine erneute Fahrprüfung vorgesehen. Entscheidend sind die gesetzlich verlangten gesundheitlichen und sonstigen Eignungsnachweise.
Die Behörde prüft, ob die Voraussetzungen für die Verlängerung weiterhin erfüllt sind.
Wenn Zweifel an der Fahreignung bestehen oder besondere Umstände vorliegen, können zusätzliche Nachweise oder Untersuchungen erforderlich werden.
Die Begriffe werden häufig verwechselt, bezeichnen aber unterschiedliche Vorgänge.
Führerschein umtauschen: Hierbei wird ein älterer Führerschein gegen ein neues EU-Kartenformat ausgetauscht. Für bestimmte alte Papier- und Kartenführerscheine gelten gesetzliche Umtauschfristen.
Führerscheindokument erneuern: Hier wird ein abgelaufener Kartenführerschein ersetzt. Bei den unbefristeten Klassen bleibt die Fahrerlaubnis grundsätzlich bestehen.
Fahrerlaubnis verlängern: Hier wird die zeitlich befristete Berechtigung für bestimmte Fahrzeugklassen, insbesondere C- und D-Klassen, nach Prüfung der Voraussetzungen verlängert.
Wer wissen möchte, welche Fristen für ältere Führerscheine gelten, findet weitere Informationen in unserem Ratgeber zum Führerschein umtauschen.

Seit dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind grundsätzlich 15 Jahre gültig. Die zugrunde liegende Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T wird grundsätzlich unbefristet erteilt.
Das Führerscheindokument muss nach 15 Jahren erneuert werden, wenn es ab diesem Datum ausgestellt wurde. Das bedeutet bei den unbefristeten Klassen nicht, dass Sie Ihre Fahrerlaubnis neu erwerben müssen.
Die Fahrerlaubnisse der Klassen C1, C1E, C und CE werden grundsätzlich höchstens für fünf Jahre erteilt. Für eine weitere Verlängerung sind die vorgeschriebenen Eignungs- und Sehvermögensnachweise erforderlich.
Die Fahrerlaubnisse der Klassen D1, D1E, D und DE werden grundsätzlich höchstens für fünf Jahre erteilt. Bei einer Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus gelten zusätzliche Eignungsanforderungen.
Ja, eine Verlängerung kann grundsätzlich auch nach Ablauf der befristeten Fahrerlaubnis beantragt werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Bis zur wirksamen Verlängerung dürfen Sie die abgelaufene Klasse jedoch nicht nutzen.
Normalerweise nicht. Wenn nur das 15 Jahre gültige Führerscheindokument erneuert wird, ist für die reguläre Klasse B keine ärztliche Untersuchung vorgeschrieben.
Das hängt von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ab. Einige Behörden bieten digitale Antragsmöglichkeiten oder Online-Terminvereinbarungen an. Informieren Sie sich beim zuständigen Amt über das örtliche Verfahren.
Nach § 24 Absatz 4 FeV kann die Verlängerung frühestens sechs Monate vor Ablauf der Gültigkeit beantragt werden.
Wenn nur das Dokument einer unbefristeten Fahrerlaubnisklasse abgelaufen ist, bleibt die Fahrerlaubnis grundsätzlich bestehen. Ist dagegen eine befristete Klasse wie C oder D abgelaufen, dürfen Sie Fahrzeuge dieser Klasse grundsätzlich nicht mehr führen, bis die Verlängerung wirksam erteilt wurde.
Nein. Die Gebühren unterscheiden sich je nach Behörde und Art des Antrags. Bei Lkw- und Busklassen kommen häufig Kosten für ärztliche Untersuchungen und Sehvermögensnachweise hinzu.
Wer seinen Führerschein verlängern möchte, sollte zuerst prüfen, ob lediglich das Führerscheindokument oder die Fahrerlaubnis selbst abläuft.
Bei den üblichen Pkw- und Motorradklassen ist die Fahrerlaubnis grundsätzlich unbefristet. Nach 15 Jahren muss bei neueren Kartenführerscheinen lediglich das Dokument erneuert werden. Für Lkw- und Busklassen gelten dagegen befristete Fahrerlaubnisse, die grundsätzlich alle fünf Jahre verlängert werden müssen. Dabei sind zusätzliche gesundheitliche Nachweise erforderlich.
Am besten informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrer zuständigen Führerscheinstelle und bereiten alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig vor. So vermeiden Sie unnötige Verzögerungen und stellen sicher, dass Sie Ihre Fahrerlaubnis weiterhin im gesetzlichen Rahmen nutzen können.
Weitere Informationen zu Führerscheinklassen, Ausbildung, Prüfungen und rechtlichen Fragen finden Sie auf FahrenExperten.de.