Driving Licence in Germany: Everything You Need to Know A driving licence is an important...
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Driving Licence in Germany: Everything You Need to Know A driving licence is an important...
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WeiterlesenWer nach Deutschland zieht und bereits einen Führerschein aus einem anderen Land besitzt, stellt sich häufig die Frage: Muss ich meinen ausländischen Führerschein umschreiben lassen?
Die Antwort hängt vor allem davon ab, wo der Führerschein ausgestellt wurde, welche Fahrerlaubnisklasse betroffen ist und ob der Inhaber seinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland hat.
Für Führerscheine aus der Europäischen Union (EU) und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gelten grundsätzlich andere Regeln als für Fahrerlaubnisse aus Staaten außerhalb der EU beziehungsweise des EWR. Während ein gültiger EU- oder EWR-Führerschein grundsätzlich auch in Deutschland anerkannt wird, gelten für viele Drittstaaten zeitliche und weitere Voraussetzungen.
In diesem Ratgeber erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie einen ausländischen Führerschein umschreiben, welche Unterlagen erforderlich sein können, wann eine theoretische oder praktische Prüfung notwendig ist und worauf Sie bei der Umschreibung achten sollten.
Weitere Informationen rund um Führerschein und Fahrerlaubnis finden Sie bei FahrenExperten.
Unter der Umschreibung eines ausländischen Führerscheins versteht man grundsätzlich die Ausstellung eines deutschen Führerscheins auf Grundlage einer im Ausland erworbenen Fahrerlaubnis.
Dabei wird die ausländische Fahrerlaubnis von der zuständigen deutschen Fahrerlaubnisbehörde geprüft. Je nach Herkunftsland kann die deutsche Behörde die Fahrerlaubnis ohne Prüfung, mit einer Prüfung oder unter bestimmten weiteren Voraussetzungen umschreiben.
Wichtig ist deshalb: Nicht jeder ausländische Führerschein wird nach denselben Regeln umgeschrieben.
Die entscheidende erste Frage lautet:
Aus welchem Land stammt Ihr Führerschein?
Besitzen Sie einen gültigen Führerschein aus einem EU- oder EWR-Staat, müssen Sie ihn nach einem Umzug nach Deutschland grundsätzlich nicht sofort umschreiben lassen.
EU- und EWR-Fahrerlaubnisse werden grundsätzlich im Umfang ihrer gültigen Fahrerlaubnisklassen in Deutschland anerkannt. Eine Übersetzung des Führerscheins ist ebenfalls grundsätzlich nicht erforderlich. Eine freiwillige Umschreibung beziehungsweise ein freiwilliger Umtausch ist jedoch möglich.
Zum EWR gehören neben den EU-Mitgliedstaaten:
Allerdings sollten auch bei einem EU- oder EWR-Führerschein die Gültigkeitsdauer und etwaige Beschränkungen beachtet werden.
Mehr Informationen finden Sie in unserem Ratgeber EU Führerschein.

Komplizierter kann die Situation bei einem Führerschein aus einem Drittstaat sein.
Drittstaaten sind Staaten, die weder Mitglied der Europäischen Union noch des Europäischen Wirtschaftsraums sind.
Wer mit einem solchen Führerschein seinen ordentlichen Wohnsitz nach Deutschland verlegt, darf die ausländische Fahrerlaubnis grundsätzlich noch sechs Monate ab Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland nutzen. Danach ist für das weitere Fahren in Deutschland grundsätzlich eine deutsche Fahrerlaubnis erforderlich.
Deshalb sollten Betroffene die Umschreibung nicht unnötig aufschieben.
Eine Umschreibung wird insbesondere dann relevant, wenn Sie:
Bei EU- und EWR-Führerscheinen besteht nach einem Wohnsitzwechsel grundsätzlich keine unmittelbare Umschreibungspflicht.
Bei Drittstaaten ist dagegen die sechsmonatige Frist besonders wichtig.
Das hängt vom Herkunftsland und vom Wohnsitz ab.
Ein gültiger EU-/EWR-Führerschein wird grundsätzlich auch in Deutschland anerkannt. Eine sofortige Umschreibung ist nicht erforderlich.
Nach Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland gilt grundsätzlich eine sechsmonatige Anerkennungsfrist.
