Driving Licence in Germany: Everything You Need to Know A driving licence is an important...
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Driving Licence in Germany: Everything You Need to Know A driving licence is an important...
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WeiterlesenWer einen Führerschein aus dem Ausland besitzt und dauerhaft in Deutschland lebt, beschäftigt sich häufig mit der Frage: Muss ich meinen Führerschein umschreiben lassen?
Die Antwort hängt vor allem davon ab, aus welchem Land der Führerschein stammt, ob es sich um einen EU- oder EWR-Führerschein handelt und ob der Inhaber seinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland hat.
Bei einem gültigen Führerschein aus der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum gelten grundsätzlich andere Regeln als bei einem Führerschein aus einem Drittstaat. Während EU-/EWR-Fahrerlaubnisse grundsätzlich in Deutschland anerkannt werden, gilt für viele Drittstaaten nach Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes grundsätzlich eine sechsmonatige Anerkennungsfrist.
In diesem Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige zum Thema Führerschein umschreiben Deutschland – von den Voraussetzungen über die benötigten Dokumente bis hin zu Prüfungen, Kosten und Fristen.
Weitere Informationen rund um Führerschein und Fahrerlaubnis finden Sie bei FahrenExperten.
Eine Führerscheinumschreibung bedeutet, dass eine ausländische Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis beziehungsweise ein deutsches Führerscheindokument überführt wird.
Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde prüft dabei unter anderem:
Die Umschreibung erfolgt also nicht bei jedem ausländischen Führerschein nach demselben Verfahren.

Ob eine Umschreibung notwendig ist, hängt insbesondere vom Ausstellungsland ab.
Ein gültiger Führerschein aus einem EU- oder EWR-Staat wird grundsätzlich auch in Deutschland anerkannt. Wer nach Deutschland zieht, muss ihn daher normalerweise nicht sofort umschreiben lassen.
Bei einem Führerschein aus einem Staat außerhalb von EU und EWR gelten andere Vorschriften.
Nach Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland wird ein solcher Führerschein grundsätzlich noch sechs Monate anerkannt. Nach Ablauf dieser Frist ist für das weitere Fahren grundsätzlich eine deutsche Fahrerlaubnis erforderlich.
Wer dauerhaft in Deutschland leben möchte, sollte die Umschreibung deshalb rechtzeitig vorbereiten.
Die Umschreibung eines EU-Führerscheins ist grundsätzlich unkomplizierter als die Umschreibung eines Führerscheins aus vielen Drittstaaten.
EU-Mitgliedstaaten stellen Führerscheine nach gemeinsamen europäischen Vorgaben aus. Ein gültiger EU-/EWR-Führerschein wird daher grundsätzlich auch in Deutschland anerkannt.
Eine sofortige Umschreibung nach dem Umzug nach Deutschland ist normalerweise nicht erforderlich.
Eine freiwillige Umschreibung kann dennoch möglich sein.
Mehr Informationen finden Sie im Ratgeber EU Führerschein.
Wenn Ihr Führerschein beispielsweise aus einem Staat außerhalb der EU oder des EWR stammt, sollten Sie besonders auf die Anerkennungsfrist achten.
Grundsätzlich gilt:
Nach Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland wird ein Drittstaatenführerschein grundsätzlich sechs Monate anerkannt.
Danach darf die ausländische Fahrerlaubnis grundsätzlich nicht mehr zum Fahren in Deutschland verwendet werden.
Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass jeder Drittstaatenführerschein mit einer vollständigen deutschen Fahrausbildung neu erworben werden muss.
Je nach Herkunftsland bestehen unterschiedliche Umschreibungsregelungen.
Eine der häufigsten Fragen lautet:
Kann man einen ausländischen Führerschein in Deutschland ohne Prüfung umschreiben?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen.
Für bestimmte Staaten bestehen besondere Regelungen nach Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Je nach Staat und Fahrerlaubnisklasse können die theoretische Prüfung, die praktische Prüfung oder beide Prüfungen entfallen.
Deshalb sollte nicht pauschal davon ausgegangen werden, dass ein Drittstaatenführerschein immer eine komplette Prüfung erfordert.
Entscheidend sind:
Bei bestimmten ausländischen Führerscheinen sind Prüfungen erforderlich.
In solchen Fällen kann sowohl eine theoretische als auch eine praktische Prüfung vorgeschrieben sein.
Ein wichtiger Punkt: Wenn eine solche Umschreibung erforderlich ist, bedeutet das nicht automatisch, dass Sie die komplette deutsche Fahrschulausbildung mit der gesetzlich vorgeschriebenen Anzahl an Ausbildungsfahrten absolvieren müssen.
Dennoch können Fahrstunden bei einer Fahrschule sinnvoll sein, um sich mit den deutschen Verkehrsregeln und den Anforderungen der praktischen Prüfung vertraut zu machen.
Die genauen Unterlagen können je nach Herkunftsland, Fahrerlaubnisklasse und zuständiger Behörde unterschiedlich sein.
