Der erste Führerschein ist für viele Menschen ein wichtiger Schritt in Richtung Selbstständigkeit und Mobilität. Ob für den täglichen Weg zur Arbeit, die Ausbildung, das Studium oder die Freizeit: Mit dem Führerschein der Klasse B können Sie in Deutschland ein Auto fahren und Ihren Alltag flexibler gestalten. Doch bevor Sie selbst am Steuer sitzen dürfen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt und verschiedene Schritte absolviert werden.
Wer seinen ersten Führerschein machen möchte, sollte sich frühzeitig über das Mindestalter, die Anmeldung bei einer Fahrschule, den Sehtest, den Erste-Hilfe-Kurs und die erforderlichen Prüfungen informieren. Auch die Kosten und die gesetzliche Probezeit spielen eine wichtige Rolle.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie 2026 Ihren ersten Führerschein in Deutschland beantragen, welche Unterlagen Sie benötigen, wie die Ausbildung abläuft und worauf Sie als Fahranfänger achten sollten.

Als erster Führerschein wird die erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis für eine bestimmte Fahrzeugklasse bezeichnet. Wer beispielsweise noch nie eine Fahrerlaubnis besessen hat und erstmals den Führerschein der Klasse B erwirbt, erhält seine erste Fahrerlaubnis.
Der Führerschein ist das amtliche Dokument, das den Besitz der Fahrerlaubnis nachweist. Die Fahrerlaubnis selbst ist die rechtliche Berechtigung, ein bestimmtes Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.
In Deutschland gibt es unterschiedliche Führerscheinklassen. Welche Klasse Sie benötigen, hängt davon ab, welches Fahrzeug Sie fahren möchten.
Zu den bekannten Klassen gehören:
Wenn Sie sich zunächst über die verschiedenen Fahrerlaubnisklassen informieren möchten, lesen Sie auch unseren Ratgeber zur Führerschein-Klassifizierung.
Das Mindestalter hängt von der gewünschten Führerscheinklasse ab. Für viele junge Menschen ist die Klasse B besonders interessant, da sie zum Fahren gewöhnlicher Pkw berechtigt.
Für die Klasse B gilt grundsätzlich ein Mindestalter von 18 Jahren. Eine wichtige Ausnahme ist das begleitete Fahren ab 17 Jahren (BF17).
Die wichtigsten Altersgrenzen sind:
| Führerscheinklasse | Mindestalter |
|---|---|
| AM | 15 Jahre |
| A1 | 16 Jahre |
| A2 | 18 Jahre |
| B | 18 Jahre |
| B mit BF17 | 17 Jahre |
| C1 | 18 Jahre |
| C | grundsätzlich 21 Jahre |
Für einzelne Klassen und Situationen bestehen gesetzliche Sonderregelungen. Bei der Klasse A gelten beispielsweise unterschiedliche Altersgrenzen abhängig davon, ob ein direkter Zugang oder ein stufenweiser Aufstieg über A2 erfolgt.
Wichtig: Sie müssen nicht unbedingt bis zu Ihrem Geburtstag warten, um den Antrag zu stellen. Nach § 21 Absatz 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) kann der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis frühestens sechs Monate vor Erreichen des vorgeschriebenen Mindestalters gestellt werden.
Die konkreten Voraussetzungen sollten Sie bei Ihrer örtlichen Fahrerlaubnisbehörde oder Fahrschule überprüfen.
Bevor Sie Ihren ersten Führerschein erhalten können, müssen Sie verschiedene gesetzliche Anforderungen erfüllen. Diese betreffen unter anderem Ihren Wohnsitz, Ihr Alter, Ihre gesundheitliche Eignung und Ihre theoretischen sowie praktischen Fahrkenntnisse.
Grundsätzlich müssen Bewerber ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben. Als Orientierung gilt, dass sich der gewöhnliche Aufenthalt mindestens 185 Tage im Jahr in Deutschland befindet.
Diese Voraussetzung ist besonders wichtig für Personen, die in mehreren Ländern leben oder erst vor Kurzem nach Deutschland gezogen sind.
Sie müssen körperlich und geistig geeignet sein, ein Kraftfahrzeug sicher zu führen. Bei bestimmten Führerscheinklassen gelten zusätzliche medizinische Anforderungen.
Für die üblichen Pkw- und Motorradklassen ist ein entsprechender Sehtest erforderlich. Damit wird überprüft, ob Ihre Sehleistung den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Für den erstmaligen Erwerb der üblichen Pkw-Fahrerlaubnis benötigen Sie einen Nachweis über die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Schulung.
