Wer einen alten Führerschein besitzt, muss sich früher oder später mit dem Thema Führerschein umtauschen beschäftigen. In Deutschland werden ältere Führerscheindokumente schrittweise durch einen einheitlichen EU-Kartenführerschein ersetzt. Das betrifft sowohl alte Papierführerscheine als auch bestimmte ältere Kartenführerscheine. Ziel ist es, innerhalb der Europäischen Union ein einheitliches und fälschungssicheres Dokument einzuführen.
Viele Fahrer fragen sich, bis wann sie ihren Führerschein umtauschen müssen, welche Unterlagen erforderlich sind und ob sie dafür eine neue Fahrprüfung ablegen müssen. Auch die Kosten und die Frage, ob die bisherigen Fahrerlaubnisklassen erhalten bleiben, spielen eine wichtige Rolle.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen, wie der Antrag funktioniert und welche Besonderheiten bei ausländischen Führerscheinen gelten. Außerdem erklären wir den Unterschied zwischen dem regulären Pflichtumtausch und der Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis.

Der verpflichtende Führerscheinumtausch geht auf europäische Vorgaben zurück. Innerhalb der Europäischen Union sollen Führerscheine einheitlicher gestaltet und besser vor Fälschungen geschützt werden. Außerdem sollen die Dokumente regelmäßig aktualisiert werden, damit das Passfoto und die persönlichen Angaben auf dem neuesten Stand bleiben.
In Deutschland betrifft der Pflichtumtausch grundsätzlich alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Die Umstellung erfolgt jedoch nicht gleichzeitig für alle Fahrer. Stattdessen gibt es gestaffelte Fristen, die sich entweder nach dem Geburtsjahr des Inhabers oder nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins richten.
Der Umtausch betrifft zunächst das Dokument und nicht automatisch die zugrunde liegende Fahrerlaubnis. Wer beispielsweise eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt, verliert diese nicht allein deshalb, weil er einen neuen Kartenführerschein beantragen muss.
Die gesetzlichen Grundlagen finden sich insbesondere in § 24a und Anlage 8e der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Die Umtauschfristen hängen davon ab, wann Ihr Führerschein ausgestellt wurde und welche Art von Führerscheindokument Sie besitzen.
Wenn Sie noch einen grauen oder rosafarbenen Papierführerschein besitzen, richtet sich die Umtauschfrist grundsätzlich nach Ihrem Geburtsjahr.
| Geburtsjahr des Inhabers | Umtauschfrist |
|---|---|
| Vor 1953 | 19. Januar 2033 |
| 1953 bis 1958 | 19. Januar 2022 |
| 1959 bis 1964 | 19. Januar 2023 |
| 1965 bis 1970 | 19. Januar 2024 |
| 1971 oder später | 19. Januar 2025 |
Für die meisten Geburtsjahrgänge sind diese Fristen bereits abgelaufen. Personen, die vor 1953 geboren wurden, müssen ihren alten Führerschein spätestens bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.
Wenn Ihr Führerschein im Scheckkartenformat ausgestellt wurde, richtet sich die Umtauschfrist grundsätzlich nach dem Ausstellungsjahr.
| Ausstellungsjahr | Umtauschfrist |
|---|---|
| 1999 bis 2001 | 19. Januar 2026 |
| 2002 bis 2004 | 19. Januar 2027 |
| 2005 bis 2007 | 19. Januar 2028 |
| 2008 | 19. Januar 2029 |
| 2009 | 19. Januar 2030 |
| 2010 | 19. Januar 2031 |
| 2011 | 19. Januar 2032 |
| 2012 bis 18. Januar 2013 | 19. Januar 2033 |
Wichtig für 2026: Der nächste Stichtag ist der 19. Januar 2027. Betroffen sind Kartenführerscheine, die zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurden. Prüfen Sie deshalb rechtzeitig das Ausstellungsdatum Ihres Dokuments.
Das Ausstellungsdatum eines Kartenführerscheins finden Sie auf der Vorderseite im Feld 4a. Die vollständige Fristenübersicht ist in Anlage 8e FeV geregelt.
Führerscheine, die seit dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen nicht nach dem alten Jahrgangssystem umgetauscht werden. Diese Kartenführerscheine sind grundsätzlich 15 Jahre gültig.
Nach Ablauf dieser Frist muss das Dokument erneuert werden. Die Erneuerung allein bedeutet bei den üblichen Pkw- und Motorradklassen nicht, dass Sie erneut eine theoretische oder praktische Fahrprüfung ablegen müssen.
