Driving Licence in Germany: Everything You Need to Know A driving licence is an important...
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WeiterlesenDie Fahrerlaubnis ist die rechtliche Berechtigung, ein Kraftfahrzeug einer bestimmten Fahrzeugklasse im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Im Alltag werden die Begriffe „Fahrerlaubnis“ und „Führerschein“ häufig gleich verwendet. Rechtlich handelt es sich jedoch um zwei unterschiedliche Dinge: Die Fahrerlaubnis ist die Berechtigung selbst, während der Führerschein das Dokument ist, mit dem diese Berechtigung nachgewiesen wird.
Wer beispielsweise einen Pkw fahren möchte, benötigt in Deutschland grundsätzlich die Fahrerlaubnis der Klasse B. Welche Fahrzeuge gefahren werden dürfen, hängt von der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse und gegebenenfalls zusätzlichen Schlüsselzahlen ab.
In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie, was eine Fahrerlaubnis genau bedeutet, welche Voraussetzungen gelten, wie die Beantragung funktioniert, welche Fahrerlaubnisklassen es gibt und was beim Führerscheinerwerb wichtig ist.
Weitere Informationen zu Führerschein und Fahrerlaubnis finden Sie auf FahrenExperten.
Die Unterscheidung zwischen Fahrerlaubnis und Führerschein ist besonders wichtig.
Die Fahrerlaubnis ist die staatlich erteilte Berechtigung, Fahrzeuge einer bestimmten Klasse im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.
Der Führerschein ist das amtliche Dokument, das diese Fahrerlaubnis dokumentiert.
Vereinfacht gesagt:
Fahrerlaubnis = Berechtigung zum Fahren
Führerschein = Dokument als Nachweis
Das bedeutet auch, dass die Gültigkeit des Führerscheindokuments nicht automatisch mit der Gültigkeit der Fahrerlaubnis gleichzusetzen ist.
Bei neueren Führerscheinen, die seit dem 19. Januar 2013 ausgestellt werden, ist das Dokument grundsätzlich 15 Jahre gültig. Die Fahrerlaubnis selbst wird bei der Klasse B grundsätzlich unbefristet erteilt, sofern keine besonderen Umstände vorliegen.

In Deutschland gibt es verschiedene Fahrerlaubnisklassen. Welche Klasse benötigt wird, hängt vor allem von Fahrzeugart, Gewicht, Leistung und der Anzahl der Sitzplätze ab.
Zu den wichtigsten Klassen gehören:
| Klasse | Typische Fahrzeuge |
|---|---|
| AM | Mopeds, Roller und leichte vierrädrige Fahrzeuge |
| A1 | Leichtkrafträder bis 125 cm³ |
| A2 | Motorräder bis 35 kW |
| A | Motorräder ohne die Beschränkungen der A2 |
| B | Pkw bis 3.500 kg |
| BE | Pkw mit schwereren Anhängern |
| C1 | Leichte Lkw bis 7.500 kg |
| C | Schwere Lkw |
| D1 | Kleinbusse |
| D | Busse |
| L | Landwirtschaftliche Zugmaschinen |
| T | Land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge |
Die Führerscheinklassen A, B, C und D gelten nach den europäischen Regelungen grundsätzlich EU-weit; nationale Sonderregelungen können davon abweichen.
Wenn Sie sich speziell für den Pkw-Führerschein interessieren, finden Sie auf unserer Website weitere Informationen zum Führerschein Klasse B.
Für den normalen Pkw ist die Fahrerlaubnis Klasse B die zentrale Fahrerlaubnisklasse.
Mit Klasse B dürfen grundsätzlich Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 3.500 kg und maximal acht Sitzplätzen zusätzlich zum Fahrersitz gefahren werden.
Darunter fallen beispielsweise viele:
Auch bestimmte Anhänger dürfen mitgeführt werden.
Ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 750 kg ist grundsätzlich erlaubt. Bei einem schwereren Anhänger darf die zulässige Gesamtmasse der Kombination aus Fahrzeug und Anhänger 3.500 kg nicht überschreiten.
Wer eine Fahrerlaubnis erwerben möchte, muss verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Diese unterscheiden sich je nach Fahrerlaubnisklasse.
Für die Klasse B gehören typischerweise dazu:
Je nach persönlicher Situation und Fahrerlaubnisklasse können zusätzliche Nachweise erforderlich sein.
Wer eine Fahrerlaubnis erwerben möchte, sollte den Antrag frühzeitig vorbereiten.
