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Ausländischen Führerschein in deutschen Führerschein umwandeln: Voraussetzungen, Ablauf und Kosten

Ausländischen Führerschein in deutschen Führerschein umwandeln: Was müssen Sie wissen?

Wer aus dem Ausland nach Deutschland zieht und bereits einen gültigen Führerschein besitzt, stellt sich häufig die Frage: Wie kann ich meinen ausländischen Führerschein in einen deutschen Führerschein umwandeln?

Die Antwort hängt vor allem davon ab, aus welchem Land der Führerschein stammt. Für EU- und EWR-Führerscheine gelten andere Regelungen als für Fahrerlaubnisse aus sogenannten Drittstaaten.

Während ein gültiger EU- oder EWR-Führerschein grundsätzlich auch in Deutschland anerkannt wird und normalerweise nicht sofort umgeschrieben werden muss, gelten für Führerscheine aus Staaten außerhalb der EU und des EWR besondere Fristen und Umschreibungsregeln.

Auf FahrenExperten finden Sie weitere Informationen zu Führerschein, Fahrerlaubnis, Umschreibung und deutschen Verkehrsregeln.

Was bedeutet „ausländischen Führerschein in deutschen Führerschein umwandeln“?

Im alltäglichen Sprachgebrauch wird häufig von „Umwandeln“ gesprochen. Rechtlich geht es in Deutschland in der Regel um die Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis.

Dabei wird geprüft, ob und unter welchen Voraussetzungen die im Ausland erworbene Fahrerlaubnis in Deutschland anerkannt und ein deutscher Führerschein ausgestellt werden kann.

Das Verfahren kann je nach Herkunftsland sehr unterschiedlich sein.

In bestimmten Fällen ist die Umschreibung relativ unkompliziert und erfolgt ohne theoretische oder praktische Prüfung. In anderen Fällen müssen eine oder beide Prüfungen abgelegt werden. Die maßgeblichen Sonderregelungen für zahlreiche Drittstaaten enthält die Anlage 11 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

Wann muss ein ausländischer Führerschein in Deutschland umgeschrieben werden?

Zunächst muss zwischen EU-/EWR-Führerscheinen und Drittstaatenführerscheinen unterschieden werden.

EU- und EWR-Führerschein

Wer seinen Führerschein in einem EU- oder EWR-Staat erworben hat, kann ihn grundsätzlich auch nach einem Umzug nach Deutschland weiterverwenden. Eine Umschreibung ist grundsätzlich freiwillig.

Führerschein aus einem Drittstaat

Bei einem Führerschein aus einem Staat außerhalb der EU und des EWR ist die Situation anders.

Nach Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland gilt die ausländische Fahrerlaubnis grundsätzlich sechs Monate. Nach Ablauf dieser Frist wird sie grundsätzlich nicht mehr anerkannt. Wer anschließend weiterhin in Deutschland fahren möchte, benötigt eine deutsche Fahrerlaubnis.

In bestimmten Fällen kann die sechsmonatige Frist einmalig um weitere sechs Monate verlängert werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.

Ausländischen Führerschein in deutschen Führerschein umwandeln: Schritt für Schritt

Der genaue Ablauf hängt vom Herkunftsland und von der Fahrerlaubnisklasse ab. Grundsätzlich können Sie sich jedoch an folgenden Schritten orientieren.

1. Herkunftsland feststellen

Prüfen Sie zunächst, in welchem Staat Ihr Führerschein ausgestellt wurde.

Das ist besonders wichtig, weil Deutschland für verschiedene Staaten unterschiedliche Umschreibungsregeln vorsieht.

2. Fahrerlaubnisklasse prüfen

Schauen Sie auf Ihrem Führerschein nach, welche Fahrerlaubnisklasse Sie besitzen.

Bei einem Pkw-Führerschein handelt es sich häufig um die Klasse B.

Bei Motorrädern, Lkw oder Bussen können andere Klassen betroffen sein.

Die Fahrerlaubnisklasse ist wichtig, weil eine erleichterte Umschreibung nicht zwangsläufig für alle Klassen eines Landes gilt. Die Anlage 11 FeV enthält beispielsweise für Bosnien und Herzegowina die Klassen A1, A und B, während bei anderen Staaten „alle“ Klassen aufgeführt sind.

