Driving Licence in Germany: Everything You Need to Know A driving licence is an important...
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WeiterlesenWer mit einem ausländischen Führerschein nach Deutschland kommt, sollte sich frühzeitig über die geltenden Vorschriften informieren. Denn ob und wie lange ein ausländischer Führerschein in Deutschland anerkannt wird, hängt insbesondere davon ab, wo der Führerschein ausgestellt wurde und ob der Inhaber seinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland hat.
Für Führerscheine aus einem EU- oder EWR-Staat gelten grundsätzlich andere Regeln als für Fahrerlaubnisse aus sogenannten Drittstaaten. Ein gültiger EU-/EWR-Führerschein wird in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Bei einem Führerschein aus einem Staat außerhalb von EU und EWR gilt dagegen nach Begründung des ordentlichen Wohnsitzes grundsätzlich eine sechsmonatige Anerkennungsfrist.
Wer dauerhaft in Deutschland leben und Auto fahren möchte, sollte deshalb rechtzeitig prüfen, ob eine Führerscheinumschreibung erforderlich ist.
Weitere Informationen zu Führerschein und Fahrerlaubnis finden Sie auf FahrenExperten.

Die erste und wichtigste Frage lautet: Aus welchem Land stammt der Führerschein?
Grundsätzlich gibt es zwei große Gruppen:
Führerscheine aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie aus Island, Liechtenstein und Norwegen werden grundsätzlich nach den europäischen Anerkennungsregeln behandelt.
Wer einen gültigen EU- oder EWR-Führerschein besitzt und seinen Wohnsitz nach Deutschland verlegt, muss diesen grundsätzlich nicht sofort umschreiben lassen.
Ein Führerschein aus einem Staat außerhalb von EU und EWR unterliegt anderen Regeln.
Nach Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland besteht die Fahrberechtigung grundsätzlich noch sechs Monate. Danach wird die ausländische Fahrerlaubnis grundsätzlich nicht mehr anerkannt.
Die Antwort hängt vom Ausstellungsland und vom Aufenthaltsstatus ab.
Ein gültiger EU-/EWR-Führerschein wird grundsätzlich auch in Deutschland anerkannt. Eine sofortige Umschreibung nach dem Umzug ist normalerweise nicht notwendig.
Wenn Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland begründen, gilt Ihr Drittstaatenführerschein grundsätzlich noch sechs Monate.
Nach Ablauf dieser Frist benötigen Sie für das weitere Fahren in Deutschland grundsätzlich eine deutsche Fahrerlaubnis.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die zuständige Fahrerlaubnisbehörde die sechsmonatige Frist auf Antrag um bis zu weitere sechs Monate verlängern. Voraussetzung ist insbesondere, dass glaubhaft gemacht wird, dass der Aufenthalt in Deutschland insgesamt nicht länger als zwölf Monate dauern wird.
Wer dauerhaft in Deutschland lebt, sollte daher nicht bis zum Ende der Frist warten.
Diese Unterscheidung ist für die Umschreibung besonders wichtig.
| Führerschein | Grundregel in Deutschland |
|---|---|
| EU-Führerschein | Grundsätzlich anerkannt |
| EWR-Führerschein | Grundsätzlich anerkannt |
| Nicht-EU-/Drittstaatenführerschein | Grundsätzlich sechs Monate nach Wohnsitzbegründung |
| Führerschein mit besonderen Auflagen | Auflagen müssen beachtet werden |
| Lern- oder vorläufiger Führerschein | Nicht automatisch einer regulären Fahrerlaubnis gleichgestellt |
Die Anerkennung von EU-/EWR-Fahrerlaubnissen ist in § 28 FeV geregelt, während § 29 FeV die Nutzung ausländischer Fahrerlaubnisse insbesondere bei Drittstaaten regelt.
Lesen Sie auch unseren ausführlichen Beitrag zum EU Führerschein in Deutschland.
Wenn eine Umschreibung erforderlich ist, sollten Sie sich frühzeitig an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde wenden.
