Wer in Deutschland einen Führerschein machen möchte, kann den Antrag bei vielen Fahrerlaubnisbehörden inzwischen online stellen. Dadurch lassen sich Behördengänge reduzieren und wichtige Dokumente bequem digital übermitteln. Allerdings ist die Online-Beantragung nicht überall gleich organisiert: Welche digitalen Dienstleistungen verfügbar sind, hängt vom Wohnort und von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ab.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie Ihren Führerschein online beantragen, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, welche Dokumente benötigt werden und worauf Sie bei der digitalen Antragstellung achten sollten. Außerdem erklären wir, ob Sie den gesamten Führerschein online erwerben können und wann ein persönlicher Termin weiterhin notwendig ist.

Ja. In vielen Städten und Landkreisen können Sie den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis inzwischen online stellen. Einige Fahrerlaubnisbehörden bieten dafür eigene digitale Portale an, über die Sie Ihre persönlichen Angaben eintragen, Nachweise hochladen und teilweise auch die Gebühren bezahlen können.
Allerdings gibt es keine bundesweit einheitliche Online-Antragsplattform, die sämtliche Führerscheinangelegenheiten für alle Bürger abwickelt. Die verfügbaren Online-Dienste unterscheiden sich je nach Kommune.
Beispiele für digitale Angebote sind:
Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde Ihres Hauptwohnsitzes ist deshalb die erste Anlaufstelle. Prüfen Sie dort, ob der Ersterwerb Ihrer gewünschten Führerscheinklasse digital beantragt werden kann.
Wichtig: Einen Führerschein online zu beantragen bedeutet nicht, dass Sie die Fahrschulausbildung und die Prüfungen ebenfalls online erledigen können. Die vorgeschriebene theoretische und praktische Ausbildung sowie die erforderlichen Prüfungen müssen weiterhin absolviert werden.
Für die digitale Antragstellung gelten grundsätzlich dieselben rechtlichen Voraussetzungen wie für einen Antrag vor Ort.
Wer zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis erwerben möchte, muss insbesondere folgende Anforderungen erfüllen:
Die genauen Anforderungen richten sich nach der gewünschten Führerscheinklasse. Für einen Pkw-Führerschein der Klasse B gelten beispielsweise andere Voraussetzungen als für einen Lkw- oder Busführerschein.
Die rechtliche Grundlage für den Antrag ist insbesondere § 21 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber über die Führerschein Voraussetzungen.
Bevor Sie den Online-Antrag starten, sollten Sie alle erforderlichen Dokumente vorbereiten. Je nach Fahrerlaubnisbehörde müssen die Unterlagen als digitale Dateien hochgeladen oder später im Original vorgelegt werden.
Für den erstmaligen Erwerb der Klasse B werden üblicherweise folgende Dokumente benötigt:
| Unterlage | Zweck |
|---|---|
| Personalausweis oder Reisepass | Nachweis der Identität |
| Biometrisches Passfoto | Für die Herstellung des Führerscheins |
| Sehtestbescheinigung | Nachweis des erforderlichen Sehvermögens |
| Erste-Hilfe-Nachweis | Nachweis der vorgeschriebenen Schulung |
| Angaben zur Fahrschule | Zuordnung der Ausbildung |
| Antragsformular | Offizieller Antrag auf Fahrerlaubniserteilung |
Bei anderen Fahrerlaubnisklassen können zusätzliche Dokumente erforderlich sein.
Bewerber für Lkw- und Busführerscheine müssen beispielsweise je nach Klasse ärztliche Untersuchungen und weitere Nachweise vorlegen. Für bestimmte Busklassen können zusätzliche Anforderungen an die persönliche und gesundheitliche Eignung gelten.
Das hängt vom Online-Dienst Ihrer Behörde ab. Manche Portale ermöglichen den Upload sämtlicher erforderlicher Dokumente. Andere verlangen bestimmte Originalunterlagen oder eine persönliche Vorsprache.
Achten Sie beim Hochladen darauf, dass:
Prüfen Sie vor dem Absenden, ob alle Pflichtfelder ausgefüllt und alle geforderten Nachweise beigefügt sind.
Der genaue Ablauf unterscheidet sich je nach Stadt oder Landkreis. Die folgenden Schritte beschreiben das typische Verfahren bei einer Behörde, die einen vollständig digitalen Antrag anbietet.
Zunächst müssen Sie herausfinden, welche Fahrerlaubnisbehörde für Ihren Hauptwohnsitz zuständig ist.
Suchen Sie auf der offiziellen Website Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises nach Begriffen wie:
Nutzen Sie möglichst die offizielle Website Ihrer Kommune. So vermeiden Sie, dass Sie versehentlich auf einem nicht zuständigen oder kostenpflichtigen Vermittlungsportal landen.
Nicht jeder digitale Dienst unterstützt alle Fahrerlaubnisklassen.
Einige Behörden ermöglichen beispielsweise die Online-Ersterteilung für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T. Andere bieten nur bestimmte Dienstleistungen an.
