Wer einen ausländischen Führerschein besitzt und in Deutschland fahren möchte, sollte sich frühzeitig über die geltenden Vorschriften informieren. Denn ob ein ausländischer Führerschein in Deutschland gültig ist, hängt unter anderem davon ab, in welchem Land er ausgestellt wurde, ob der Inhaber seinen Wohnsitz nach Deutschland verlegt hat und welche Fahrerlaubnisklasse eingetragen ist.
Während Führerscheine aus EU- und EWR-Staaten grundsätzlich anerkannt werden, gelten für Fahrerlaubnisse aus vielen anderen Ländern besondere Fristen und Umschreibungsregeln. Wer dauerhaft in Deutschland lebt, muss deshalb möglicherweise seinen ausländischen Führerschein in einen deutschen Führerschein umschreiben lassen.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, wann Sie mit einem ausländischen Führerschein in Deutschland fahren dürfen, wie lange er gültig bleibt, welche Unterlagen für eine Umschreibung benötigt werden und ob eine theoretische oder praktische Prüfung erforderlich ist.

Ein ausländischer Führerschein kann in Deutschland gültig sein. Die Anerkennung richtet sich jedoch nach den gesetzlichen Bestimmungen der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Grundsätzlich wird zwischen drei Gruppen unterschieden:
Diese Unterscheidung ist wichtig, weil für jede Gruppe unterschiedliche Regelungen gelten.
Wer beispielsweise einen gültigen Führerschein aus Frankreich, Österreich oder den Niederlanden besitzt, kann diesen grundsätzlich auch in Deutschland verwenden. Bei einem Führerschein aus einem Drittstaat hängt die weitere Fahrberechtigung dagegen insbesondere davon ab, ob der Inhaber seinen ordentlichen Wohnsitz nach Deutschland verlegt hat.
Die maßgeblichen Regelungen finden sich insbesondere in den §§ 28 und 29 der Fahrerlaubnis-Verordnung.
Führerscheine aus EU- und EWR-Staaten werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Wer mit einem gültigen EU- oder EWR-Führerschein nach Deutschland zieht, muss diesen normalerweise nicht sofort umschreiben lassen.
Zu den EWR-Staaten gehören neben den EU-Mitgliedstaaten auch Island, Liechtenstein und Norwegen.
Die Anerkennung gilt grundsätzlich für die im ausländischen Führerschein eingetragenen Fahrerlaubnisklassen. Einschränkungen, Auflagen und Gültigkeitsfristen müssen jedoch beachtet werden.
In vielen Fällen ist keine unmittelbare Umschreibung erforderlich. Ein gültiger Führerschein mit harmonisierten EU-Fahrerlaubnisklassen kann grundsätzlich weiterverwendet werden.
Eine Umschreibung kann jedoch notwendig werden, wenn beispielsweise:
Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen dem Ablauf des Führerscheindokuments und dem Ablauf einer Fahrerlaubnisklasse. Bei Lkw- und Busklassen gelten beispielsweise besondere Befristungen und Verlängerungsanforderungen.
Weitere Informationen finden Sie im Bundesportal zur Umschreibung von EU- und EWR-Führerscheinen.
Ein Führerschein aus einem Land außerhalb der EU und des EWR wird nach anderen Regeln behandelt. Dazu gehören beispielsweise Fahrerlaubnisse aus vielen afrikanischen, asiatischen, amerikanischen und anderen Staaten.
Wenn Sie mit einem solchen Führerschein nach Deutschland ziehen und hier Ihren ordentlichen Wohnsitz begründen, dürfen Sie grundsätzlich noch sechs Monate mit Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis fahren.
Diese Frist ergibt sich aus § 29 FeV. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die zuständige Fahrerlaubnisbehörde die Frist auf Antrag um bis zu weitere sechs Monate verlängern. Dafür muss glaubhaft gemacht werden, dass der ordentliche Wohnsitz in Deutschland insgesamt nicht länger als zwölf Monate bestehen wird.
