Der Führerschein Klasse AM ist eine beliebte Möglichkeit, bereits in jungen Jahren selbstständig mobil zu werden. Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen bestimmte Kleinkrafträder, Roller, dreirädrige Fahrzeuge und leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge gefahren werden. Besonders für Jugendliche, die unabhängig zur Schule, zur Ausbildung oder zu Freunden fahren möchten, ist der AM-Führerschein interessant.
In Deutschland kann die Fahrerlaubnis der Klasse AM bereits ab 15 Jahren erworben werden. Allerdings gelten bis zum 16. Geburtstag besondere Einschränkungen: In dieser Zeit darf die Fahrerlaubnis grundsätzlich nur für Fahrten innerhalb Deutschlands genutzt werden.
Doch welche Fahrzeuge darf man mit dem AM-Führerschein tatsächlich fahren? Wie läuft die Ausbildung ab? Welche Prüfungen müssen bestanden werden und mit welchen Kosten ist zu rechnen?
In diesem Ratgeber von FahrenExperten erfährst du alles Wichtige über den Führerschein Klasse AM, die gesetzlichen Voraussetzungen und den Weg zur eigenen Fahrerlaubnis.

Die Führerscheinklasse AM ist eine Fahrerlaubnisklasse für bestimmte leichte zwei-, drei- und vierrädrige Kraftfahrzeuge. Umgangssprachlich wird sie häufig als Rollerführerschein oder Mopedführerschein bezeichnet.
Sie ermöglicht das Fahren von Kleinkrafträdern, die bestimmte technische Grenzen hinsichtlich Geschwindigkeit, Leistung und Fahrzeugbauart einhalten müssen.
Die gesetzlichen Grundlagen sind in § 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geregelt. Die Klasse AM umfasst insbesondere Fahrzeuge der europäischen Fahrzeugklassen L1e-B, L2e und L6e.
Das bedeutet: Nicht jedes Motorrad, jeder Motorroller oder jedes kleine Auto darf automatisch mit einem AM-Führerschein gefahren werden. Entscheidend sind die technischen Eigenschaften und die Zulassung des jeweiligen Fahrzeugs.
Wer sich zunächst einen Überblick über sämtliche Fahrerlaubnisklassen verschaffen möchte, findet weitere Informationen in unserem Ratgeber zur Führerschein-Klassifizierung.
Eine der häufigsten Fragen lautet: Ab wann darf man den AM-Führerschein machen?
In Deutschland liegt das gesetzliche Mindestalter bei 15 Jahren. Jugendliche können somit bereits vor dem 16. Geburtstag die Fahrerlaubnis erwerben.
Allerdings gibt es eine wichtige Einschränkung: Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres darf die Fahrerlaubnis der Klasse AM nur für Fahrten innerhalb Deutschlands genutzt werden. Nach dem 16. Geburtstag entfällt diese besondere nationale Beschränkung.
Wer mit 15 Jahren einen Roller oder ein Moped fahren möchte, sollte deshalb nicht nur das Alter, sondern auch die geltenden geografischen Einschränkungen beachten. Die Anerkennung einer Fahrerlaubnis im Ausland richtet sich nach den jeweiligen nationalen Vorschriften.
Die Altersgrenze ist in § 10 FeV festgelegt.
Der AM-Führerschein berechtigt zum Führen verschiedener leichter Kraftfahrzeuge. Dazu gehören insbesondere bestimmte Kleinkrafträder, dreirädrige Kleinkrafträder und leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge.
Mit der Klasse AM dürfen bestimmte zweirädrige Kleinkrafträder gefahren werden. Dazu gehören beispielsweise viele klassische Motorroller und Mopeds.
Typische technische Grenzen sind:
Ein Motorroller mit einer höheren bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit ist nicht automatisch durch den AM-Führerschein abgedeckt. In diesem Fall kann eine andere Fahrerlaubnisklasse erforderlich sein.
Die Klasse AM umfasst auch bestimmte dreirädrige Kleinkrafträder.
