Driving Licence in Germany: Everything You Need to Know A driving licence is an important...
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WeiterlesenWer einen Führerschein außerhalb der Europäischen Union erworben hat und dauerhaft nach Deutschland zieht, (nicht eu führerschein umschreiben) steht häufig vor einer wichtigen Frage: Wie kann ich meinen Nicht-EU-Führerschein umschreiben lassen?
Die Antwort hängt unter anderem vom Ausstellungsland, der Fahrerlaubnisklasse und den für dieses Land geltenden deutschen Anerkennungsregeln ab.
Ein Führerschein aus einem Staat außerhalb der EU beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) wird nach Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland grundsätzlich noch sechs Monate anerkannt. Danach benötigt man für das weitere Fahren in Deutschland grundsätzlich eine deutsche Fahrerlaubnis.
Allerdings bedeutet das nicht automatisch, dass jeder Nicht-EU-Führerschein komplett neu erworben werden muss. Für zahlreiche Staaten bestehen besondere Umschreibungsregelungen. In bestimmten Fällen kann die Umschreibung sogar ohne theoretische oder praktische Prüfung erfolgen.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie das Nicht-EU-Führerschein-Umschreiben funktioniert, welche Fristen gelten, welche Dokumente benötigt werden und wann eine Prüfung notwendig ist.
Weitere Informationen rund um Führerschein und Fahrerlaubnis finden Sie bei FahrenExperten.
Als Nicht-EU-Führerschein wird im Alltag eine Fahrerlaubnis bezeichnet, die in einem Staat außerhalb der Europäischen Union erworben wurde.
Für das deutsche Fahrerlaubnisrecht ist zusätzlich der EWR relevant. Zum EWR gehören neben den EU-Mitgliedstaaten auch:
Ein Führerschein aus einem Staat außerhalb von EU und EWR wird grundsätzlich als Drittstaatenführerschein behandelt.
Beispiele können unter anderem Führerscheine aus folgenden Ländern sein:
Dabei gelten nicht für alle Länder dieselben Umschreibungsbedingungen.

Dies ist einer der wichtigsten Punkte für Personen, die mit einem ausländischen Führerschein nach Deutschland ziehen.
Nach § 29 FeV besteht bei einem Führerschein aus einem Staat außerhalb von EU und EWR nach Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland grundsätzlich noch sechs Monate eine Fahrberechtigung. Danach wird die ausländische Fahrerlaubnis in Deutschland grundsätzlich nicht mehr anerkannt.
Das bedeutet:
Wer dauerhaft in Deutschland lebt, sollte die Umschreibung rechtzeitig vor Ablauf der sechs Monate beantragen.
In bestimmten Fällen kann die zuständige Fahrerlaubnisbehörde die Frist auf Antrag um bis zu weitere sechs Monate verlängern. Dafür muss glaubhaft gemacht werden, dass der Aufenthalt in Deutschland insgesamt nicht länger als zwölf Monate dauern wird.
Wer dauerhaft in Deutschland bleiben möchte, sollte sich auf diese Verlängerungsmöglichkeit jedoch nicht verlassen.
Die Umschreibung wird insbesondere dann relevant, wenn Sie:
Bei einem dauerhaften Aufenthalt sollte die Umschreibung möglichst frühzeitig vorbereitet werden.
Mehr Informationen finden Sie auch in unserem Ratgeber ausländischen Führerschein umschreiben.
Das ist eine der häufigsten Fragen.
Nicht jeder Nicht-EU-Führerschein erfordert automatisch eine theoretische und praktische Prüfung.
Deutschland hat für bestimmte Staaten besondere Regelungen festgelegt. Diese sind insbesondere in Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) aufgeführt.
Dort wird für die einzelnen Staaten und Fahrerlaubnisklassen angegeben, ob:
Die aktuelle Staatenliste zeigt beispielsweise, dass für bestimmte Fahrerlaubnisklassen aus Ländern wie Albanien, Andorra, Israel, Japan, Kosovo, der Schweiz oder Serbien erleichterte Umschreibungsregeln gelten.
