Wer einen Führerschein besitzt, muss sich früher oder später mit seiner Gültigkeit beschäftigen. Viele Autofahrer gehen davon aus, dass ein einmal erworbener Führerschein ein Leben lang gültig ist. Das stimmt allerdings nicht uneingeschränkt. Seit dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind in Deutschland grundsätzlich nur 15 Jahre gültig. Danach muss das Dokument erneuert werden.
Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass die Fahrerlaubnis selbst erlischt oder eine neue Fahrprüfung abgelegt werden muss. In den meisten Fällen geht es lediglich darum, ein aktuelles Führerscheindokument mit einem neuen Foto und aktuellen persönlichen Angaben zu erhalten.
Auch ältere Papierführerscheine und ältere Kartenführerscheine unterliegen besonderen Umtauschfristen. Wer einen Lkw- oder Busführerschein besitzt, muss zusätzlich zwischen der Gültigkeit des Dokuments und der befristeten Fahrerlaubnis unterscheiden.
In diesem Ratgeber von FahrenExperten erfahren Sie, wann Sie Ihren Führerschein erneuern müssen, welche Unterlagen erforderlich sind, wie hoch die Kosten ausfallen können und was bei einem bereits abgelaufenen Führerschein gilt.

Ob und wann Sie Ihren Führerschein erneuern müssen, hängt vor allem vom Ausstellungsdatum und der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse ab.
Seit dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine im Kartenformat sind grundsätzlich 15 Jahre gültig. Nach Ablauf dieser Frist muss ein neues Dokument beantragt werden.
Die Befristung betrifft zunächst das Führerscheindokument und nicht automatisch die zugrunde liegende Fahrerlaubnis.
Das bedeutet beispielsweise: Wer einen regulären Pkw-Führerschein der Klasse B besitzt, muss nach Ablauf der Dokumentgültigkeit normalerweise keine neue theoretische oder praktische Prüfung ablegen. Die Fahrerlaubnis bleibt grundsätzlich unbefristet bestehen.
Für bestimmte Lkw- und Busklassen gelten dagegen zusätzliche Befristungen. Hier muss nicht nur das Dokument erneuert, sondern auch die Fahrerlaubnis selbst rechtzeitig verlängert werden.
Die maßgeblichen Regelungen finden Sie in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Die Gültigkeit eines Führerscheins hängt davon ab, wann er ausgestellt wurde und welche Fahrerlaubnisklasse eingetragen ist.
Seit dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind grundsätzlich 15 Jahre gültig.
Nach Ablauf dieser Zeit muss ein neues Dokument beantragt werden. Die regelmäßige Erneuerung dient insbesondere dazu, das Lichtbild und die persönlichen Angaben aktuell zu halten und die Sicherheit des Dokuments zu verbessern.
Auch ältere Führerscheine müssen schrittweise gegen den aktuellen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden.
Die konkreten Fristen richten sich nach dem Ausstellungsjahr und teilweise nach dem Geburtsjahr des Inhabers. Die entsprechenden Regelungen sind in Anlage 8e der FeV festgelegt.
Wer noch einen grauen oder rosafarbenen Papierführerschein besitzt, sollte deshalb prüfen, ob die Umtauschfrist bereits abgelaufen ist.
Die aktuellen Informationen und Fristen stellt die Bundesregierung zum Führerscheinumtausch bereit.
Bei den folgenden Fahrerlaubnisklassen wird die Fahrerlaubnis grundsätzlich unbefristet erteilt:
Die Gültigkeit des Führerscheindokuments ist davon unabhängig.
Die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE werden dagegen grundsätzlich höchstens für fünf Jahre erteilt. Für diese Klassen gelten zusätzliche Verlängerungs- und Eignungsanforderungen.
Eine Übersicht über die verschiedenen Fahrerlaubnisklassen finden Sie in unserem Beitrag zur Führerschein-Klassifizierung.
Die Erneuerung des Führerscheins erfolgt normalerweise bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde am Wohnort.
