Driving Licence in Germany: Everything You Need to Know A driving licence is an important...
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Driving Licence in Germany: Everything You Need to Know A driving licence is an important...
WeiterlesenRijbewijs kosten in Duitsland: een compleet overzicht Wie in Duitsland zijn rijbewijs wil halen, vraagt...
WeiterlesenWer einen Führerschein aus dem Ausland besitzt und nach Deutschland zieht oder sich hier für längere Zeit aufhält, sollte sich frühzeitig über die geltenden Vorschriften informieren. Denn nicht jeder ausländische Führerschein wird in Deutschland dauerhaft anerkannt.
Entscheidend ist vor allem, in welchem Land der Führerschein ausgestellt wurde. Für Führerscheine aus EU- und EWR-Staaten gelten andere Regelungen als für Fahrerlaubnisse aus Ländern außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums.
Bei einem gültigen EU- oder EWR-Führerschein ist die Anerkennung in Deutschland grundsätzlich möglich. Bei einem Führerschein aus einem sogenannten Drittstaat besteht nach Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland grundsätzlich eine sechsmonatige Fahrberechtigung.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, was Sie über einen Führerschein aus dem Ausland in Deutschland wissen müssen, wann eine Umschreibung erforderlich ist und ob eine theoretische oder praktische Prüfung notwendig sein kann.
Weitere Informationen rund um Fahrerlaubnis und Führerschein finden Sie bei FahrenExperten.
Als ausländischer Führerschein gilt grundsätzlich eine Fahrerlaubnis, die von einer Behörde außerhalb Deutschlands ausgestellt wurde.
Für die deutsche Rechtslage ist insbesondere folgende Unterscheidung wichtig:
Dazu gehören Führerscheine aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie aus:
Ein gültiger EU- oder EWR-Führerschein wird in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Wer aus einem EU- oder EWR-Staat nach Deutschland zieht, muss seinen Führerschein grundsätzlich nicht sofort umschreiben lassen.
Ein Drittstaat ist für diese Zwecke ein Staat außerhalb der EU und des EWR.
Für einen solchen Führerschein aus dem Ausland gelten besondere Vorschriften. Nach Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland besteht die Fahrberechtigung grundsätzlich noch sechs Monate. Danach wird die ausländische Fahrerlaubnis grundsätzlich nicht mehr anerkannt.
Ja, aber die Gültigkeit hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Entscheidend sind insbesondere:
Ein gültiger EU-/EWR-Führerschein berechtigt grundsätzlich auch in Deutschland zum Führen von Kraftfahrzeugen im Umfang der erteilten Fahrerlaubnis. Eingetragene Auflagen und Beschränkungen müssen dabei auch in Deutschland beachtet werden.
Bei einem Drittstaatenführerschein ist dagegen insbesondere die Sechsmonatsfrist nach Wohnsitzbegründung relevant.
Die Antwort hängt davon ab, ob der Führerschein aus einem EU-/EWR-Staat oder einem Drittstaat stammt.
Bei einem gültigen EU-/EWR-Führerschein ist nach einem Umzug nach Deutschland grundsätzlich keine sofortige Umschreibung erforderlich. Die jeweilige Fahrerlaubnis kann entsprechend ihrer Gültigkeit weiter genutzt werden.
Bei einem Führerschein aus einem Staat außerhalb von EU und EWR gilt grundsätzlich:
Sechs Monate ab Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland.
Nach Ablauf dieser Frist erlischt die Berechtigung zum Fahren auf Grundlage des ausländischen Führerscheins grundsätzlich. Wer anschließend weiterhin fahren möchte, benötigt eine deutsche Fahrerlaubnis.
In bestimmten Fällen kann die Fahrerlaubnisbehörde die Frist auf Antrag um bis zu sechs weitere Monate verlängern, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der ordentliche Wohnsitz in Deutschland insgesamt nicht länger als zwölf Monate bestehen wird.
Ein Umzug nach Deutschland verändert die Situation für ausländische Führerscheininhaber.
Wer lediglich vorübergehend in Deutschland ist und keinen ordentlichen Wohnsitz begründet, fällt grundsätzlich unter andere Regeln als eine Person, die dauerhaft nach Deutschland zieht.
Bei einem Drittstaatenführerschein beginnt die relevante sechsmonatige Frist grundsätzlich mit der Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland.
Deshalb sollten Personen, die nach Deutschland ziehen, möglichst frühzeitig prüfen:
Wenn eine Umschreibung erforderlich ist, wird der ausländische Führerschein grundsätzlich in eine entsprechende deutsche Fahrerlaubnis beziehungsweise ein deutsches Führerscheindokument überführt.
