Driving Licence in Germany: Everything You Need to Know A driving licence is an important...
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WeiterlesenWer einen Führerschein im Ausland erworben hat und anschließend in Deutschland fahren möchte, sollte sich frühzeitig mit dem Thema Führerschein Anerkennung Deutschland beschäftigen. Denn ob eine ausländische Fahrerlaubnis in Deutschland gültig ist, hängt unter anderem vom Ausstellungsstaat, der Fahrerlaubnisklasse, dem Wohnsitz und der Gültigkeit des Führerscheins ab.
Für Führerscheine aus EU- und EWR-Staaten gelten grundsätzlich andere Regeln als für Fahrerlaubnisse aus sogenannten Drittstaaten. Während ein gültiger EU- oder EWR-Führerschein grundsätzlich in Deutschland anerkannt wird, gilt ein Führerschein aus einem Drittstaat nach Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland grundsätzlich nur sechs Monate.
Wer dauerhaft in Deutschland lebt, sollte deshalb prüfen, ob eine Umschreibung des ausländischen Führerscheins erforderlich ist.
Weitere Informationen rund um Führerschein, Fahrerlaubnis und Verkehrsregeln finden Sie auf FahrenExperten.
Die Führerschein Anerkennung in Deutschland beschreibt die rechtliche Möglichkeit, mit einer im Ausland erworbenen Fahrerlaubnis in Deutschland Kraftfahrzeuge zu führen.
Dabei ist wichtig, zwischen drei unterschiedlichen Situationen zu unterscheiden:
Welche Variante zutrifft, hängt maßgeblich davon ab, wo der Führerschein ausgestellt wurde.
Bei einem gültigen Führerschein aus einem EU-Mitgliedstaat gelten grundsätzlich die europäischen Anerkennungsregeln.
Wer beispielsweise einen Führerschein aus Frankreich, Spanien, Italien, Polen oder einem anderen EU-Mitgliedstaat besitzt und nach Deutschland zieht, muss diesen grundsätzlich nicht sofort in einen deutschen Führerschein umschreiben lassen. Gleiches gilt grundsätzlich für Fahrerlaubnisse aus den EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen.
Eine freiwillige Umschreibung ist jedoch möglich.
Wichtig ist außerdem, dass bestehende Auflagen und Beschränkungen der ausländischen Fahrerlaubnis auch in Deutschland beachtet werden müssen.
Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber über den EU Führerschein in Deutschland.

Deutlich wichtiger ist die Frage der Führerschein Anerkennung Deutschland bei einem Führerschein aus einem Staat außerhalb der EU und des EWR.
Nach § 29 FeV dürfen Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat nach Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland grundsätzlich noch sechs Monate mit dieser Fahrerlaubnis fahren. Die Fahrerlaubnisbehörde kann die Frist unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu weitere sechs Monate verlängern, wenn nachgewiesen wird, dass der Aufenthalt in Deutschland insgesamt nicht länger als zwölf Monate dauern wird.
Nach Ablauf der Frist wird die ausländische Fahrerlaubnis grundsätzlich nicht mehr für das Fahren in Deutschland anerkannt. Wer weiterhin fahren möchte, benötigt eine deutsche Fahrerlaubnis.
Die Antwort hängt vom Herkunftsland und vom Wohnsitz ab.
Ein gültiger EU- oder EWR-Führerschein muss bei einem Umzug nach Deutschland grundsätzlich nicht sofort umgeschrieben werden. Er kann grundsätzlich bis zum Ablauf seiner Gültigkeit verwendet werden.
Bei einem Führerschein aus einem Drittstaat gilt nach Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland grundsätzlich eine sechsmonatige Frist.
Das Datum der Wohnsitzbegründung ist daher für viele Betroffene besonders wichtig.
Für die Führerschein Anerkennung Deutschland spielt der gewöhnliche beziehungsweise ordentliche Wohnsitz eine wichtige Rolle.
Die Regelungen unterscheiden zwischen Personen, die lediglich vorübergehend in Deutschland sind, und Personen, die ihren ordentlichen Wohnsitz hier begründen.
Bei einem Drittstaatenführerschein beginnt die relevante sechsmonatige Frist grundsätzlich mit der Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland.