Sie müssen nachweisen, dass Sie die Verkehrsregeln verstehen und ein Fahrzeug sicher führen können. Dazu gehören eine theoretische und eine praktische Prüfung.
Weitere Informationen zu den Anforderungen finden Sie in unserem Beitrag Führerschein machen: Ablauf, Kosten und Voraussetzungen.
Für die Beantragung der ersten Fahrerlaubnis müssen verschiedene Dokumente bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde eingereicht werden. Die genauen Anforderungen können je nach Führerscheinklasse und örtlicher Behörde variieren.
Für den erstmaligen Erwerb der Klasse B werden typischerweise folgende Unterlagen benötigt:
Bei anderen Führerscheinklassen können zusätzliche Nachweise erforderlich sein. Für Lkw- und Busführerscheine gelten beispielsweise weitergehende medizinische und augenärztliche Anforderungen.
Nach § 21 FeV sind die erforderlichen Angaben und Unterlagen im Rahmen des Antragsverfahrens vorzulegen.
Es empfiehlt sich, vor der Antragstellung die aktuelle Dokumentenliste Ihrer örtlichen Führerscheinstelle zu prüfen. So vermeiden Sie Verzögerungen durch fehlende Unterlagen.
Der Weg zum ersten Führerschein besteht aus mehreren aufeinanderfolgenden Schritten. Wer frühzeitig mit der Vorbereitung beginnt, kann den Ablauf besser planen.
Überlegen Sie zunächst, welche Fahrzeugart Sie fahren möchten. Für einen normalen Pkw ist in der Regel die Klasse B erforderlich.
Wenn Sie später zusätzlich ein Motorrad oder einen Anhänger fahren möchten, können weitere Fahrerlaubnisklassen sinnvoll sein.
Im nächsten Schritt suchen Sie eine geeignete Fahrschule. Achten Sie nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Qualität der Ausbildung, die Verfügbarkeit von Fahrstunden und die Erreichbarkeit.
Fragen Sie vor der Anmeldung nach:
Ein Vergleich mehrerer Fahrschulen kann helfen, ein realistisches Budget festzulegen.
Der Sehtest und der Erste-Hilfe-Kurs gehören zu den wichtigen Vorbereitungen für den ersten Führerschein.
Bewahren Sie die entsprechenden Nachweise sorgfältig auf. Sie werden für den Antrag benötigt.
Den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis reichen Sie bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ein. Je nach Wohnort ist eine persönliche, schriftliche oder elektronische Antragstellung möglich.
Ob der gesamte Vorgang online erledigt werden kann, hängt von der örtlichen Behörde ab. Manche Kommunen bieten digitale Antragsverfahren an, während andere weiterhin eine persönliche Vorsprache verlangen.

Nach der Anmeldung bei der Fahrschule beginnt die theoretische Ausbildung. Dabei lernen Sie unter anderem:
Die Theorie vermittelt die Grundlagen, die Sie später im Straßenverkehr benötigen.
Parallel oder im Anschluss an die theoretische Ausbildung beginnen die praktischen Fahrstunden.
Sie lernen, ein Fahrzeug sicher zu bedienen und sich in unterschiedlichen Verkehrssituationen richtig zu verhalten. Dazu gehören beispielsweise das Anfahren, Abbiegen, Einparken, Rückwärtsfahren und das Fahren auf Landstraßen oder Autobahnen.
Für die Klasse B sind außerdem die gesetzlich vorgeschriebenen besonderen Ausbildungsfahrten zu absolvieren.
Wenn Sie ausreichend vorbereitet sind und die Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie zur theoretischen Prüfung antreten.
Die Prüfung umfasst Fragen zu Verkehrsregeln, Gefahrenlehre und weiteren relevanten Themen. Eine gute Vorbereitung mit aktuellen Lernmaterialien und Übungsfragen erhöht Ihre Chancen, die Prüfung beim ersten Versuch zu bestehen.
Nach erfolgreicher Theorieprüfung folgt die praktische Fahrprüfung.
Dabei beurteilt der Prüfer, ob Sie ein Fahrzeug sicher und selbstständig im Straßenverkehr führen können. Sie müssen unter anderem die Verkehrsregeln beachten, Gefahren erkennen und angemessen auf unterschiedliche Situationen reagieren.