Prüfen Sie daher vor Beginn, ob Ihre gewünschte Führerscheinklasse im Online-Portal auswählbar ist.
Viele Online-Dienste verlangen eine elektronische Identifizierung.
Dafür kann je nach Portal Folgendes erforderlich sein:
Nicht jede Behörde verwendet dasselbe Identifikationsverfahren. Lesen Sie deshalb die Hinweise des jeweiligen Online-Portals.
Anschließend tragen Sie die geforderten Angaben in das digitale Formular ein.
Dazu gehören normalerweise:
Achten Sie darauf, dass alle Angaben korrekt sind. Fehlerhafte Daten können Rückfragen und Verzögerungen verursachen.
Laden Sie die geforderten Nachweise hoch. Dazu können das biometrische Passfoto, die Sehtestbescheinigung und der Erste-Hilfe-Nachweis gehören.
Je nach Online-Dienst können auch weitere Unterlagen verlangt werden.
Einige digitale Behördenportale ermöglichen die Bezahlung direkt während der Antragstellung.
Die verfügbaren Zahlungsmethoden unterscheiden sich je nach Kommune. Häufig werden beispielsweise Kreditkarte oder andere elektronische Zahlungsmöglichkeiten angeboten.
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und den konkreten Verwaltungsleistungen.
Nach dem Ausfüllen aller Angaben können Sie den Antrag elektronisch übermitteln.
Bei manchen Online-Diensten erhalten Sie anschließend eine digitale Antragskopie oder eine Eingangsbestätigung.
Speichern Sie diese Bestätigung. Sie kann hilfreich sein, wenn Sie später den Bearbeitungsstand erfragen möchten.
Nach Eingang prüft die Behörde Ihren Antrag und die eingereichten Unterlagen.
Wenn Dokumente fehlen oder Angaben unklar sind, kann sie weitere Nachweise verlangen. Sobald die Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Behörde die weiteren Schritte für die Prüfungszulassung veranlassen.

Nein. Der Online-Antrag ersetzt nicht die gesetzlich vorgeschriebene Fahrausbildung und die Prüfungen.
Wenn Sie zum ersten Mal einen Führerschein erwerben möchten, müssen Sie grundsätzlich:
Die theoretische Prüfung wird bei einer zuständigen Prüforganisation abgelegt. Die praktische Prüfung findet im realen Straßenverkehr statt.
Der digitale Antrag erleichtert also vor allem die Kommunikation mit der Fahrerlaubnisbehörde und die Übermittlung von Unterlagen.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber zur Führerscheinausbildung in Deutschland.
Ja. Nach den einschlägigen Regelungen kann der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis grundsätzlich frühestens sechs Monate vor Erreichen des vorgeschriebenen Mindestalters gestellt werden.
Das bedeutet beispielsweise, dass ein Bewerber für die Klasse B den Antrag bereits vor seinem 18. Geburtstag einreichen kann, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Für das Begleitete Fahren ab 17 gelten besondere Regelungen. Außerdem kann es sein, dass eine Behörde bestimmte Antragsarten noch nicht digital unterstützt.
Informieren Sie sich deshalb rechtzeitig bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
Eine bundesweit einheitliche Bearbeitungsdauer gibt es nicht.
Die Dauer hängt unter anderem von folgenden Faktoren ab:
Ein vollständig eingereichter Online-Antrag kann den Verwaltungsweg vereinfachen. Er garantiert jedoch keine sofortige Bearbeitung.
Wenn Sie nach längerer Zeit keine Rückmeldung erhalten, können Sie bei der zuständigen Behörde nach dem Bearbeitungsstand fragen. Halten Sie dafür Ihre Antragsbestätigung oder das Aktenzeichen bereit.
Weitere Informationen zum zeitlichen Ablauf finden Sie in unserem Beitrag über die Führerschein Dauer.
Die Online-Beantragung ist nicht automatisch kostenlos. Auch bei einem digitalen Antrag können Verwaltungsgebühren anfallen.
Die Gesamtkosten für den Führerscheinerwerb setzen sich aus mehreren Positionen zusammen:
Die Höhe der Verwaltungsgebühr richtet sich nach der geltenden Gebührenordnung. Die Kosten für die Fahrschule unterscheiden sich je nach Anbieter und individuellem Ausbildungsbedarf.
Vergleichen Sie deshalb die Angebote mehrerer Fahrschulen und fragen Sie nach einer transparenten Aufstellung aller Kosten.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite über Fahrschul- und Führerscheinkosten.
Nicht jede Fahrerlaubnisbehörde bietet alle Führerscheinleistungen digital an. Wenn Sie keinen passenden Online-Dienst finden, bedeutet das nicht, dass Sie keinen Antrag stellen können.
In diesem Fall haben Sie normalerweise folgende Möglichkeiten:
Persönliche Antragstellung: Vereinbaren Sie einen Termin bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde und reichen Sie die Unterlagen dort ein.