Deshalb sollte immer das konkrete Ausstellungsland und die konkrete Fahrerlaubnisklasse geprüft werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine prüfungsfreie Umschreibung möglich.
Die Anlage 11 FeV enthält zahlreiche Beispiele. So sind dort unter anderem Länder aufgeführt, für deren bestimmte Fahrerlaubnisklassen sowohl die theoretische als auch die praktische Prüfung entfallen.
Beispielsweise sieht die aktuelle Staatenliste für bestimmte Klassen unter anderem Erleichterungen für:
vor. Welche Prüfung tatsächlich entfällt, muss jedoch immer anhand der konkreten Fahrerlaubnisklasse und der aktuellen gesetzlichen Regelung geprüft werden.
Das ist besonders wichtig, weil ein Land für eine bestimmte Klasse prüfungsfrei sein kann, während für eine andere Klasse eine Prüfung verlangt wird.
Bei bestimmten Drittstaaten kann eine theoretische Prüfung erforderlich sein.
In diesem Fall sollten Sie sich gezielt auf die deutsche Führerschein-Theorie vorbereiten.
Wichtige Themenbereiche sind beispielsweise:
Eine gute Vorbereitung kann die Wahrscheinlichkeit erhöhen, die Prüfung erfolgreich beim ersten Versuch zu bestehen.
Lesen Sie dazu auch unseren Ratgeber Theorieprüfung Führerschein.
Für bestimmte Drittstaaten und Fahrerlaubnisklassen kann zusätzlich oder ausschließlich eine praktische Prüfung vorgeschrieben sein.
Bei der praktischen Prüfung geht es insbesondere darum, ob der Fahrer ein Fahrzeug sicher und regelkonform im deutschen Straßenverkehr führen kann.
Zu den relevanten Bereichen gehören unter anderem:
Auch wenn nicht zwingend eine vollständige deutsche Fahrschulausbildung absolviert werden muss, können einige Fahrstunden zur Vorbereitung sehr sinnvoll sein.
Mehr dazu finden Sie unter praktische Führerscheinprüfung.
Die konkreten Anforderungen können je nach Herkunftsland und Fahrerlaubnisbehörde variieren.
Typischerweise können folgende Unterlagen benötigt werden:
Die Fahrerlaubnisbehörde kann zusätzliche Unterlagen verlangen, wenn beispielsweise Zweifel an der Echtheit oder den Voraussetzungen des Führerscheins bestehen.
Tipp: Prüfen Sie vor der Antragstellung die Anforderungen Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

Auch das hängt vom konkreten Führerschein ab.
Für ausländische Führerscheine können während der ersten sechs Monate zusätzliche Anforderungen an eine Übersetzung bestehen, wenn das Dokument nicht den entsprechenden Voraussetzungen genügt. Der ADAC weist darauf hin, dass bei bestimmten Drittstaatenführerscheinen eine Übersetzung erforderlich sein kann.
Wer seinen Nicht-EU-Führerschein umschreiben möchte, sollte deshalb frühzeitig klären:
Eine nicht akzeptierte oder unvollständige Übersetzung kann die Bearbeitung verzögern.
Prüfen Sie zunächst, in welchem Land Ihr Führerschein ausgestellt wurde.
Handelt es sich beispielsweise um die Pkw-Klasse B oder um eine Motorrad-, Lkw- oder Busklasse?
Die sechsmonatige Frist hängt grundsätzlich von der Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland ab.
Überprüfen Sie, ob für Ihr Herkunftsland und Ihre Fahrerlaubnisklasse besondere Umschreibungsregeln gelten.
Sammeln Sie Führerschein, Ausweis, Foto und alle weiteren erforderlichen Nachweise.
Stellen Sie den Antrag bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
Falls eine Theorie- oder Praxisprüfung erforderlich ist, bereiten Sie sich entsprechend vor.