Nach erfolgreichem Abschluss der erforderlichen Schritte kann die Fahrerlaubnis erteilt werden.
Die Kosten für den ersten Führerschein sind ein wichtiger Faktor bei der Planung. Einen deutschlandweit einheitlichen Gesamtpreis gibt es nicht, da die Gebühren der Fahrschulen, die Anzahl der benötigten Fahrstunden und die örtlichen Verwaltungs- und Prüfungsgebühren unterschiedlich ausfallen.
Typische Kostenbestandteile sind:
| Kostenbereich | Was ist enthalten? |
|---|---|
| Fahrschul-Grundbetrag | Anmeldung und theoretische Ausbildung |
| Fahrstunden | Reguläre praktische Fahrstunden |
| Sonderfahrten | Gesetzlich vorgeschriebene besondere Ausbildungsfahrten |
| Lernmaterial | Lehrbücher, Apps oder Online-Lernsysteme |
| Sehtest | Prüfung des Sehvermögens |
| Erste-Hilfe-Kurs | Teilnahmegebühr |
| Behördengebühr | Bearbeitung des Fahrerlaubnisantrags |
| Theorieprüfung | Prüfungsgebühr |
| Praktische Prüfung | Prüfungsgebühr |
Die tatsächlichen Gesamtkosten hängen besonders davon ab, wie viele zusätzliche Fahrstunden Sie benötigen und ob Sie Prüfungen wiederholen müssen.
Lassen Sie sich deshalb von Ihrer Fahrschule einen transparenten Kostenüberblick geben. Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber Fahrschule Kosten 2026: Was kostet der Führerschein wirklich?.
Die Dauer hängt von mehreren Faktoren ab. Dazu zählen die Verfügbarkeit von Fahrstunden, Ihr persönlicher Lernfortschritt, die Bearbeitungszeit der Fahrerlaubnisbehörde und freie Prüfungstermine.
Einige Fahrschüler schaffen die Ausbildung innerhalb weniger Monate. Bei anderen dauert es länger, insbesondere wenn sie nur selten Fahrstunden nehmen oder Prüfungen wiederholen müssen.
Planen Sie ausreichend Zeit für folgende Schritte ein:
Wichtig sind außerdem die gesetzlichen Fristen: Nach den Angaben im Bundesportal verfällt ein Antrag auf Ersterteilung, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags bestanden wird. Nach bestandener Theorieprüfung muss die praktische Prüfung innerhalb von zwölf Monaten bestanden werden. Prüfen Sie die für Ihren Antrag geltenden Fristen bei der zuständigen Behörde.
Weitere Informationen zur Ausbildungsdauer erhalten Sie in unserem Beitrag Führerscheinausbildung in Deutschland: Ablauf, Kosten und Dauer.
Wer erstmals eine Fahrerlaubnis der üblichen Pkw-Klasse B erhält, muss grundsätzlich eine zweijährige Probezeit absolvieren.
Die Probezeit soll sicherstellen, dass Fahranfänger besonders aufmerksam und verantwortungsbewusst am Straßenverkehr teilnehmen.
Bei schwerwiegenden Verkehrsverstößen oder bestimmten wiederholten Verstößen können zusätzliche Maßnahmen angeordnet werden. Dazu gehören beispielsweise die Teilnahme an einem Aufbauseminar und eine Verlängerung der Probezeit.
Die Probezeit beginnt mit der Erteilung der Fahrerlaubnis. Sie gilt nicht für jede Führerscheinklasse: Für die Klassen AM, L und T bestehen Ausnahmen.
Mit dem Modell BF17 können Jugendliche bereits mit 17 Jahren eine Fahrerlaubnis der Klasse B beziehungsweise BE erwerben und anschließend unter den gesetzlichen Bedingungen begleitet fahren.
Die Begleitperson muss die vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllen und in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sein.
Nach Vollendung des 18. Lebensjahres darf der Fahrer grundsätzlich ohne Begleitperson fahren.
In vielen Regionen Deutschlands gibt es inzwischen digitale Dienstleistungen für die Beantragung einer Fahrerlaubnis. Allerdings ist die Online-Beantragung nicht überall gleich organisiert.
Einige Fahrerlaubnisbehörden ermöglichen eine vollständig digitale Antragstellung. Andere bieten lediglich Formulare zum Herunterladen an oder verlangen, dass bestimmte Unterlagen persönlich vorgelegt werden.
