Wer in Deutschland ein Auto, Motorrad, einen Lkw, Bus oder eine landwirtschaftliche Zugmaschine fahren möchte, benötigt die passende Fahrerlaubnis. Welche Fahrzeuge gefahren werden dürfen, hängt von den sogenannten Führerscheinklassen ab. Jede Klasse legt fest, welche Fahrzeugtypen, Gewichtsgrenzen und Kombinationen mit Anhängern erlaubt sind.
In Deutschland gibt es verschiedene Führerscheinklassen für unterschiedliche Fahrzeuggruppen. Dazu gehören unter anderem die Klassen AM, A1, A2 und A für Motorräder, B und BE für Pkw sowie C und D für Lkw und Busse. Daneben existieren die Klassen L und T für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge.
In diesem Ratgeber von FahrenExperten erfahren Sie, welche Führerscheinklassen es gibt, welche Fahrzeuge Sie damit fahren dürfen, welche Voraussetzungen gelten und worin die wichtigsten Unterschiede liegen.

Führerscheinklassen sind gesetzlich festgelegte Kategorien von Fahrerlaubnissen. Sie bestimmen, welche Kraftfahrzeuge eine Person im öffentlichen Straßenverkehr führen darf.
Die Einteilung richtet sich beispielsweise nach:
Die deutschen Führerscheinklassen sind in § 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geregelt. Die jeweiligen Fahrzeugdefinitionen und Berechtigungen sind dort genauer festgelegt.
Wer beispielsweise einen normalen Pkw fahren möchte, benötigt in der Regel die Klasse B. Für schwere Lastkraftwagen ist dagegen eine Fahrerlaubnis der Klasse C oder C1 erforderlich.
Die passende Führerscheinklasse ist deshalb entscheidend, um ein Fahrzeug legal und sicher führen zu dürfen.
Die Führerscheinklassen lassen sich in mehrere Gruppen einteilen. Die wichtigsten sind:
| Führerscheinklasse | Fahrzeuggruppe |
|---|---|
| AM | Mopeds und leichte zweirädrige Kleinkrafträder |
| A1 | Leichte Motorräder bis 125 cm³ |
| A2 | Motorräder mit begrenzter Motorleistung |
| A | Motorräder ohne Leistungsbeschränkung |
| B | Pkw und leichte Fahrzeuge |
| B96 | Pkw mit bestimmten schwereren Anhängerkombinationen |
| BE | Pkw mit schwereren Anhängern |
| C1 | Mittelschwere Lkw |
| C1E | C1-Fahrzeuge mit Anhänger |
| C | Schwere Lkw |
| CE | Schwere Lkw mit Anhänger |
| D1 | Kleinere Busse |
| D1E | Kleinere Busse mit Anhänger |
| D | Busse |
| DE | Busse mit Anhänger |
| L | Bestimmte land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge |
| T | Landwirtschaftliche Zugmaschinen und entsprechende Fahrzeugkombinationen |
Im Folgenden werden die einzelnen Führerscheinklassen und ihre wichtigsten Einsatzbereiche erklärt.
Wer ein Moped, einen Motorroller oder ein Motorrad fahren möchte, benötigt je nach Fahrzeug eine entsprechende Fahrerlaubnis.
Die Klasse AM berechtigt zum Führen bestimmter leichter zwei- und dreirädriger Kleinkrafträder sowie bestimmter leichter vierrädriger Kraftfahrzeuge.
Typische Fahrzeuge sind:
Bei den üblichen zweirädrigen Kleinkrafträdern gelten unter anderem eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und bestimmte Hubraum- beziehungsweise Leistungsgrenzen.
Das Mindestalter beträgt grundsätzlich 15 Jahre.
Mit der Klasse A1 dürfen bestimmte leichte Motorräder gefahren werden.
Die wichtigsten Voraussetzungen für Motorräder dieser Klasse sind:
Das Mindestalter beträgt grundsätzlich 16 Jahre.
Die Klasse A1 ist besonders für Fahranfänger interessant, die bereits ein Motorrad fahren möchten, aber noch keine uneingeschränkte Motorradfahrerlaubnis benötigen.
Die Klasse A2 berechtigt zum Führen von Motorrädern mit einer Motorleistung von höchstens 35 kW.
Zusätzlich darf das Verhältnis von Leistung zu Gewicht 0,2 kW/kg nicht überschreiten. Das Motorrad darf außerdem nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Leistung abgeleitet sein.
Das Mindestalter beträgt grundsätzlich 18 Jahre.