Der Führerscheinumtausch erfolgt bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. In der Regel ist das die Führerscheinstelle Ihres aktuellen Hauptwohnsitzes.
Der genaue Ablauf kann je nach Stadt oder Landkreis unterschiedlich sein. Viele Behörden bieten inzwischen Online-Anträge oder eine digitale Terminvereinbarung an.
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes. Auf der Website Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises finden Sie normalerweise Informationen zum Pflichtumtausch, zu den erforderlichen Unterlagen und zu den verfügbaren Terminen.
Prüfen Sie auch, ob Sie den Antrag online stellen können oder persönlich erscheinen müssen.
Für den regulären Umtausch eines alten deutschen Führerscheins werden üblicherweise folgende Dokumente benötigt:
Eine Karteikartenabschrift kann notwendig sein, wenn Ihr alter Papierführerschein von einer anderen Behörde ausgestellt wurde als derjenigen, die heute für Ihren Wohnort zuständig ist.
Diese Abschrift enthält Informationen über die ursprüngliche Fahrerlaubnis. Sie kann bei der früher ausstellenden Behörde angefordert und direkt an die neue Führerscheinstelle übermittelt werden.
Reichen Sie die Unterlagen entsprechend den Vorgaben Ihrer Führerscheinstelle ein. Je nach Behörde ist dies persönlich, schriftlich oder online möglich.
Bei einem persönlichen Termin werden Ihre Dokumente geprüft. Die Behörde kontrolliert unter anderem, ob die Angaben zu Ihrer bisherigen Fahrerlaubnis nachvollziehbar sind und ob die erforderlichen Nachweise vorliegen.
Für die Ausstellung des neuen EU-Kartenführerscheins wird eine Verwaltungsgebühr erhoben. Die genaue Höhe richtet sich nach der geltenden Gebührenordnung und kann je nach zusätzlichem Aufwand variieren.
Informieren Sie sich deshalb vor der Antragstellung bei Ihrer zuständigen Führerscheinstelle über die aktuellen Gebühren.
Nach Prüfung des Antrags wird der neue Kartenführerschein hergestellt. Die Bearbeitungszeit hängt von der Behörde und der Auslastung der zuständigen Produktionsstelle ab.
Erkundigen Sie sich, ob Sie den neuen Führerschein persönlich abholen müssen oder ob eine andere Zustellmöglichkeit angeboten wird. Auch die Abgabe des alten Führerscheins richtet sich nach den Vorgaben der Behörde.

Die Kosten für den Führerscheinumtausch sind normalerweise überschaubar. Es handelt sich hauptsächlich um eine Verwaltungsgebühr für die Bearbeitung des Antrags und die Ausstellung des neuen Dokuments.
Zusätzliche Kosten können entstehen, wenn beispielsweise eine Karteikartenabschrift benötigt wird oder ein besonderer Bearbeitungsservice in Anspruch genommen wird.
Die tatsächlichen Kosten hängen von der zuständigen Behörde und dem jeweiligen Verwaltungsverfahren ab. Deshalb sollte man sich nicht ausschließlich auf allgemeine Preisangaben aus dem Internet verlassen.
Bevor Sie Ihren Antrag stellen, prüfen Sie die Gebühreninformationen Ihrer örtlichen Führerscheinstelle oder fragen Sie direkt nach.
Nein. Beim regulären Pflichtumtausch eines alten deutschen Führerscheins ist grundsätzlich keine erneute theoretische oder praktische Fahrprüfung erforderlich.
Der Umtausch ist eine verwaltungstechnische Erneuerung des Dokuments. Die bereits bestehende Fahrerlaubnis bleibt grundsätzlich erhalten.
Auch eine zusätzliche ärztliche Untersuchung oder ein neues Gesundheitszeugnis ist allein wegen dieses Pflichtumtauschs bei den üblichen Pkw- und Motorradklassen nicht erforderlich.
Eine wichtige Ausnahme betrifft Fahrerlaubnisse mit besonderen gesetzlichen Anforderungen. Für bestimmte Lkw- und Busklassen gelten beispielsweise eigene Befristungs- und Verlängerungsregeln. Hier können ärztliche Untersuchungen und weitere Nachweise erforderlich sein.
Wenn Sie sich über die verschiedenen Fahrerlaubnisklassen informieren möchten, lesen Sie auch unseren Beitrag zur Führerschein-Klassifizierung.
Wer die vorgeschriebene Umtauschfrist versäumt, sollte den Antrag möglichst bald nachholen.
