Driving Licence in Germany: Everything You Need to Know A driving licence is an important...
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WeiterlesenDie Führerschein Gültigkeit ist ein Thema, das viele Autofahrer erst dann beschäftigt, wenn das Ablaufdatum näher rückt oder ein alter Führerschein umgetauscht werden muss. Dabei ist es wichtig, zwischen der Gültigkeit des Führerscheindokuments und der Geltungsdauer der Fahrerlaubnis zu unterscheiden.
Ein moderner Führerschein ist nicht in jedem Fall unbegrenzt gültig. Seit dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine sind grundsätzlich 15 Jahre gültig. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass die Fahrerlaubnis selbst nach 15 Jahren erlischt.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie lange ein Führerschein gültig ist, was das Ablaufdatum bedeutet, welche Führerscheinklassen besondere Fristen haben und wann ein Umtausch notwendig ist.
Weitere Informationen rund um den Führerschein finden Sie bei FahrenExperten.
Die Antwort hängt davon ab, welches Führerscheindokument Sie besitzen und welche Fahrerlaubnisklasse betroffen ist.
Für seit dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine gilt grundsätzlich eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren. Diese Befristung betrifft zunächst das Führerscheindokument. Die zugrunde liegende Fahrerlaubnis kann weiterhin bestehen.
Das ist besonders für die klassischen Pkw- und Motorradklassen wichtig.
Nach § 23 FeV werden die Fahrerlaubnisklassen:
grundsätzlich unbefristet erteilt.
Dagegen sind bestimmte Lkw- und Busklassen grundsätzlich auf höchstens fünf Jahre befristet.
Hier liegt der wichtigste Unterschied.

Das Führerscheindokument ist die Karte beziehungsweise das Dokument, mit dem Sie Ihre Fahrerlaubnis nachweisen.
Bei Führerscheinen, die seit dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, beträgt die Gültigkeit grundsätzlich 15 Jahre.
Die Fahrerlaubnis selbst kann dagegen unbefristet oder befristet sein.
Bei den Klassen B, A und mehreren weiteren Klassen wird sie grundsätzlich unbefristet erteilt. Bei C- und D-Klassen gelten dagegen Befristungen.
Deshalb bedeutet ein abgelaufener Kartenführerschein nicht automatisch, dass Sie Ihre Fahrerlaubnis neu machen müssen.
Die Führerschein Klasse B ist für die meisten Pkw-Fahrer die wichtigste Fahrerlaubnisklasse.
Für Klasse B gilt grundsätzlich:
Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.
Das Führerscheindokument selbst kann jedoch ein Ablaufdatum haben.
Beispiel:
Sie haben einen modernen EU-Kartenführerschein der Klasse B. Auf der Vorderseite steht ein Ablaufdatum 15 Jahre nach Ausstellung.
Wenn dieses Datum erreicht ist, muss das Dokument grundsätzlich erneuert werden. Sie müssen deshalb aber nicht automatisch erneut die Theorie- oder praktische Prüfung ablegen.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zum Führerschein Klasse B.
Seit 2013 ausgestellte Führerscheine sind grundsätzlich 15 Jahre gültig. Diese Regelung dient insbesondere dazu, Führerscheindokumente regelmäßig zu aktualisieren und Sicherheitsmerkmale auf dem neuesten Stand zu halten.
Die Befristung ist deshalb nicht mit einer regelmäßigen Wiederholungsprüfung gleichzusetzen.
Nach Ablauf der 15 Jahre geht es bei den üblichen unbefristeten Fahrerlaubnisklassen grundsätzlich um die Erneuerung des Dokuments.
Keine neue Führerscheinprüfung nur wegen des Ablaufs des Dokuments.
Wenn Ihr Führerschein als Dokument abläuft, sollten Sie rechtzeitig einen neuen Führerschein beantragen.
Bei einer normalen Pkw-Fahrerlaubnis bedeutet der Ablauf des Dokuments grundsätzlich nicht, dass Sie wieder:
müssen.
Es geht grundsätzlich um die Ausstellung eines neuen Führerscheindokuments.
Wer sich über das entsprechende Verfahren informieren möchte, findet weitere Informationen unter Führerschein neu beantragen.
Bei den sogenannten schweren Fahrerlaubnisklassen gelten strengere Regeln.
Dazu gehören:
Nach § 23 FeV werden diese Fahrerlaubnisse grundsätzlich längstens für fünf Jahre erteilt.
Hier betrifft die Befristung also nicht nur das Führerscheindokument.
Eine Verlängerung der Fahrerlaubnis ist erforderlich, wenn die entsprechende Klasse weiterhin genutzt werden soll.
Für die Verlängerung der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E gelten besondere Anforderungen.