Der genaue Ablauf hängt vom Herkunftsland und der Fahrerlaubnisklasse ab.
Typischerweise gehören dazu:
Die deutschen Vorschriften sehen für bestimmte ausländische Fahrerlaubnisse erleichterte Umschreibungsverfahren vor.
Mehr Informationen finden Sie in unserem Ratgeber Führerschein umschreiben Deutschland.
Nicht unbedingt.
Ob eine theoretische oder praktische Prüfung erforderlich ist, hängt insbesondere vom Ausstellungsstaat und der Fahrerlaubnisklasse ab.
Für bestimmte Staaten enthält Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) Sonderregelungen. Dort ist für zahlreiche Länder und Fahrerlaubnisklassen festgelegt, ob eine theoretische und/oder praktische Prüfung erforderlich ist.
Beispielsweise sieht die aktuelle Staatenliste für verschiedene Länder und Klassen eine Umschreibung ohne theoretische und praktische Prüfung vor. Bei anderen Kombinationen kann dagegen eine praktische Prüfung oder eine theoretische und praktische Prüfung erforderlich sein.
Daher sollte man niemals pauschal davon ausgehen, dass ein ausländischer Führerschein entweder immer ohne Prüfung oder immer mit Prüfung umgeschrieben wird.
Für bestimmte Herkunftsländer ist eine prüfungsfreie Umschreibung möglich.
Die maßgebliche Grundlage ist insbesondere Anlage 11 FeV. Dort werden die Staaten und Fahrerlaubnisklassen aufgeführt, für die Sonderbestimmungen gelten.
Die Liste enthält beispielsweise Staaten wie:
Die konkrete Regelung kann jedoch von der Fahrerlaubnisklasse und teilweise vom Zeitpunkt oder weiteren Voraussetzungen abhängen. Deshalb sollte immer die aktuelle Anlage 11 geprüft werden.
Wenn eine theoretische Prüfung erforderlich ist, müssen Antragsteller die deutschen Verkehrsregeln und Prüfungsinhalte beherrschen.
Typische Themen sind:
Auch erfahrene Autofahrer sollten die deutsche Theorieprüfung nicht unterschätzen. Verkehrsregeln können sich je nach Herkunftsland deutlich unterscheiden.
Für die Vorbereitung können Sie unseren Ratgeber Theorieprüfung Führerschein nutzen.
Je nach Herkunftsland und Fahrerlaubnisklasse kann zusätzlich eine praktische Prüfung erforderlich sein.
Dabei wird unter anderem beurteilt, ob der Fahrer das Fahrzeug sicher und regelkonform im deutschen Straßenverkehr führen kann.
Wichtige Bereiche können sein:
Wer sich auf eine praktische Prüfung vorbereiten muss, kann zusätzlich unseren Beitrag zur praktischen Führerscheinprüfung lesen.
Die genauen Anforderungen können je nach Herkunftsland, Fahrerlaubnisklasse und zuständiger Behörde variieren.
Typischerweise können folgende Unterlagen verlangt werden:
Bei bestimmten ausländischen Führerscheinen ist außerdem eine Übersetzung erforderlich.
§ 29 FeV regelt, unter welchen Voraussetzungen ein ausländischer nationaler Führerschein zusammen mit einer Übersetzung beziehungsweise einem internationalen Führerschein verwendet werden muss.
Nicht jeder ausländische Führerschein benötigt automatisch eine Übersetzung.
Nach § 29 FeV müssen bestimmte ausländische nationale Führerscheine, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind und nicht unter die dort genannten Ausnahmen fallen, mit einer Übersetzung verbunden sein.
Ob eine Übersetzung notwendig ist, sollte deshalb anhand des konkreten Führerscheins und Ausstellungslandes geprüft werden.
Eine Übersetzung sollte außerdem den jeweils geltenden Anforderungen entsprechen.
Ein EU-Führerschein aus dem Ausland nimmt eine besondere Stellung ein.
Nach § 28 FeV dürfen Inhaber einer gültigen EU- oder EWR-Fahrerlaubnis mit ordentlichem Wohnsitz in Deutschland grundsätzlich im Umfang ihrer Fahrerlaubnis in Deutschland fahren.
Eine sofortige Umschreibung ist grundsätzlich nicht notwendig. Der freiwillige Umtausch in einen deutschen Führerschein ist jedoch möglich.
Dabei gelten weiterhin die auf dem Führerschein eingetragenen Auflagen und Beschränkungen.
Lesen Sie dazu auch unseren ausführlichen Artikel EU Führerschein in Deutschland.
Bei einem Nicht-EU-Führerschein gelten andere Vorschriften.