Nach Ablauf der jeweiligen Frist verliert das alte Führerscheindokument seine Gültigkeit. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass die zugrunde liegende Fahrerlaubnis erlischt.
Wer mit einem abgelaufenen alten Dokument fährt, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen. Für den Pflichtumtausch eines alten Führerscheindokuments wird üblicherweise ein Verwarnungsgeld von 10 Euro genannt. Die konkrete rechtliche Bewertung und mögliche Ausnahmen richten sich nach dem Einzelfall.
Es ist deshalb sinnvoll, den Umtausch nicht bis zum letzten Moment aufzuschieben. So vermeiden Sie unnötige Schwierigkeiten bei Verkehrskontrollen, Behördenangelegenheiten oder geplanten Reisen.
Beim regulären Pflichtumtausch sollen die bisherigen Fahrerlaubnisberechtigungen grundsätzlich erhalten bleiben. Die neuen Eintragungen richten sich nach den gesetzlichen Umtausch- und Besitzstandsregelungen.
Bei älteren Führerscheinen können die ursprünglichen Klassen anders bezeichnet worden sein als die heutigen Fahrerlaubnisklassen. Deshalb werden die bisherigen Berechtigungen nach den geltenden Zuordnungsvorschriften in das neue Dokument übertragen.
Besonders bei alten Führerscheinen der Klasse 3 können zusätzliche Berechtigungen für bestimmte Fahrzeugkombinationen bestehen. Diese sollten vor dem Umtausch anhand der bisherigen Eintragungen und der gesetzlichen Regelungen geprüft werden.
Kontrollieren Sie nach Erhalt des neuen Dokuments, ob alle relevanten Fahrerlaubnisklassen und Schlüsselzahlen korrekt eingetragen wurden. Wenn Ihnen eine Eintragung unklar erscheint oder eine bisherige Berechtigung fehlt, wenden Sie sich an die zuständige Behörde.
Nicht jeder Führerscheinumtausch betrifft ein altes deutsches Dokument. Viele Menschen ziehen nach Deutschland und möchten ihre ausländische Fahrerlaubnis weiterhin nutzen oder in einen deutschen Führerschein umschreiben lassen.
Hier gelten andere Regeln als beim regulären Pflichtumtausch.
Gültige Fahrerlaubnisse aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt.
Für harmonisierte Führerscheinklassen wie AM, A1, A2, A, B, BE, C und D ist eine Umschreibung normalerweise nicht erforderlich, solange die Fahrerlaubnis gültig ist und keine besonderen gesetzlichen Einschränkungen greifen.
Eine Umschreibung kann beispielsweise erforderlich werden, wenn eine befristete Fahrerlaubnisklasse verlängert werden muss oder bestimmte nationale Besonderheiten zu beachten sind.
Die maßgebliche Rechtsgrundlage ist § 28 FeV.
Wenn Sie einen Führerschein aus einem Staat außerhalb der EU und des EWR besitzen und Ihren ordentlichen Wohnsitz nach Deutschland verlegen, gelten besondere Vorschriften.
Nach § 29 FeV dürfen Inhaber einer solchen ausländischen Fahrerlaubnis grundsätzlich noch sechs Monate nach Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland fahren. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die zuständige Behörde diese Frist auf Antrag um bis zu sechs Monate verlängern.
Danach ist die ausländische Fahrerlaubnis in Deutschland grundsätzlich nicht mehr ausreichend, um weiterhin ein Kraftfahrzeug zu führen. Eine Umschreibung beziehungsweise Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis muss geprüft werden.
Ob eine theoretische oder praktische Prüfung erforderlich ist, hängt unter anderem vom Ausstellungsstaat und den einschlägigen gesetzlichen Regelungen ab.
Weitere Informationen finden Sie in unseren Beiträgen über den ausländischen Führerschein in Deutschland und das Umschreiben eines ausländischen Führerscheins.
Die erforderlichen Dokumente unterscheiden sich je nach Herkunftsland und Einzelfall. Typischerweise können folgende Unterlagen verlangt werden:
Wichtig ist, dass nicht jede ausländische Fahrerlaubnis automatisch in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden kann. Die Anerkennung hängt von den geltenden gesetzlichen Voraussetzungen ab.
Die Begriffe werden häufig verwechselt, beschreiben aber unterschiedliche Vorgänge.
Beim Führerscheinumtausch wird ein altes deutsches Führerscheindokument durch einen neuen EU-Kartenführerschein ersetzt. Die bestehende Fahrerlaubnis bleibt grundsätzlich bestehen.