Nach § 24 FeV müssen unter anderem die erforderliche Eignung und die Anforderungen an das Sehvermögen nachgewiesen werden.
Die Verlängerung kann grundsätzlich frühestens sechs Monate vor Ablauf der jeweiligen Geltungsdauer beantragt werden.
Wenn Sie einen Lkw- oder Busführerschein besitzen, sollten Sie deshalb die Frist nicht ignorieren.
Mehr Informationen finden Sie unter Führerschein verlängern.
Nicht jeder deutsche Führerschein hat automatisch eine 15-jährige Gültigkeit.
Vor dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine müssen nach den gesetzlich festgelegten Fristen umgetauscht werden. § 24a FeV verweist hierfür auf die Umtauschfristen der Anlage 8e.
Die Frist hängt dabei insbesondere davon ab, wann der Führerschein ausgestellt wurde und bei bestimmten älteren Papierführerscheinen auch vom Geburtsjahr des Inhabers.
Für ältere Führerscheine gelten gestaffelte Umtauschfristen.
Für Kartenführerscheine, die zwischen 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, gelten beispielsweise folgende Fristen:
| Ausstellungsjahr | Umtausch bis |
|---|---|
| 1999–2001 | 19. Januar 2026 |
| 2002–2004 | 19. Januar 2027 |
| 2005–2007 | 19. Januar 2028 |
| 2008 | 19. Januar 2029 |
| 2009 | 19. Januar 2030 |
| 2010 | 19. Januar 2031 |
| 2011 | 19. Januar 2032 |
| 2012–18.01.2013 | 19. Januar 2033 |
Diese Fristen sind in Anlage 8e FeV festgelegt.
Stand 2026: Führerscheine aus den Jahren 1999 bis 2001 sollten bereits bis zum 19. Januar 2026 umgetauscht worden sein. Für Führerscheine aus den Jahren 2002 bis 2004 läuft die Frist bis zum 19. Januar 2027.
Der Umtausch dient unter anderem der Vereinheitlichung und Fälschungssicherheit der Führerscheindokumente.
Langfristig sollen ältere Führerscheine durch ein einheitliches EU-Kartenformat ersetzt werden.
Wichtig ist:
Der Umtausch bedeutet nicht, dass Sie Ihre Fahrerlaubnis neu erwerben müssen.
Weitere Informationen finden Sie unter Führerschein umschreiben.
Wer wissen möchte, ob sein Führerschein noch gültig ist, sollte zunächst das Dokument selbst überprüfen.
Beim modernen EU-Kartenführerschein finden Sie wichtige Angaben auf Vorder- und Rückseite.
Unter anderem können Sie kontrollieren:
Hier finden Sie insbesondere:
Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber Führerschein überprüfen.

Das Ablaufdatum des Führerscheins ist eine der einfachsten Möglichkeiten, die Gültigkeit des Dokuments zu kontrollieren.
Bei einem modernen Kartenführerschein befindet sich die Angabe zur Gültigkeit auf der Vorderseite.
Wenn das Datum beispielsweise 20.06.2030 lautet, ist das Führerscheindokument grundsätzlich bis zu diesem Zeitpunkt gültig.
Bei den Fahrerlaubnisklassen auf der Rückseite können zusätzliche Gültigkeitsangaben vorhanden sein.
Deshalb sollte nicht nur die Vorderseite, sondern immer auch die Rückseite geprüft werden.
Ein weiterer wichtiger Punkt beim Überprüfen des Führerscheins sind die sogenannten Schlüsselzahlen.
Sie können bestimmte Bedingungen oder Beschränkungen der Fahrerlaubnis kennzeichnen.
Beispielsweise kann eine Schlüsselzahl angeben, dass ein Fahrzeug nur unter bestimmten Voraussetzungen geführt werden darf.
Deshalb reicht es nicht immer aus, nur zu sehen, dass beispielsweise „B“ auf dem Führerschein steht.
Wer die tatsächliche Fahrberechtigung überprüfen möchte, sollte auch die entsprechenden Schlüsselzahlen berücksichtigen.
Auch bei einem EU Führerschein sollte die Gültigkeit genau kontrolliert werden.
EU-/EWR-Fahrerlaubnisse werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Für bestimmte Fahrerlaubnisklassen gelten jedoch besondere Gültigkeitsregeln.
Die deutschen Befristungsregelungen für C- und D-Klassen können auch für entsprechende EU- und EWR-Fahrerlaubnisse relevant sein.
Weitere Informationen finden Sie unter EU Führerschein.
Wer einen ausländischen Führerschein besitzt und in Deutschland lebt, sollte besonders sorgfältig prüfen, ob und wie lange die Fahrerlaubnis in Deutschland genutzt werden darf.
