Driving Licence in Germany: Everything You Need to Know A driving licence is an important...
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Driving Licence in Germany: Everything You Need to Know A driving licence is an important...
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WeiterlesenEin EU Führerschein in Deutschland ist grundsätzlich ein anerkanntes Dokument und ermöglicht es seinem Inhaber, in Deutschland entsprechend der gültigen Fahrerlaubnisklassen am Straßenverkehr teilzunehmen. Wer einen gültigen Führerschein aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) besitzt, muss diesen nach einem Umzug nach Deutschland grundsätzlich nicht sofort umschreiben lassen.
Trotzdem gibt es einige wichtige Regeln zu beachten. Dazu gehören die Gültigkeitsdauer, Fahrerlaubnisklassen, Auflagen, der ordentliche Wohnsitz und bestimmte Sonderfälle.
Dieser Ratgeber von FahrenExperten erklärt, was Sie über den EU Führerschein in Deutschland wissen sollten und wann eine Umschreibung sinnvoll oder erforderlich sein kann.
Ein EU-Führerschein ist eine Fahrerlaubnis, die von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union nach den geltenden europäischen Vorgaben ausgestellt wurde.
Zum europäischen Fahrerlaubnissystem gehören außerdem die EWR-Staaten:
Für Deutschland gelten für gültige EU- und EWR-Fahrerlaubnisse grundsätzlich besondere Anerkennungsregeln. Nach § 28 FeV dürfen Inhaber einer gültigen EU- oder EWR-Fahrerlaubnis, die ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben, im Umfang ihrer Fahrerlaubnis in Deutschland Kraftfahrzeuge führen.
Ja, grundsätzlich ist ein gültiger EU Führerschein in Deutschland gültig.
Ein EU- oder EWR-Führerschein muss nach einem Umzug nach Deutschland grundsätzlich nicht unmittelbar in einen deutschen Führerschein umgetauscht werden. Die Fahrerlaubnis kann grundsätzlich bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit verwendet werden.
Das gilt allerdings nur innerhalb des Umfangs der tatsächlich erteilten Fahrerlaubnis.
Beispiel:
Besitzt eine Person einen gültigen EU-Führerschein der Klasse B, darf sie in Deutschland die Fahrzeuge führen, die von dieser Fahrerlaubnisklasse erfasst werden.
Wichtig: Auflagen und Beschränkungen, die im ausländischen Führerschein eingetragen sind, müssen auch in Deutschland beachtet werden.

In den meisten Fällen lautet die Antwort: Nein.
Wer einen gültigen EU-/EWR-Führerschein besitzt und nach Deutschland zieht, muss ihn grundsätzlich nicht sofort umschreiben lassen. Eine freiwillige Umschreibung beziehungsweise ein Umtausch in einen deutschen Führerschein ist jedoch möglich.
Das unterscheidet sich deutlich von vielen Führerscheinen aus Drittstaaten.
Bei einem Nicht-EU-Führerschein gelten nach Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland grundsätzlich besondere Anerkennungsfristen. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber Nicht-EU-Führerschein umschreiben.
Viele Menschen ziehen aus einem anderen EU-Land nach Deutschland und möchten wissen, ob sie ihren bisherigen Führerschein weiterhin verwenden können.
Grundsätzlich ist das möglich.
Ein gültiger EU-Führerschein wird in Deutschland anerkannt. Ein Wohnsitzwechsel von einem EU-Staat nach Deutschland führt nicht automatisch dazu, dass der Führerschein sofort umgeschrieben werden muss.
Das bedeutet:
EU-Führerschein + Umzug nach Deutschland = grundsätzlich keine sofortige Umschreibung erforderlich.
Trotzdem sollten Sie die Gültigkeit Ihres Dokuments und die jeweiligen Fahrerlaubnisklassen im Auge behalten.
Die Gültigkeit richtet sich nach der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse und dem Ausstellungsdokument.
Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen Pkw-Fahrerlaubnissen und bestimmten Lkw- beziehungsweise Busklassen.
Bei den Klassen C und D gelten besondere zeitliche Regelungen. Der ADAC weist darauf hin, dass C- und D-Klassen in Deutschland grundsätzlich nur bis zum Ablauf von fünf Jahren nach ihrer Erteilung gelten, auch wenn der ausländische Führerschein im Ausstellerstaat länger gültig sein sollte.
Deshalb sollten Besitzer eines EU-Führerscheins nicht nur das Ablaufdatum der Karte betrachten, sondern auch die Gültigkeit der einzelnen Fahrerlaubnisklassen.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber Führerschein Gültigkeit.
Die Klasse B ist die wichtigste Fahrerlaubnisklasse für viele Autofahrer.
Mit einem gültigen EU-Führerschein der Klasse B dürfen Sie grundsätzlich auch in Deutschland die entsprechenden Pkw führen.
Dabei gelten die im Führerschein eingetragenen Einschränkungen und Auflagen auch in Deutschland.
Wer beispielsweise eine Beschränkung oder Auflage im Führerschein hat, muss diese auch beim Fahren in Deutschland beachten.
