Der Führerschein Klasse B197 ist eine attraktive Möglichkeit für Fahrschüler, die ihre praktische Fahrprüfung mit einem Automatikauto absolvieren möchten, aber später trotzdem Schaltwagen fahren wollen. Diese Kombination aus Automatikprüfung und praktischer Schaltausbildung macht den Führerschein für viele Fahranfänger interessant. Sie können sich während der Prüfung auf den Straßenverkehr konzentrieren, ohne gleichzeitig die Bedienung einer manuellen Gangschaltung bewältigen zu müssen.
Doch was genau bedeutet B197? Wie viele Fahrstunden auf einem Schaltwagen sind erforderlich? Welche Kosten entstehen und darf man mit dieser Fahrerlaubnis auch im Ausland Schaltwagen fahren?
In diesem Ratgeber erklären wir die wichtigsten Informationen rund um den Führerschein Klasse B197, die gesetzlichen Voraussetzungen, den Ausbildungsablauf und die Unterschiede zur herkömmlichen Klasse B mit Automatikbeschränkung.
Der Führerschein B197 ist keine eigenständige Fahrerlaubnisklasse. Es handelt sich um eine besondere Ausbildungs- und Prüfungsvariante der regulären Fahrerlaubnisklasse B. Die Zahl 197 ist eine sogenannte Schlüsselzahl, die im Führerschein in Feld 12 eingetragen wird.
Das Besondere an dieser Regelung ist, dass Fahrschüler ihre praktische Fahrprüfung mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe ablegen dürfen. Gleichzeitig müssen sie während ihrer Ausbildung nachweisen, dass sie auch ein Fahrzeug mit Schaltgetriebe sicher bedienen können.
Wer alle vorgeschriebenen Ausbildungsbestandteile erfolgreich absolviert und die praktische Prüfung besteht, erhält die Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 197.
Damit unterscheidet sich B197 von einer reinen Automatikfahrerlaubnis mit Schlüsselzahl 78. Bei der Schlüsselzahl 78 ist das Führen von Fahrzeugen mit Schaltgetriebe grundsätzlich ausgeschlossen. Bei B197 besteht diese Beschränkung für Fahrten in Deutschland nicht.
Weitere Informationen über die reguläre Fahrerlaubnis finden Sie in unserem Ratgeber zur Führerscheinklasse B.

Wer den Führerschein Klasse B197 erwerben möchte, muss grundsätzlich die Voraussetzungen für die Fahrerlaubnisklasse B erfüllen. Dazu gehören das vorgeschriebene Mindestalter, die Anmeldung bei einer Fahrschule, die theoretische und praktische Ausbildung sowie das Bestehen der erforderlichen Prüfungen.
Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:
Das reguläre Mindestalter für die Klasse B beträgt 18 Jahre. Wer am begleiteten Fahren ab 17 Jahren teilnimmt, kann die Fahrerlaubnis bereits mit 17 erwerben. Dabei gelten die besonderen Vorschriften für das begleitete Fahren.
Die genauen gesetzlichen Voraussetzungen sind in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geregelt.
Die Ausbildung für B197 kombiniert die Vorteile von Automatikfahrzeugen mit einer praktischen Schulung auf einem Schaltwagen. Fahrschüler lernen zunächst die grundlegenden Fähigkeiten für den Straßenverkehr und trainieren anschließend zusätzlich die Bedienung eines manuellen Getriebes.
Der Ausbildungsablauf lässt sich in mehrere Schritte unterteilen.
Zunächst meldet sich der Fahrschüler bei einer Fahrschule an, die eine B197-Ausbildung anbietet. Bei der Anmeldung sollte ausdrücklich angegeben werden, dass die praktische Prüfung mit einem Automatikfahrzeug abgelegt werden soll und die Schlüsselzahl 197 angestrebt wird.
Die Fahrschule erklärt, welche Unterlagen benötigt werden und wie die Ausbildung organisiert wird.