Nach Ablauf der maßgeblichen Frist dürfen Sie grundsätzlich nicht mehr allein aufgrund Ihrer bisherigen Drittstaatenfahrerlaubnis in Deutschland fahren. Wenn Sie weiterhin ein Kraftfahrzeug führen möchten, müssen Sie rechtzeitig die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis auf Grundlage Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis beantragen.
Wichtig: Die Sechsmonatsfrist beginnt nicht automatisch mit der Einreise nach Deutschland. Entscheidend ist grundsätzlich die Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland.
Die erlaubte Nutzungsdauer hängt vom Herkunftsland und von der Wohnsitzsituation ab.
| Herkunft des Führerscheins | Grundsätzliche Regelung |
|---|---|
| EU-Staat | Gültige harmonisierte Fahrerlaubnisse werden grundsätzlich anerkannt |
| EWR-Staat | Grundsätzlich Anerkennung wie bei EU-Führerscheinen |
| Drittstaat | Grundsätzlich sechs Monate nach Begründung des ordentlichen Wohnsitzes |
| Drittstaat mit möglicher Fristverlängerung | Unter bestimmten Voraussetzungen Verlängerung um bis zu sechs Monate möglich |
Diese Übersicht ist eine allgemeine Orientierung. Sonderregelungen, bestimmte Fahrerlaubnisklassen, Einschränkungen oder individuelle Umstände können zu einem anderen Ergebnis führen.
Wer nur vorübergehend nach Deutschland reist und hier keinen ordentlichen Wohnsitz begründet, fällt grundsätzlich unter andere Voraussetzungen als jemand, der dauerhaft nach Deutschland zieht.
Ja. Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis können unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Erteilung einer entsprechenden deutschen Fahrerlaubnis beantragen.
Das Verfahren wird häufig als Umschreibung eines ausländischen Führerscheins bezeichnet. Dabei prüft die zuständige Fahrerlaubnisbehörde, ob die ausländische Fahrerlaubnis anerkannt werden kann und welche Voraussetzungen für die deutsche Fahrerlaubnis erfüllt werden müssen.
Entscheidend sind insbesondere:
Eine Umschreibung bedeutet nicht automatisch, dass jeder ausländische Führerschein ohne weitere Prüfung in einen deutschen Führerschein umgewandelt wird.
Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie in unserem Ratgeber Führerschein umschreiben: Voraussetzungen, Kosten, Fristen und Ablauf.

Ob Sie eine theoretische oder praktische Prüfung ablegen müssen, hängt insbesondere vom Ausstellungsstaat und der Fahrerlaubnisklasse ab.
Für bestimmte Staaten und Fahrerlaubnisklassen gelten Erleichterungen. Die maßgebliche Staatenliste befindet sich in Anlage 11 zur Fahrerlaubnis-Verordnung.
Wenn ein Land und die entsprechende Fahrerlaubnisklasse dort aufgeführt sind, kann die Umschreibung unter den gesetzlichen Voraussetzungen ohne theoretische und praktische Prüfung erfolgen.
Allerdings ist die Liste differenziert zu betrachten: Für manche Länder und Klassen ist keine Prüfung erforderlich, für andere kann eine praktische oder theoretische Prüfung vorgeschrieben sein.
Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen keine Befreiung von der theoretischen Prüfung vorsehen, muss der Antragsteller die theoretische Fahrerlaubnisprüfung ablegen.
Dabei werden Kenntnisse über deutsche Verkehrsregeln, Verkehrszeichen, Vorfahrtsbestimmungen und das sichere Verhalten im Straßenverkehr geprüft.
Eine gute Vorbereitung ist besonders wichtig, wenn die Verkehrsregeln im Ausstellungsstaat von den deutschen Vorschriften abweichen.
In bestimmten Fällen ist zusätzlich eine praktische Fahrprüfung erforderlich. Dabei muss der Bewerber nachweisen, dass er ein Fahrzeug der entsprechenden Klasse sicher und regelkonform führen kann.