Das bedeutet: Wer beispielsweise dauerhaft nach Deutschland zieht, sollte das Datum der Wohnsitzbegründung dokumentieren und die Umschreibung rechtzeitig vorbereiten.
Für die Frage, wann die sechsmonatige Frist beginnt, ist der ordentliche Wohnsitz entscheidend.
Als Orientierung wird grundsätzlich darauf abgestellt, wo eine Person ihren gewöhnlichen Lebensmittelpunkt hat. Im Fahrerlaubnisrecht spielt dabei insbesondere die sogenannte 185-Tage-Regel eine wichtige Rolle.
Deshalb ist nicht allein entscheidend, wann Sie Ihren Führerschein erhalten haben. Relevant kann auch sein, wo Sie Ihren tatsächlichen gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Die Voraussetzungen hängen vom Herkunftsstaat ab.
Bei der Prüfung können unter anderem folgende Punkte relevant sein:
Insbesondere die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) und ihre Anlage 11 enthalten wichtige Regelungen für die Umschreibung von Fahrerlaubnissen bestimmter Staaten.
Das ist eine der wichtigsten Fragen beim Thema ausländischen Führerschein umschreiben.
Eine pauschale Antwort gibt es nicht.
Für viele Drittstaaten müssen Antragsteller grundsätzlich eine theoretische und praktische Prüfung in Deutschland absolvieren. Dabei ist jedoch keine vollständige Fahrschulausbildung mit einer gesetzlich vorgeschriebenen Mindestzahl von Fahrstunden erforderlich.
Es gibt allerdings Ausnahmen.
Für bestimmte Staaten sieht Anlage 11 FeV erleichterte Bedingungen vor. Je nach Staat und Fahrerlaubnisklasse kann die theoretische Prüfung, die praktische Prüfung oder sogar beides entfallen.
Daher sollte immer geprüft werden, welche Regelung für das konkrete Herkunftsland gilt.
Eine prüfungsfreie Umschreibung ist grundsätzlich möglich, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Besonders wichtig ist dabei die sogenannte Staatenliste in Anlage 11 FeV.
Dort sind Staaten aufgeführt, für deren Fahrerlaubnisse besondere Regelungen bei der Umschreibung gelten. Welche Erleichterung besteht, hängt unter anderem von der Fahrerlaubnisklasse ab.
Das bedeutet:
Ein Land kann für Klasse B eine andere Regelung haben als für Lkw- oder Motorradklassen.
Deshalb sollte die Umschreibung immer anhand der konkreten Fahrerlaubnisklasse geprüft werden.
In bestimmten Fällen ist nur eine theoretische Prüfung erforderlich.
Dann müssen Sie sich insbesondere mit den deutschen Verkehrsregeln und dem Fragenkatalog für die theoretische Prüfung vertraut machen.
Wichtige Themen sind beispielsweise:
Eine gezielte Vorbereitung kann dabei helfen, die Prüfung beim ersten Versuch zu bestehen.
Mehr Informationen finden Sie in unserem Ratgeber Theorieprüfung Führerschein.
Wenn eine praktische Prüfung erforderlich ist, sollten Sie sich mit den deutschen Prüfungsanforderungen vertraut machen.
Auch wenn keine komplette Fahrschulausbildung vorgeschrieben ist, können einige vorbereitende Fahrstunden sinnvoll sein.
Dabei können beispielsweise folgende Bereiche trainiert werden:
Eine praktische Prüfung in Deutschland prüft nicht nur, ob jemand ein Fahrzeug technisch bedienen kann. Entscheidend ist das sichere und regelkonforme Verhalten im Straßenverkehr.
Mehr Informationen finden Sie unter praktische Führerscheinprüfung.
Die genauen Anforderungen können je nach Behörde und Herkunftsstaat variieren.
Typischerweise können folgende Unterlagen erforderlich sein:
Bei bestimmten ausländischen Führerscheinen können zusätzliche Nachweise verlangt werden.
Tipp: Informieren Sie sich vor der Antragstellung bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, welche Unterlagen in Ihrem konkreten Fall benötigt werden.

Auch diese Frage hängt vom Herkunftsstaat und vom Führerscheindokument ab.
Bei EU- und EWR-Führerscheinen ist eine Übersetzung grundsätzlich nicht erforderlich.