Wenn Sie sich zunächst über die allgemeinen Schritte informieren möchten, finden Sie weitere Hinweise in unserem Beitrag Führerschein machen.
Die theoretische Ausbildung entspricht grundsätzlich der regulären Klasse B. Fahrschüler lernen unter anderem Verkehrsregeln, Verkehrszeichen, Vorfahrtsregelungen, Gefahrenlehre und das richtige Verhalten im Straßenverkehr.
Die Theorieausbildung wird mit einer theoretischen Prüfung abgeschlossen. B197 bedeutet nicht, dass die theoretische Ausbildung entfällt oder weniger umfangreich ist.
Weitere Informationen zur Vorbereitung finden Sie in unserem Ratgeber zur Theorieprüfung für den Führerschein.
Ein wesentlicher Teil der praktischen Ausbildung findet mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe statt.
Da der Fahrschüler bei einem Automatikauto nicht selbst schalten und kuppeln muss, kann er sich stärker auf andere wichtige Aspekte des Fahrens konzentrieren. Dazu gehören beispielsweise:
Die Anzahl der tatsächlich benötigten Fahrstunden richtet sich nach dem individuellen Lernfortschritt. Eine pauschale Gesamtzahl für alle Fahrschüler gibt es nicht.
Ein wichtiger Bestandteil der B197-Ausbildung ist die praktische Schulung mit einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe.
Nach § 5a der Fahrschüler-Ausbildungsordnung müssen mindestens zehn Fahrstunden zu jeweils 45 Minuten auf einem Schaltwagen der Klasse B absolviert werden.
Während dieser Ausbildung lernt der Fahrschüler unter anderem:
Ziel ist es, das Fahrzeug mit Schaltgetriebe sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst bedienen zu können.
Die zehn Fahrstunden sind eine gesetzliche Mindestanforderung für den Nachweis der Schaltkompetenz. Sie bedeuten nicht automatisch, dass jeder Fahrschüler nach genau zehn Stunden ausreichend sicher fahren kann. Zusätzlicher Übungsbedarf kann individuell entstehen.
Die rechtliche Grundlage finden Sie in § 5a FahrschAusbO.
Nach den vorgeschriebenen Schaltstunden muss der Fahrschüler seine Fähigkeit zum sicheren Fahren mit einem Schaltwagen nachweisen.
Dafür ist eine mindestens 15-minütige Fahrt mit einem Schaltfahrzeug erforderlich. Diese Fahrt wird vom Fahrlehrer innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften durchgeführt.
Der Fahrlehrer überprüft dabei, ob der Fahrschüler das Fahrzeug sicher bedienen und die erforderlichen Fahrmanöver selbstständig ausführen kann.
Wird die Schaltkompetenz erfolgreich nachgewiesen, stellt die Fahrschule eine entsprechende Bescheinigung aus. Diese Bescheinigung ist wichtig für die Eintragung der Schlüsselzahl 197.
Nachdem die theoretische Ausbildung und die erforderlichen praktischen Ausbildungsbestandteile abgeschlossen sind, kann die praktische Prüfung stattfinden.
Der entscheidende Vorteil von B197: Die praktische Fahrprüfung wird mit einem Automatikfahrzeug abgelegt.
Der Prüfer bewertet dabei die allgemeinen Fähigkeiten des Fahrschülers im Straßenverkehr. Dazu gehören unter anderem die Verkehrsbeobachtung, das richtige Verhalten an Kreuzungen, die Fahrzeugkontrolle und die sichere Durchführung verschiedener Fahrmanöver.
Eine zusätzliche praktische Fahrprüfung auf einem Schaltwagen ist für den Erwerb der Schlüsselzahl 197 nicht erforderlich. Die Schaltkompetenz wird durch die vorgeschriebene Ausbildung und die Überprüfungsfahrt mit dem Fahrlehrer nachgewiesen.