Typischerweise können folgende Dokumente verlangt werden:
In bestimmten Fällen kann die Behörde zusätzliche Dokumente oder eine Echtheitsprüfung verlangen.
Tipp: Informieren Sie sich vor dem Antrag bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde über die aktuell erforderlichen Unterlagen.
Das hängt vom Herkunftsland und vom Führerscheindokument ab.
Bei EU-/EWR-Führerscheinen ist grundsätzlich keine Übersetzung erforderlich.
Bei bestimmten Führerscheinen aus Drittstaaten kann hingegen eine Übersetzung erforderlich sein.
Auch hier gilt: Nicht jede ausländische Fahrerlaubnis wird identisch behandelt.
Wer seinen Führerschein in Deutschland umschreiben möchte, sollte deshalb frühzeitig prüfen, ob eine Übersetzung benötigt wird und welche Art der Übersetzung von der zuständigen Behörde akzeptiert wird.
Der konkrete Ablauf kann je nach Fall unterschiedlich sein. Typischerweise können Sie sich jedoch an folgenden Schritten orientieren.
Zunächst müssen Sie wissen, aus welchem Staat Ihr Führerschein stammt.
Handelt es sich um einen EU-/EWR-Führerschein oder um einen Drittstaatenführerschein?
Die Anerkennungsregeln hängen unter anderem davon ab, ob Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland begründet haben.
Der ausländische Führerschein muss grundsätzlich gültig sein.
Bei Drittstaaten sollte insbesondere geprüft werden, ob das Ausstellungsland in Anlage 11 FeV aufgeführt ist.
Bereiten Sie die erforderlichen Dokumente und gegebenenfalls Übersetzungen vor.
Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde bearbeitet Ihren Antrag.
Falls für Ihren konkreten Fall eine theoretische oder praktische Prüfung erforderlich ist, müssen Sie diese erfolgreich absolvieren.
Nach erfolgreicher Bearbeitung und gegebenenfalls bestandenen Prüfungen wird der deutsche Führerschein ausgestellt.

Die Kosten für die Führerscheinumschreibung können je nach Fall erheblich variieren.
Mögliche Kosten sind:
Die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr enthält konkrete Verwaltungsgebühren für verschiedene Umschreibungsverfahren. Beispielsweise wird für bestimmte prüfungsfreie Umschreibungen eine Gebühr von 28,10 € genannt; zusätzliche Kosten können jedoch hinzukommen.
Wenn Prüfungen erforderlich sind, kann die Gesamtsumme entsprechend höher ausfallen.
Weitere Informationen finden Sie unter Führerschein Kosten.
Eine pauschale Bearbeitungszeit gibt es nicht.
Die Dauer kann davon abhängen, ob:
Wenn eine sechsmonatige Anerkennungsfrist gilt, sollten Sie deshalb nicht erst kurz vor deren Ablauf mit dem Verfahren beginnen.
Bei einem Drittstaatenführerschein endet nach den geltenden Voraussetzungen grundsätzlich die Anerkennung zum Führen von Kraftfahrzeugen in Deutschland nach Ablauf der sechsmonatigen Frist.
Wer danach weiterhin mit dem ausländischen Führerschein fährt, kann sich dem Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis aussetzen.
Daher ist es besonders wichtig, die Umschreibung frühzeitig einzuleiten.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Anerkennungsfrist für einen Drittstaatenführerschein einmalig um weitere sechs Monate verlängert werden.
Voraussetzung ist grundsätzlich, dass nachgewiesen wird, dass der Aufenthalt in Deutschland insgesamt nicht länger als zwölf Monate dauern wird.
Wer dauerhaft in Deutschland bleiben möchte, sollte sich jedoch nicht auf eine solche Verlängerungsmöglichkeit verlassen, sondern die erforderliche Umschreibung rechtzeitig einleiten.
Der Begriff 185-Tage-Regel spielt im europäischen Fahrerlaubnisrecht eine wichtige Rolle.
Grundsätzlich wird für die Bestimmung des ordentlichen Wohnsitzes darauf abgestellt, wo eine Person gewöhnlich lebt und wo sich ihr persönlicher Lebensmittelpunkt befindet.
Wer seinen Lebensmittelpunkt dauerhaft nach Deutschland verlagert, sollte daher prüfen, ab wann Deutschland als ordentlicher Wohnsitz gilt.
Dies ist insbesondere bei ausländischen Führerscheinen aus Drittstaaten relevant, weil davon der Beginn der sechsmonatigen Anerkennungsfrist abhängen kann.
Für Schweizer Führerscheine bestehen besondere Regelungen. Die Schweiz ist kein EU-Mitglied, gehört jedoch zu den Staaten, für die spezielle Vorschriften gelten.
Wer dauerhaft nach Deutschland zieht, sollte deshalb die konkreten Umschreibungsbedingungen prüfen.
Seit dem Brexit gelten für britische Führerscheine besondere Regeln. Großbritannien ist kein EU-Mitglied mehr.
Wer mit einem britischen Führerschein dauerhaft nach Deutschland zieht, sollte deshalb prüfen, welche Umschreibungsregel für den konkreten Führerschein gilt.