Der Ablauf hängt vom Ausstellungsland ab.
Typischerweise sind folgende Schritte erforderlich:
Weitere Informationen finden Sie unter Führerschein umschreiben Deutschland.
Nicht immer.
Bei einem gültigen EU-/EWR-Führerschein ist eine sofortige Umschreibung grundsätzlich nicht erforderlich. Die Fahrerlaubnis wird in Deutschland anerkannt.
Bei einem Drittstaatenführerschein sieht es anders aus. Nach Ablauf der sechsmonatigen Anerkennungsfrist ist für das weitere Fahren grundsätzlich eine deutsche Fahrerlaubnis notwendig.
Ob die Umschreibung mit oder ohne Prüfung erfolgt, hängt vom jeweiligen Ausstellungsland und der Fahrerlaubnisklasse ab.
Das ist eine der wichtigsten Fragen beim Thema ausländischer Führerschein Deutschland.
Bei vielen Drittstaatenführerscheinen müssen Antragsteller grundsätzlich eine theoretische und eine praktische Prüfung ablegen. Allerdings gibt es wichtige Ausnahmen.
Deutschland hat für bestimmte Staaten besondere Regelungen. Die entsprechende Staatenliste nach Anlage 11 FeV legt fest, für welche Länder und Fahrerlaubnisklassen Prüfungen entfallen können.
Je nach Staat und Klasse kann daher:
Deshalb sollte man nicht pauschal davon ausgehen, dass jeder ausländische Führerschein eine komplette deutsche Prüfung voraussetzt.
Für bestimmte Länder bestehen erleichterte Umschreibungsbedingungen.
Wenn das jeweilige Ausstellungsland unter eine entsprechende Regelung der Anlage 11 FeV fällt, können die theoretische und/oder praktische Prüfung entfallen.
Die konkrete Prüfungspflicht hängt dabei immer von mehreren Faktoren ab:
Wer wissen möchte, ob sein Führerschein ohne Prüfung umgeschrieben werden kann, sollte daher die Regelung für sein konkretes Herkunftsland prüfen.
Wenn eine theoretische Prüfung erforderlich ist, sollten Sie sich gezielt auf die deutsche Führerschein-Theorie vorbereiten.
Typische Themen sind:
Wer bereits im Ausland gefahren ist, sollte nicht unterschätzen, dass sich Verkehrsregeln und Prüfungssysteme von Land zu Land unterscheiden können.
Für die Vorbereitung empfiehlt sich unser Ratgeber zur Theorieprüfung Führerschein.

Wenn eine praktische Prüfung erforderlich ist, muss der Fahrer nachweisen, dass er ein Fahrzeug sicher und regelkonform im deutschen Straßenverkehr führen kann.
Dabei können unter anderem folgende Bereiche relevant sein:
Eine vollständige deutsche Fahrausbildung ist bei einer Umschreibung nicht automatisch erforderlich. Bei bestimmten Verfahren werden jedoch theoretische und praktische Prüfungen ohne die sonst vorgeschriebene Ausbildung durchgeführt.
Zusätzliche Fahrstunden können trotzdem sinnvoll sein.
Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber praktische Führerscheinprüfung.
Die erforderlichen Dokumente können je nach Herkunftsland und zuständiger Fahrerlaubnisbehörde variieren.
Häufig werden beispielsweise benötigt:
Bei bestimmten Führerscheinen kann eine Übersetzung erforderlich sein.
§ 29 FeV enthält hierzu konkrete Vorgaben für ausländische nationale Führerscheine, die insbesondere nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind und nicht unter bestimmte internationale beziehungsweise europäische Ausnahmen fallen.
Das hängt vom Führerschein und den geltenden Vorschriften ab.
Bei bestimmten Drittstaatenführerscheinen muss während der ersten sechs Monate zusätzlich eine Übersetzung mitgeführt werden, sofern keine entsprechende Ausnahme greift. § 29 FeV regelt, wann ein ausländischer Führerschein mit einer Übersetzung verbunden sein muss.