Bei der Umschreibung eines ausländischen Führerscheins wird dagegen geprüft, ob eine im Ausland erteilte Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis überführt werden kann. Dabei spielen das Herkunftsland, die Fahrerlaubnisklasse und die persönlichen Voraussetzungen eine Rolle.
Wer den richtigen Verwaltungsweg kennt, kann unnötige Anträge und Verzögerungen vermeiden.
Es ist empfehlenswert, den Führerschein nicht erst kurz vor Ablauf der Frist umzutauschen. Gerade bei stark ausgelasteten Behörden können Termine und Bearbeitungszeiten variieren.
Eine frühzeitige Antragstellung bietet mehrere Vorteile:
Wenn Sie Fragen zu Ihrem Führerschein oder zu ausländischen Fahrerlaubnissen haben, finden Sie auf FahrenExperten.de weitere Informationen zu Führerscheinfragen in Deutschland.
Das hängt vom Ausstellungsjahr oder bei alten Papierführerscheinen vom Geburtsjahr des Inhabers ab. Für Kartenführerscheine aus den Jahren 2002 bis 2004 endet die Umtauschfrist am 19. Januar 2027. Die letzte Frist für die meisten alten Führerscheine endet am 19. Januar 2033.

Ja. Auch graue und rosafarbene Papierführerscheine müssen grundsätzlich gegen den aktuellen EU-Kartenführerschein ausgetauscht werden. Die Frist richtet sich in diesem Fall nach dem Geburtsjahr des Inhabers.
Viele Fahrerlaubnisbehörden bieten inzwischen Online-Anträge oder digitale Terminvereinbarungen an. Ob der vollständige Umtausch online möglich ist, hängt von Ihrer zuständigen Behörde ab.
Die Dauer hängt von der Bearbeitung durch die Führerscheinstelle und der Herstellung des neuen Dokuments ab. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Behörde nach den aktuellen Bearbeitungszeiten.
Nein. Beim regulären Pflichtumtausch eines alten deutschen Führerscheins müssen Sie normalerweise keine theoretische oder praktische Prüfung wiederholen.
Es fällt eine Verwaltungsgebühr an. Die konkrete Höhe hängt von der zuständigen Behörde und dem jeweiligen Verwaltungsverfahren ab. Zusätzliche Kosten können beispielsweise für eine Karteikartenabschrift entstehen.
Ja. Beim regulären Pflichtumtausch bleibt die bestehende Fahrerlaubnis grundsätzlich erhalten. Die bisherigen Berechtigungen werden nach den gesetzlichen Vorgaben in das neue Dokument übertragen.
Eine Umschreibung kann möglich sein. Die Voraussetzungen unterscheiden sich jedoch je nachdem, ob der Führerschein aus einem EU-/EWR-Staat oder einem Drittstaat stammt. Bei Drittstaaten können außerdem Prüfungen erforderlich sein.
Das alte Dokument verliert nach Ablauf der gesetzlichen Frist seine Gültigkeit. Die zugrunde liegende Fahrerlaubnis erlischt dadurch grundsätzlich nicht automatisch. Sie sollten den Umtausch trotzdem schnellstmöglich nachholen, da das Fahren mit einem ungültigen Führerscheindokument ein Verwarnungsgeld nach sich ziehen kann.
Der verpflichtende Führerscheinumtausch ist für viele Fahrer in Deutschland eine wichtige Verwaltungsangelegenheit. Alte Papierführerscheine und ältere Kartenführerscheine müssen innerhalb der gesetzlich festgelegten Fristen durch den aktuellen EU-Kartenführerschein ersetzt werden.
Wer einen Kartenführerschein aus den Jahren 2002 bis 2004 besitzt, sollte insbesondere den 19. Januar 2027 im Blick behalten. Die weiteren Fristen reichen bis zum 19. Januar 2033.
Der reguläre Umtausch ist unkompliziert: Normalerweise benötigen Sie einen gültigen Identitätsnachweis, ein biometrisches Passfoto und Ihren bisherigen Führerschein. Eine erneute Fahrprüfung ist allein wegen des Pflichtumtauschs nicht erforderlich.
Bei ausländischen Führerscheinen gelten dagegen besondere Vorschriften. Prüfen Sie deshalb rechtzeitig, ob Ihre Fahrerlaubnis in Deutschland anerkannt wird oder ob eine Umschreibung notwendig ist.
Auf FahrenExperten.de finden Sie weitere hilfreiche Informationen zu Führerscheinklassen, Fahrerlaubnis, Ausbildung und ausländischen Führerscheinen. Informieren Sie sich rechtzeitig und beachten Sie die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.