US-amerikanische Führerscheine werden grundsätzlich nach den Regeln für Drittstaaten behandelt. Allerdings können je nach US-Bundesstaat und Fahrerlaubnisklasse unterschiedliche Erleichterungen bestehen.
Auch bei kanadischen Führerscheinen können je nach Provinz unterschiedliche Voraussetzungen für die Umschreibung relevant sein.
Wichtig: Bei allen diesen Beispielen sollten die jeweils aktuellen gesetzlichen Vorgaben und die konkrete Fahrerlaubnisklasse geprüft werden.
Die Klasse B ist die häufigste Fahrerlaubnisklasse für Pkw.
Wenn Sie einen ausländischen Führerschein der Klasse B besitzen, sollte insbesondere geprüft werden:
Für bestimmte Staaten kann eine Umschreibung ohne Prüfung möglich sein, während für andere Staaten Theorie und Praxis erforderlich sein können.
Mehr Informationen finden Sie in unserem Beitrag Führerschein Klasse B.
Ob die Antragstellung online möglich ist, hängt von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde und dem jeweiligen Verwaltungsverfahren ab.
Da bei einer Umschreibung häufig Originaldokumente geprüft werden müssen, kann ein persönliches Erscheinen erforderlich sein.
Informieren Sie sich daher bei der für Ihren Wohnort zuständigen Behörde, ob eine digitale Antragstellung angeboten wird.
Weitere Informationen finden Sie unter Führerschein online beantragen.
Wer eine sechsmonatige Anerkennungsfrist beachten muss, sollte frühzeitig handeln.
EU-/EWR-Führerschein und Drittstaatenführerschein werden nicht identisch behandelt.
Nicht jeder ausländische Führerschein erfordert automatisch Theorie und Praxis.
Bei bestimmten ausländischen Führerscheinen kann eine Übersetzung notwendig sein.
Wenn Prüfungen oder zusätzliche Fahrstunden erforderlich sind, können weitere Kosten entstehen.
Bei einem Drittstaatenführerschein kann dies erhebliche rechtliche Konsequenzen haben.

Bevor Sie Ihren Antrag stellen, können Sie folgende Checkliste verwenden:
Wenn Sie einen ausländischen Führerschein besitzen, müssen Sie zunächst feststellen, aus welchem Staat er stammt. Anschließend können Sie prüfen, welche Anerkennungs- und Umschreibungsregeln für Ihre Fahrerlaubnisklasse gelten. Der Antrag wird bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde gestellt.
Nein. Ein gültiger EU-/EWR-Führerschein muss nach einem Umzug nach Deutschland grundsätzlich nicht sofort umgeschrieben werden. Bei Drittstaaten gelten dagegen besondere Fristen und Umschreibungsregeln.
Nach Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland wird ein Drittstaatenführerschein grundsätzlich sechs Monate anerkannt.
Das hängt vom Herkunftsland und der Fahrerlaubnisklasse ab. Für bestimmte Staaten gelten Erleichterungen nach Anlage 11 FeV. Bei anderen Staaten können theoretische und praktische Prüfungen erforderlich sein.
Die Kosten hängen vom konkreten Verfahren ab. Neben der Verwaltungsgebühr können Kosten für Übersetzungen, Prüfungen, Passfotos, Sehtests und Fahrstunden entstehen.
Bei bestimmten Umschreibungsverfahren ist eine vollständige Fahrschulausbildung nicht vorgeschrieben. Wenn Prüfungen erforderlich sind, kann eine Fahrschule jedoch bei der Vorbereitung auf Theorie und Praxis sehr hilfreich sein.
Das Thema Führerschein umschreiben Deutschland ist insbesondere für Menschen wichtig, die mit einer ausländischen Fahrerlaubnis dauerhaft nach Deutschland ziehen.
Die wichtigste Unterscheidung besteht zwischen EU-/EWR-Führerscheinen und Führerscheinen aus Drittstaaten.
Ein gültiger EU-/EWR-Führerschein wird grundsätzlich auch in Deutschland anerkannt und muss nach einem Umzug nicht sofort umgeschrieben werden.
Bei einem Drittstaatenführerschein gilt dagegen grundsätzlich eine sechsmonatige Anerkennungsfrist nach Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland. Danach ist für das weitere Fahren grundsätzlich eine deutsche Fahrerlaubnis erforderlich.
Ob eine Prüfung erforderlich ist, hängt vom jeweiligen Herkunftsstaat und der Fahrerlaubnisklasse ab. Die Regelungen in Anlage 11 FeV können eine prüfungsfreie oder erleichterte Umschreibung ermöglichen.
Wer seinen Führerschein in Deutschland umschreiben möchte, sollte daher frühzeitig Informationen sammeln, die benötigten Dokumente vorbereiten und die zuständige Fahrerlaubnisbehörde kontaktieren.
Weitere hilfreiche Ratgeber zu Führerschein, Führerschein umschreiben, ausländischem Führerschein, EU Führerschein, Führerscheinprüfung und Führerschein Kosten finden Sie auf FahrenExperten.
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