Eine vollständige deutsche Fahrschulausbildung ist bei einer Umschreibung nicht in jedem Fall vorgeschrieben. Ob und in welchem Umfang eine Vorbereitung sinnvoll ist, hängt von der individuellen Situation und den erforderlichen Prüfungen ab.
Die genauen Befreiungen und Anforderungen ergeben sich aus § 31 FeV und Anlage 11 FeV.
Die benötigten Dokumente können je nach Bundesland, Fahrerlaubnisklasse und Ausstellungsstaat variieren. Häufig werden folgende Unterlagen verlangt:
Bei Dokumenten aus bestimmten Ländern kann die Fahrerlaubnisbehörde zusätzliche Nachweise verlangen. Dazu gehören beispielsweise eine Bestätigung der ausstellenden Behörde oder weitere Unterlagen zur Echtheit und Gültigkeit des Führerscheins.
Informieren Sie sich deshalb vor der Antragstellung bei der für Ihren Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
Das Verfahren kann je nach örtlicher Behörde unterschiedlich organisiert sein. Im Allgemeinen erfolgt die Umschreibung in mehreren Schritten.
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Hauptwohnsitzes. Dort erhalten Sie Informationen über das Antragsverfahren, die benötigten Dokumente und mögliche Prüfungsanforderungen.
Die Behörde prüft, aus welchem Land der Führerschein stammt und welche Fahrerlaubnisklassen eingetragen sind.
Dabei wird unter anderem festgestellt, ob die Voraussetzungen für eine prüfungsfreie Umschreibung nach Anlage 11 FeV vorliegen.
Stellen Sie alle erforderlichen Dokumente zusammen. Achten Sie darauf, dass Übersetzungen gegebenenfalls von einer anerkannten oder akzeptierten Stelle angefertigt werden.
Reichen Sie den Antrag bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ein. Ob eine Online-Antragstellung möglich ist oder eine persönliche Vorsprache erforderlich wird, hängt vom örtlichen Verfahren ab.
Wenn eine theoretische oder praktische Prüfung vorgeschrieben ist, müssen Sie diese erfolgreich ablegen.
Nach erfolgreicher Prüfung des Antrags und Erfüllung aller Voraussetzungen wird die deutsche Fahrerlaubnis erteilt. Bei bestimmten Umschreibungen muss der bisherige ausländische Führerschein abgegeben werden.
Die Kosten sind nicht bundesweit einheitlich. Sie hängen unter anderem von der zuständigen Behörde, der Fahrerlaubnisklasse und den erforderlichen Prüfungen ab.
Mögliche Kostenpositionen sind:
Wenn keine Prüfungen erforderlich sind, kann das Verfahren entsprechend günstiger ausfallen. Müssen dagegen beide Prüfungen abgelegt werden, können die Gesamtkosten deutlich höher sein.
Erfragen Sie die aktuellen Gebühren bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde und der zuständigen Prüforganisation.
Weitere Informationen zu Fahrschulkosten finden Sie in unserem Beitrag Fahrschule Kosten 2026: Was kostet der Führerschein wirklich?.
Ein internationaler Führerschein ist grundsätzlich kein eigenständiger Ersatz für eine nationale Fahrerlaubnis. Er dient vor allem als ergänzendes Dokument und muss zusammen mit dem zugrunde liegenden nationalen Führerschein betrachtet werden.
Ob ein internationaler Führerschein in Deutschland benötigt wird, hängt unter anderem vom Ausstellungsstaat und der Form des nationalen Führerscheins ab.
Nach § 29 Absatz 2 FeV muss eine ausländische Fahrerlaubnis grundsätzlich durch einen gültigen nationalen oder internationalen Führerschein nachgewiesen werden. Für bestimmte nationale Führerscheine, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind und nicht unter die genannten Ausnahmen fallen, ist außerdem eine Übersetzung erforderlich.