Deshalb sollte jemand, der aus dem Ausland nach Deutschland zieht, nicht einfach davon ausgehen, dass sein ausländischer Führerschein unbegrenzt gültig bleibt.
Wenn eine ausländische Fahrerlaubnis nach den geltenden Regeln nicht dauerhaft in Deutschland verwendet werden kann, kommt eine Umschreibung infrage.
Bei der Umschreibung wird geprüft, welche deutsche Fahrerlaubnisklasse der ausländischen Fahrerlaubnis entspricht und ob zusätzliche Voraussetzungen erfüllt werden müssen.
Nach § 31 FeV kann die ausländische Fahrerlaubnis Grundlage für die Erteilung einer entsprechenden deutschen Fahrerlaubnis sein. Der Besitz der ausländischen Fahrerlaubnis muss dabei grundsätzlich durch den nationalen Führerschein nachgewiesen werden.
Mehr Informationen finden Sie auf unserer Seite zum Führerschein umschreiben Deutschland.
Das lässt sich nicht pauschal beantworten.
Bei bestimmten Staaten können die theoretische und praktische Prüfung bei der Umschreibung entfallen. Welche Regelung gilt, hängt vom Ausstellungsstaat und von der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse ab.
Eine wichtige Grundlage ist Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Sie enthält eine Staatenliste und gibt für bestimmte Länder und Fahrerlaubnisklassen an, ob eine theoretische und/oder praktische Prüfung erforderlich ist.
Beispielsweise sieht die aktuelle Anlage 11 für bestimmte Fahrerlaubnisklassen aus Albanien, Andorra, Bosnien und Herzegowina, Israel, Japan, Kosovo, Nordmazedonien, Schweiz, Serbien und weiteren Staaten keine theoretische und praktische Prüfung vor. Bei anderen Kombinationen kann jedoch eine Prüfung erforderlich sein.
Entscheidend ist daher immer die konkrete Kombination aus Ausstellungsstaat und Fahrerlaubnisklasse.
Viele Menschen suchen gezielt nach „Führerschein Anerkennung Deutschland ohne Prüfung“.
Eine prüfungsfreie Umschreibung ist tatsächlich für bestimmte ausländische Fahrerlaubnisse möglich. Allerdings bedeutet das nicht, dass jeder ausländische Führerschein ohne Prüfung anerkannt wird.
Die Anlage 11 FeV legt für die dort aufgeführten Staaten und Fahrerlaubnisklassen fest, ob die theoretische oder praktische Prüfung entfällt.
Beispiele:
| Ausstellungsstaat | Bestimmte Klassen | Theorie | Praxis |
|---|---|---|---|
| Albanien | u. a. B | Nein | Nein |
| Andorra | alle | Nein | Nein |
| Bosnien und Herzegowina | A1, A, B | Nein | Nein |
| Israel | B | Nein | Nein |
| Japan | alle | Nein | Nein |
| Kosovo | mehrere Klassen | Nein | Nein |
| Moldau | mehrere Klassen | Nein | Ja |
| Nordmazedonien | alle | Nein | Nein |
| Schweiz | alle | Nein | Nein |
| Serbien | alle | Nein | Nein |
Diese Tabelle dient nur als Orientierung. Maßgeblich ist die jeweils aktuelle Fassung der Anlage 11 FeV.
Wenn für das betreffende Herkunftsland und die betreffende Fahrerlaubnisklasse keine prüfungsfreie Umschreibung vorgesehen ist, kann eine theoretische und praktische Prüfung erforderlich sein.
Bei Drittstaaten besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer Umschreibung, ohne dass die komplette deutsche Fahrausbildung erneut absolviert werden muss. Für nicht in Anlage 11 aufgeführte Staaten gelten jedoch andere Anforderungen an die Prüfungen.
Das ist ein wichtiger Unterschied: Eine erforderliche Prüfung bedeutet nicht automatisch, dass der gesamte Führerscheinprozess von Anfang an wiederholt werden muss.
Wer sich auf die Theorieprüfung vorbereiten möchte, kann unseren Ratgeber zum Führerschein Theorie lernen nutzen.