Diese Fahrzeuge können beispielsweise als kleine motorisierte Dreiräder oder spezielle Minitrikes ausgeführt sein. Auch hier gelten gesetzliche Grenzen hinsichtlich der Geschwindigkeit, Leistung und Fahrzeugkategorie.
Eine weitere Besonderheit der Klasse AM ist die Berechtigung zum Führen bestimmter leichter vierrädriger Kraftfahrzeuge.
Dazu gehören sogenannte Microcars oder Leichtkraftfahrzeuge. Sie können äußerlich kleinen Pkw ähneln, gehören rechtlich aber nicht automatisch zur normalen Pkw-Klasse.
Für diese Fahrzeuge gelten unter anderem besondere Anforderungen an die Leermasse und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit. Bei bestimmten elektrischen Fahrzeugen wird die Traktionsbatterie bei der maßgeblichen Masse nicht berücksichtigt.
Wichtig ist deshalb, vor dem Kauf eines solchen Fahrzeugs die Fahrzeugpapiere und die Zulassungskategorie zu prüfen.
Wer den Führerschein Klasse AM erwerben möchte, muss verschiedene persönliche und formale Voraussetzungen erfüllen.
Die wichtigsten Anforderungen sind:
Für den Antrag werden üblicherweise ein gültiges Ausweisdokument, ein biometrisches Passfoto, ein Sehtestnachweis und ein Nachweis über die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Schulung benötigt. Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde informiert über die konkreten Anforderungen und die einzureichenden Dokumente.
Weitere Informationen zum allgemeinen Ablauf einer Fahrerlaubniserteilung findest du in unserem Beitrag Führerschein machen in Deutschland.
Die Ausbildung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Beide Bereiche sind wichtig, damit Fahrschüler nicht nur die Verkehrsregeln kennen, sondern auch ein Kleinkraftrad sicher im Straßenverkehr bewegen können.
In der Theorie lernen Fahrschüler unter anderem:
Beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis umfasst der reguläre Theorieunterricht grundsätzlich zwölf Doppelstunden Grundstoff und zwei Doppelstunden klassenspezifischen Zusatzstoff für die Klasse AM.
Wer bereits eine andere Fahrerlaubnis besitzt, kann unter bestimmten Voraussetzungen weniger Grundstoff benötigen. Die Fahrschule informiert über den individuellen Umfang.

Im praktischen Unterricht lernen Fahrschüler, das Fahrzeug sicher zu bedienen und sich richtig im Straßenverkehr zu verhalten.
Dazu gehören beispielsweise:
Für die Klasse AM gibt es keine gesetzlich festgelegte Mindestanzahl an normalen praktischen Übungsstunden. Die benötigte Anzahl hängt vom individuellen Lernfortschritt ab.
Das Ziel ist, dass Fahrschüler das Fahrzeug zuverlässig beherrschen und sich sicher im Straßenverkehr bewegen können.
Um den AM-Führerschein zu erhalten, müssen Bewerber sowohl die theoretische als auch die praktische Prüfung erfolgreich absolvieren.
In der Theorieprüfung werden Fragen zu Verkehrsregeln, Verkehrssicherheit, Fahrzeugtechnik und typischen Gefahrensituationen gestellt.
Die Prüfung wird am Computer durchgeführt. Die Fragen stammen aus dem amtlichen Fragenkatalog.
Eine gute Vorbereitung ist wichtig, denn das bloße Auswendiglernen einzelner Antworten reicht nicht immer aus. Fahrschüler sollten die Regeln verstehen und auf unterschiedliche Verkehrssituationen übertragen können.
Nach erfolgreicher Theorieprüfung und abgeschlossener praktischer Ausbildung folgt die praktische Prüfung.
Dabei wird geprüft, ob der Bewerber das Fahrzeug sicher bedienen und verantwortungsvoll im Straßenverkehr fahren kann.
Zu den möglichen Prüfungsinhalten gehören:
Die Prüfung soll zeigen, dass der Fahrschüler sein Fahrzeug beherrscht und Verkehrssituationen richtig einschätzen kann.