3. Prüfen, ob eine Prüfung erforderlich ist

Das ist einer der wichtigsten Punkte beim ausländischen Führerschein in deutschen Führerschein Umwandeln.

Für zahlreiche Staaten sieht Anlage 11 FeV vor, dass die theoretische und praktische Prüfung entfällt. Dazu gehören beispielsweise:

  • Albanien für bestimmte Klassen
  • Andorra
  • Bosnien und Herzegowina für bestimmte Klassen
  • Israel für Klasse B
  • Japan
  • Kosovo für die aufgeführten Klassen
  • Monaco
  • Nordmazedonien
  • Schweiz
  • Serbien
  • Singapur
  • Südafrika

Die konkrete Regelung hängt jedoch vom jeweiligen Staat und teilweise von der Fahrerlaubnisklasse oder zusätzlichen Voraussetzungen ab.

Ausländischen Führerschein ohne Prüfung umwandeln

Für viele Menschen ist besonders interessant, ob sie ihren ausländischen Führerschein ohne Prüfung in einen deutschen Führerschein umwandeln können.

Das ist tatsächlich möglich, aber nicht für jeden Führerschein.

Die Anlage 11 FeV enthält eine Staatenliste, in der für bestimmte Länder und Fahrerlaubnisklassen angegeben wird, ob eine theoretische oder praktische Prüfung erforderlich ist.

Beispielsweise sieht die aktuelle Regelung für Japan bei den aufgeführten Fahrerlaubnisklassen keine theoretische oder praktische Prüfung vor. Gleiches gilt unter den dort genannten Voraussetzungen beispielsweise für die Schweiz, Serbien und Nordmazedonien.

Das bedeutet: Wer einen solchen Führerschein besitzt, muss nicht automatisch die komplette deutsche Fahrausbildung absolvieren.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber Führerschein umschreiben ohne Prüfung.

Ausländischen Führerschein aus der EU in deutschen Führerschein umwandeln

Ein EU-Führerschein muss nach einem Umzug nach Deutschland grundsätzlich nicht sofort umgeschrieben werden.

Die EU-/EWR-Fahrerlaubnis wird grundsätzlich auch in Deutschland anerkannt. Eine freiwillige Umschreibung ist jedoch möglich.

Das ist ein wichtiger Unterschied zu vielen Drittstaatenführerscheinen.

Wer beispielsweise einen gültigen Führerschein aus Frankreich, Italien, Spanien, Polen oder einem anderen EU-Staat besitzt, kann diesen grundsätzlich auch in Deutschland verwenden.

Allerdings müssen Gültigkeitsdauer, Fahrerlaubnisklassen sowie eventuelle Beschränkungen und Auflagen beachtet werden.

Mehr dazu erfahren Sie auf unserer Seite zum EU Führerschein in Deutschland.

Nicht-EU-Führerschein in deutschen Führerschein umwandeln

Bei einem Nicht-EU-Führerschein sollten Sie sich möglichst frühzeitig über die Umschreibung informieren.

Ein Drittstaatenführerschein gilt nach Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland grundsätzlich sechs Monate. Danach darf mit diesem Führerschein grundsätzlich nicht mehr auf deutschen Straßen gefahren werden.

Ob anschließend eine deutsche Theorie- oder Praxisprüfung erforderlich ist, hängt insbesondere vom Ausstellungsstaat ab.

Die Anlage 11 FeV kann in bestimmten Fällen eine vollständig prüfungsfreie Umschreibung vorsehen, während bei anderen Ländern eine theoretische, praktische oder beide Prüfungen erforderlich sein können.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Beitrag über den ausländischen Führerschein in Deutschland.

Welche Länder ermöglichen eine erleichterte Umschreibung?

Die deutsche Fahrerlaubnis-Verordnung enthält eine umfangreiche Staatenliste.

Einige Beispiele aus der aktuellen Anlage 11 sind:

AusstellungsstaatBeispiele für KlassenTheoriePraxis
AlbanienA1, A2, A, B, BE, C1 usw.NeinNein
AndorraalleNeinNein
Bosnien und HerzegowinaA1, A, BNeinNein
IsraelBNeinNein
JapanalleNeinNein
Kosovomehrere KlassenNeinNein
NordmazedonienalleNeinNein
SchweizalleNeinNein
SerbienalleNeinNein
SingapuralleNeinNein
SüdafrikaalleNeinNein

Die Tabelle dient als Orientierung. Für die tatsächliche Umschreibung müssen immer die aktuelle Anlage 11 und die dortigen Fußnoten berücksichtigt werden.

