Ein EU Führerschein in Deutschland wird grundsätzlich anerkannt. Wer eine gültige Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union besitzt, darf damit in Deutschland grundsätzlich die entsprechenden Fahrzeuge führen. Auch nach einem Umzug nach Deutschland ist ein sofortiger Umtausch normalerweise nicht erforderlich.
Dennoch gibt es wichtige Ausnahmen und Sonderregelungen. Dazu gehören die Gültigkeit einzelner Fahrerlaubnisklassen, der ordentliche Wohnsitz, bestimmte Auflagen sowie Fälle, in denen ein EU-Führerschein in Deutschland nicht anerkannt werden muss. Auch bei einem abgelaufenen, verlorenen oder beschädigten Dokument können besondere Schritte notwendig sein.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, wann ein EU-Führerschein in Deutschland gültig ist, ob Sie ihn umschreiben lassen müssen und welche Vorschriften Sie beachten sollten.

Ja. Ein gültiger Führerschein aus einem EU-Mitgliedstaat wird in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Die rechtliche Grundlage dafür ist § 28 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Nach dieser Vorschrift dürfen Inhaber einer gültigen EU- oder EWR-Fahrerlaubnis in Deutschland Fahrzeuge im Umfang ihrer erteilten Berechtigung führen. Das gilt auch dann, wenn sie ihren ordentlichen Wohnsitz nach Deutschland verlegen.
Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören neben den EU-Mitgliedstaaten auch Island, Liechtenstein und Norwegen. Für gültige Fahrerlaubnisse aus diesen Staaten gelten grundsätzlich ebenfalls die entsprechenden Anerkennungsregeln.
Wichtig ist, dass die Fahrerlaubnis tatsächlich gültig ist und die betreffende Fahrzeugklasse abdeckt. Eingetragene Auflagen und Beschränkungen müssen auch in Deutschland eingehalten werden.
Die Anerkennung bedeutet außerdem nicht, dass jede ausländische Fahrerlaubnis unter allen Umständen verwendet werden darf. Bestimmte gesetzliche Ausnahmen können die Fahrberechtigung in Deutschland ausschließen.
In der Regel ist keine sofortige Umschreibung erforderlich.
Wenn Sie einen gültigen EU- oder EWR-Führerschein besitzen und nach Deutschland ziehen, dürfen Sie ihn grundsätzlich bis zum Ablauf seiner Gültigkeit weiterverwenden. Sie müssen nicht allein wegen des Wohnsitzwechsels einen deutschen Führerschein beantragen.
Ein freiwilliger Umtausch kann dennoch sinnvoll sein. Beispielsweise kann er infrage kommen, wenn das Dokument beschädigt wurde, verloren gegangen ist oder seine Gültigkeit bald endet.
Die EU-Regeln sehen vor, dass eine Person grundsätzlich nur einen EU-Führerschein gleichzeitig besitzen darf. Wenn ein Führerschein in einem anderen EU-Land umgetauscht wird, stimmen die Behörden die notwendigen Informationen untereinander ab.
Mehr über die verschiedenen Umtauschverfahren erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Führerschein umschreiben.
Viele Menschen ziehen aus Polen, Rumänien, Bulgarien, Italien, Spanien, Frankreich oder einem anderen EU-Mitgliedstaat nach Deutschland. Dabei stellt sich häufig die Frage, ob der bisherige Führerschein weiterhin verwendet werden darf.
Grundsätzlich ja. Ein gültiger EU-Führerschein bleibt nach einem Umzug nach Deutschland normalerweise anerkannt. Es ist nicht notwendig, unmittelbar nach der Anmeldung des Wohnsitzes einen deutschen Führerschein zu beantragen.
Entscheidend ist allerdings, dass die Fahrerlaubnis rechtmäßig erworben wurde und die Voraussetzungen für ihre Anerkennung erfüllt sind.