Eine Übersetzung sollte dabei nicht einfach selbst angefertigt werden. Entscheidend ist, dass sie von einer nach den geltenden Vorschriften anerkannten Stelle stammt.
Ein US-Führerschein ist ein gutes Beispiel dafür, warum die Details des Herkunftslandes wichtig sind.
Wer seinen Führerschein in den USA erworben hat und anschließend in Deutschland fahren möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Unter anderem kann relevant sein, ob die Person sich mindestens 185 Tage in den USA aufgehalten hat und dort tatsächlich ihren ordentlichen Wohnsitz hatte.
Nach der Rückkehr nach Deutschland ist die Nutzung grundsätzlich auf sechs Monate begrenzt, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Für die weitere Nutzung ist eine Umschreibung erforderlich.
Seit dem Brexit wird Großbritannien für diese Zwecke nicht mehr wie ein EU-Mitgliedstaat behandelt.
Wer einen britischen Führerschein besitzt und dauerhaft in Deutschland lebt, muss daher die für Drittstaaten geltenden beziehungsweise speziell vereinbarten Regelungen beachten.
Nach Angaben des ADAC müssen britische Führerscheininhaber, die nach dem Brexit dauerhaft in Deutschland leben, ihren Führerschein umtauschen, um nach Ablauf der entsprechenden Frist weiterfahren zu dürfen.
Die Schweiz ist kein EU-Mitgliedstaat, für Schweizer Führerscheine bestehen jedoch besondere Regelungen.
Deshalb sollte ein Schweizer Führerschein nicht einfach mit einem beliebigen Drittstaatenführerschein gleichgesetzt werden.
Für die konkrete Umschreibung sind insbesondere die geltenden Regelungen für das jeweilige Fahrerlaubnisklasse zu prüfen.
Für ukrainische Führerscheininhaber bestehen derzeit besondere Regelungen.
Der ADAC weist darauf hin, dass ukrainische Führerscheine von Geflüchteten derzeit für die Dauer des Schutzstatus in Deutschland und den anderen EU-Mitgliedstaaten anerkannt werden. Eine beglaubigte Übersetzung oder ein internationaler Führerschein muss in diesem Fall nicht mitgeführt werden.
Da sich Sonderregelungen ändern können, sollten Betroffene vor einer Umschreibung immer die aktuell geltenden Vorschriften prüfen.
Der ordentliche Wohnsitz ist beim Thema ausländischer Führerschein besonders wichtig.
Für einen Drittstaatenführerschein beginnt die sechsmonatige Frist grundsätzlich mit der Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland.
Auch beim Erwerb eines EU-/EWR-Führerscheins spielt der Wohnsitz eine wichtige Rolle. Ein Führerschein, der unter Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis erworben wurde, kann in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen nicht anerkannt werden.
Deshalb ist ein ausländischer Führerschein nicht allein deshalb automatisch gültig, weil er von einer ausländischen Behörde ausgestellt wurde.
Wenn ein Drittstaatenführerschein nach Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland die sechsmonatige Anerkennungsfrist überschreitet, erlischt grundsätzlich die Berechtigung, allein mit dieser ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland zu fahren.
Wer danach weiterhin fahren möchte, benötigt eine deutsche Fahrerlaubnis.
Das bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass alle Ausbildungsschritte eines erstmaligen Führerscheinerwerbs wiederholt werden müssen.
Je nach Herkunftsland können vereinfachte Umschreibungsregelungen gelten.
Die Kosten können nicht pauschal für jeden ausländischen Führerschein angegeben werden.
Mögliche Kostenpositionen sind:
Bei einer prüfungsfreien Umschreibung können die Kosten niedriger sein. Wenn Theorie und Praxis erforderlich sind, können zusätzliche Prüfungs- und Vorbereitungskosten entstehen.
Weitere Informationen finden Sie unter Führerschein Kosten.
Die Bearbeitungsdauer ist nicht überall gleich.
Sie kann davon abhängen, ob:
Wer dauerhaft in Deutschland lebt, sollte deshalb nicht erst kurz vor Ablauf der sechs Monate mit der Vorbereitung beginnen.
Ein EU-/EWR-Führerschein wird grundsätzlich anders behandelt als ein Drittstaatenführerschein.
Bei Drittstaatenführerscheinen ist diese Frist besonders wichtig.
Je nach Ausstellungsland können Prüfungen entfallen.
Umgekehrt bedeutet ein ausländischer Führerschein nicht automatisch, dass keine deutsche Prüfung notwendig ist.
Bei bestimmten Führerscheinen kann eine Übersetzung vorgeschrieben sein.
Behördliche Bearbeitung und Prüfungstermine können Zeit benötigen.
Der ordentliche Wohnsitz kann für die Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis entscheidend sein.
Wenn Sie einen ausländischen Führerschein besitzen, können Sie folgende Checkliste verwenden:

Das hängt vom Ausstellungsland und den konkreten Voraussetzungen ab. EU-/EWR-Führerscheine werden grundsätzlich anerkannt. Bei Drittstaatenführerscheinen gilt nach Begründung des ordentlichen Wohnsitzes grundsätzlich eine sechsmonatige Anerkennungsfrist.
Grundsätzlich sechs Monate ab Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland. Eine Verlängerung um bis zu weitere sechs Monate kann unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein.
Bei einem gültigen EU-/EWR-Führerschein grundsätzlich nicht sofort. Bei einem Drittstaatenführerschein ist nach Ablauf der sechsmonatigen Anerkennungsfrist grundsätzlich eine deutsche Fahrerlaubnis erforderlich.
Das hängt vom Herkunftsland und der Fahrerlaubnisklasse ab. Für bestimmte Staaten bestehen erleichterte Umschreibungsregeln, während bei anderen Staaten Theorie und Praxis erforderlich sein können.
Ja, in bestimmten Fällen. Maßgeblich sind insbesondere die Regelungen der Anlage 11 FeV.
Bei bestimmten ausländischen Führerscheinen aus Drittstaaten kann eine Übersetzung erforderlich sein. § 29 FeV enthält entsprechende Vorgaben.
Ein abgelaufenes Dokument kann nicht einfach wie ein gültiger Führerschein behandelt werden. Die konkreten Möglichkeiten hängen vom Ausstellungsstaat und der Art des Dokuments ab. In solchen Fällen sollte die zuständige Fahrerlaubnisbehörde kontaktiert werden.
Das Thema ausländischer Führerschein Deutschland ist besonders für Menschen wichtig, die aus einem anderen Land nach Deutschland ziehen oder sich für längere Zeit hier aufhalten.
Die entscheidende Frage ist zunächst, aus welchem Land der Führerschein stammt. Für EU- und EWR-Fahrerlaubnisse gelten grundsätzlich großzügigere Anerkennungsregeln. Ein gültiger EU-/EWR-Führerschein muss nach einem Umzug nach Deutschland grundsätzlich nicht sofort umgeschrieben werden.
Bei Führerscheinen aus Drittstaaten ist dagegen die Sechsmonatsfrist besonders wichtig. Nach Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland wird die ausländische Fahrerlaubnis grundsätzlich nur sechs Monate anerkannt.
Ob eine theoretische oder praktische Prüfung erforderlich ist, hängt wiederum vom Ausstellungsland und der Fahrerlaubnisklasse ab. Die entsprechenden Sonderregelungen sind insbesondere in der Anlage 11 FeV zu finden.
Wer einen ausländischen Führerschein in Deutschland nutzen oder umschreiben möchte, sollte deshalb rechtzeitig die geltenden Regeln prüfen und sich bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde informieren.
Weitere Informationen finden Sie auf FahrenExperten sowie in unseren Ratgebern zu Führerschein umschreiben Deutschland, Nicht-EU-Führerschein umschreiben, EU Führerschein in Deutschland, Führerschein Gültigkeit, Führerschein Klasse B und Führerschein Kosten.
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