Nach erfolgreicher Bearbeitung und gegebenenfalls bestandener Prüfung wird der deutsche Führerschein ausgestellt.
Die Kosten sind vom konkreten Umschreibungsverfahren abhängig.
Mögliche Kosten entstehen beispielsweise durch:
Bei einer prüfungsfreien Umschreibung können die Gesamtkosten deutlich niedriger sein als bei einem Verfahren, bei dem Theorie und Praxis absolviert werden müssen.
Die konkrete Verwaltungsgebühr hängt vom jeweiligen Verfahren ab. Für bestimmte Umschreibungen sieht die Gebührenordnung eigene Gebührensätze vor.
Eine pauschale Gesamtsumme für alle Nicht-EU-Führerscheine wäre deshalb unseriös.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Beitrag Führerschein Kosten.
Die Bearbeitungsdauer kann von Behörde zu Behörde unterschiedlich sein.
Sie kann davon abhängen, ob:
Deshalb sollten Sie den Antrag nicht erst kurz vor Ablauf der sechsmonatigen Frist vorbereiten.
Nach Ablauf der sechsmonatigen Anerkennungsfrist darf ein Drittstaatenführerschein grundsätzlich nicht mehr zum Fahren in Deutschland verwendet werden.
Wer weiterhin fahren möchte, benötigt eine deutsche Fahrerlaubnis.
Das bedeutet nicht zwingend, dass der Führerschein komplett neu erworben werden muss. Je nach Ausstellungsstaat können besondere Umschreibungsregeln greifen.
Bei einem Staat, der nicht unter die Sonderregelungen der Anlage 11 FeV fällt, können beispielsweise Prüfungen erforderlich sein. Die FeV sieht für bestimmte Umschreibungsverfahren vor, dass die Vorschriften über die Ausbildung nicht angewendet werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die sechsmonatige Frist einmalig um bis zu weitere sechs Monate verlängert werden.
Dafür muss gegenüber der zuständigen Behörde glaubhaft gemacht werden, dass der Aufenthalt in Deutschland insgesamt nicht länger als zwölf Monate dauern wird.
Diese Möglichkeit richtet sich daher insbesondere an Personen, die nur vorübergehend in Deutschland leben.
Wer dauerhaft nach Deutschland umzieht, sollte stattdessen die reguläre Umschreibung vorbereiten.
Ein amerikanischer Führerschein ist ein Drittstaatenführerschein. Nach Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland gilt grundsätzlich die sechsmonatige Anerkennungsfrist.
Bei US-Führerscheinen können besondere Fragen zum jeweiligen Bundesstaat und zum Zeitpunkt des Erwerbs relevant sein. Für bestimmte US-Fahrerlaubnisse gelten erleichterte Regelungen.
Mehr Informationen finden Sie auch in unserem Ratgeber zum ausländischen Führerschein.
Die Schweiz gehört nicht zur EU, für Schweizer Führerscheine bestehen jedoch besondere Regelungen. Die aktuelle Anlage 11 FeV sieht für die Schweiz bei allen dort genannten Klassen sowohl beim theoretischen als auch beim praktischen Teil „nein“ vor.
Großbritannien ist seit dem Brexit kein EU-Mitglied mehr. Deshalb sollten Inhaber eines britischen Führerscheins die für ihren konkreten Fall geltenden deutschen Umschreibungsregeln prüfen.
Auch kanadische Führerscheine fallen grundsätzlich unter die Regeln für Drittstaaten. Je nach konkreter Fahrerlaubnis und geltender Vereinbarung können unterschiedliche Anforderungen bestehen.
Die Fahrerlaubnisklasse B ist für viele Personen besonders relevant, da sie zum Führen typischer Pkw berechtigt.
Bei der Umschreibung eines Nicht-EU-Führerscheins der Klasse B sollte geprüft werden:
Für manche Staaten ist Klasse B ohne Prüfung umschreibbar, bei anderen können Prüfungen erforderlich sein.