Der ordentliche Wohnsitz ist im Fahrerlaubnisrecht besonders wichtig. Er beschreibt grundsätzlich den Ort, an dem eine Person wegen persönlicher und beruflicher Bindungen gewöhnlich lebt.
Als allgemeine Orientierung gilt ein Aufenthalt von mindestens 185 Tagen im Kalenderjahr. Bei Personen mit beruflichen oder persönlichen Bindungen in mehreren Staaten kann die Beurteilung im Einzelfall komplexer sein.
Der Wohnsitz ist insbesondere dann relevant, wenn geprüft wird, ob ein EU-Führerschein rechtmäßig ausgestellt wurde. Wer seinen gewöhnlichen Wohnsitz bereits in Deutschland hatte, kann nicht ohne Weiteres durch einen kurzen Aufenthalt in einem anderen EU-Staat eine neue Fahrerlaubnis erwerben und anschließend deren Anerkennung in Deutschland verlangen.
Grundsätzlich werden gültige Fahrerlaubnisse aus allen EU-Mitgliedstaaten anerkannt, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Dazu gehören beispielsweise Führerscheine aus:
Auch gültige Fahrerlaubnisse aus Island, Liechtenstein und Norwegen fallen grundsätzlich unter die Anerkennungsregeln für den EWR.
Die Staatsangehörigkeit des Inhabers ist dabei nicht allein entscheidend. Maßgeblich sind insbesondere der Ausstellungsstaat, die Gültigkeit der Fahrerlaubnis und die Einhaltung der rechtlichen Voraussetzungen.

Die Klasse B berechtigt grundsätzlich zum Führen der entsprechenden Pkw, die von dieser Fahrerlaubnisklasse erfasst werden.
Wenn Sie einen gültigen EU-Führerschein der Klasse B besitzen, können Sie damit grundsätzlich auch in Deutschland fahren. Eine zusätzliche deutsche Fahrprüfung ist allein wegen des Umzugs normalerweise nicht erforderlich.
Allerdings müssen Sie die eingetragenen Beschränkungen beachten. Dazu können beispielsweise bestimmte Auflagen oder Einschränkungen gehören, die im Führerschein vermerkt sind.
Weitere Informationen zu den verschiedenen Fahrerlaubnisklassen finden Sie in unserem Beitrag über die Führerschein-Klassifizierung.
Die Gültigkeit hängt vom Dokument und von der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse ab.
Bei vielen Pkw-Führerscheinen ist zwischen der Gültigkeit des Kartenführerscheins und der eigentlichen Fahrerlaubnis zu unterscheiden. Das Ablaufdatum des Dokuments sollte deshalb nicht mit allen anderen fahrerlaubnisrechtlichen Fragen gleichgesetzt werden.
Besondere Regeln gelten für bestimmte Lkw- und Busklassen:
Nach § 28 Absatz 3 FeV gelten die deutschen zeitlichen Vorgaben für diese entsprechenden EU- und EWR-Fahrerlaubnisklassen ebenfalls. Die Berechnung knüpft an das Datum der Erteilung im Ausstellungsstaat an.
Wenn eine solche Fahrerlaubnis bei der Wohnsitzverlegung nach Deutschland wegen der deutschen Fünfjahresregel bereits nicht mehr gültig wäre, besteht die Fahrberechtigung unter den gesetzlichen Voraussetzungen noch sechs Monate ab Begründung des ordentlichen Wohnsitzes. Innerhalb dieses Zeitraums sollte die Verlängerung beziehungsweise Erteilung der entsprechenden deutschen Fahrerlaubnis bei der zuständigen Behörde geklärt werden.
Prüfen Sie daher immer die Gültigkeit jeder einzelnen Klasse und nicht nur das allgemeine Ablaufdatum auf der Vorderseite Ihres Führerscheins.