Nach mindestens zwei Jahren Besitz der Klasse A2 kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen der Aufstieg zur Klasse A über eine praktische Prüfung erfolgen.
Die Klasse A ist die umfassendste Motorrad-Fahrerlaubnis.
Sie berechtigt zum Führen von Motorrädern ohne die Leistungsbeschränkung der Klassen A1 und A2. Außerdem umfasst sie bestimmte dreirädrige Kraftfahrzeuge.
Das Mindestalter beträgt grundsätzlich 24 Jahre für den Direkteinstieg. Wer bereits seit mindestens zwei Jahren die Klasse A2 besitzt, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen früher aufsteigen. Für bestimmte dreirädrige Kraftfahrzeuge gelten eigene Altersvoraussetzungen.
Die Klasse B gehört zu den am häufigsten erworbenen Führerscheinklassen in Deutschland. Sie ist für viele Menschen die wichtigste Fahrerlaubnis, weil sie das Fahren gewöhnlicher Pkw ermöglicht.
Mit der Klasse B dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 3.500 kg gefahren werden.
Zusätzlich dürfen außer dem Fahrersitz höchstens acht Sitzplätze vorhanden sein.
Die Anhängerregeln sind besonders wichtig:
Das Mindestalter beträgt grundsätzlich 18 Jahre. Im Rahmen des begleiteten Fahrens ist der Erwerb bereits mit 17 Jahren möglich, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
B96 ist keine eigenständige Führerscheinklasse, sondern eine Erweiterung der Klasse B durch eine Schlüsselzahl.
Sie ermöglicht bestimmte Fahrzeugkombinationen aus einem Fahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination mehr als 3.500 kg, aber höchstens 4.250 kg beträgt.
Für B96 ist eine besondere Fahrerschulung erforderlich. Eine reguläre theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung ist dafür grundsätzlich nicht vorgesehen.
Die Klasse BE ist für Fahrer gedacht, die mit einem Pkw einen schwereren Anhänger ziehen möchten.
Sie erlaubt grundsätzlich Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 3.500 kg.
Wer beispielsweise einen größeren Wohnwagen, einen Pferdeanhänger oder einen Transportanhänger ziehen möchte, sollte prüfen, ob die Klasse B ausreicht oder BE benötigt wird.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber zum Führerschein in Deutschland.
Für das Führen schwerer Nutzfahrzeuge gelten die Klassen C1, C1E, C und CE.
Sie sind insbesondere für Personen wichtig, die beruflich im Gütertransport, in der Logistik oder im gewerblichen Lieferverkehr tätig sind.
Die Klasse C1 berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber höchstens 7.500 kg.
Außer dem Fahrersitz dürfen höchstens acht Sitzplätze vorhanden sein.
Ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg darf mitgeführt werden.
Das Mindestalter beträgt grundsätzlich 18 Jahre.

Die Klasse C1E erweitert die Berechtigung der Klasse C1.
Sie ermöglicht das Führen bestimmter Fahrzeugkombinationen mit schwereren Anhängern. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf grundsätzlich 12.000 kg nicht überschreiten.
Auch bestimmte Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger sind von der Klasse C1E umfasst.
Mit der Klasse C dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg gefahren werden.
Außer dem Fahrersitz dürfen höchstens acht Sitzplätze vorhanden sein. Ein Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse ist erlaubt.
Das Mindestalter beträgt grundsätzlich 21 Jahre. Für bestimmte Berufsausbildungen und Qualifikationen sind gesetzliche Ausnahmen mit einem niedrigeren Mindestalter möglich.
Die Klasse CE ist für schwere Lkw mit Anhängern oder Sattelanhängern vorgesehen.
Sie erweitert die Klasse C und ermöglicht das Führen schwerer Fahrzeugkombinationen, die für den gewerblichen Güterverkehr besonders wichtig sind.
Wer als Berufskraftfahrer große Lastzüge oder Sattelzüge fahren möchte, benötigt in der Regel diese Fahrerlaubnis.
Für das Führen von Kraftomnibussen gelten die Klassen D1, D1E, D und DE.
Diese Fahrerlaubnisse sind insbesondere für den öffentlichen Personennahverkehr, Reisebusunternehmen und andere Personenbeförderungsdienste relevant.
Die Klasse D1 berechtigt zum Führen von Kraftomnibussen mit:
Ein Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse darf mitgeführt werden.