Drittstaatenführerscheine werden nach Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland grundsätzlich nur sechs Monate anerkannt.
Wer dauerhaft in Deutschland lebt, sollte deshalb rechtzeitig die Umschreibung beantragen.
Ob die Umschreibung ohne Prüfung möglich ist, hängt vom Ausstellungsstaat ab. Die Staatenliste in Anlage 11 FeV ist hierfür besonders wichtig.
Weitere Informationen finden Sie unter Nicht-EU-Führerschein umschreiben.
Der Begriff ordentlicher Wohnsitz spielt im deutschen Fahrerlaubnisrecht eine wichtige Rolle.
Insbesondere bei EU-/EWR-Fahrerlaubnissen gibt es Einschränkungen, wenn ausweislich des Führerscheins oder aufgrund anderer eindeutiger Informationen der ordentliche Wohnsitz zum Zeitpunkt der Erteilung bereits in Deutschland lag. § 28 FeV enthält hierzu entsprechende Regelungen.
Auch bei Drittstaatenführerscheinen enthält § 29 FeV Einschränkungen für bestimmte Konstellationen, etwa wenn der Inhaber zum Zeitpunkt der Erteilung bereits seinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland hatte.
Das bedeutet: Ein Führerschein aus dem Ausland ist nicht allein deshalb automatisch in Deutschland nutzbar, weil er von einer ausländischen Behörde ausgestellt wurde.

Ein ausländischer Führerschein sollte nicht als automatischer Weg zur Umgehung einer deutschen MPU oder einer Sperrfrist betrachtet werden.
Das deutsche Recht enthält ausdrückliche Einschränkungen für bestimmte EU-/EWR-Fahrerlaubnisse. Dazu gehören unter anderem Fälle, in denen die ausländische Fahrerlaubnis während einer laufenden deutschen Sperrfrist erworben wurde oder bestimmte Wohnsitzvoraussetzungen nicht erfüllt waren.
Auch der ADAC weist darauf hin, dass ein im EU-Ausland erworbener Führerschein unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland nicht anerkannt werden muss.
Wer bereits eine Entziehung der Fahrerlaubnis, eine Sperrfrist oder eine MPU-Anordnung hat, sollte deshalb die konkrete Rechtslage fachkundig prüfen lassen.
Wenn Sie Ihren ausländischen Führerschein in Deutschland verlieren oder er gestohlen wird, sollten Sie die zuständige Fahrerlaubnisbehörde kontaktieren.
Je nach Herkunftsland können zusätzliche Nachweise erforderlich sein, weil die deutsche Behörde möglicherweise Informationen zur bestehenden Fahrerlaubnis benötigt.
Sinnvoll ist es, möglichst schnell zu klären:
Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber Führerschein verloren.
Die Kosten lassen sich nicht für alle Länder einheitlich festlegen.
Je nach Fall können folgende Kosten entstehen:
| Kostenposition | Kann anfallen? |
|---|---|
| Verwaltungsgebühr | Ja |
| Neuer deutscher Führerschein | Ja |
| Biometrisches Foto | Ja |
| Übersetzung | Je nach Führerschein |
| Sehtest | Je nach Klasse/Fall |
| Theorieprüfung | Wenn vorgeschrieben |
| Praktische Prüfung | Wenn vorgeschrieben |
| Fahrschul- oder Vorbereitungsstunden | Je nach Bedarf |
Die Gesamtkosten sind daher insbesondere davon abhängig, aus welchem Land der Führerschein stammt und ob Prüfungen erforderlich sind.
Mehr Informationen zu den allgemeinen Führerscheinkosten finden Sie auf FahrenExperten.
Die Bearbeitungsdauer kann je nach Fahrerlaubnisbehörde und Einzelfall unterschiedlich sein.
Zeit kann beispielsweise benötigt werden für:
Wer dauerhaft nach Deutschland zieht, sollte daher nicht erst kurz vor Ablauf der sechsmonatigen Frist mit der Umschreibung beginnen.

Nicht jeder ausländische Führerschein lässt sich nach einem einheitlichen Schema behandeln.
Besondere Regeln können beispielsweise für bestimmte Fahrerlaubnisse aus:
gelten.
Die deutsche Staatenliste nach Anlage 11 FeV zeigt beispielsweise, dass für zahlreiche Länder bestimmte Fahrerlaubnisklassen ohne theoretische und/oder praktische Prüfung umgeschrieben werden können.
Bei der Ukraine bestehen darüber hinaus besondere Regelungen für Personen mit entsprechendem Schutzstatus. Der ADAC berichtet, dass ukrainische Führerscheine für Geflüchtete derzeit für die Dauer des Schutzstatus in Deutschland und den anderen EU-Mitgliedstaaten anerkannt werden.