Ein abgelaufener Führerschein berechtigt nicht automatisch weiterhin zum Fahren. Entscheidend ist, ob die betreffende Fahrerlaubnis beziehungsweise die jeweilige Klasse noch gültig ist.
Bei einem abgelaufenen Dokument sollten Sie sich an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde wenden und klären, welche Schritte für eine Erneuerung oder einen Ersatz notwendig sind.
Besonders bei den Klassen C und D sollten Sie frühzeitig handeln, weil hier zusätzliche zeitliche und gesundheitliche Anforderungen gelten können.
Fahren Sie nicht einfach weiter, wenn die Gültigkeit Ihrer Fahrerlaubnis unklar ist. Die Teilnahme am Straßenverkehr ohne gültige Fahrberechtigung kann erhebliche rechtliche Folgen haben.
Obwohl EU-Führerscheine grundsätzlich anerkannt werden, enthält § 28 Absatz 4 FeV wichtige Ausnahmen.
Eine Anerkennung kann insbesondere ausgeschlossen sein, wenn:
Besonders wichtig ist der letzte Punkt: Ein Führerschein wird nicht allein dadurch automatisch in Deutschland anerkannt, dass er von einem EU-Mitgliedstaat ausgestellt wurde. Bei bestimmten Umtauschfällen kommt es darauf an, wo der Inhaber zum maßgeblichen Zeitpunkt seinen ordentlichen Wohnsitz hatte und auf welcher ursprünglichen Fahrerlaubnis das Dokument beruht.
Wenn Sie Zweifel an der Anerkennung haben, sollten Sie vor dem Fahren eine verbindliche Auskunft bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde einholen.
Ja. Ein freiwilliger Umtausch ist grundsätzlich möglich.
Das kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn Sie dauerhaft in Deutschland leben und ein deutsches Führerscheindokument bevorzugen. Auch bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung kann ein Ersatz- beziehungsweise Umtauschverfahren notwendig werden.
Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde prüft den Einzelfall und kann die erforderlichen Informationen beim Ausstellungsstaat einholen.
Je nach Anlass und örtlicher Behörde können folgende Dokumente verlangt werden:
Bei bestimmten Fahrerlaubnisklassen können zusätzliche medizinische oder augenärztliche Nachweise erforderlich sein.
Die genaue Dokumentenliste sollten Sie vor der Antragstellung bei Ihrer örtlichen Fahrerlaubnisbehörde erfragen.
Wenn Sie Ihren EU-Führerschein in Deutschland verlieren oder er gestohlen wird, sollten Sie den Verlust zeitnah melden und sich an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde wenden.
Die Behörde kann mit dem Ausstellungsstaat zusammenarbeiten, um die Fahrerlaubnis zu überprüfen und das weitere Vorgehen festzulegen.
Ein internationaler Führerschein oder eine Kopie des verlorenen Dokuments ersetzt nicht automatisch den erforderlichen Nachweis einer gültigen Fahrerlaubnis.
Bei einem Diebstahl kann zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei sinnvoll oder erforderlich sein. Bewahren Sie vorhandene Kopien und sonstige Nachweise auf, um die Klärung zu erleichtern.
Ein regulärer, gültiger EU- oder EWR-Kartenführerschein muss in Deutschland grundsätzlich nicht übersetzt werden.
Die standardisierte Gestaltung und die harmonisierten Fahrerlaubnisklassen erleichtern die Anerkennung innerhalb Europas.
Bei anderen ausländischen Führerscheinen können hingegen Übersetzungsanforderungen gelten. Deshalb sollten Sie EU-/EWR-Führerscheine nicht mit Dokumenten aus Drittstaaten gleichsetzen.
Weitere Informationen zur Anerkennung ausländischer Dokumente finden Sie in unserem Ratgeber Ausländischer Führerschein in Deutschland.
Der wichtigste Unterschied liegt in den Anerkennungsregeln.