Für den Führerschein Klasse B197 sind mindestens zehn praktische Fahrstunden auf einem Schaltwagen vorgeschrieben. Eine Fahrstunde dauert 45 Minuten. Damit ergibt sich eine gesetzliche Mindestdauer von insgesamt 450 Minuten beziehungsweise 7,5 Stunden.
Zusätzlich ist eine mindestens 15-minütige Überprüfungsfahrt mit dem Fahrlehrer erforderlich.
Die zehn Stunden sind jedoch nicht mit der gesamten praktischen Fahrausbildung gleichzusetzen. Fahrschüler benötigen darüber hinaus die regulären Übungsfahrten und die vorgeschriebenen besonderen Ausbildungsfahrten.
Wer bereits Schwierigkeiten mit dem Schalten hat, kann zusätzliche Fahrstunden nehmen. Das ist sinnvoll, denn die Fähigkeit, einen Schaltwagen sicher zu bedienen, ist auch nach bestandener Prüfung wichtig.
Die genauen Ausbildungsanforderungen sind in der Fahrschüler-Ausbildungsordnung nachzulesen.

Die Kosten für den Führerschein B197 können je nach Fahrschule, Region und individuellem Ausbildungsbedarf unterschiedlich ausfallen.
Zu den möglichen Kostenbestandteilen gehören:
Die zehn vorgeschriebenen Schaltstunden sind Bestandteil der praktischen Ausbildung. Sie sollten deshalb bei einem seriösen Preisvergleich nicht automatisch als zehn zusätzliche Fahrstunden gegenüber einer normalen Klasse-B-Ausbildung betrachtet werden. Entscheidend ist, wie die Fahrschule ihre Preise und Ausbildungsleistungen kalkuliert.
Auch zusätzliche Übungsstunden können die Gesamtkosten erhöhen. Wer mehr Zeit benötigt, um sicher mit einem Schaltwagen zu fahren, sollte diesen Bedarf bei der Budgetplanung berücksichtigen.
Es ist sinnvoll, vor der Anmeldung mehrere Fahrschulen zu vergleichen und nach einem vollständigen Kostenvoranschlag zu fragen.
Weitere Informationen zu den allgemeinen Kosten finden Sie in unserem Beitrag Fahrschule Kosten.
B197 und B78 werden häufig verwechselt. Beide Regelungen betreffen die praktische Führerscheinprüfung mit einem Automatikfahrzeug. Der entscheidende Unterschied besteht jedoch darin, ob der Fahrer anschließend auch Schaltwagen führen darf.
| Merkmal | B197 | B78 |
|---|---|---|
| Praktische Prüfung | Automatikfahrzeug | Automatikfahrzeug |
| Schaltwagen-Ausbildung | Mindestens 10 Fahrstunden | Nicht Voraussetzung für die Aufhebung der Automatikbeschränkung |
| Schaltkompetenznachweis | Mindestens 15-minütige Überprüfungsfahrt | Nicht Bestandteil der ursprünglichen Automatikbeschränkung |
| Schaltwagen in Deutschland fahren | Ja | Nein, solange die Beschränkung gilt |
| Eintragung | Schlüsselzahl 197 | Schlüsselzahl 78 |
Bei B78 ist die Fahrerlaubnis auf Fahrzeuge mit Automatikgetriebe beschränkt. Wer später Schaltwagen fahren möchte, muss die Automatikbeschränkung nach den geltenden Vorschriften aufheben lassen.
Bei B197 wird die Schaltkompetenz bereits während der Ausbildung nachgewiesen. Dadurch ist keine zusätzliche praktische Schaltprüfung im Rahmen des B197-Erwerbs notwendig.
Die rechtlichen Bestimmungen finden Sie in § 17a FeV.
Ja. Wer die Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 197 erworben hat, darf in Deutschland grundsätzlich sowohl Fahrzeuge mit Automatikgetriebe als auch Fahrzeuge mit Schaltgetriebe führen, sofern diese zur Fahrerlaubnisklasse B gehören und keine anderen Beschränkungen entgegenstehen.