Die erforderlichen Unterlagen können je nach Fall und zuständiger Fahrerlaubnisbehörde variieren.
Typischerweise können folgende Dokumente relevant sein:
Bei Drittstaaten kann die Behörde beispielsweise prüfen, welchen deutschen Fahrerlaubnisklassen die ausländischen Klassen entsprechen. Auch die Echtheit des Führerscheindokuments kann überprüft werden.
Nicht jeder ausländische Führerschein muss zwingend übersetzt werden.
§ 29 FeV enthält konkrete Regelungen dazu, wann ein ausländischer nationaler Führerschein mit einer Übersetzung verbunden sein muss. Dabei spielen unter anderem die Sprache, das Ausstellungsland und die internationale Gestaltung des Dokuments eine Rolle.
Wer seinen Führerschein aus einem Nicht-EU-Staat besitzt, sollte deshalb vor der Fahrt beziehungsweise vor dem Umschreibungsverfahren klären, ob eine Übersetzung notwendig ist.
Zu den sogenannten Drittstaaten gehören alle Staaten, die weder Mitglied der EU noch des EWR sind.
Wer beispielsweise aus den USA, Kanada, Australien, Südafrika oder einem anderen Drittstaat dauerhaft nach Deutschland zieht, sollte die Anerkennungs- und Umschreibungsregeln prüfen.
Für Drittstaaten gilt grundsätzlich die sechsmonatige Frist nach Begründung des ordentlichen Wohnsitzes. Danach wird die ausländische Fahrerlaubnis grundsätzlich nicht mehr anerkannt.
Die konkreten Anforderungen an die Umschreibung hängen anschließend vom jeweiligen Ausstellungsstaat ab.
Einige Länder profitieren von besonderen Anerkennungsregelungen.
Die aktuelle Anlage 11 FeV enthält beispielsweise Regelungen für Länder wie Albanien, Andorra, Bosnien und Herzegowina, Israel, Japan, Kosovo, Moldau, Nordmazedonien, Namibia, Neuseeland, Schweiz, Serbien und weitere Staaten.
Das bedeutet, dass ein Führerschein aus einem dieser Länder unter bestimmten Voraussetzungen leichter umgeschrieben werden kann als ein Führerschein aus einem Staat, der nicht in der Staatenliste aufgeführt ist.
Da sich die Rechtslage ändern kann, sollte vor dem Antrag immer die aktuelle Fassung der FeV geprüft werden.
Die Anerkennung eines EU-Führerscheins ist grundsätzlich unkompliziert. Es gibt jedoch wichtige Ausnahmen.
Die deutsche Fahrerlaubnisbehörde muss einen EU-Führerschein beispielsweise nicht uneingeschränkt anerkennen, wenn bestimmte rechtliche Voraussetzungen nicht erfüllt wurden. Dazu gehören unter anderem Fälle, in denen die Fahrerlaubnis während einer laufenden Sperrfrist erworben wurde oder ein Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis vorliegt.
Deshalb sollte man bei einem im EU-Ausland erworbenen Führerschein nicht nur auf das Format der Karte achten, sondern auch auf die Umstände des Führerscheinerwerbs.
Wer seinen ausländischen Führerschein in Deutschland anerkennen oder umschreiben lassen möchte, kann sich an folgendem Ablauf orientieren.
Ist der Führerschein aus der EU, dem EWR oder einem Drittstaat?
Handelt es sich beispielsweise um Klasse B, A, C oder eine andere Fahrerlaubnisklasse?
Prüfen Sie, ob Ihr Führerschein noch gültig ist.
Bei einem Drittstaatenführerschein ist insbesondere das Datum der Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland wichtig.
Prüfen Sie, ob für das betreffende Ausstellungsland besondere Regelungen gelten.
Stellen Sie fest, ob Theorie und Praxis bei Ihrer Fahrerlaubnisklasse erforderlich sind.
Stellen Sie Führerschein, Ausweisdokumente, Passfoto und gegebenenfalls Übersetzungen zusammen.
Der Antrag auf Umschreibung beziehungsweise Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis erfolgt bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
Falls eine theoretische oder praktische Prüfung vorgeschrieben ist, muss diese absolviert werden.