Ein gültiger EU- oder EWR-Führerschein kann grundsätzlich auch nach einem Umzug nach Deutschland weiterverwendet werden. Für Führerscheine aus vielen Drittstaaten gilt dagegen nach Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland grundsätzlich eine sechsmonatige Anerkennungsfrist.
Danach ist in der Regel eine deutsche Fahrerlaubnis erforderlich, wenn die betreffende Person weiterhin in Deutschland fahren möchte.
Welche Prüfungen bei der Umschreibung eines Drittstaaten-Führerscheins notwendig sind, hängt unter anderem vom Ausstellungsstaat und den Regelungen der Anlage 11 FeV ab.
Lesen Sie dazu unseren ausführlichen Beitrag über das Umschreiben eines Nicht-EU-Führerscheins.
Bevor Sie mit Ihrem EU-Führerschein in Deutschland fahren, sollten Sie folgende Punkte prüfen:
Wenn Sie eine dieser Fragen nicht sicher beantworten können, wenden Sie sich an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

Ja. Ein gültiger EU- oder EWR-Führerschein wird grundsätzlich anerkannt. Ein sofortiger Umtausch nach einem Umzug nach Deutschland ist normalerweise nicht erforderlich.
Bei einer gültigen EU-/EWR-Fahrerlaubnis grundsätzlich bis zum Ablauf ihrer maßgeblichen Gültigkeit. Für bestimmte Lkw- und Busklassen gelten jedoch besondere deutsche Fristen.
Ja. Ein gültiger polnischer Führerschein wird grundsätzlich anerkannt, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Ausschlussgründe vorliegen.
Ja. Ein gültiger rumänischer EU-Führerschein wird grundsätzlich anerkannt. Die üblichen Voraussetzungen zur Gültigkeit und rechtmäßigen Ausstellung müssen erfüllt sein.
Nein, normalerweise nicht. Ein gültiger EU-/EWR-Führerschein kann grundsätzlich weiterverwendet werden. Ein freiwilliger Umtausch ist möglich.
Sie sollten nicht mit einer abgelaufenen Fahrerlaubnis oder einer abgelaufenen Fahrerlaubnisklasse fahren. Klären Sie die Verlängerung oder Erneuerung rechtzeitig mit der zuständigen Behörde.
Nicht automatisch. § 28 FeV enthält Ausschlussregeln für bestimmte Fälle, in denen in Deutschland eine Entziehung, Versagung oder gerichtliche Sperre besteht. Die konkrete Anerkennung muss anhand der Umstände geprüft werden.
Bei einem regulären EU-/EWR-Führerschein grundsätzlich nicht.
Grundsätzlich nein. Es ist nur ein EU-Führerschein gleichzeitig vorgesehen. Bei einem Umtausch stimmen die zuständigen Behörden die Informationen über die bestehende Fahrerlaubnis miteinander ab.
Ein gültiger EU Führerschein in Deutschland wird grundsätzlich anerkannt. Wer aus einem anderen EU- oder EWR-Staat nach Deutschland zieht, muss seinen Führerschein normalerweise nicht sofort umschreiben lassen. Die Fahrerlaubnis kann grundsätzlich bis zum Ablauf ihrer maßgeblichen Gültigkeit genutzt werden.
Trotzdem sollten Sie die eingetragenen Klassen, Auflagen, Ablaufdaten und besonderen Vorschriften beachten. Vor allem bei Lkw- und Busführerscheinen gelten zusätzliche zeitliche Anforderungen. Auch bei einem Erwerb unter Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis oder bei einer bestehenden Sperre kann die Anerkennung ausgeschlossen sein.
Informieren Sie sich deshalb rechtzeitig bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, wenn Sie Ihren EU-Führerschein umtauschen, verlängern oder ersetzen lassen möchten. Weitere hilfreiche Informationen zu Fahrerlaubnisklassen, ausländischen Führerscheinen und Umschreibungsverfahren finden Sie in den Ratgebern von FahrenExperten.