Der genaue Ablauf kann sich je nach Bundesland und örtlicher Behörde unterscheiden. In vielen Städten können Sie einen Termin online buchen oder den Antrag teilweise digital vorbereiten.
Schauen Sie zunächst auf Ihren Führerschein. Das Ablaufdatum des Dokuments steht in Feld 4b.
Bei den Fahrerlaubnisklassen mit zeitlicher Befristung ist zusätzlich das Datum in Feld 11 wichtig. Dort wird die Gültigkeit der jeweiligen Klasse angegeben.
Achten Sie darauf, die beiden Angaben nicht zu verwechseln. Ein ablaufendes Dokument bedeutet nicht automatisch, dass auch die zugrunde liegende Fahrerlaubnis abläuft.
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres aktuellen Wohnortes.
Dort erfahren Sie, ob Sie einen persönlichen Termin benötigen oder den Antrag online stellen können. Die zuständige Stelle informiert Sie außerdem über die erforderlichen Unterlagen und die aktuelle Verwaltungsgebühr.
Für die Erneuerung eines normalen Kartenführerscheins werden üblicherweise folgende Unterlagen verlangt:
Bei einem alten Papierführerschein kann zusätzlich eine sogenannte Karteikartenabschrift erforderlich sein. Das ist insbesondere dann relevant, wenn der Führerschein nicht von der Behörde ausgestellt wurde, die heute für Ihren Wohnort zuständig ist.
Reichen Sie die erforderlichen Unterlagen bei der Behörde ein und bezahlen Sie die anfallende Verwaltungsgebühr.
Nach erfolgreicher Bearbeitung wird ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.
Planen Sie ausreichend Zeit ein, damit Sie das neue Dokument möglichst vor Ablauf des bisherigen Führerscheins erhalten.

Die genaue Liste hängt davon ab, ob es sich um einen normalen Dokumententausch oder um die Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis handelt.
| Unterlage | Normaler Pkw-/Motorradführerschein | Lkw-/Busführerschein |
|---|---|---|
| Personalausweis oder Reisepass | Ja | Ja |
| Bisheriger Führerschein | In der Regel ja | In der Regel ja |
| Biometrisches Passfoto | In der Regel ja | In der Regel ja |
| Ärztliche Untersuchung | Normalerweise nicht | Ja |
| Nachweis des Sehvermögens | Normalerweise nicht | Ja |
| Weitere Eignungsnachweise | Normalerweise nicht | Je nach Klasse erforderlich |
Bei der normalen Erneuerung eines Pkw- oder Motorradführerscheins sind normalerweise keine ärztlichen Untersuchungen vorgeschrieben.
Bei den Lkw- und Busklassen müssen dagegen die gesetzlichen Anforderungen an die körperliche und geistige Eignung sowie das Sehvermögen erfüllt werden.
Die Behörde kann im Einzelfall weitere Unterlagen verlangen. Informieren Sie sich deshalb vor der Antragstellung über die örtlichen Anforderungen.
Die Kosten für die Erneuerung eines Führerscheins sind nicht überall identisch. Sie hängen unter anderem von der zuständigen Behörde und der Art des Antrags ab.
Bei einem normalen Dokumententausch können folgende Kosten entstehen:
Bei Lkw- und Busführerscheinen können weitere Kosten hinzukommen, beispielsweise für ärztliche Untersuchungen und Sehvermögensnachweise.
Die Gesamtkosten lassen sich daher nicht für alle Fahrerlaubnisklassen pauschal angeben.
Als Orientierung nennt die Bundesregierung für den regulären Umtausch älterer Führerscheine eine Verwaltungsgebühr von rund 25 Euro. Die tatsächlich anfallende Gebühr sollte jedoch direkt bei der zuständigen Behörde überprüft werden.
Wenn Sie weitere Informationen zu den Kosten rund um den Führerscheinerwerb suchen, lesen Sie auch unseren Ratgeber Fahrschule Kosten.