Prüfen Sie daher vor Fahrtantritt, ob Ihr nationaler Führerschein allein ausreicht oder ob Sie zusätzlich einen internationalen Führerschein beziehungsweise eine Übersetzung benötigen.
Ein abgelaufener ausländischer Führerschein kann bei der Umschreibung zu Problemen führen. Entscheidend ist, ob die zugrunde liegende Fahrerlaubnis weiterhin besteht und ob sie nach den deutschen Vorschriften anerkannt werden kann.
Die Fahrerlaubnisbehörde kann einen Nachweis über die Gültigkeit verlangen. Eine bloße Vorlage eines abgelaufenen Dokuments garantiert deshalb nicht, dass eine deutsche Fahrerlaubnis erteilt werden kann.
Wenn Ihr Führerschein abgelaufen, beschädigt oder verloren gegangen ist, sollten Sie sich zunächst bei der ausstellenden Behörde und anschließend bei der deutschen Fahrerlaubnisbehörde informieren.
Wer die Vorschriften nicht kennt, riskiert unnötige Schwierigkeiten. Besonders häufig treten folgende Fehler auf:
Planen Sie die Umschreibung möglichst frühzeitig. So bleibt genügend Zeit, um fehlende Dokumente zu beschaffen und gegebenenfalls erforderliche Prüfungen abzulegen.

Ja, ein ausländischer Führerschein kann in Deutschland gültig sein. Die Anerkennung hängt vom Ausstellungsstaat, der Fahrerlaubnisklasse, der Gültigkeit und der Wohnsitzsituation ab.
Grundsätzlich dürfen Inhaber einer Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat nach Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland noch sechs Monate damit fahren. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Fahrerlaubnisbehörde die Frist auf Antrag um bis zu sechs Monate verlängern.
Ein gültiger EU- oder EWR-Führerschein mit harmonisierten Fahrerlaubnisklassen muss grundsätzlich nicht sofort umgeschrieben werden. Bei bestimmten befristeten Klassen oder besonderen Umständen kann eine Umschreibung erforderlich sein.
Das ist möglich, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Für bestimmte Staaten und Fahrerlaubnisklassen sieht Anlage 11 FeV Erleichterungen vor. In anderen Fällen ist eine theoretische und/oder praktische Prüfung erforderlich.
Nicht in jedem Fall. Eine vollständige Fahrschulausbildung ist bei der Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis nicht grundsätzlich vorgeschrieben. Wenn Prüfungen erforderlich sind, kann eine gezielte Vorbereitung durch eine Fahrschule sinnvoll sein.
Der Antrag wird bei der Fahrerlaubnisbehörde am zuständigen Wohnort gestellt. Die Behörde informiert über die erforderlichen Dokumente, Gebühren und das weitere Verfahren.
Nein. Der internationale Führerschein ist grundsätzlich ein ergänzendes Dokument und muss zusammen mit der zugrunde liegenden nationalen Fahrerlaubnis betrachtet werden.
Ob ein ausländischer Führerschein in Deutschland anerkannt wird, hängt vor allem vom Ausstellungsstaat, der Fahrerlaubnisklasse und dem Wohnsitz des Inhabers ab.
EU- und EWR-Führerscheine werden grundsätzlich anerkannt. Bei Führerscheinen aus Drittstaaten gilt nach der Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland in der Regel eine sechsmonatige Fahrberechtigung. Wer danach weiterhin fahren möchte, muss rechtzeitig die Umschreibung beantragen.
Ob eine theoretische oder praktische Prüfung erforderlich ist, richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und insbesondere nach Anlage 11 FeV.
Informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde und prüfen Sie die Anforderungen für Ihr Herkunftsland und Ihre Fahrerlaubnisklasse. Weitere verständliche Informationen zu ausländischen Führerscheinen, Anerkennung und Umschreibung finden Sie auf FahrenExperten.