Die Schlüsselzahl 197 dokumentiert, dass die praktische Prüfung mit einem Automatikfahrzeug abgelegt wurde und die erforderliche Schaltausbildung absolviert wurde.
Wichtig ist jedoch die Unterscheidung zwischen der deutschen Fahrerlaubnisregelung und der Anerkennung im Ausland. Die Schlüsselzahl 197 ist eine nationale Regelung. Deshalb sollte man vor einer Fahrt mit einem Schaltwagen im Ausland die dort geltenden Anerkennungsvorschriften prüfen und sich nicht allein auf die deutsche Eintragung verlassen.
Das Bundesministerium für Verkehr erläutert die Gültigkeit deutscher Fahrerlaubnisse im Ausland auf seiner offiziellen Website: Gültigkeit deutscher Führerscheine im Ausland.
Ja. Auch Personen, die bereits einen Führerschein der Klasse B mit der Schlüsselzahl 78 besitzen, können unter bestimmten Voraussetzungen die Automatikbeschränkung aufheben lassen.
Dafür müssen sie die vorgeschriebene praktische Ausbildung auf einem Schaltwagen absolvieren und die Schaltkompetenz nachweisen.
Die Fahrschule stellt nach erfolgreichem Abschluss eine Bescheinigung aus. Mit diesem Nachweis kann bei der zuständigen Stelle die Änderung der Fahrerlaubnis beantragt werden.
Es ist empfehlenswert, vor Beginn der Ausbildung mit der Fahrschule und der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zu klären, welche Unterlagen benötigt werden und wie die Eintragung vorgenommen wird.
Der Führerschein B197 bietet mehrere Vorteile für Fahrschüler, die sich mit Automatikfahrzeugen wohler fühlen, aber ihre spätere Fahrzeugauswahl nicht auf Automatikautos beschränken möchten.
1. Weniger Stress während der praktischen Prüfung
Da die praktische Prüfung mit einem Automatikfahrzeug stattfindet, müssen Fahrschüler während der Prüfung nicht gleichzeitig kuppeln und schalten. Sie können sich stärker auf den Verkehr und die Fahraufgaben konzentrieren.
2. Schaltwagen bleiben in Deutschland erlaubt
Nach erfolgreichem Nachweis der Schaltkompetenz können Inhaber von B197 in Deutschland sowohl Automatik- als auch Schaltfahrzeuge der Klasse B fahren.
3. Kombination aus zwei Fahrzeugtypen
Die Ausbildung vermittelt Erfahrung mit beiden Getriebearten. Das kann besonders nützlich sein, wenn im privaten oder beruflichen Umfeld unterschiedliche Fahrzeuge genutzt werden.
4. Flexible Fahrzeugauswahl
Fahrer müssen sich nach dem Führerscheinerwerb nicht ausschließlich auf Automatikfahrzeuge beschränken.
Trotz der Vorteile gibt es einige Punkte, die Fahrschüler berücksichtigen sollten.
Zusätzlicher organisatorischer Aufwand: Die Ausbildung muss sowohl Automatik- als auch Schaltfahrten umfassen. Die Fahrschule muss diese Fahrten entsprechend planen.
Schaltkompetenz muss nachgewiesen werden: Die vorgeschriebenen zehn Fahrstunden und die Überprüfungsfahrt müssen erfolgreich absolviert werden.
Individuelle Mehrkosten: Je nach Fahrschule und Lernfortschritt können zusätzliche Fahrstunden erforderlich sein.
Besondere Aufmerksamkeit im Ausland: Die nationale Schlüsselzahl 197 sollte nicht automatisch als uneingeschränkte internationale Anerkennung der Schaltberechtigung verstanden werden. Vor einer Auslandsfahrt empfiehlt sich eine Prüfung der örtlichen Vorschriften.
Ob B197 die bessere Wahl ist, hängt von den persönlichen Fähigkeiten und Bedürfnissen ab.