Nein. Bei der normalen Erneuerung eines Pkw- oder Motorradführerscheins ist grundsätzlich keine neue theoretische oder praktische Fahrprüfung erforderlich.
Der Grund: Die Erneuerung betrifft das Führerscheindokument und nicht den ursprünglichen Erwerb der Fahrerlaubnis.
Sie müssen deshalb normalerweise weder erneut Fahrstunden nehmen noch eine Prüfung bei einer technischen Prüfstelle absolvieren.
Auch eine ärztliche Untersuchung ist bei der gewöhnlichen Erneuerung der Klassen B oder A grundsätzlich nicht vorgeschrieben.
Anders kann es bei befristeten Fahrerlaubnisklassen oder besonderen individuellen Auflagen aussehen. Für Lkw- und Busfahrer gelten eigene Anforderungen an die gesundheitliche Eignung.
Die rechtlichen Grundlagen finden Sie in § 23 und § 24 der Fahrerlaubnis-Verordnung.
Wenn die Gültigkeit des Führerscheindokuments abgelaufen ist, sollten Sie die Erneuerung zeitnah beantragen.
Dabei ist entscheidend, ob nur das Dokument oder auch die Fahrerlaubnis selbst befristet war.
Bei den grundsätzlich unbefristeten Klassen wie B oder A bleibt die Fahrerlaubnis normalerweise bestehen, auch wenn das Führerscheindokument abgelaufen ist.
Das Dokument selbst verliert jedoch seine Gültigkeit. Sie sollten daher nicht davon ausgehen, dass Sie mit einem abgelaufenen Kartenführerschein weiterhin alle Nachweispflichten erfüllen.
Beantragen Sie rechtzeitig ein neues Dokument und informieren Sie sich bei Ihrer Führerscheinstelle, ob Sie bis zur Ausstellung eine Bescheinigung erhalten können.
Bei den befristeten Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E ist die Situation anders.
Wenn die Gültigkeit der Fahrerlaubnisklasse abgelaufen ist, dürfen Sie Fahrzeuge dieser Klasse grundsätzlich nicht mehr führen, bis die Verlängerung wirksam erteilt wurde.
Die Verlängerung kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch nach Ablauf beantragt werden. Eine bereits eingereichte Verlängerungsanfrage berechtigt jedoch nicht automatisch zum Weiterfahren.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Beitrag Lkw-Führerschein.
Die Begriffe „Führerschein erneuern“ und „Führerschein umtauschen“ werden häufig synonym verwendet. Rechtlich und praktisch können sie jedoch unterschiedliche Situationen beschreiben.
Führerschein erneuern: Ein abgelaufenes oder bald ablaufendes Führerscheindokument wird durch ein neues Dokument ersetzt.
Führerschein umtauschen: Ein älterer Papier- oder Kartenführerschein wird gegen den aktuellen EU-Kartenführerschein ausgetauscht. Für ältere Dokumente gelten gesetzliche Umtauschfristen.
Fahrerlaubnis verlängern: Eine zeitlich befristete Fahrerlaubnis, beispielsweise der Klasse C oder D, wird nach Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen verlängert.
Wer wissen möchte, welche Fristen für ältere Führerscheine gelten, findet weitere Informationen in unserem Ratgeber Führerschein umtauschen.
In einigen Städten und Landkreisen ist es möglich, den Antrag auf Erneuerung oder Umtausch online vorzubereiten oder vollständig digital einzureichen.
Ob dieser Service angeboten wird, hängt von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ab.
Vor einer Online-Antragstellung sollten Sie prüfen:
Wenn kein digitaler Antrag verfügbar ist, können Sie normalerweise einen persönlichen Termin vereinbaren.
Das Bundesportal bietet Informationen zu Verwaltungsleistungen und den zuständigen Behörden.
Nicht jeder neue Führerschein wird ausgestellt, weil das alte Dokument abgelaufen ist.
Auch bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung kann ein neues Führerscheindokument erforderlich sein.
