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Fuehrerschein Klasse S: Alles über die ehemalige Führerscheinklasse S

Fuehrerschein Klasse S – Alles Wichtige auf einen Blick

Viele Menschen suchen nach dem Begriff fuehrerschein klasse s, weil sie einen älteren Führerschein besitzen oder sich über frühere Fahrerlaubnisklassen informieren möchten. Tatsächlich gab es die Führerschein Klasse S in Deutschland bis zur Einführung der europaweit harmonisierten Führerscheinklassen.

Heute wird die Klasse S nicht mehr neu erteilt. Ihre Regelungen sind weitgehend in der Führerscheinklasse AM aufgegangen. Wer jedoch bereits eine Fahrerlaubnis der Klasse S besitzt, behält grundsätzlich seine erworbenen Fahrberechtigungen im Rahmen der geltenden Übergangsregelungen.

In diesem Ratgeber erfahren Sie alles über die ehemalige Führerschein Klasse S, welche Fahrzeuge damit gefahren werden durften und welche Klasse heute an ihre Stelle getreten ist.

Was war die Führerschein Klasse S?

Die Führerschein Klasse S wurde im Jahr 2005 eingeführt und richtete sich vor allem an Jugendliche und junge Fahrer.

Mit ihr durften bestimmte leichte Kraftfahrzeuge gefahren werden, beispielsweise:

  • vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
  • leichte Quads
  • Leichtmobile
  • bestimmte Microcars

Die Klasse S sollte den Einstieg in die motorisierte Mobilität erleichtern und bot eine Alternative zum klassischen Pkw-Führerschein.

Warum gibt es die Führerschein Klasse S heute nicht mehr?

Mit der Umsetzung der dritten EU-Führerscheinrichtlinie wurden die Fahrerlaubnisklassen europaweit vereinheitlicht.

Seit dem 19. Januar 2013 wird die Führerschein Klasse S nicht mehr neu ausgestellt. Die entsprechenden Berechtigungen wurden weitgehend in die Klasse AM integriert.

Dadurch gelten heute in allen EU-Mitgliedstaaten einheitlichere Regelungen für leichte Kraftfahrzeuge.

Welche Fahrzeuge durfte man mit der Führerschein Klasse S fahren?

Mit der ehemaligen Klasse S durften unter anderem folgende Fahrzeuge geführt werden:

  • leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge
  • Microcars
  • Leichtmobile
  • bestimmte Quads innerhalb der gesetzlichen Leistungs- und Gewichtsgrenzen

Nicht erlaubt waren hingegen:

  • normale Pkw
  • Motorräder mit höherer Leistung
  • Lastkraftwagen
  • Busse

Welche Führerscheinklasse gilt heute?

Die frühere Klasse S wurde im Wesentlichen durch die Klasse AM ersetzt.

Mit der Führerscheinklasse AM dürfen Sie unter anderem fahren:

  • Mopeds
  • Motorroller
  • zweirädrige Kleinkrafträder
  • leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge

Damit deckt die Klasse AM heute den Bereich ab, für den früher die Klasse S vorgesehen war.

fuehrerschein klasse s

Unterschiede zwischen Klasse S und Klasse AM

MerkmalFührerschein Klasse SFührerscheinklasse AM
Neu beantragbarNeinJa
EU-weit harmonisiertNeinJa
GültigkeitBestandsschutz für InhaberAktuelle Fahrerlaubnisklasse
FahrzeugartLeichte vierrädrige FahrzeugeMopeds, Roller und leichte vierrädrige Fahrzeuge

Die Klasse AM ist heute die aktuelle Fahrerlaubnis für diese Fahrzeuggruppe.

Gilt ein alter Führerschein der Klasse S noch?

Ja. Bereits erteilte Fahrerlaubnisse der Klasse S behalten grundsätzlich ihre Gültigkeit. Wer einen solchen Führerschein besitzt, muss ihn nicht automatisch ersetzen.

Bei einer Umschreibung oder der Ausstellung eines neuen EU-Kartenführerscheins werden die entsprechenden Berechtigungen nach den geltenden Vorschriften übernommen.

Wer benötigt heute die Klasse AM?

Die Klasse AM eignet sich insbesondere für:

  • Jugendliche
  • Pendler
  • Fahrer von Rollern
  • Nutzer von Leichtkraftfahrzeugen
  • Fahrer von Microcars

Sie ist häufig der erste Schritt in die motorisierte Mobilität.

Voraussetzungen für die Klasse AM

Wer heute Fahrzeuge der ehemaligen Klasse S fahren möchte, benötigt in der Regel:

  • Mindestalter nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen,
  • Anmeldung bei einer Fahrschule,
  • Theorieunterricht,
  • praktische Ausbildung,
  • bestandene theoretische und praktische Prüfung.

Die genauen Voraussetzungen können je nach Bundesland und Fahrzeugart variieren.

Häufige Fragen zur Führerschein Klasse S

Ist die Führerschein Klasse S noch gültig?

Ja. Bereits ausgestellte Führerscheine behalten grundsätzlich ihre Gültigkeit. Neue Fahrerlaubnisse der Klasse S werden jedoch nicht mehr erteilt.

Wurde die Klasse S abgeschafft?

Ja. Seit dem 19. Januar 2013 wird die Klasse S nicht mehr neu ausgestellt. Ihre Regelungen wurden weitgehend in die Klasse AM übernommen.

Welche Fahrzeuge darf ich mit einer alten Klasse S fahren?

Grundsätzlich die Fahrzeuge, für die die Fahrerlaubnis ursprünglich erteilt wurde. Bei Unsicherheiten sollten Sie die Eintragungen in Ihrem Führerschein oder die zuständige Fahrerlaubnisbehörde prüfen.

Ist Klasse S dasselbe wie Klasse B?

Nein. Die Klasse B ist der Pkw-Führerschein. Die ehemalige Klasse S war ausschließlich für bestimmte leichte Kraftfahrzeuge vorgesehen.

Benötige ich heute noch die Führerschein Klasse S?

Nein. Neue Fahrer erwerben stattdessen die Führerscheinklasse AM.

Tipps für Besitzer eines alten Führerscheins

Wenn Sie noch einen Führerschein der Klasse S besitzen:

  • prüfen Sie die eingetragenen Fahrerlaubnisklassen,
  • informieren Sie sich vor einer Umschreibung,
  • beachten Sie die aktuellen gesetzlichen Regelungen,
  • lassen Sie sich bei Fragen von Ihrer Fahrerlaubnisbehörde oder Fahrschule beraten.

So stellen Sie sicher, dass Sie weiterhin alle zulässigen Fahrzeuge legal führen dürfen.

Fazit

Der Begriff fuehrerschein klasse s wird auch heute noch häufig gesucht, obwohl diese Fahrerlaubnisklasse seit 2013 nicht mehr neu erteilt wird. Für bestehende Führerscheine gilt grundsätzlich Bestandsschutz. Neue Fahrer benötigen stattdessen die Führerscheinklasse AM, die den früheren Anwendungsbereich weitgehend übernommen hat.

Wenn Sie sich unsicher sind, welche Fahrerlaubnis Sie für ein bestimmtes Fahrzeug benötigen oder welche Rechte Ihr alter Führerschein umfasst, finden Sie auf FahrenExperten.de weitere ausführliche Ratgeber zu allen aktuellen Führerscheinklassen.

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