Wann ist eine theoretische Prüfung erforderlich?

Bei manchen ausländischen Führerscheinen entfällt die theoretische Prüfung nicht.

Das kann bedeuten, dass der Antragsteller deutsche Verkehrsregeln und die für die Prüfung relevanten Inhalte lernen muss.

Eine theoretische Prüfung kann insbesondere bei Führerscheinen aus Staaten erforderlich sein, für die keine vollständige Prüfungsbefreiung vorgesehen ist.

Wer sich auf die Theorieprüfung vorbereiten muss, sollte sich frühzeitig mit deutschen Verkehrszeichen, Vorfahrtsregeln, Umwelt- und Sicherheitsvorschriften sowie typischen Prüfungssituationen beschäftigen.

Mehr Informationen finden Sie in unserem Ratgeber Führerschein Theorie lernen.

Wann ist eine praktische Prüfung erforderlich?

Auch die praktische Prüfung hängt vom Ausstellungsstaat und der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse ab.

Ein gutes Beispiel ist Moldau: In der aktuellen Anlage 11 FeV sind zahlreiche Klassen aufgeführt, wobei die theoretische Prüfung entfällt, die praktische Prüfung jedoch erforderlich ist.

Das zeigt, dass „Umschreibung“ nicht automatisch bedeutet, dass beide Prüfungen entfallen.

Wenn eine praktische Prüfung notwendig ist, kann eine gezielte Vorbereitung mit einer Fahrschule sinnvoll sein.

Weitere Informationen finden Sie unter praktische Führerscheinprüfung.

Welche Unterlagen braucht man für die Umschreibung?

Die konkreten Anforderungen können je nach Fahrerlaubnisbehörde und individuellem Fall variieren.

Typischerweise können folgende Dokumente erforderlich sein:

  • gültiger ausländischer Führerschein
  • Personalausweis oder Reisepass
  • biometrisches Passfoto
  • Nachweis über den Wohnsitz
  • gegebenenfalls Übersetzung des Führerscheins
  • gegebenenfalls Klassifizierung
  • gegebenenfalls weitere Nachweise über die Fahrerlaubnis

Bei der Umschreibung eines Drittstaatenführerscheins kann die Behörde außerdem Informationen über die ausländische Fahrerlaubnis einholen.

Nach § 31 FeV muss der Besitz der ausländischen Fahrerlaubnis grundsätzlich durch den nationalen Führerschein nachgewiesen werden.

Braucht man eine Übersetzung?

Nicht jeder ausländische Führerschein muss automatisch übersetzt werden.

Die Notwendigkeit hängt unter anderem vom Dokument und vom Herkunftsstaat ab.

Bei bestimmten Drittstaatenführerscheinen kann eine Übersetzung erforderlich sein. Der ADAC weist darauf hin, dass insbesondere bei nicht deutschen oder englischen Führerscheinen entsprechende Übersetzungsanforderungen bestehen können.

Wichtig ist dabei die Unterscheidung:

Eine Übersetzung bedeutet nicht automatisch, dass eine Prüfung erforderlich ist.

Übersetzung, Anerkennung und Prüfung sind unterschiedliche Bestandteile des Verfahrens.

Was kostet es, einen ausländischen Führerschein umzuwandeln?

Die Kosten hängen vom individuellen Verfahren ab.

Mögliche Kostenpositionen sind:

KostenpunktMöglich?
VerwaltungsgebührJa
Ausstellung des deutschen FührerscheinsJa
Biometrisches PassfotoJa
ÜbersetzungJe nach Fall
KlassifizierungJe nach Fall
TheorieprüfungJe nach Herkunftsland
Praktische PrüfungJe nach Herkunftsland
Fahrschul- und FahrstundenBei erforderlicher Prüfung

Bei einer prüfungsfreien Umschreibung können die Kosten wesentlich geringer sein als bei einem Verfahren, bei dem Theorie und Praxis abgelegt werden müssen.

Weitere Informationen finden Sie unter Führerschein umschreiben Kosten.