Wenn der Führerschein verloren gegangen ist, sollten Sie sich an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde wenden. Bei Diebstahl kann zusätzlich eine polizeiliche Anzeige sinnvoll oder erforderlich sein.
Bei einem beschädigten Dokument muss die Behörde prüfen, ob die Angaben noch eindeutig lesbar sind und ob ein Ersatzdokument ausgestellt werden muss.
Die genauen Unterlagen und Gebühren unterscheiden sich je nach Fall.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie in unserem Ratgeber über den Führerschein.

Seit dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind grundsätzlich 15 Jahre gültig. Danach muss das Dokument erneuert werden. Die Fahrerlaubnis der normalen Pkw- und Motorradklassen bleibt grundsätzlich unbefristet.
Nein. Bei der normalen Erneuerung des Dokuments müssen Sie keine neue Fahrprüfung absolvieren. Es wird lediglich ein neues Führerscheindokument ausgestellt.
Die Kosten hängen von der zuständigen Behörde und der Art des Antrags ab. Für einen regulären Umtausch älterer Führerscheine nennt die Bundesregierung rund 25 Euro Verwaltungsgebühr als Orientierung. Hinzu können Kosten für ein biometrisches Foto oder weitere Unterlagen kommen.
Ja. Sie können auch nach Ablauf der Dokumentgültigkeit einen neuen Führerschein beantragen. Bei befristeten Fahrerlaubnisklassen müssen allerdings die Voraussetzungen für die Verlängerung erfüllt sein.
Bei der normalen Erneuerung eines Pkw- oder Motorradführerscheins ist grundsätzlich kein neuer Sehtest vorgeschrieben. Für die Verlängerung bestimmter Lkw- und Busklassen sind dagegen Nachweise über das Sehvermögen erforderlich.
Der Antrag wird normalerweise bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde am aktuellen Wohnort gestellt. Je nach Behörde ist eine persönliche oder digitale Antragstellung möglich.
Die Bearbeitungsdauer hängt von der zuständigen Behörde und der Herstellung des neuen Dokuments ab. Fragen Sie bei der Antragstellung nach der voraussichtlichen Bearbeitungszeit.
Ja. Für ältere Papierführerscheine gelten gesetzliche Umtauschfristen. Welche Frist für Sie gilt, hängt insbesondere vom Geburtsjahr und den gesetzlichen Übergangsregelungen ab.
Bei der normalen Erneuerung eines Pkw- oder Motorradführerscheins ist eine ärztliche Untersuchung grundsätzlich nicht erforderlich. Für bestimmte Lkw- und Busklassen gelten besondere gesundheitliche Eignungsnachweise.
Das hängt davon ab, wo Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben und welche Behörde zuständig ist. Bei einem Wohnsitz in einem anderen EU- oder EWR-Staat können besondere Zuständigkeitsregeln gelten. Informieren Sie sich bei der zuständigen Behörde Ihres Wohnsitzstaates.
Die Erneuerung des Führerscheins ist in Deutschland ein wichtiger Verwaltungsvorgang, der nicht mit dem erneuten Erwerb einer Fahrerlaubnis verwechselt werden sollte.
Bei den normalen Pkw- und Motorradklassen betrifft die 15-jährige Befristung grundsätzlich nur das Führerscheindokument. Eine neue Fahrprüfung oder ärztliche Untersuchung ist für die gewöhnliche Erneuerung normalerweise nicht notwendig.
Bei Lkw- und Busführerscheinen gelten dagegen zusätzliche Fristen und gesundheitliche Anforderungen, weil die Fahrerlaubnis selbst zeitlich befristet ist.
Prüfen Sie deshalb regelmäßig das Ablaufdatum Ihres Führerscheins, informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde und reichen Sie den Antrag rechtzeitig ein.
Weitere Informationen zu Fahrerlaubnisklassen, Führerscheinprüfungen und rechtlichen Fragen finden Sie auf FahrenExperten.de.