Der typische Ablauf sieht folgendermaßen aus:
Vergleichen Sie verschiedene Fahrschulen hinsichtlich Preisen, Ausbildungsangebot, Fahrzeugen und Terminmöglichkeiten.
Nach der Auswahl melden Sie sich zur Ausbildung an.
Je nach Fahrerlaubnisklasse werden verschiedene Dokumente benötigt. Dazu gehören bei Klasse B typischerweise ein Identitätsnachweis, ein biometrisches Passfoto, ein Sehtest und ein Erste-Hilfe-Nachweis.
Der Antrag wird bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde eingereicht. Je nach Behörde können digitale beziehungsweise Online-Verfahren zur Verfügung stehen.
Mehr Informationen finden Sie in unserem Ratgeber Führerschein beantragen.
Danach folgen Theorieunterricht und praktische Ausbildung.
Zum Abschluss müssen die erforderlichen Prüfungen bestanden werden.
Bei der klassischen Fahrerlaubnis Klasse B besteht die Ausbildung aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
Bei der erstmaligen Klasse B sind 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden Zusatzstoff vorgesehen.
Dabei werden unter anderem folgende Themen behandelt:
Eine gute Vorbereitung ist entscheidend für die Theorieprüfung.
Die praktische Ausbildung besteht aus normalen Übungsfahrten und vorgeschriebenen besonderen Ausbildungsfahrten.
Bei den normalen Übungsfahrten gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Gesamtzahl. Der konkrete Bedarf richtet sich nach den Fähigkeiten und dem Lernfortschritt des Fahrschülers.
Das ist wichtig, wenn Sie die voraussichtlichen Fahrerlaubnis Kosten kalkulieren möchten.
Ein Fahrschüler, der schnell sicher fährt, benötigt möglicherweise weniger zusätzliche Übungsstunden als jemand, der mehr praktische Erfahrung braucht.
Für Klasse B sind insgesamt 12 besondere Ausbildungsfahrten vorgeschrieben:
Jede dieser Fahrstunden dauert 45 Minuten.
Diese Sonderfahrten sollen Fahrschüler auf unterschiedliche und anspruchsvollere Verkehrssituationen vorbereiten.

Der Erwerb der Fahrerlaubnis setzt bei der Klasse B grundsätzlich voraus, dass die erforderlichen Prüfungen erfolgreich absolviert werden.
Bei Klasse B umfasst die Theorieprüfung aktuell 30 Fragen. Es sind maximal zehn Fehlerpunkte zulässig, wobei eine besonders hoch gewichtete Frage nicht zusätzlich falsch beantwortet werden darf.
Wer die Theorieprüfung nicht besteht, kann sie wiederholen. Zwischen Prüfungsversuchen muss grundsätzlich eine Wartezeit von mindestens zwei Wochen eingehalten werden.
Nach bestandener Theorieprüfung muss die praktische Prüfung innerhalb von zwölf Monaten erfolgreich absolviert werden, da die bestandene Theorieprüfung danach ihre Gültigkeit verliert.
In der praktischen Prüfung wird überprüft, ob der Fahrschüler ein Fahrzeug sicher und selbstständig führen kann.
Dabei können unter anderem folgende Bereiche eine Rolle spielen:
Eine erfolgreiche praktische Prüfung ist der letzte große Schritt auf dem Weg zur Fahrerlaubnis.
Eine Fahrerlaubnis der Klasse B kann im Rahmen des Begleiteten Fahrens ab 17 bereits vor dem regulären Mindestalter genutzt werden.
Beim BF17 darf nach bestandener Prüfung ab dem 17. Geburtstag gefahren werden – allerdings bis zum 18. Geburtstag nur mit einer eingetragenen Begleitperson.
Die Begleitperson muss unter anderem:
Die Begleitperson muss außerdem namentlich in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sein.
Wer sich für diese Möglichkeit interessiert, sollte sich frühzeitig über die erforderlichen Unterlagen und Fristen informieren.
Die Klasse B reicht nicht automatisch für jede Kombination aus Pkw und Anhänger.
Mit Klasse B ist grundsätzlich ein Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse erlaubt. Ein schwererer Anhänger kann ebenfalls zulässig sein, wenn die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination höchstens 3.500 kg beträgt.
Wer größere Anhänger ziehen möchte, benötigt möglicherweise:
B96 ermöglicht bestimmte Kombinationen von Pkw und Anhänger mit einer Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg bis maximal 4.250 kg. Dafür ist eine spezielle Fahrerschulung vorgesehen.
