Driving Licence in Germany: Everything You Need to Know A driving licence is an important...
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WeiterlesenWer einen ausländischen Führerschein anerkennen lassen möchte, sollte zunächst prüfen, aus welchem Staat die Fahrerlaubnis stammt. Denn in Deutschland gelten unterschiedliche Vorschriften für Führerscheine aus der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum und sogenannten Drittstaaten.
Ein gültiger Führerschein aus einem EU- oder EWR-Staat wird in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine sofortige Umschreibung ist normalerweise nicht erforderlich. Für Fahrerlaubnisse aus Staaten außerhalb der EU und des EWR gelten dagegen besondere Regeln: Nach Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland besteht die Fahrberechtigung grundsätzlich noch sechs Monate.
Wenn Sie dauerhaft in Deutschland leben möchten, ist es deshalb wichtig, rechtzeitig zu klären, ob und wie Ihr ausländischer Führerschein anerkannt oder umgeschrieben werden kann.
Weitere Informationen rund um Fahrerlaubnis und Führerschein finden Sie auf FahrenExperten.
Unter der Anerkennung eines ausländischen Führerscheins versteht man vereinfacht die rechtliche Möglichkeit, mit einer im Ausland erworbenen Fahrerlaubnis in Deutschland Kraftfahrzeuge zu führen.
Dabei muss zwischen der Anerkennung der Fahrerlaubnis und der Umschreibung des Führerscheindokuments unterschieden werden.
Ein Führerschein kann beispielsweise in Deutschland grundsätzlich gültig sein, ohne dass sofort ein deutscher Führerschein ausgestellt werden muss. Das betrifft insbesondere gültige EU-/EWR-Fahrerlaubnisse.
Bei einem Drittstaatenführerschein kann dagegen nach Ablauf der gesetzlichen Frist eine Umschreibung erforderlich sein.

Die Herkunft des Führerscheins ist einer der wichtigsten Faktoren.
Ein gültiger Führerschein aus einem EU-Mitgliedstaat wird grundsätzlich auch in Deutschland anerkannt. Wer beispielsweise aus Frankreich, Spanien, Italien, Polen oder einem anderen EU-Staat nach Deutschland zieht, muss seinen gültigen EU-Führerschein grundsätzlich nicht sofort umschreiben lassen.
Auch Führerscheine aus den EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen werden grundsätzlich nach den entsprechenden europäischen Regeln behandelt.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber EU Führerschein in Deutschland.
Bei einem Führerschein aus einem Land außerhalb von EU und EWR gelten andere Vorschriften.
Wenn der Inhaber seinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland begründet, darf er mit einem solchen Führerschein grundsätzlich noch sechs Monate fahren. Danach wird die ausländische Fahrerlaubnis grundsätzlich nicht mehr anerkannt.
Die Antwort hängt vor allem vom Ausstellungsland und vom Wohnsitz ab.
Ein gültiger EU-/EWR-Führerschein kann grundsätzlich bis zum Ablauf seiner jeweiligen Gültigkeit in Deutschland verwendet werden. Eine freiwillige Umschreibung ist möglich, aber grundsätzlich nicht sofort erforderlich.
Bei einem Führerschein aus einem Drittstaat beginnt nach Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland grundsätzlich eine sechsmonatige Frist.
Nach Ablauf dieser sechs Monate darf die ausländische Fahrerlaubnis grundsätzlich nicht mehr als Grundlage zum Fahren in Deutschland verwendet werden. Für das weitere Fahren wird eine deutsche Fahrerlaubnis benötigt.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Fahrerlaubnisbehörde die Frist auf Antrag um bis zu sechs weitere Monate verlängern. Voraussetzung ist insbesondere, dass glaubhaft gemacht wird, dass der Aufenthalt in Deutschland insgesamt nicht länger als zwölf Monate dauern wird.
Wer seinen ausländischen Führerschein anerkennen lassen möchte, sollte zunächst folgende Punkte überprüfen:
Gerade bei Drittstaaten kann die Antwort auf diese Fragen einen erheblichen Unterschied machen.
Eine Umschreibung ist insbesondere bei Drittstaatenführerscheinen relevant.