Wie lange dauert die Umschreibung?

Die Bearbeitungsdauer ist nicht bundesweit einheitlich.

Sie hängt unter anderem davon ab:

  • bei welcher Fahrerlaubnisbehörde der Antrag gestellt wird,
  • ob alle Unterlagen vollständig sind,
  • ob der ausländische Führerschein überprüft werden muss,
  • ob eine Übersetzung erforderlich ist,
  • ob Informationen aus dem Ausland eingeholt werden müssen,
  • ob Prüfungen abgelegt werden müssen.

Deshalb ist es sinnvoll, den Antrag nicht erst kurz vor Ablauf der sechsmonatigen Frist zu stellen.

Was passiert mit dem ausländischen Führerschein?

Bei der Ausstellung des deutschen Führerscheins wird der bisherige ausländische Führerschein grundsätzlich eingezogen bzw. entsprechend den gesetzlichen Vorgaben behandelt.

§ 30a FeV regelt unter anderem, dass der Führerschein bei einem Rücktausch bzw. bei entsprechenden Umschreibungsvorgängen nur gegen Abgabe des ausländischen Führerscheins ausgehändigt wird. Je nach Fall wird das Dokument an die ausstellende Behörde zurückgesendet oder von der deutschen Behörde verwahrt.

Man sollte daher nicht davon ausgehen, dass man nach der Umschreibung beide Führerscheine uneingeschränkt behalten und verwenden kann.

Sonderfall: Führerschein aus der Ukraine

Für ukrainische Führerscheine gelten derzeit besondere Regelungen.

Der ADAC weist darauf hin, dass ukrainische Führerscheine von Geflüchteten während der Dauer ihres Schutzstatus in Deutschland und den anderen EU-Mitgliedstaaten anerkannt werden. Unter diesen Voraussetzungen ist derzeit keine normale Umschreibung wie bei vielen anderen Drittstaatenführerscheinen erforderlich.

Wer nach dem Ende des Schutzstatus dauerhaft in Deutschland leben möchte, muss die weitere Situation und gegebenenfalls eine Umschreibung bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde klären.

Das Beispiel zeigt, warum aktuelle Sonderregelungen immer berücksichtigt werden sollten.

Ausländischen Führerschein in deutschen Führerschein umwandeln: Häufige Fehler

Fehler 1: EU- und Drittstaatenführerscheine gleich behandeln

Für EU-/EWR-Führerscheine gelten grundsätzlich andere Regeln als für Führerscheine aus Drittstaaten.

Fehler 2: Die sechsmonatige Frist ignorieren

Bei Drittstaatenführerscheinen kann nach sechs Monaten die Fahrberechtigung in Deutschland erlöschen.

Fehler 3: Davon ausgehen, dass immer eine Prüfung erforderlich ist

Für zahlreiche Staaten sieht Anlage 11 FeV eine erleichterte oder vollständig prüfungsfreie Umschreibung vor.

Fehler 4: Davon ausgehen, dass nie eine Prüfung erforderlich ist

Umgekehrt gilt die Prüfungsbefreiung nicht für jeden ausländischen Führerschein.

Fehler 5: Nur das Land betrachten

Die Fahrerlaubnisklasse und teilweise das Ausstellungsdatum können ebenfalls entscheidend sein. Die Anlage 11 enthält beispielsweise besondere Bedingungen für bestimmte albanische und kosovarische Führerscheine.

Kann man den Führerschein direkt online umwandeln?

Das hängt vom jeweiligen Wohnort und der zuständigen Behörde ab.

Digitale Verwaltungsangebote können die Antragstellung oder Terminvereinbarung teilweise erleichtern. Die eigentliche Umschreibung ist jedoch ein behördliches Verfahren und kann die Vorlage beziehungsweise Prüfung von Originaldokumenten erfordern.

Wer nach „ausländischen Führerschein in deutschen Führerschein umwandeln online“ sucht, sollte daher genau prüfen, ob eine Online-Antragstellung tatsächlich für den eigenen Wohnort angeboten wird.

Mehr Informationen rund um digitale Führerscheindienstleistungen finden Sie auf FahrenExperten.