Wer problemlos mit einem Schaltwagen lernen und die praktische Prüfung damit absolvieren möchte, kann die klassische Ausbildung der Klasse B wählen.
Wer sich dagegen beim Fahren mit Automatik sicherer fühlt und die Prüfung ohne die zusätzliche Herausforderung des manuellen Schaltens ablegen möchte, kann von B197 profitieren.
Beide Wege führen grundsätzlich zur Fahrerlaubnis der Klasse B. Der wesentliche Unterschied liegt in der praktischen Prüfung und dem Nachweis der Schaltkompetenz.
Wenn Sie mehr über die verschiedenen Fahrerlaubnisklassen erfahren möchten, lesen Sie auch unseren Überblick zur Führerschein-Klassifizierung.

B197 ist eine Schlüsselzahl zur Fahrerlaubnisklasse B. Sie dokumentiert, dass die praktische Prüfung mit einem Automatikfahrzeug abgelegt und zusätzlich eine vorgeschriebene Schaltausbildung erfolgreich absolviert wurde.
Es sind mindestens zehn Fahrstunden zu jeweils 45 Minuten auf einem Schaltwagen erforderlich. Zusätzlich muss eine mindestens 15-minütige Überprüfungsfahrt mit dem Fahrlehrer erfolgreich absolviert werden.
Nein. Die praktische Prüfung für B197 kann mit einem Automatikfahrzeug abgelegt werden. Die Schaltkompetenz wird separat während der Ausbildung nachgewiesen.
Ja. In Deutschland dürfen Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B mit Schlüsselzahl 197 grundsätzlich auch Schaltwagen der Klasse B fahren.
Nein. B197 ist keine eigenständige Fahrerlaubnisklasse, sondern eine besondere Ausbildungs- und Prüfungsvariante der Klasse B mit einer zusätzlichen Schlüsselzahl.
Das hängt von der Fahrschule und dem individuellen Lernbedarf ab. Die vorgeschriebenen Schaltstunden gehören zur Ausbildung. Zusätzliche Fahrstunden oder abweichende Gebühren können die Gesamtkosten erhöhen.
Die deutsche Regelung berechtigt zum Führen von Schaltwagen in Deutschland. Da die Schlüsselzahl 197 national geregelt ist, sollte vor einer Auslandsfahrt geprüft werden, wie der jeweilige Staat diese Berechtigung anerkennt.
Ja. Inhaber einer auf Automatik beschränkten Klasse B können die erforderliche Schaltausbildung absolvieren und mit der entsprechenden Bescheinigung die Aufhebung der Automatikbeschränkung beantragen.
Die Dauer hängt vom individuellen Lernfortschritt, der Verfügbarkeit von Fahrstunden und den Prüfungsterminen ab. Eine feste Gesamtdauer gibt es nicht.
Ja. Die B197-Ausbildungsvariante kann grundsätzlich auch im Rahmen des begleiteten Fahrens ab 17 Jahren genutzt werden. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gelten die gesetzlichen Regeln für BF17.
Der Führerschein Klasse B197 ist eine interessante Möglichkeit für Fahranfänger, die ihre praktische Prüfung mit einem Automatikfahrzeug ablegen möchten, aber trotzdem nicht auf das Fahren von Schaltwagen verzichten wollen.
Durch die Kombination aus Automatikprüfung, mindestens zehn Schaltstunden und einer erfolgreichen Überprüfungsfahrt bietet B197 einen flexiblen Weg zur regulären Fahrerlaubnis der Klasse B.
Wer sich für diese Variante interessiert, sollte die Kosten verschiedener Fahrschulen vergleichen und vor der Anmeldung klären, ob die Fahrschule die B197-Ausbildung anbietet.
Weitere Informationen rund um den Führerscheinerwerb, die verschiedenen Fahrerlaubnisklassen und die praktische Ausbildung finden Sie auf FahrenExperten.de.