Für einen digitalen Antrag können je nach Behörde unter anderem folgende Voraussetzungen gelten:
Wichtig ist: Die Online-Beantragung ersetzt nicht die Fahrschulausbildung oder die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen. Sie betrifft lediglich den Verwaltungsprozess.
Lesen Sie dazu auch unseren ausführlichen Ratgeber Führerschein online beantragen: Anleitung und Unterlagen.
Viele Probleme während der Führerscheinausbildung lassen sich durch eine gute Vorbereitung vermeiden.
Zu den häufigsten Fehlern gehören:
Unvollständige Antragsunterlagen: Fehlende Dokumente können die Bearbeitung verzögern. Prüfen Sie die Anforderungen Ihrer Führerscheinstelle vor der Antragstellung.
Zu wenig Vorbereitung auf die Theorieprüfung: Wer Verkehrsregeln nur oberflächlich lernt, riskiert Fehler in der Prüfung. Nutzen Sie aktuelle Lernmaterialien und regelmäßige Übungstests.
Unregelmäßige Fahrstunden: Lange Pausen zwischen den Fahrstunden können dazu führen, dass bereits erlernte Fähigkeiten wieder verloren gehen.
Unzureichende Kostenplanung: Berücksichtigen Sie neben den Fahrschulkosten auch Behördengebühren, Prüfungsgebühren und mögliche zusätzliche Fahrstunden.
Unkenntnis der Probezeit: Fahranfänger sollten sich frühzeitig über die besonderen Regeln und möglichen Konsequenzen von Verkehrsverstößen informieren.
Eine strukturierte Vorbereitung hilft Ihnen, den ersten Führerschein möglichst reibungslos zu erwerben.

Sie müssen die Voraussetzungen für die gewünschte Führerscheinklasse erfüllen, eine Fahrschule besuchen, den Antrag bei der zuständigen Behörde stellen und die theoretische sowie praktische Prüfung bestehen.
Ja. Mit dem Modell Begleitetes Fahren ab 17 (BF17) können Sie die Fahrerlaubnis der Klasse B bereits mit 17 Jahren erwerben. Bis zum 18. Geburtstag müssen Sie die gesetzlichen Begleitbedingungen beachten.
Nach § 21 Absatz 4 FeV ist die Antragstellung frühestens sechs Monate vor Erreichen des vorgeschriebenen Mindestalters möglich.
Typischerweise benötigen Sie einen Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto, einen Sehtestnachweis, einen Erste-Hilfe-Nachweis und den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis. Die genaue Liste hängt von der Führerscheinklasse und der zuständigen Behörde ab.
Bei der erstmaligen Erteilung der meisten Fahrerlaubnisklassen beträgt die Probezeit zwei Jahre. Für AM, L und T gelten Ausnahmen.
Für den regulären Erwerb der Fahrerlaubnis müssen Sie eine gesetzlich geregelte Ausbildung absolvieren. Für die üblichen Pkw- und Motorradklassen erfolgt diese über eine Fahrschule.
Nein. Auch wenn der Verwaltungsantrag in manchen Regionen digital gestellt werden kann, müssen Sie weiterhin die vorgeschriebene Ausbildung und die theoretische sowie praktische Prüfung absolvieren.
Wenn Sie eine Prüfung nicht bestehen, können Sie sie unter den geltenden Voraussetzungen wiederholen. Dabei können zusätzliche Prüfungsgebühren und weitere Ausbildungskosten entstehen.
Der erste Führerschein ist ein wichtiger Schritt zu mehr Unabhängigkeit und Mobilität. Wer sich frühzeitig über die Voraussetzungen, Unterlagen, Kosten und den Ablauf informiert, kann die Ausbildung besser planen und unnötige Verzögerungen vermeiden.
Beginnen Sie mit der Auswahl der passenden Führerscheinklasse und einer geeigneten Fahrschule. Organisieren Sie anschließend Ihren Sehtest, den Erste-Hilfe-Kurs und die erforderlichen Antragsunterlagen. Nehmen Sie sich genügend Zeit für die theoretische und praktische Ausbildung und bereiten Sie sich sorgfältig auf beide Prüfungen vor.
Weitere Informationen zu Führerscheinklassen, Ausbildung, Kosten und Antragsverfahren finden Sie in den Ratgebern von FahrenExperten. Nutzen Sie unsere Beiträge, um sich vor dem ersten Führerschein umfassend zu informieren und Ihren nächsten Schritt gut vorbereitet zu planen.