Die Klasse D1E erlaubt das Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 mit einem Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Die Klasse D berechtigt zum Führen von Kraftomnibussen, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrer ausgelegt und gebaut sind.
Ein Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse ist grundsätzlich erlaubt.
Die Klasse DE erweitert die Klasse D und erlaubt das Führen von Bussen mit Anhängern über 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Für die Klassen D1, D1E, D und DE gelten besondere Alters-, Eignungs- und Gültigkeitsvorschriften. Diese können je nach Ausbildung und beruflicher Qualifikation unterschiedlich ausfallen.
Neben Pkw, Motorrädern, Lkw und Bussen gibt es in Deutschland spezielle Fahrerlaubnisklassen für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge.
Die Klasse L berechtigt zum Führen bestimmter land- und forstwirtschaftlicher Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 40 km/h.
Außerdem umfasst sie unter bestimmten Voraussetzungen selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge bis 25 km/h.
Diese Klasse ist besonders für Personen interessant, die in der Landwirtschaft oder in entsprechenden Betrieben tätig sind.
Die Klasse T berechtigt zum Führen bestimmter land- und forstwirtschaftlicher Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 60 km/h.
Für Fahrer unter 18 Jahren gilt grundsätzlich eine Begrenzung auf 40 km/h.
Die Klasse T umfasst außerdem bestimmte selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen im land- oder forstwirtschaftlichen Einsatz.
Das Mindestalter beträgt grundsätzlich 16 Jahre für bestimmte Fahrzeuge bis 40 km/h und 18 Jahre für die weitergehende Berechtigung.
Die passende Führerscheinklasse hängt davon ab, welches Fahrzeug Sie fahren möchten und welche technischen Eigenschaften es hat.
Die folgende Übersicht dient als erste Orientierung:
| Fahrzeug | In der Regel benötigte Klasse |
|---|---|
| Moped oder leichter Motorroller | AM |
| Motorrad bis 125 cm³ | A1 |
| Motorrad bis 35 kW | A2 |
| Motorrad ohne Leistungsbeschränkung | A |
| Normaler Pkw | B |
| Pkw mit schwererem Anhänger | B96 oder BE |
| Lkw bis 7.500 kg | C1 |
| Lkw über 3.500 kg | C |
| Schwerer Lkw mit Anhänger | CE |
| Kleiner Bus bis 16 Fahrgastplätze und 8 m Länge | D1 |
| Größerer Bus | D |
| Landwirtschaftliche Zugmaschine | L oder T |
Beachten Sie, dass die genaue Berechtigung von den Fahrzeugdaten, dem Anhänger, den eingetragenen Schlüsselzahlen und den gesetzlichen Ausnahmen abhängt.
Prüfen Sie deshalb vor einer Fahrt immer die Fahrzeugpapiere und die auf Ihrem Führerschein eingetragenen Klassen.
Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Führerscheinklasse.
Zu den allgemeinen Anforderungen gehören:
Bei bestimmten Fahrerlaubnisklassen sind zusätzliche ärztliche Untersuchungen und Eignungsnachweise erforderlich.
Für die Klassen C und D gelten beispielsweise strengere Anforderungen als für die gewöhnliche Pkw-Fahrerlaubnis.
Wer eine Fahrerlaubnis erwerben möchte, sollte sich rechtzeitig über die erforderlichen Unterlagen, die Ausbildungsdauer und die Kosten informieren.
Weitere Informationen finden Sie in unseren Beiträgen zur Führerscheinausbildung und zu den Fahrschulkosten.
Nicht alle Führerscheinklassen haben dieselben Gültigkeitsregeln.
Die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T werden grundsätzlich unbefristet erteilt. Das bedeutet jedoch nicht, dass jedes Führerscheindokument unbegrenzt gültig ist.
Seit dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine haben grundsätzlich eine Gültigkeit von 15 Jahren als Dokument. Nach Ablauf muss das Dokument erneuert werden. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt bei den unbefristeten Klassen grundsätzlich bestehen, sofern keine anderen Gründe für ein Erlöschen oder eine Entziehung vorliegen.
Bei den Lkw- und Busklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E gelten dagegen besondere Befristungen. Diese Fahrerlaubnisse werden grundsätzlich für fünf Jahre erteilt und können bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen verlängert werden.
Die genauen Bestimmungen ergeben sich aus der Fahrerlaubnis-Verordnung.
Die Begriffe Führerschein und Fahrerlaubnis werden im Alltag häufig gleich verwendet. Rechtlich handelt es sich jedoch um unterschiedliche Dinge.