Weitere Informationen zur Pkw-Fahrerlaubnis finden Sie unter Führerschein Klasse B.
Ja.
Auch wenn eine Umschreibung grundsätzlich nicht sofort notwendig ist, kann der Inhaber eines EU-Führerscheins einen freiwilligen Umtausch in einen deutschen Führerschein beantragen.
Das kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn:
Eine freiwillige Umschreibung ist jedoch nicht mit einer Pflicht zur sofortigen Umschreibung zu verwechseln.
Auch EU-Führerscheine sind nicht automatisch unbegrenzt gültig.
Insbesondere ältere Führerscheindokumente müssen entsprechend den europäischen Umtauschfristen nach und nach gegen das einheitliche Scheckkartenformat ausgetauscht werden.
Für ältere EU-/EWR-Führerscheine gilt grundsätzlich die Frist, dass sie spätestens bis zum 19. Januar 2033 in das einheitliche Scheckkartenformat umgetauscht sein müssen.
Bei neueren Führerscheinen gelten jeweils die auf dem Dokument beziehungsweise für die jeweilige Fahrerlaubnisklasse maßgeblichen Gültigkeitsfristen.
Eine häufig übersehene Regel betrifft Auflagen und Beschränkungen.
Wenn im EU-Führerschein beispielsweise eine bestimmte Beschränkung eingetragen ist, gilt diese grundsätzlich auch beim Fahren in Deutschland.
Das kann beispielsweise bestimmte technische oder gesundheitliche Auflagen betreffen.
Wer die eingetragene Beschränkung nicht beachtet und ein Fahrzeug außerhalb des erlaubten Umfangs führt, riskiert rechtliche Konsequenzen.
Daher sollte man seinen EU-Führerschein vor der Nutzung in Deutschland genau prüfen.
Auch ein EU-Führerschein kann in Deutschland unter die Regeln der deutschen Probezeit fallen.
Wer seine ausländische Fahrerlaubnis noch keine zwei Jahre besitzt, unterliegt nach Begründung des Wohnsitzes in Deutschland grundsätzlich den deutschen Vorschriften über den Führerschein auf Probe.
Das bedeutet, dass ein Umzug nach Deutschland die entsprechenden deutschen Regelungen nicht automatisch ausschließt.
Gerade Fahranfänger sollten sich deshalb mit den deutschen Verkehrsregeln und den Konsequenzen von Verkehrsverstößen vertraut machen.

Hier ist besondere Vorsicht geboten.
Ein EU-Führerschein ist kein allgemeiner Weg, um deutsche fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen zu umgehen.
Der Europäische Gerichtshof hat klargestellt, dass ein EU-Führerschein unter bestimmten Umständen in Deutschland nicht anerkannt werden muss – beispielsweise wenn er während einer laufenden Sperrfrist oder unter Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis erworben wurde.
Wer bereits Probleme mit seiner deutschen Fahrerlaubnis hat, sollte deshalb nicht davon ausgehen, dass ein im EU-Ausland erworbener Führerschein automatisch alle deutschen Maßnahmen beseitigt.
Ein häufiger Irrtum besteht darin, anzunehmen, man könne ohne Weiteres in ein anderes EU-Land reisen und dort einen Führerschein erwerben, obwohl der eigene Lebensmittelpunkt weiterhin in Deutschland liegt.
Das sogenannte Wohnsitzerfordernis ist hierbei entscheidend.
Der Führerschein muss grundsätzlich dort erworben werden, wo die entsprechenden Voraussetzungen für den gewöhnlichen Wohnsitz erfüllt sind.
Ein bloßer kurzfristiger Aufenthalt in einem anderen EU-Staat reicht nicht automatisch aus.
Der Wohnsitz spielt im europäischen Fahrerlaubnisrecht eine zentrale Rolle.
Wer dauerhaft in Deutschland lebt, sollte deshalb darauf achten, dass der Führerschein ordnungsgemäß erworben wurde.
Besonders problematisch können Führerscheine sein, bei denen das sogenannte Wohnsitzerfordernis nicht eingehalten wurde.
Die deutsche Fahrerlaubnisbehörde kann unter bestimmten Voraussetzungen die Berechtigung zum Fahren in Deutschland feststellen oder aberkennen. § 28 FeV enthält hierzu entsprechende Regelungen.
Wenn Sie Ihren EU-Führerschein in Deutschland verlieren oder er gestohlen wird, sollten Sie schnell handeln.
Je nach Situation können erforderlich sein:
Das konkrete Verfahren kann davon abhängen, welcher EU-Staat den Führerschein ausgestellt hat.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber Führerschein verloren.
Nein, auf die Gültigkeit sollte unbedingt geachtet werden.
Ein EU-Führerschein berechtigt nicht unbegrenzt zum Fahren. Nach Ablauf der relevanten Gültigkeit kann die Fahrberechtigung in Deutschland betroffen sein. Der ADAC weist ausdrücklich darauf hin, dass das Fahren mit einem abgelaufenen EU-/EWR-Führerschein rechtliche Konsequenzen haben kann.