Weitere Informationen zu Prüfungsabläufen und Vorbereitung findest du in unserem Ratgeber zur Führerscheinprüfung.
Die Kosten für den Führerschein Klasse AM unterscheiden sich je nach Fahrschule, Region und individuellem Ausbildungsbedarf.
Als grobe Orientierung können Interessenten mit Gesamtkosten von ungefähr 500 bis 1.300 Euro rechnen. In einzelnen Fällen können die Kosten darüber oder darunter liegen.
Typische Kostenbestandteile sind:
| Kostenposition | Ungefähre Kosten |
|---|---|
| Grundbetrag der Fahrschule | 100–300 € |
| Theorie- und praktische Ausbildung | 200–700 € |
| Lernmaterial und Lern-App | ca. 50 € |
| Prüfungsgebühren und Vorstellung | 110–130 € |
| Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs | 30–60 € |
| Führerscheinantrag, Foto und Dokument | 40–70 € |
Die genannten Beträge sind Richtwerte und keine verbindlichen Preise. Die tatsächlichen Kosten hängen insbesondere davon ab, wie viele praktische Übungsstunden benötigt werden und welche Gebühren die Fahrschule erhebt.
Wer Geld sparen möchte, sollte mehrere Fahrschulen vergleichen und sich vor der Anmeldung einen vollständigen Kostenplan geben lassen.
Weitere Informationen zu den unterschiedlichen Ausgaben beim Führerscheinerwerb findest du auf unserer Seite über Fahrschulkosten.
Die Dauer der Ausbildung hängt von mehreren Faktoren ab. Dazu zählen die Verfügbarkeit der Theorieunterrichtseinheiten, die Anzahl der praktischen Fahrstunden, die persönliche Lernfähigkeit und die Wartezeit auf Prüfungstermine.
Bei regelmäßiger Teilnahme kann die Ausbildung innerhalb einiger Wochen abgeschlossen werden. Wenn Fahrschüler nur selten am Unterricht teilnehmen oder zusätzliche Übungsstunden benötigen, kann es länger dauern.
Es ist sinnvoll, die Ausbildung rechtzeitig vor dem gewünschten Starttermin zu beginnen. So bleibt genügend Zeit für die Vorbereitung auf beide Prüfungen.
Nein. Die Fahrerlaubnis der Klasse AM wird in Deutschland nicht auf Probe erteilt.
Die zweijährige Probezeit betrifft bestimmte andere Fahrerlaubnisklassen, insbesondere die erstmalig erteilte Fahrerlaubnis der Klasse B. Die Klasse AM ist davon ausgenommen.
Das bedeutet jedoch nicht, dass Fahranfänger weniger Verantwortung tragen. Auch für AM-Fahrer gelten sämtliche Verkehrsregeln und die allgemeinen Vorschriften zur Verkehrssicherheit.
Die Fahrerlaubnis der Klasse AM ist grundsätzlich nicht auf eine bestimmte Laufzeit begrenzt.
Allerdings muss zwischen der Fahrerlaubnis und dem Führerscheindokument unterschieden werden. Das Kartenführerscheindokument kann eine begrenzte Gültigkeit haben und muss gegebenenfalls erneuert werden.
Die Erneuerung des Dokuments bedeutet nicht automatisch, dass die Fahrerlaubnis neu erworben werden muss.
Wer Fragen zu den unterschiedlichen Führerscheindokumenten und Fahrerlaubnisklassen hat, kann sich auch unseren allgemeinen Überblick über den Führerschein in Deutschland ansehen.
Die Klassen AM und A1 werden häufig verwechselt, obwohl sie unterschiedliche Fahrzeugtypen abdecken.
| Merkmal | Klasse AM | Klasse A1 |
|---|---|---|
| Mindestalter | 15 Jahre | 16 Jahre |
| Fahrzeugtyp | Kleinkrafträder und leichte Fahrzeuge | Leichtkrafträder |
| Höchstgeschwindigkeit | Bei typischen Kleinkrafträdern bis 45 km/h | Keine entsprechende allgemeine 45-km/h-Grenze |
| Hubraum | Bei Verbrennern grundsätzlich bis 50 cm³ | Bis 125 cm³ |
| Leistung | Je nach Fahrzeugkategorie begrenzt | Maximal 11 kW |
| Leistungsgewicht | Nach den Anforderungen der jeweiligen AM-Fahrzeugkategorie | Maximal 0,1 kW/kg |
Wer ein stärkeres Motorrad fahren möchte, benötigt in der Regel eine entsprechende Motorradfahrerlaubnis. Die Klasse A1 ist ein möglicher nächster Schritt.
Mehr über die verschiedenen Motorradklassen erfährst du in unserem Beitrag zur Führerschein-Klassifizierung.
Ja. Die Fahrerlaubnis der Klasse B schließt grundsätzlich auch die Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen der Klasse AM ein.
Wer bereits einen gültigen Pkw-Führerschein besitzt, benötigt deshalb normalerweise keinen zusätzlichen AM-Führerschein, um ein Fahrzeug zu fahren, das tatsächlich unter die Klasse AM fällt.
Wichtig ist dennoch, die technischen Daten und die Fahrzeugpapiere zu überprüfen. Ein Fahrzeug, das äußerlich wie ein Roller oder ein kleines Auto aussieht, fällt nicht zwangsläufig unter die Klasse AM.

Nein. Das gesetzliche Mindestalter für den Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse AM beträgt in Deutschland 15 Jahre.
Ja, wenn der Roller die gesetzlichen Anforderungen der Klasse AM erfüllt. Dazu gehört bei einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor grundsätzlich ein Hubraum von maximal 50 cm³ und eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von höchstens 45 km/h. Bis zum 16. Geburtstag gilt die Beschränkung auf Fahrten innerhalb Deutschlands.
Typische Kleinkrafträder der Klasse AM dürfen eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h haben. Für andere AM-Fahrzeugtypen gelten die jeweiligen gesetzlichen Fahrzeugdefinitionen.
Die Gesamtkosten liegen häufig ungefähr zwischen 500 und 1.300 Euro. Der tatsächliche Preis hängt von der Fahrschule, der Region und der Anzahl der benötigten Fahrstunden ab.
Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Mindestanzahl an normalen praktischen Übungsstunden. Die Fahrschule entscheidet anhand des Lernfortschritts, wann der Fahrschüler prüfungsbereit ist.
Ja, wenn das Fahrzeug die gesetzlichen Anforderungen an ein leichtes vierrädriges Kraftfahrzeug der Klasse L6e erfüllt und entsprechend zugelassen ist.
Ja. Die Fahrerlaubnis der Klasse B umfasst grundsätzlich auch die Klasse AM.
Grundsätzlich ist die Klasse AM eine europäische Fahrerlaubnisklasse. Allerdings gilt für Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis in Deutschland bereits mit 15 Jahren erwerben, bis zum 16. Geburtstag die besondere Beschränkung auf Fahrten innerhalb Deutschlands. Außerdem müssen die jeweiligen nationalen Vorschriften beachtet werden.
Der Führerschein Klasse AM ist eine gute Möglichkeit für Jugendliche und Erwachsene, bestimmte leichte motorisierte Fahrzeuge zu fahren. Bereits ab 15 Jahren kann die Fahrerlaubnis erworben werden. Sie umfasst typische Roller und Mopeds, bestimmte dreirädrige Kleinkrafträder sowie leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge.
Vor der Anmeldung bei einer Fahrschule sollten Interessenten prüfen, welches Fahrzeug sie später fahren möchten und ob es tatsächlich den technischen Anforderungen der Klasse AM entspricht. Auch ein Vergleich der Fahrschulpreise und eine frühzeitige Planung der Ausbildung können helfen, Zeit und Geld zu sparen.
FahrenExperten bietet weitere Informationen rund um deutsche Führerscheinklassen, Fahrerlaubnisvoraussetzungen und den Führerscheinerwerb. Entdecke unsere weiteren Ratgeber und informiere dich über den passenden Weg zu deiner Fahrerlaubnis.