Weitere Informationen finden Sie unter Führerschein Klasse B.
Ob ein Antrag online gestellt werden kann, hängt von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde und dem jeweiligen Verwaltungsangebot ab.
Eine vollständige digitale Bearbeitung ist nicht in jedem Fall möglich, da beispielsweise Originaldokumente geprüft oder eingezogen werden können.
Informieren Sie sich deshalb bei der zuständigen Behörde, welche Möglichkeiten für Ihren Wohnort bestehen.
Lesen Sie dazu auch unseren Ratgeber Führerschein online beantragen.

Die Anerkennungsfrist ist einer der wichtigsten Punkte für Drittstaatenführerscheine.
Die Umschreibungsregeln unterscheiden sich von Staat zu Staat.
Wer nicht prüft, ob das eigene Herkunftsland in Anlage 11 aufgeführt ist, kann unnötigerweise von einer Prüfungspflicht ausgehen.
Behördliche Bearbeitungszeiten können variieren.
Eine fehlende Übersetzung oder ein fehlender Nachweis kann das Verfahren verzögern.
Nach Ablauf der Anerkennungsfrist besteht grundsätzlich keine Berechtigung mehr, allein aufgrund des Drittstaatenführerscheins in Deutschland zu fahren.
Vor dem Antrag sollten Sie folgende Punkte prüfen:
Nach Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland gilt ein Drittstaatenführerschein grundsätzlich noch sechs Monate.
Nein. Für bestimmte Staaten und Fahrerlaubnisklassen gelten Sonderregelungen nach Anlage 11 FeV, bei denen Prüfungen ganz oder teilweise entfallen können.
In bestimmten Fällen ja. Entscheidend sind das Ausstellungsland und die Fahrerlaubnisklasse.
Dann gelten die allgemeinen Regeln für die Umschreibung von Fahrerlaubnissen aus Drittstaaten. Je nach Fall können Theorie- und Praxisprüfung erforderlich sein. Die FeV sieht für bestimmte Verfahren vor, dass die Ausbildungsvorschriften nicht angewendet werden.
Je nach Führerschein kann eine Übersetzung erforderlich sein. Dies sollte vor der Antragstellung mit der zuständigen Behörde geklärt werden.
Das hängt vom Verfahren ab. Verwaltungsgebühren, Übersetzung, Prüfungen und gegebenenfalls Fahrstunden können die Gesamtkosten beeinflussen.
Eine einmalige Verlängerung um bis zu sechs Monate ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, insbesondere wenn der Aufenthalt in Deutschland insgesamt nicht länger als zwölf Monate dauern wird.
Wer einen Nicht-EU-Führerschein umschreiben möchte, sollte zunächst das Herkunftsland und die Fahrerlaubnisklasse feststellen. Für Führerscheine aus Staaten außerhalb von EU und EWR gelten grundsätzlich besondere Anerkennungsregeln.
Nach Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland besteht die Fahrberechtigung mit einem Drittstaatenführerschein grundsätzlich noch sechs Monate. Danach wird für das weitere Fahren in Deutschland eine deutsche Fahrerlaubnis benötigt.
Ob eine theoretische oder praktische Prüfung notwendig ist, hängt vom jeweiligen Staat und der Fahrerlaubnisklasse ab. Anlage 11 FeV enthält zahlreiche Sonderregelungen und ermöglicht bei bestimmten Staaten eine vereinfachte oder prüfungsfreie Umschreibung.
Wer seinen Nicht-EU-Führerschein in Deutschland umschreiben möchte, sollte daher nicht nur auf die Kosten achten, sondern vor allem die Frist, die benötigten Dokumente und die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Regeln prüfen.
Weitere hilfreiche Informationen finden Sie auf FahrenExperten – unter anderem zu Führerschein umschreiben, ausländischem Führerschein, EU Führerschein, Führerscheinprüfung, Theorieprüfung Führerschein und Führerschein Kosten.
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