Bei Führerscheinen aus Drittstaaten kann dagegen eine Übersetzung notwendig sein. Die Fahrerlaubnis-Verordnung enthält hierzu entsprechende Vorgaben.
Wer seinen ausländischen Führerschein umschreiben möchte, sollte deshalb prüfen, ob eine Übersetzung erforderlich ist und welche Form der Übersetzung akzeptiert wird.
Nein.
Der internationale Führerschein ist grundsätzlich kein eigenständiger Ersatz für die nationale Fahrerlaubnis. Er dient insbesondere als ergänzendes Dokument zur ausländischen nationalen Fahrerlaubnis.
Wer seinen Wohnsitz dauerhaft nach Deutschland verlegt und einen Drittstaatenführerschein besitzt, kann die erforderliche deutsche Fahrerlaubnis daher nicht einfach dauerhaft durch einen internationalen Führerschein ersetzen.
Mehr Informationen finden Sie in unserem Beitrag Internationaler Führerschein.
Der typische Ablauf sieht folgendermaßen aus:
Stellen Sie zunächst fest, ob Ihr Führerschein aus einem EU-/EWR-Staat oder einem Drittstaat stammt.
Prüfen Sie, ob Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland begründet haben.
Stellen Sie sicher, dass Ihr ausländischer Führerschein gültig ist.
Bei Drittstaaten sollte insbesondere geprüft werden, ob das Ausstellungsland in Anlage 11 FeV aufgeführt ist.
Stellen Sie alle erforderlichen Dokumente zusammen.
Der Antrag wird bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde gestellt.
Falls erforderlich, legen Sie die theoretische und/oder praktische Prüfung ab.
Nach erfolgreicher Umschreibung wird der deutsche Führerschein ausgestellt.
Die Kosten hängen vom konkreten Fall ab.
Mögliche Kostenpositionen sind:
Die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr sieht unter anderem eine Gebühr von 28,10 € für bestimmte prüfungsfreie Umschreibungen von EU-/EWR-Fahrerlaubnissen beziehungsweise Fahrerlaubnissen aus in Anlage 11 FeV aufgeführten Staaten vor. Weitere Kosten können je nach Verfahren hinzukommen.
Wenn Prüfungen erforderlich sind, steigen die Gesamtkosten entsprechend.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber Führerschein Kosten.
Die Bearbeitungsdauer kann nicht pauschal angegeben werden.
Sie hängt unter anderem davon ab:
Deshalb sollten Sie die Umschreibung möglichst frühzeitig beginnen und nicht erst kurz vor Ablauf der sechsmonatigen Frist.
Bei einem Drittstaatenführerschein endet nach den gesetzlichen Voraussetzungen grundsätzlich die Berechtigung, mit diesem Führerschein in Deutschland zu fahren, wenn die sechsmonatige Anerkennungsfrist nach Begründung des ordentlichen Wohnsitzes abgelaufen ist.
Wer anschließend trotzdem fährt, kann sich strafrechtlich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten müssen.
Deshalb gilt:
Warten Sie nicht bis zum letzten Moment mit der Umschreibung.
Wenn eine Prüfung erforderlich ist, sollten Sie auch ausreichend Zeit für die Vorbereitung einplanen.
Ob eine Online-Antragstellung möglich ist, hängt von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde und dem jeweiligen Verwaltungsverfahren ab.
Bei vielen Verfahren müssen Dokumente geprüft und gegebenenfalls Originalunterlagen vorgelegt werden. Deshalb sollten Sie sich direkt bei Ihrer zuständigen Behörde informieren.
Weitere allgemeine Informationen finden Sie in unserem Beitrag Führerschein online beantragen.
EU-Führerscheine genießen in Deutschland grundsätzlich eine weitgehende Anerkennung.
Wer beispielsweise einen gültigen französischen, spanischen, italienischen, polnischen oder niederländischen Führerschein besitzt und seinen Wohnsitz nach Deutschland verlegt, muss diesen grundsätzlich nicht sofort gegen einen deutschen Führerschein austauschen.
Allerdings gelten die im Führerschein eingetragenen Beschränkungen und Auflagen auch in Deutschland.
Auch bei EU-Führerscheinen gibt es Fälle, in denen die Anerkennung problematisch sein kann, beispielsweise bei bestimmten unter Verstoß gegen Wohnsitzvorschriften ausgestellten Fahrerlaubnissen oder bei bestimmten gefälschten beziehungsweise missbräuchlich erlangten Dokumenten.
Ein US-Führerschein wird grundsätzlich als Drittstaatenführerschein behandelt.
Bei der Umschreibung kommt es unter anderem darauf an, aus welchem Bundesstaat der Führerschein stammt und ob die entsprechenden Voraussetzungen für die Umschreibung erfüllt sind.
Für bestimmte US-Führerscheine gelten erleichterte Regeln. Außerdem kann bei der Prüfung der sogenannten Wohnsitzvoraussetzung relevant sein, ob der Führerscheininhaber zum Zeitpunkt des Erwerbs tatsächlich ausreichend lange in den USA gelebt hat. Der ADAC nennt hierfür beispielsweise einen mindestens 185-tägigen Aufenthalt im Ausstellungsstaat beziehungsweise den USA als wichtigen Nachweis in bestimmten Fällen.
Bei Drittstaatenführerscheinen ist dies einer der wichtigsten Punkte.
Die Anerkennung eines EU-Führerscheins funktioniert grundsätzlich anders als die Umschreibung eines Drittstaatenführerscheins.
Nicht jeder Drittstaatenführerschein muss automatisch mit Theorie und Praxis umgeschrieben werden. Anlage 11 FeV enthält Ausnahmen.
Eine fehlende Übersetzung oder ein fehlender Nachweis kann die Bearbeitung verzögern.
Wenn Prüfungen erforderlich sind, sollte ausreichend Zeit für die Vorbereitung eingeplant werden.
Nutzen Sie diese Checkliste, bevor Sie Ihren Antrag stellen:

Das hängt vom Herkunftsland ab. EU-/EWR-Führerscheine müssen grundsätzlich nicht unmittelbar umgeschrieben werden. Bei vielen Drittstaatenführerscheinen ist nach Ablauf der sechsmonatigen Anerkennungsfrist eine deutsche Fahrerlaubnis erforderlich.
Nach Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland wird die ausländische Fahrerlaubnis grundsätzlich noch sechs Monate anerkannt.
Das hängt vom Herkunftsstaat und der Fahrerlaubnisklasse ab. Bei vielen Drittstaaten sind Theorie- und Praxisprüfung erforderlich. Für bestimmte Staaten gibt es nach Anlage 11 FeV Erleichterungen.
Grundsätzlich ja. Ein gültiger EU-/EWR-Führerschein wird in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine freiwillige Umschreibung ist möglich.
Bei EU-/EWR-Führerscheinen grundsätzlich nicht. Bei bestimmten Führerscheinen aus Drittstaaten kann eine Übersetzung erforderlich sein.
Die Kosten hängen vom jeweiligen Verfahren ab. Bei einer prüfungsfreien Umschreibung können reine Verwaltungsgebühren vergleichsweise niedrig sein; bei erforderlichen Theorie- oder Praxisprüfungen kommen zusätzliche Kosten hinzu.
Wer einen ausländischen Führerschein umschreiben möchte, sollte zunächst feststellen, aus welchem Staat die Fahrerlaubnis stammt und ob ein EU-/EWR- oder Drittstaatenführerschein vorliegt.
Bei einem gültigen EU-/EWR-Führerschein ist eine Umschreibung nach einem Umzug nach Deutschland grundsätzlich nicht sofort erforderlich. Bei einem Führerschein aus einem Drittstaat gilt dagegen grundsätzlich die sechsmonatige Anerkennungsfrist nach Begründung des ordentlichen Wohnsitzes.
Ob eine theoretische oder praktische Prüfung erforderlich ist, hängt insbesondere vom Ausstellungsstaat und der Fahrerlaubnisklasse ab. Die entsprechenden Erleichterungen sind in Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung geregelt.
Wer frühzeitig handelt, kann unnötige Verzögerungen vermeiden. Prüfen Sie daher rechtzeitig Ihre Unterlagen, die Gültigkeit Ihres Führerscheins und die für Ihr Herkunftsland geltenden Umschreibungsregeln.
Weitere hilfreiche Informationen finden Sie auf FahrenExperten – unter anderem zu ausländischem Führerschein, Führerschein umschreiben, EU Führerschein, internationalem Führerschein und Führerschein Gültigkeit.
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