Die Gesamtkosten lassen sich nicht pauschal festlegen.
Je nach Verfahren können unter anderem folgende Kosten entstehen:
| Kostenpunkt | Möglicherweise erforderlich |
|---|---|
| Verwaltungsgebühr | Ja |
| Ausstellung des deutschen Führerscheins | Ja |
| Passfoto | Ja |
| Übersetzung | Je nach Fall |
| Klassifizierung | Je nach Fall |
| Sehtest | Je nach Klasse |
| Theorieprüfung | Falls vorgeschrieben |
| Praktische Prüfung | Falls vorgeschrieben |
| Vorbereitung/Fahrstunden | Je nach Bedarf |
Ein prüfungsfreier Umtausch ist in der Regel wesentlich weniger aufwendig als eine Umschreibung, bei der Theorie und Praxis geprüft werden müssen.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber zu Führerschein Kosten.
Wer mit einem Drittstaatenführerschein dauerhaft nach Deutschland zieht, sollte die sechsmonatige Frist unbedingt beachten.
Die rechtlichen Voraussetzungen sind unterschiedlich.
Dadurch kann fälschlicherweise angenommen werden, dass eine Prüfung notwendig ist, obwohl für das konkrete Land und die Fahrerlaubnisklasse eine Ausnahme besteht.
Je nach Führerschein kann eine Übersetzung erforderlich sein.
Wer eine Prüfung absolvieren muss, sollte ausreichend Zeit für Vorbereitung und Terminplanung einplanen.
Nach Ablauf der gesetzlichen Anerkennungsfrist darf ein Drittstaatenführerschein grundsätzlich nicht einfach weiter zum Fahren in Deutschland verwendet werden.
Vor der Antragstellung sollten Sie folgende Punkte prüfen:

Das hängt vom Ausstellungsland und den individuellen Umständen ab. EU-/EWR-Führerscheine werden grundsätzlich anerkannt. Für Drittstaaten gelten insbesondere die Regelungen des § 29 FeV.
Nach Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland grundsätzlich sechs Monate. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Frist einmalig um bis zu sechs Monate verlängert werden.
Grundsätzlich nicht. Ein gültiger EU-/EWR-Führerschein muss nach einem Umzug nach Deutschland grundsätzlich nicht sofort umgeschrieben werden.
Ja, bei bestimmten Ländern und Fahrerlaubnisklassen. Die Anlage 11 FeV zeigt, bei welchen Kombinationen die theoretische und praktische Prüfung entfallen.
Bei einer Umschreibung eines Drittstaatenführerscheins gelten besondere Regeln. Je nach Herkunftsland können Prüfungen erforderlich sein, ohne dass die vollständigen Ausbildungsvorschriften für den erstmaligen Erwerb einer deutschen Fahrerlaubnis gelten.
Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde am Wohnort ist die zentrale Anlaufstelle für die Umschreibung beziehungsweise Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis.
Das Thema Führerschein Anerkennung Deutschland ist besonders für Menschen wichtig, die mit einer ausländischen Fahrerlaubnis nach Deutschland ziehen.
Ein gültiger EU- oder EWR-Führerschein muss grundsätzlich nicht unmittelbar umgeschrieben werden. Bei Führerscheinen aus Drittstaaten gilt dagegen nach Begründung des ordentlichen Wohnsitzes grundsätzlich eine sechsmonatige Anerkennungsfrist.
Ob bei einer späteren Umschreibung eine theoretische oder praktische Prüfung erforderlich ist, hängt insbesondere vom Ausstellungsstaat und der Fahrerlaubnisklasse ab. Die Anlage 11 FeV enthält hierzu die maßgeblichen Sonderregelungen.
Wer seinen Führerschein in Deutschland anerkennen oder umschreiben lassen möchte, sollte deshalb frühzeitig prüfen, welche Regelungen für den individuellen Fall gelten. So lassen sich unnötige Verzögerungen und Probleme bei der weiteren Nutzung der Fahrerlaubnis vermeiden.
Weitere Informationen finden Sie auf FahrenExperten – Ratgeber rund um den Führerschein.
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