Schritt-für-Schritt-Checkliste

Bevor Sie Ihren ausländischen Führerschein in einen deutschen Führerschein umwandeln lassen, können Sie diese Checkliste verwenden:

✔ 1. Herkunftsland feststellen

Aus welchem Land stammt der Führerschein?

✔ 2. Fahrerlaubnisklasse prüfen

Handelt es sich beispielsweise um Klasse B?

✔ 3. EU/EWR oder Drittstaat bestimmen

Die Regeln unterscheiden sich erheblich.

✔ 4. Gültigkeit prüfen

Ist der ausländische Führerschein noch gültig?

✔ 5. Anlage 11 FeV prüfen

Ist Ihr Herkunftsland dort aufgeführt?

✔ 6. Prüfungspflicht feststellen

Entfallen Theorie und Praxis oder ist eine Prüfung erforderlich?

✔ 7. Übersetzung klären

Benötigt die Behörde eine Übersetzung?

✔ 8. Unterlagen vorbereiten

Pass, Führerschein, Foto und weitere erforderliche Dokumente bereithalten.

✔ 9. Antrag stellen

Wenden Sie sich an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

✔ 10. Deutschen Führerschein erhalten

Nach erfolgreicher Bearbeitung wird der deutsche Führerschein ausgestellt.

FAQ: Ausländischen Führerschein in deutschen Führerschein umwandeln

Kann ich meinen ausländischen Führerschein in Deutschland umwandeln?

Ja. Je nach Herkunftsland und Fahrerlaubnisklasse kann eine ausländische Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.

Muss ich dafür eine Prüfung machen?

Nicht immer. Für zahlreiche Staaten sieht Anlage 11 FeV eine Befreiung von der theoretischen und praktischen Prüfung vor. Für andere Staaten kann eine oder können beide Prüfungen erforderlich sein.

Wie lange darf ich mit einem Nicht-EU-Führerschein in Deutschland fahren?

Bei Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland gilt ein Drittstaatenführerschein grundsätzlich sechs Monate.

Muss ich einen EU-Führerschein umschreiben?

Grundsätzlich nein. Ein gültiger EU-/EWR-Führerschein wird in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine freiwillige Umschreibung ist möglich.

Kann ich einen Führerschein aus der Schweiz ohne Prüfung umschreiben?

Die Schweiz ist in Anlage 11 FeV mit allen Klassen aufgeführt; dort sind sowohl theoretische als auch praktische Prüfungen mit „nein“ angegeben. Die übrigen Voraussetzungen müssen trotzdem erfüllt sein.

Kann ich einen japanischen Führerschein ohne Prüfung umschreiben?

Für Japan führt Anlage 11 FeV alle Klassen auf und sieht keine theoretische oder praktische Prüfung vor.

Kann ich einen serbischen Führerschein in Deutschland umwandeln?

Serbien ist in Anlage 11 FeV aufgeführt; für die dort genannten Klassen sind Theorie- und Praxisprüfung nicht vorgesehen.

Was passiert, wenn ich die sechs Monate überschreite?

Bei einem Drittstaatenführerschein erlischt nach Ablauf der sechsmonatigen Frist grundsätzlich die Berechtigung, mit der ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland zu fahren.

Fazit: Ausländischen Führerschein in deutschen Führerschein umwandeln

Wer einen ausländischen Führerschein in einen deutschen Führerschein umwandeln möchte, sollte zunächst das Herkunftsland und die Fahrerlaubnisklasse bestimmen.

Für EU- und EWR-Führerscheine ist eine Umschreibung grundsätzlich nicht zwingend erforderlich. Bei Drittstaatenführerscheinen gelten dagegen häufig die sechsmonatige Frist und besondere Umschreibungsregeln.

Besonders interessant ist die prüfungsfreie Umschreibung: Für zahlreiche Staaten und Fahrerlaubnisklassen sieht Anlage 11 FeV ausdrücklich vor, dass weder Theorie- noch Praxisprüfung abgelegt werden müssen.

Da die Regelungen jedoch vom Ausstellungsstaat, der Fahrerlaubnisklasse und teilweise vom Ausstellungsdatum abhängen, sollte der konkrete Fall immer anhand der aktuellen gesetzlichen Vorgaben und bei Bedarf mit der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde geprüft werden.

Weitere Informationen finden Sie auf FahrenExperten und in unseren thematisch passenden Ratgebern: