Driving Licence in Germany: Everything You Need to Know A driving licence is an important...
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WeiterlesenWer einen ausländischen Führerschein besitzt und dauerhaft in Deutschland lebt, möchte häufig wissen, ob sich der Führerschein umschreiben ohne Prüfung lässt. Die gute Nachricht: Ja, bei bestimmten ausländischen Fahrerlaubnissen ist eine prüfungsfreie Umschreibung möglich.
Allerdings gilt das nicht automatisch für jeden ausländischen Führerschein. Entscheidend sind insbesondere das Ausstellungsland, die Fahrerlaubnisklasse und die geltenden deutschen Vorschriften.
Für bestimmte Staaten sieht die Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ausdrücklich vor, dass bei der Umschreibung weder eine theoretische noch eine praktische Prüfung erforderlich ist. Dazu gehören beispielsweise Andorra, Japan, Kosovo, Nordmazedonien, Schweiz und Serbien für die jeweils dort aufgeführten Fahrerlaubnisklassen.
Auf FahrenExperten finden Sie weitere Informationen rund um Führerschein, Fahrerlaubnis und die Umschreibung ausländischer Führerscheine.
Bei der Umschreibung wird eine bestehende ausländische Fahrerlaubnis unter bestimmten Voraussetzungen in eine entsprechende deutsche Fahrerlaubnis überführt.
Prüfungsfrei bedeutet dabei, dass keine theoretische und keine praktische Fahrerlaubnisprüfung abgelegt werden muss.
Das bedeutet jedoch nicht, dass keinerlei Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Die Fahrerlaubnisbehörde kann beispielsweise die Echtheit des Führerscheins prüfen, eine Klassifizierung verlangen und bestimmte Dokumente oder Nachweise benötigen.
Der Ablauf ist daher nicht dasselbe wie ein erstmaliger Erwerb des deutschen Führerscheins.
Die wichtigste Grundlage ist Anlage 11 FeV. Dort ist festgelegt, für welche Ausstellungsstaaten und Fahrerlaubnisklassen die theoretische und praktische Prüfung entfällt.
Einige Beispiele:
| Ausstellungsstaat | Fahrerlaubnisklasse | Theorieprüfung | Praktische Prüfung |
|---|---|---|---|
| Andorra | alle | Nein | Nein |
| Bosnien und Herzegowina | A1, A, B | Nein | Nein |
| Israel | B | Nein | Nein |
| Japan | alle | Nein | Nein |
| Kosovo | mehrere Klassen | Nein | Nein |
| Nordmazedonien | alle | Nein | Nein |
| Monaco | alle | Nein | Nein |
| Schweiz | alle | Nein | Nein |
| Serbien | alle | Nein | Nein |
| Singapur | alle | Nein | Nein |
| Südafrika | alle | Nein | Nein |
Diese Beispiele beziehen sich auf die aktuelle Anlage 11 FeV. Bei einzelnen Staaten bestehen zusätzliche Bedingungen und Anmerkungen. Deshalb sollte immer die konkrete Fahrerlaubnisklasse und die aktuelle Rechtslage geprüft werden.

Die Schweiz ist ein besonders häufiges Beispiel für eine prüfungsfreie Umschreibung.
Die aktuelle Anlage 11 FeV führt die Schweiz mit „alle“ Fahrerlaubnisklassen auf und sieht sowohl beim theoretischen als auch beim praktischen Teil keine Prüfung vor.
Wer einen gültigen Schweizer Führerschein besitzt und die Voraussetzungen für die deutsche Umschreibung erfüllt, kann daher grundsätzlich von dieser Sonderregelung profitieren.
Auch Serbien ist in der Staatenliste der Anlage 11 FeV aufgeführt.
Für Serbien sind alle Fahrerlaubnisklassen genannt; sowohl die theoretische als auch die praktische Prüfung sind dort mit „nein“ angegeben.
Das bedeutet, dass ein entsprechender serbischer Führerschein grundsätzlich ohne deutsche Theorie- und Praxisprüfung umgeschrieben werden kann, sofern die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Auch der Kosovo ist in Anlage 11 FeV enthalten.
Dort werden unter anderem die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE aufgeführt. Für diese Klassen sieht die Tabelle keine theoretische oder praktische Prüfung vor.
Es gelten jedoch besondere Anmerkungen hinsichtlich des Ausstellungsdatums. Die aktuelle Anlage 11 nennt insbesondere Führerscheine, die ab dem 1. März 2018 ausgestellt wurden.
Deshalb sollten Inhaber älterer kosovarischer Führerscheine die konkrete Situation mit der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde klären.
Japanische Führerscheine gehören ebenfalls zu den Führerscheinen, für die die Anlage 11 FeV eine erleichterte Umschreibung vorsieht.
Für Japan sind alle Fahrerlaubnisklassen aufgeführt und sowohl die theoretische als auch die praktische Prüfung entfallen.
Damit ist eine entsprechende japanische Fahrerlaubnis ein Beispiel für eine Umschreibung, bei der keine deutsche Fahrerlaubnisprüfung erforderlich ist.
Bei Israel gilt die prüfungsfreie Regelung für die in Anlage 11 aufgeführte Klasse B.
Für diese Klasse sind sowohl Theorie- als auch Praxisprüfung mit „nein“ angegeben.
Wer beispielsweise einen israelischen Pkw-Führerschein besitzt, sollte daher prüfen, ob die Voraussetzungen für die Umschreibung erfüllt sind.
Auch Fahrerlaubnisse aus Bosnien und Herzegowina können für bestimmte Klassen ohne Prüfung umgeschrieben werden.
Die Anlage 11 nennt für Bosnien und Herzegowina die Klassen A1, A und B. Für diese Klassen sind weder theoretische noch praktische Prüfungen vorgesehen.
Gerade für Inhaber eines Pkw-Führerscheins der Klasse B kann diese Regelung besonders relevant sein.
Die Republik Nordmazedonien ist ebenfalls in Anlage 11 FeV aufgeführt.
Dort steht bei den Fahrerlaubnisklassen „alle“. Sowohl die theoretische als auch die praktische Prüfung entfallen.
Damit kann ein entsprechender Führerschein grundsätzlich ohne deutsche Fahrprüfung umgeschrieben werden.
Auch Albanien ist in der aktuellen Anlage 11 FeV enthalten.
Für die dort aufgeführten Klassen A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE sind weder theoretische noch praktische Prüfungen vorgesehen. Für die Klasse AM gelten dagegen andere Regelungen: Dort entfällt die Theorieprüfung, während eine praktische Prüfung vorgesehen ist.
Das zeigt, warum nicht nur das Land, sondern auch die Fahrerlaubnisklasse entscheidend ist.
Nicht jeder ausländische Führerschein kann ohne Prüfung umgeschrieben werden.
Bei vielen Drittstaaten ist grundsätzlich eine theoretische und praktische Prüfung erforderlich. Für Staaten, die nicht in Anlage 11 aufgeführt sind, gelten besondere Regeln; dabei ist eine vollständige Fahrausbildung nicht automatisch vorgeschrieben.
Deshalb sollte man zwischen folgenden Situationen unterscheiden:
Die Umschreibung kann grundsätzlich ohne Theorie- und Praxisprüfung erfolgen.
Eine praktische Prüfung kann weiterhin erforderlich sein.
Eine theoretische Prüfung kann weiterhin erforderlich sein.
Bei bestimmten Drittstaaten müssen sowohl Theorie als auch Praxis absolviert werden.
Die aktuelle Anlage 11 zeigt für jedes aufgeführte Land und die jeweiligen Klassen, welche Prüfungen entfallen.
Wenn die Umschreibung tatsächlich ohne Theorie- und Praxisprüfung erfolgt, ist eine Fahrschulausbildung normalerweise nicht erforderlich.
Das Verfahren unterscheidet sich damit erheblich vom erstmaligen Erwerb einer deutschen Fahrerlaubnis.
Bei einem Drittstaatenführerschein, für den Prüfungen erforderlich sind, können dagegen Vorbereitung und Fahrstunden sinnvoll sein. Die ADAC-Informationen weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei vielen Drittstaaten die Prüfungen grundsätzlich ohne Ausbildung abgelegt werden müssen.
Mehr über den regulären Erwerb einer Fahrerlaubnis erfahren Sie auf FahrenExperten.

Auch bei einer Führerschein-Umschreibung ohne Prüfung müssen bestimmte Unterlagen vorgelegt werden.
Je nach Einzelfall können dazu gehören:
Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde prüft den Antrag und kann die Echtheit des ausländischen Dokuments überprüfen.
Nach § 31 FeV muss der Besitz der ausländischen Fahrerlaubnis grundsätzlich durch den nationalen Führerschein nachgewiesen werden. Außerdem muss der Antragsteller erklären, dass die ausländische Fahrerlaubnis noch gültig ist.
Das hängt vom jeweiligen Dokument und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.
Bei ausländischen Führerscheinen können Übersetzungen und Klassifizierungen notwendig sein. Der ADAC weist beispielsweise darauf hin, dass bei bestimmten nicht englischsprachigen Führerscheinen eine Übersetzung erforderlich sein kann.
Eine Übersetzung bedeutet jedoch nicht, dass automatisch eine Prüfung erforderlich ist.
Übersetzung und Prüfung sind zwei unterschiedliche Aspekte des Umschreibungsverfahrens.
Eine prüfungsfreie Umschreibung kann günstiger sein als eine Umschreibung, bei der Theorie- und Praxisprüfung erforderlich sind.
Mögliche Kostenpunkte sind:
| Kostenpunkt | Kann anfallen? |
|---|---|
| Verwaltungsgebühr | Ja |
| Ausstellung des deutschen Führerscheins | Ja |
| Passfoto | Ja |
| Übersetzung | Je nach Fall |
| Klassifizierung | Je nach Fall |
| Theorieprüfung | Nein, wenn prüfungsfrei |
| Praktische Prüfung | Nein, wenn prüfungsfrei |
| Fahrstunden | Normalerweise nicht erforderlich |
Die konkreten Gebühren unterscheiden sich je nach zuständiger Behörde und Dienstleister.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Ratgeber Führerschein umschreiben Kosten.
Ein EU- oder EWR-Führerschein ist von der Situation eines typischen Drittstaatenführerscheins zu unterscheiden.
Wer aus einem EU- oder EWR-Staat nach Deutschland zieht, muss seinen gültigen Führerschein grundsätzlich nicht umschreiben lassen. Eine freiwillige Umschreibung ist jedoch möglich.
Das bedeutet:
Bei einem gültigen EU-/EWR-Führerschein stellt sich häufig nicht die Frage, ob eine Prüfung für die Umschreibung entfällt, sondern ob eine Umschreibung überhaupt erforderlich ist.
Mehr Informationen finden Sie in unserem Beitrag über den EU Führerschein in Deutschland.
Bei einem Führerschein aus einem Nicht-EU-Staat ist die Situation komplexer.
Nach dem Umzug nach Deutschland gilt ein Drittstaatenführerschein grundsätzlich nur begrenzte Zeit. Für Personen mit ordentlichem Wohnsitz in Deutschland gilt grundsätzlich eine sechsmonatige Anerkennungsfrist. Danach ist eine deutsche Fahrerlaubnis erforderlich, wenn weiterhin in Deutschland gefahren werden soll.
Ob die Umschreibung ohne Prüfung möglich ist, hängt anschließend insbesondere von der Staatenliste der Anlage 11 FeV ab.
Wer beispielsweise einen Führerschein aus der Schweiz, Serbien, Japan, Kosovo oder Nordmazedonien besitzt, kann je nach Klasse von einer prüfungsfreien Umschreibung profitieren.
Stellen Sie zunächst fest, in welchem Land Ihr Führerschein ausgestellt wurde.
Prüfen Sie, ob es sich beispielsweise um Klasse B, A, C oder eine andere Klasse handelt.
Suchen Sie Ihr Ausstellungsland und Ihre Fahrerlaubnisklasse in der aktuellen Staatenliste.
In der entsprechenden Spalte steht, ob eine theoretische oder praktische Prüfung erforderlich ist.
Besorgen Sie alle für die Umschreibung notwendigen Dokumente.
Falls die Behörde eine Übersetzung oder Klassifizierung verlangt, sollten diese vor Antragstellung organisiert werden.
Der Antrag wird bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde am Wohnort gestellt.
Nach erfolgreicher Bearbeitung wird der deutsche Führerschein ausgestellt.
Die prüfungsfreie Umschreibung richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen.
In bestimmten Fällen kann die Fahrerlaubnisbehörde jedoch Maßnahmen anordnen, wenn konkrete Tatsachen Zweifel daran begründen, dass die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten noch vorhanden sind. § 31 FeV verweist hierfür auf die entsprechenden Regelungen der Fahrerlaubnis-Verordnung.
Eine pauschale Aussage wie „Jeder Führerschein aus diesem Land wird immer ohne Prüfung anerkannt“ wäre deshalb zu weitgehend.
Entscheidend bleibt der individuelle Fall.
Nicht jeder ausländische Führerschein wird nach denselben Regeln behandelt.
Eine Sonderregelung kann nur für bestimmte Klassen gelten.
Bei manchen Ländern gelten zusätzliche Bedingungen für das Ausstellungsdatum. Die Anlage 11 enthält beispielsweise besondere Hinweise für bestimmte albanische und kosovarische Führerscheine.
EU-/EWR-Führerscheine werden grundsätzlich anders behandelt als Drittstaatenführerscheine.
Bei Drittstaatenführerscheinen ist die Frist nach Wohnsitzbegründung in Deutschland besonders wichtig.

Ja. Für bestimmte Ausstellungsstaaten und Fahrerlaubnisklassen sieht Anlage 11 FeV eine Umschreibung ohne theoretische und praktische Prüfung vor.
Unter anderem sind Andorra, Japan, Kosovo, Nordmazedonien, Schweiz und Serbien in der aktuellen Anlage 11 FeV mit prüfungsfreien Klassen vertreten. Auch weitere Staaten sind aufgeführt.
Grundsätzlich ja. Die Schweiz ist in Anlage 11 FeV mit allen Klassen aufgeführt; Theorie- und Praxisprüfung sind dort jeweils mit „nein“ angegeben.
Grundsätzlich sieht Anlage 11 FeV für Serbien bei allen aufgeführten Klassen keine theoretische oder praktische Prüfung vor. Die übrigen Voraussetzungen der Umschreibung müssen trotzdem erfüllt sein.
Für die in Anlage 11 genannten Klassen ist dies grundsätzlich möglich. Die Anlage enthält allerdings besondere Bedingungen, unter anderem zum Ausstellungsdatum.
Bei einer tatsächlich prüfungsfreien Umschreibung ist eine Fahrschulausbildung grundsätzlich nicht erforderlich. Wenn eine Prüfung vorgeschrieben ist, können Fahrstunden zur Vorbereitung sinnvoll sein.
Nach Begründung des ordentlichen Wohnsitzes gilt ein Drittstaatenführerschein grundsätzlich sechs Monate. Danach wird eine deutsche Fahrerlaubnis benötigt, wenn man weiterhin in Deutschland fahren möchte.
Ein Führerschein umschreiben ohne Prüfung ist in Deutschland durchaus möglich – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Entscheidend sind vor allem:
Die Anlage 11 FeV enthält die maßgebliche Staatenliste. Sie zeigt, bei welchen Ländern und Fahrerlaubnisklassen die theoretische und praktische Prüfung entfallen.
Wer seinen ausländischen Führerschein umschreiben möchte, sollte deshalb nicht allein danach suchen, ob sein Land „prüfungsfrei“ ist. Entscheidend ist die konkrete Kombination aus Ausstellungsstaat und Fahrerlaubnisklasse.
Weitere Informationen rund um dieses Thema finden Sie auf FahrenExperten, insbesondere in unseren Ratgebern zu Führerschein umschreiben, Führerschein Anerkennung Deutschland, ausländischer Führerschein Deutschland, ausländischen Führerschein umschreiben, EU Führerschein in Deutschland und Führerschein umschreiben Kosten.
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