Dabei können unter anderem folgende Faktoren relevant sein:
Bei Führerscheinen aus Nicht-EU-/Nicht-EWR-Staaten gelten besondere Regelungen.
Mehr Informationen finden Sie unter ausländischer Führerschein Deutschland.
Auch ein Wohnsitzwechsel kann Auswirkungen auf die praktische Nutzung einer Fahrerlaubnis haben.
Wenn Sie dauerhaft ins Ausland ziehen, sollten Sie die Vorschriften des neuen Wohnsitzstaates prüfen.
Dabei können Fragen entstehen wie:
Bei internationalen Fahrten kann zusätzlich ein internationaler Führerschein relevant sein.
Der internationale Führerschein ist nicht dasselbe wie der deutsche Führerschein.
Er dient grundsätzlich als zusätzliches Dokument und ersetzt den nationalen Führerschein nicht.
Wenn Sie im Ausland fahren möchten, sollten Sie deshalb prüfen:
Eine sorgfältige Vorbereitung ist besonders bei Fernreisen und Mietwagen sinnvoll.
Wenn Sie Ihren Führerschein verloren haben, sollten Sie nicht davon ausgehen, dass die Fahrerlaubnis dadurch automatisch erlischt.
Der Verlust des Dokuments und der Bestand der Fahrerlaubnis sind unterschiedliche Dinge.
Sie sollten den Verlust melden und ein Ersatzdokument beantragen.
Weitere Informationen finden Sie unter Führerschein verloren.
Grundsätzlich nein, wenn lediglich das Führerscheindokument einer unbefristeten Fahrerlaubnis abgelaufen ist.
Bei den Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T wird die Fahrerlaubnis grundsätzlich unbefristet erteilt.
Das bedeutet beispielsweise:
Ein Führerschein der Klasse B läuft als Dokument nach 15 Jahren ab.
Das bedeutet nicht, dass Sie deshalb automatisch erneut:
müssen.
Es geht grundsätzlich um die Erneuerung des Führerscheindokuments.
Wer eine gesetzliche Umtauschfrist für einen alten Führerschein verpasst, sollte sich möglichst zeitnah um den Umtausch kümmern.
Nach § 24a FeV verliert ein vor dem 19. Januar 2013 ausgestellter Führerschein nach Ablauf der entsprechenden Umtauschfrist seine Gültigkeit.
Das sollte nicht mit einem Entzug der Fahrerlaubnis verwechselt werden.
Bei Fragen zum konkreten Status sollten Sie sich an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde wenden.
Überprüfen Sie regelmäßig:
Mit dieser einfachen Kontrolle lassen sich viele Probleme vermeiden.

Seit dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheindokumente sind grundsätzlich 15 Jahre gültig. Die Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T wird grundsätzlich unbefristet erteilt.
Das Führerscheindokument ja. Bei den üblichen unbefristeten Fahrerlaubnisklassen bedeutet dies jedoch nicht automatisch, dass die Fahrerlaubnis selbst erlischt.
Die Fahrerlaubnis der Klasse B wird grundsätzlich unbefristet erteilt. Das Führerscheindokument selbst ist bei seit dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheinen grundsätzlich 15 Jahre gültig.
Die Klassen C1, C1E, C und CE werden grundsätzlich längstens für fünf Jahre erteilt. Für D-Klassen gelten ebenfalls grundsätzlich fünfjährige Befristungen.
Wenn lediglich das Dokument einer unbefristeten Fahrerlaubnis abläuft, ist grundsätzlich keine neue Fahrprüfung allein deshalb erforderlich.
Das hängt vom Ausstellungsjahr beziehungsweise bei bestimmten älteren Papierführerscheinen vom Geburtsjahr des Inhabers ab. Die Fristen sind in Anlage 8e FeV geregelt.
Für die befristeten Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E kann die Verlängerung grundsätzlich frühestens sechs Monate vor Ablauf beantragt werden.
Bei einem abgelaufenen Dokument sollten Sie zeitnah einen neuen Führerschein beantragen. Bei befristeten Fahrerlaubnisklassen kann zusätzlich eine Verlängerung der Fahrerlaubnis erforderlich sein.
Die Führerschein Gültigkeit hängt davon ab, ob man über die Gültigkeit des Dokuments oder die Geltungsdauer der Fahrerlaubnis spricht.
Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:
Wer seinen Führerschein regelmäßig überprüft und Ablauf- sowie Umtauschfristen im Blick behält, kann unnötige Probleme vermeiden.
Weitere hilfreiche Informationen finden Sie bei FahrenExperten zu Führerschein überprüfen, Führerschein verlängern, Führerschein umschreiben, Führerschein neu beantragen, EU Führerschein und internationaler Führerschein.
Driving Licence in Germany: Everything You Need to Know A driving licence is an important...
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