Nach § 29 FeV besteht die Fahrberechtigung für einen Drittstaatenführerschein nach Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland grundsätzlich noch sechs Monate. Danach ist für das weitere Fahren eine deutsche Fahrerlaubnis erforderlich.
Der Antrag auf Umschreibung sollte deshalb möglichst früh vorbereitet werden.
Mehr Informationen finden Sie auf unserer Seite zum Führerschein umschreiben Deutschland.
Nicht in jedem Fall.
Ob eine theoretische oder praktische Prüfung erforderlich ist, hängt insbesondere vom Ausstellungsstaat und von der Fahrerlaubnisklasse ab.
Für zahlreiche Staaten gibt es Sonderregelungen nach Anlage 11 FeV. Die dort aufgeführte Staatenliste legt für bestimmte Fahrerlaubnisklassen fest, ob die theoretische und praktische Prüfung entfallen kann.
Beispiele aus der aktuellen Staatenliste zeigen, dass bei bestimmten Fahrerlaubnissen aus Ländern wie Albanien, Andorra, Bosnien und Herzegowina, Israel, Japan, Kosovo, Nordmazedonien, Schweiz, Serbien und weiteren Staaten keine oder nur bestimmte Prüfungen erforderlich sein können. Die konkrete Regelung muss jedoch immer anhand von Land und Fahrerlaubnisklasse geprüft werden.
Eine prüfungsfreie Umschreibung ist bei bestimmten ausländischen Fahrerlaubnissen möglich.
Die rechtliche Grundlage bildet insbesondere Anlage 11 FeV. Dort wird für einzelne Ausstellungsstaaten und Fahrerlaubnisklassen angegeben, ob eine theoretische oder praktische Prüfung erforderlich ist.
Beispielsweise weist die aktuelle Staatenliste für bestimmte Fahrerlaubnisklassen aus Albanien, Andorra, Bosnien und Herzegowina, Israel, Japan, Kosovo, Nordmazedonien, Schweiz, Serbien und weiteren Staaten keine theoretische und praktische Prüfung aus. Bei anderen Kombinationen kann dagegen eine Prüfung erforderlich sein.
Wichtig: Die bloße Tatsache, dass ein bestimmtes Land auf der Staatenliste steht, bedeutet nicht automatisch, dass jede Fahrerlaubnisklasse dieses Landes prüfungsfrei umgeschrieben wird.
Wenn für die Umschreibung eine theoretische Prüfung vorgeschrieben ist, müssen die deutschen Verkehrsregeln beherrscht werden.
Die Theorie umfasst unter anderem:
Wer bereits jahrelange Fahrerfahrung im Ausland besitzt, sollte die deutsche Theorieprüfung trotzdem ernst nehmen. Verkehrsregeln und Prüfungssysteme können sich von Land zu Land unterscheiden.
Zur Vorbereitung können Sie unseren Ratgeber zur Theorieprüfung Führerschein nutzen.

Je nach Herkunftsland und Fahrerlaubnisklasse kann auch eine praktische Prüfung erforderlich sein.
Dabei wird geprüft, ob der Fahrer das Fahrzeug sicher und entsprechend den deutschen Verkehrsregeln beherrscht.
Zu den wichtigen Bereichen gehören beispielsweise:
Weitere Tipps finden Sie in unserem Beitrag über die praktische Führerscheinprüfung.
Die konkreten Unterlagen können je nach Herkunftsland, Fahrerlaubnisklasse und zuständiger Fahrerlaubnisbehörde unterschiedlich sein.
Typischerweise können folgende Dokumente benötigt werden:
Die Fahrerlaubnisbehörde kann insbesondere prüfen, ob das Dokument echt ist und welchen deutschen Fahrerlaubnisklassen die ausländische Fahrerlaubnis entspricht. Der ADAC weist beispielsweise darauf hin, dass bei bestimmten Drittstaatenführerscheinen für die Umschreibung eine Klassifizierung erforderlich sein kann.
Das hängt vom konkreten Führerschein ab.
§ 29 FeV enthält Vorgaben für ausländische nationale Führerscheine, die nicht in deutscher Sprache ausgestellt wurden und nicht unter bestimmte Ausnahmen fallen. In solchen Fällen kann eine Übersetzung erforderlich sein.
Wer einen Führerschein aus einem Nicht-EU-Staat besitzt, sollte daher vor der Fahrt beziehungsweise vor der Umschreibung prüfen, ob eine Übersetzung mitgeführt oder eingereicht werden muss.
Der ordentliche Wohnsitz spielt bei der Anerkennung eine zentrale Rolle.
Bei einem Drittstaatenführerschein beginnt die sechsmonatige Anerkennungsfrist grundsätzlich mit der Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland.
Auch bei EU-/EWR-Führerscheinen können Wohnsitzfragen relevant sein. Ein EU-Führerschein wird nicht allein deshalb automatisch anerkannt, weil er auf einer europäischen Plastikkarte ausgestellt wurde. Es bestehen gesetzliche Einschränkungen für bestimmte Fälle, beispielsweise bei Verstößen gegen das Wohnsitzerfordernis oder bestimmten Sperrfristen.
Wenn Sie dauerhaft nach Deutschland ziehen, sollten Sie die Anerkennung Ihres Führerscheins frühzeitig klären.
Eine sinnvolle Vorgehensweise ist:
Stellen Sie fest, ob Ihr Führerschein aus einem EU-/EWR-Staat oder einem Drittstaat stammt.
Kontrollieren Sie, ob die Fahrerlaubnis und das Dokument noch gültig sind.
Bei Drittstaaten ist wichtig, wann der ordentliche Wohnsitz in Deutschland begründet wurde.
Prüfen Sie, ob Ihr Herkunftsland unter die Sonderbestimmungen der Anlage 11 FeV fällt.
Sammeln Sie Führerschein, Ausweisdokumente, Passfoto und gegebenenfalls Übersetzungen oder weitere Nachweise.
Der Antrag auf Erteilung beziehungsweise Umschreibung wird bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde gestellt.
Wenn Theorie und/oder Praxis vorgeschrieben sind, sollten Sie sich gezielt vorbereiten.
Wer mit einem Drittstaatenführerschein seinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland begründet hat, darf grundsätzlich nur sechs Monate auf Grundlage dieser ausländischen Fahrerlaubnis fahren. Danach wird sie grundsätzlich nicht mehr anerkannt.
Das bedeutet nicht zwangsläufig, dass der Betroffene eine komplette Fahrausbildung wie ein Fahranfänger absolvieren muss.
Je nach Herkunftsland können erleichterte Umschreibungsregeln gelten. Bei bestimmten Staaten können Prüfungen vollständig entfallen; bei anderen ist eine theoretische und/oder praktische Prüfung erforderlich.

Für ukrainische Führerscheine bestehen besondere Regelungen.
Nach den aktuellen Informationen des ADAC werden ukrainische Führerscheine von Geflüchteten derzeit für die Dauer des Schutzstatus in Deutschland und den anderen EU-Mitgliedstaaten anerkannt. Eine beglaubigte Übersetzung oder ein internationaler Führerschein muss dabei nicht mitgeführt werden.
Für Personen, die nach Ablauf des Schutzstatus dauerhaft in Deutschland leben möchten, kann anschließend eine Umschreibung erforderlich werden.
Da Sonderregelungen zeitlich begrenzt und gesetzlich veränderbar sein können, sollte immer die aktuelle Rechtslage geprüft werden.
Das Vereinigte Königreich wird seit dem Brexit nicht mehr wie ein EU-Mitgliedstaat behandelt.
Für britische Führerscheine bestehen jedoch spezielle Regelungen. Das Vereinigte Königreich und Gibraltar sind in der aktuellen Staatenliste nach Anlage 11 FeV aufgeführt; für dort ausgestellte Fahrerlaubnisse ist für die dort genannten Klassen grundsätzlich keine theoretische oder praktische Prüfung vorgesehen.
Auch bei einem US-Führerschein kommt es auf die konkreten Voraussetzungen an.
Unter anderem kann relevant sein, ob die Fahrerlaubnis während eines tatsächlichen Aufenthalts in den USA erworben wurde. Der ADAC weist darauf hin, dass bei einem Führerscheinerwerb in den USA während eines Auslandsaufenthalts insbesondere die Aufenthaltsdauer und der tatsächliche Wohnsitz eine Rolle spielen.
Ein Lernführerschein oder vorläufiger Führerschein kann außerdem nicht einfach wie ein regulärer Führerschein behandelt werden.
Die Kosten hängen vom individuellen Verfahren ab.
Mögliche Kostenpunkte sind:
| Kosten | Kann anfallen |
|---|---|
| Verwaltungsgebühr | Ja |
| Ausstellung des deutschen Führerscheins | Ja |
| Biometrisches Passfoto | Ja |
| Übersetzung | Je nach Fall |
| Klassifizierung | Je nach Fall |
| Sehtest | Je nach Fahrerlaubnisklasse |
| Theorieprüfung | Falls vorgeschrieben |
| Praktische Prüfung | Falls vorgeschrieben |
| Fahrstunden | Je nach Vorbereitung |
Ein prüfungsfreier Umtausch ist normalerweise deutlich weniger aufwendig als ein Verfahren, bei dem Theorie und Praxis nachgewiesen werden müssen.
Mehr Informationen zu den allgemeinen Führerschein Kosten finden Sie bei FahrenExperten.
Bei Drittstaatenführerscheinen ist die Frist nach Wohnsitzbegründung besonders wichtig.
Die gesetzlichen Regelungen unterscheiden sich erheblich.
Dadurch kann unnötigerweise angenommen werden, dass eine Prüfung erforderlich ist, obwohl für das betreffende Land und die Klasse eine Ausnahme gilt.
Bei bestimmten Führerscheinen kann eine Übersetzung vorgeschrieben sein.
Behördliche Prüfungen und gegebenenfalls Prüfungstermine benötigen Zeit.
Vorläufige oder Lernführerscheine sind nicht automatisch in Deutschland fahrberechtigt. § 29 FeV enthält hierzu ausdrückliche Einschränkungen.
Nutzen Sie diese Checkliste, bevor Sie Ihren Führerschein in Deutschland verwenden oder umschreiben:

Zunächst muss festgestellt werden, aus welchem Land der Führerschein stammt und welche Fahrerlaubnisklasse er umfasst. Bei EU-/EWR-Führerscheinen erfolgt die Anerkennung grundsätzlich ohne sofortige Umschreibung. Bei Drittstaatenführerscheinen kann nach sechs Monaten eine Umschreibung erforderlich werden.
Bei bestimmten Ländern und Fahrerlaubnisklassen ist eine prüfungsfreie Umschreibung möglich. Maßgeblich ist insbesondere die aktuelle Anlage 11 FeV.
Nach Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland grundsätzlich sechs Monate. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Frist einmalig um bis zu sechs weitere Monate verlängert werden.
Grundsätzlich nein. Ein gültiger EU-/EWR-Führerschein wird in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine freiwillige Umschreibung ist möglich.
Das hängt vom Dokument und Ausstellungsland ab. § 29 FeV enthält hierzu konkrete Vorgaben.
Die Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis erfolgt grundsätzlich über die zuständige Fahrerlaubnisbehörde am Wohnort.
Wer einen ausländischen Führerschein anerkennen lassen möchte, sollte sich nicht auf pauschale Aussagen verlassen. Entscheidend sind vor allem das Ausstellungsland, die Fahrerlaubnisklasse, die Gültigkeit und der Wohnsitz in Deutschland.
Bei einem gültigen EU-/EWR-Führerschein ist eine sofortige Umschreibung grundsätzlich nicht notwendig.
Bei einem Führerschein aus einem Drittstaat gilt dagegen grundsätzlich die Sechsmonatsfrist ab Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland. Danach ist eine deutsche Fahrerlaubnis erforderlich, wenn man weiterhin in Deutschland fahren möchte.
Ob bei der Umschreibung eine theoretische oder praktische Prüfung erforderlich ist, hängt wiederum vom Herkunftsland und der Fahrerlaubnisklasse ab. Die Anlage 11 FeV enthält dafür die maßgeblichen Sonderbestimmungen.
Wer seinen Führerschein aus dem Ausland anerkennen lassen möchte, sollte deshalb rechtzeitig prüfen, welche Anforderungen im individuellen Fall gelten.
Weitere Informationen finden Sie auf FahrenExperten sowie in unseren Ratgebern zu Führerschein aus dem Ausland, ausländischer Führerschein Deutschland, Führerschein umschreiben Deutschland, EU Führerschein in Deutschland, Nicht-EU-Führerschein umschreiben und Führerschein Gültigkeit.
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