Da Sonderregelungen geändert werden können, sollte bei konkreten Fällen immer die aktuell geltende Rechtslage geprüft werden.
Ein EU-/EWR-Führerschein wird grundsätzlich anders behandelt als ein Drittstaatenführerschein.
Bei Drittstaatenführerscheinen beginnt nach Begründung des ordentlichen Wohnsitzes grundsätzlich eine sechsmonatige Anerkennungsfrist.
Eine rechtzeitige Vorbereitung verhindert unnötige Probleme nach Ablauf der Anerkennungsfrist.
Die Anforderungen hängen vom Herkunftsland und der Fahrerlaubnisklasse ab. Anlage 11 FeV enthält hierzu konkrete Sonderregelungen.
Bei bestimmten Drittstaatenführerscheinen kann eine Übersetzung erforderlich sein.
Ein Führerschein, der unter Verstoß gegen die geltenden Wohnsitzregeln erworben wurde, kann in Deutschland problematisch sein.
Bevor Sie mit einem ausländischen Führerschein in Deutschland fahren oder eine Umschreibung beantragen, sollten Sie folgende Punkte prüfen:

Das hängt vom Ausstellungsland und den jeweiligen Voraussetzungen ab. Gültige EU-/EWR-Fahrerlaubnisse werden grundsätzlich anerkannt. Für Drittstaatenführerscheine gilt nach Begründung des ordentlichen Wohnsitzes grundsätzlich eine sechsmonatige Anerkennungsfrist.
Grundsätzlich sechs Monate ab Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Frist um bis zu sechs weitere Monate verlängert werden.
Bei einem gültigen EU-/EWR-Führerschein grundsätzlich nicht sofort. Bei einem Drittstaatenführerschein ist nach Ablauf der sechsmonatigen Anerkennungsfrist grundsätzlich eine deutsche Fahrerlaubnis erforderlich.
Ja, bei bestimmten Staaten und Fahrerlaubnisklassen. Die konkreten Voraussetzungen ergeben sich insbesondere aus Anlage 11 FeV.
Nicht zwingend. Das hängt vom Ausstellungsland und der Fahrerlaubnisklasse ab. Bei manchen Staaten entfällt die theoretische Prüfung, bei anderen ist sie vorgeschrieben.
Auch das hängt vom Herkunftsland und der Fahrerlaubnisklasse ab. Anlage 11 FeV legt für die dort aufgeführten Staaten fest, ob eine praktische Prüfung erforderlich ist.
Bei bestimmten ausländischen nationalen Führerscheinen kann eine Übersetzung erforderlich sein. Die Einzelheiten sind in § 29 FeV geregelt.
Grundsätzlich ja, sofern es sich um eine gültige EU-/EWR-Fahrerlaubnis handelt und keine gesetzlichen Ausschlussgründe vorliegen. Eine sofortige Umschreibung ist grundsätzlich nicht erforderlich.
Ein Führerschein aus dem Ausland kann in Deutschland grundsätzlich anerkannt werden – die konkreten Regeln hängen jedoch entscheidend vom Ausstellungsland, der Fahrerlaubnisklasse und dem Wohnsitz ab.
Für EU- und EWR-Führerscheine gelten grundsätzlich großzügige Anerkennungsregeln. Ein gültiger EU-/EWR-Führerschein muss nach einem Umzug nach Deutschland grundsätzlich nicht sofort umgeschrieben werden.
Bei Führerscheinen aus Drittstaaten ist dagegen die Sechsmonatsfrist besonders wichtig. Nach Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland besteht die ausländische Fahrberechtigung grundsätzlich noch sechs Monate.
Ob bei der Umschreibung eine theoretische oder praktische Prüfung erforderlich ist, hängt vom jeweiligen Ausstellungsstaat und der Fahrerlaubnisklasse ab. Die aktuelle Anlage 11 FeV enthält hierfür die maßgeblichen Sonderregelungen.
Wer seinen Führerschein aus dem Ausland in Deutschland nutzen oder umschreiben möchte, sollte deshalb rechtzeitig prüfen, welche Regeln für den individuellen Fall gelten.
Weitere Informationen finden Sie auf FahrenExperten sowie in unseren Ratgebern zu ausländischem Führerschein, Führerschein umschreiben Deutschland, EU Führerschein in Deutschland, Nicht-EU-Führerschein umschreiben, Führerschein Gültigkeit und Führerschein Klasse B.
Driving Licence in Germany: Everything You Need to Know A driving licence is an important...
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