Antrag über die Fahrschule: Manche Fahrschulen unterstützen ihre Schüler bei der Zusammenstellung und Weiterleitung der Antragsunterlagen. Fragen Sie nach, ob Ihre Fahrschule diesen Service anbietet.
Schriftlicher Antrag: Wenn die Behörde ein entsprechendes Formular bereitstellt, können Sie den Antrag gegebenenfalls schriftlich einreichen.
Rückfrage bei der Behörde: Wenn unklar ist, welche Unterlagen oder Verfahren gelten, wenden Sie sich direkt an die zuständige Stelle.
Wichtig ist, dass Sie den Antrag bei der Behörde stellen, die für Ihren ordentlichen Wohnsitz zuständig ist.
Auch ausländische Staatsangehörige können grundsätzlich einen deutschen Führerschein beantragen, sofern sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
Entscheidend sind unter anderem der ordentliche Wohnsitz in Deutschland, das erforderliche Mindestalter und die persönliche Eignung.
Bei der digitalen Antragstellung kann ein elektronischer Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion für die Identifizierung verwendet werden, sofern das jeweilige Behördenportal diese Möglichkeit unterstützt.
Wer bereits einen ausländischen Führerschein besitzt, sollte zunächst prüfen, ob eine Umschreibung möglich ist. Die Voraussetzungen hängen vom Ausstellungsstaat und den geltenden Anerkennungsregeln ab.
Eine Umschreibung ist nicht dasselbe wie ein Ersterwerb. Deshalb sollten Sie im Online-Portal die richtige Dienstleistung auswählen.
Weitere Informationen finden Sie in unseren Beiträgen über den ausländischen Führerschein in Deutschland und das Umschreiben eines ausländischen Führerscheins.
Einige Fehler können dazu führen, dass die Bearbeitung Ihres Führerscheinantrags länger dauert.
Achten Sie besonders auf folgende Punkte:
Wenn Sie unsicher sind, welche Dienstleistung Sie benötigen, sollten Sie vor der Antragstellung bei der Behörde nachfragen.

Ja. Viele Städte und Landkreise bieten digitale Anträge für bestimmte Führerscheinklassen an. Ob dies möglich ist, hängt von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ab.
Bei einigen Behörden ist eine vollständig digitale Antragstellung möglich. Andere verlangen weiterhin eine persönliche Vorsprache, beispielsweise für bestimmte Identitäts- oder Unterschriftsanforderungen.
Das hängt vom verwendeten Behördenportal ab. Wenn eine Identifizierung mit der Online-Ausweisfunktion erforderlich ist, kann die AusweisApp zusammen mit einem NFC-fähigen Smartphone oder einem geeigneten Kartenlesegerät benötigt werden.
Das ist bei manchen Behörden möglich. Voraussetzung ist in der Regel, dass der elektronische Aufenthaltstitel die erforderliche Online-Ausweisfunktion unterstützt und das jeweilige Portal diese Identifizierung akzeptiert.
Ja. Der Antrag kann grundsätzlich frühestens sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden. Für das begleitete Fahren ab 17 gelten besondere Regelungen.
Ja. Der digitale Führerscheinantrag ersetzt nicht die vorgeschriebene Prüfung. Die theoretische Prüfung wird bei einer zuständigen Prüforganisation abgelegt.
Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde informiert Sie über den weiteren Bearbeitungsstand. Je nach Portal erhalten Sie eine digitale Bestätigung oder eine Mitteilung über das weitere Verfahren.
Einige Behörden bieten digitale Anträge für bestimmte Umschreibungen an. Ob dies für Ihren Herkunftsstaat und Ihren konkreten Fall möglich ist, müssen Sie bei der zuständigen Behörde prüfen.
Nicht unbedingt. Die Verwaltungsgebühren richten sich nach den geltenden Gebührenvorschriften. Ein digitales Verfahren kann Wege und Zeit sparen, muss aber nicht mit einer niedrigeren Gebühr verbunden sein.
Die Online-Beantragung eines Führerscheins ist in vielen deutschen Städten und Landkreisen bereits möglich. Sie kann den Verwaltungsablauf erleichtern, weil persönliche Daten und erforderliche Dokumente digital übermittelt werden können.
Allerdings unterscheiden sich die verfügbaren Online-Dienste von Kommune zu Kommune. Prüfen Sie deshalb zuerst, ob Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde die Ersterteilung Ihrer gewünschten Führerscheinklasse digital anbietet und welche Unterlagen benötigt werden.
Denken Sie daran: Der Online-Antrag ist nur ein Teil des Führerscheinerwerbs. Die vorgeschriebene Fahrausbildung und die erforderlichen Prüfungen müssen weiterhin absolviert werden.
Auf FahrenExperten finden Sie weitere Informationen zu Führerscheinklassen, Führerscheinausbildung und Führerscheinprüfungen. Nutzen Sie unsere Ratgeber, um Ihren Antrag gut vorzubereiten und den Weg zum Führerschein besser zu planen.