Die Fahrerlaubnis ist die behördliche Berechtigung, bestimmte Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.
Der Führerschein ist das Dokument, mit dem diese Berechtigung nachgewiesen wird.
Eine Person kann beispielsweise die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen. Auf dem Führerschein wird diese Berechtigung durch die entsprechende Klasse dokumentiert.
Zusätzlich können Schlüsselzahlen auf dem Führerschein stehen. Sie weisen auf besondere Einschränkungen oder Erweiterungen hin, beispielsweise auf bestimmte Fahrzeugarten oder technische Bedingungen.
Wer seinen Führerschein kontrolliert, sollte deshalb nicht nur die Klassen, sondern auch die eingetragenen Schlüsselzahlen beachten.
Viele Fahrer besitzen noch ältere Führerscheine, die vor der Einführung der heutigen Klassen ausgestellt wurden.
Besonders bekannt ist der frühere Führerschein der Klasse 3. Er kann je nach Ausstellungsdatum und konkreter Berechtigung verschiedene heutige Klassen umfassen.
Auch alte Motorrad-, Lkw- und landwirtschaftliche Fahrerlaubnisse können bei der Umstellung in mehrere neue Klassen übertragen werden.
Die Zuordnung erfolgt nicht pauschal. Entscheidend sind das Ausstellungsdatum, die alte Fahrerlaubnisklasse und gegebenenfalls eingetragene Beschränkungen.
Die gesetzlichen Umstellungsregeln stehen in Anlage 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung.
Wer einen alten Führerschein umtauschen möchte, sollte deshalb die individuellen Berechtigungen prüfen lassen. Weitere Informationen bietet unser Ratgeber zum Führerschein umtauschen.

Deutschland kennt die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE, L und T. B96 ist eine Schlüsselzahl zur Klasse B und keine eigenständige Führerscheinklasse.
Für das Fahren eines gewöhnlichen Pkw ist in der Regel die Klasse B erforderlich. Sie gilt für Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse mit höchstens acht Fahrgastplätzen außer dem Fahrersitz.
Die Klasse B erlaubt bestimmte Anhänger bis 750 kg sowie schwerere Anhänger unter Einhaltung der zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination. BE erweitert diese Berechtigung und erlaubt Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3.500 kg.
Das hängt von Hubraum und Leistung ab. Für leichte Motorräder bis 125 cm³ und 11 kW ist die Klasse A1 vorgesehen. Für Motorräder bis 35 kW benötigt man A2. Für leistungsstärkere Motorräder ist die Klasse A erforderlich.
Für Fahrzeuge über 3.500 kg bis 7.500 kg ist in der Regel C1 erforderlich. Für schwerere Lkw wird die Klasse C benötigt. Mit Anhänger können C1E oder CE erforderlich sein.
Für kleinere Busse mit höchstens 16 Fahrgastplätzen und einer Länge von maximal 8 Metern ist D1 vorgesehen. Für größere Busse benötigt man grundsätzlich die Klasse D.
Die Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T werden grundsätzlich unbefristet erteilt. Das Kartenführerscheindokument ist bei seit dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheinen grundsätzlich 15 Jahre gültig. Die Klassen für Lkw und Busse sind grundsätzlich auf fünf Jahre befristet.
Ja. Je nach persönlicher Eignung und den gesetzlichen Voraussetzungen können mehrere Fahrerlaubnisklassen gleichzeitig oder nacheinander erworben werden. Die erforderlichen Ausbildungs- und Prüfungsleistungen richten sich nach den jeweiligen Klassen.
Die deutschen Führerscheinklassen bestimmen, welche Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden dürfen. Von Mopeds und Motorrädern über Pkw bis hin zu schweren Lkw, Bussen und landwirtschaftlichen Fahrzeugen gibt es für jede Fahrzeuggruppe passende Fahrerlaubnisse.
Besonders wichtig ist es, die Unterschiede zwischen den einzelnen Klassen zu kennen. Die Klasse B reicht beispielsweise für viele Pkw aus, während schwere Anhänger, Lkw oder Busse zusätzliche Fahrerlaubnisse erfordern können.
Wer eine neue Fahrerlaubnis erwerben oder einen alten Führerschein umtauschen möchte, sollte die gesetzlichen Voraussetzungen und die individuellen Berechtigungen sorgfältig prüfen.
FahrenExperten bietet Ihnen weitere Informationen zu Führerscheinklassen, Ausbildung, Prüfungen und dem deutschen Fahrerlaubnisrecht.