Besonders bei Lkw- und Busklassen sollte man die jeweiligen Fristen sorgfältig überprüfen.
Wer seinen EU-Führerschein freiwillig umschreiben oder wegen Ablauf beziehungsweise anderer Gründe umtauschen möchte, benötigt typischerweise bestimmte Unterlagen.
Je nach Verfahren können beispielsweise erforderlich sein:
Die konkreten Anforderungen können sich je nach Behörde und Fall unterscheiden.
Deshalb empfiehlt es sich, vor dem Antrag die zuständige Fahrerlaubnisbehörde zu kontaktieren.
| Merkmal | EU-/EWR-Führerschein | Deutscher Führerschein |
|---|---|---|
| In Deutschland grundsätzlich anerkannt | Ja, bei gültiger Fahrerlaubnis | Ja |
| Sofortige Umschreibung nach Umzug | Grundsätzlich nein | Nicht relevant |
| Freiwilliger Umtausch möglich | Ja | — |
| Auflagen müssen beachtet werden | Ja | Ja |
| Gültigkeit | Nach jeweiliger Klasse/Dokument | Nach jeweiliger Klasse/Dokument |
| Wohnsitz relevant | Ja, insbesondere bei Erwerb | Ja |
| Einheitliches Scheckkartenformat | EU-weit vorgesehen | Ja |
Die Anerkennung einer gültigen EU-/EWR-Fahrerlaubnis ergibt sich insbesondere aus § 28 FeV.
Die Regeln sind unterschiedlich. EU-/EWR-Fahrerlaubnisse werden grundsätzlich anders behandelt als Drittstaatenführerscheine.
Auch ein EU-Führerschein ist nicht automatisch unbegrenzt gültig.
Eingetragene Beschränkungen gelten grundsätzlich auch in Deutschland.
Das Wohnsitzerfordernis spielt eine zentrale Rolle.
Ein EU-Führerschein garantiert nicht, dass deutsche Maßnahmen zur Fahrerlaubnis automatisch unwirksam werden.
Für ältere EU-/EWR-Führerscheine gelten Umtauschfristen, die spätestens am 19. Januar 2033 enden.
Wenn Sie einen EU-Führerschein in Deutschland verwenden, sollten Sie folgende Punkte überprüfen:

Ja. Ein gültiger EU- oder EWR-Führerschein wird in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine sofortige Umschreibung ist normalerweise nicht erforderlich.
Grundsätzlich nein. Ein gültiger EU-/EWR-Führerschein kann nach einem Umzug nach Deutschland grundsätzlich weiter genutzt werden. Eine freiwillige Umschreibung ist möglich.
Bei einem gültigen EU-/EWR-Führerschein ist eine Übersetzung grundsätzlich nicht erforderlich.
Das hängt von der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse und dem Führerschein ab. Insbesondere bei C- und D-Klassen gelten besondere Fristen.
Ja. Eine freiwillige Umschreibung beziehungsweise ein Umtausch ist grundsätzlich möglich.
Unter bestimmten Voraussetzungen ja. Wer seine ausländische Fahrerlaubnis noch keine zwei Jahre besitzt, kann nach Begründung des Wohnsitzes in Deutschland den deutschen Probezeitregelungen unterliegen.
Ja. Beispielsweise können bestimmte unter Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis erworbene Führerscheine oder Führerscheine, die während einer laufenden Sperrzeit erworben wurden, in Deutschland nicht anerkannt werden. Auch Lern- oder vorläufige Führerscheine sind nicht ohne Weiteres mit einer regulären EU-Fahrerlaubnis gleichzusetzen.
Ein EU Führerschein in Deutschland bietet grundsätzlich eine unkomplizierte Möglichkeit, auch nach einem Umzug innerhalb Europas weiterhin mobil zu bleiben.
Wer einen gültigen EU- oder EWR-Führerschein besitzt, muss diesen nach einem Umzug nach Deutschland grundsätzlich nicht sofort umschreiben lassen. Die deutsche Fahrerlaubnis-Verordnung erkennt gültige EU-/EWR-Fahrerlaubnisse grundsätzlich im Umfang der erteilten Berechtigung an.
Trotzdem sollten Sie die Gültigkeit, Fahrerlaubnisklassen, Auflagen und Umtauschfristen beachten. Bei älteren Führerscheinen muss außerdem der verpflichtende Umtausch in das einheitliche Scheckkartenformat bis spätestens 19. Januar 2033 berücksichtigt werden.
Besondere Vorsicht ist bei Führerscheinen geboten, die unter Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis oder während einer Sperrfrist erworben wurden. Ein EU-Führerschein ist kein automatischer Weg, deutsche fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen zu umgehen.
Wenn Sie weitere Informationen suchen, besuchen Sie FahrenExperten und lesen Sie auch unsere Ratgeber zu Führerschein umschreiben, Führerschein umschreiben Deutschland, ausländischer Führerschein, Nicht-EU-Führerschein umschreiben, Führerschein Gültigkeit und Führerschein Klasse B.
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