Die Fahrerlaubnisklasse BE erlaubt Kombinationen aus einem Fahrzeug der Klasse B und einem Anhänger beziehungsweise Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von bis zu 3.500 kg.
Wichtig: Entscheidend ist die zulässige Gesamtmasse in den Fahrzeugpapieren, nicht das tatsächliche Gewicht des Gespanns im jeweiligen Moment.
Wer die Fahrerlaubnis auf einem Automatikfahrzeug erwerben möchte, sollte sich mit der Schlüsselzahl B197 beschäftigen.
Bei B197 findet die praktische Ausbildung sowohl auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe als auch auf einem Schaltwagen statt.
Vorgesehen sind unter anderem:
Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird die Schlüsselzahl 197 eingetragen.
Das kann insbesondere für Fahrschüler interessant sein, die hauptsächlich Automatikfahrzeuge fahren möchten, aber dennoch Schaltwagen fahren können wollen.
Die Fahrerlaubnis Kosten lassen sich nicht pauschal festlegen.
Bei Klasse B setzen sich die Gesamtkosten aus mehreren Bestandteilen zusammen:
Besonders die Zahl der normalen Übungsfahrten kann den Endpreis erheblich beeinflussen.
Deshalb sollte man beim Vergleich von Fahrschulen nicht ausschließlich auf die niedrigste Grundgebühr achten.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber zu den Führerschein Kosten.
Beim Führerschein sollte Sicherheit immer Vorrang vor dem Preis haben. Trotzdem gibt es Möglichkeiten, unnötige Kosten zu vermeiden.
Vergleichen Sie die vollständige Preisstruktur:
Eine gute Vorbereitung kann helfen, eine kostenpflichtige Wiederholungsprüfung zu vermeiden.
Längere Unterbrechungen können den Lernfortschritt beeinträchtigen.
Eine zusätzliche Vorbereitung kann wirtschaftlich sinnvoller sein als eine nicht bestandene Prüfung mit weiteren Kosten.
Auf der Rückseite des Führerscheins können Schlüsselzahlen eingetragen sein. Sie zeigen bestimmte Auflagen, Einschränkungen oder Erweiterungen der Fahrerlaubnis an.
Einige bekannte Beispiele sind:
Wer seinen Führerschein genau verstehen möchte, sollte deshalb nicht nur auf die Buchstaben der Fahrerlaubnisklasse achten, sondern auch die eingetragenen Schlüsselzahlen prüfen.
Beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis wird der Führerschein grundsätzlich auf Probe erteilt.
Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Während dieser Zeit können bestimmte Verkehrsverstöße besondere Konsequenzen haben.
Fahranfänger sollten deshalb besonders auf:
achten.
Eine vorsichtige und regelkonforme Fahrweise ist besonders während der Probezeit wichtig.
Der Verlust des Führerscheindokuments ist nicht dasselbe wie der Entzug der Fahrerlaubnis.
Wenn das Dokument verloren oder gestohlen wurde, besteht die Fahrerlaubnis grundsätzlich weiter. Es muss ein Ersatzdokument beantragt werden.
Beim Entzug der Fahrerlaubnis verliert die betroffene Person die rechtliche Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen. Nach Ablauf einer Sperrfrist kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Neuerteilung erforderlich sein.
Diese Unterscheidung ist rechtlich besonders wichtig.
Viele Verwaltungsverfahren werden zunehmend digitalisiert. Je nach Wohnort und zuständiger Behörde können bestimmte Schritte des Führerscheinantrags online durchgeführt werden.
Allerdings sind die verfügbaren Online-Dienste nicht in jeder Kommune identisch.
Wer seine Fahrerlaubnis online beantragen möchte, sollte deshalb die Website der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde prüfen und feststellen, welche digitalen Dienstleistungen tatsächlich angeboten werden.
Mehr Informationen finden Sie auch in unserem Ratgeber Führerschein online beantragen.

Eine Fahrerlaubnis ist die rechtliche Berechtigung, ein Kraftfahrzeug einer bestimmten Klasse im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Der Führerschein ist das Dokument, das diese Berechtigung nachweist.
Die Fahrerlaubnis ist die rechtliche Berechtigung. Der Führerschein ist das amtliche Dokument, das diese Berechtigung dokumentiert.
Für einen normalen Pkw ist grundsätzlich die Fahrerlaubnisklasse B vorgesehen. Sie gilt für Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse und mit höchstens acht Sitzplätzen zusätzlich zum Fahrersitz.
Die Fahrerlaubnis Klasse B wird grundsätzlich unbefristet erteilt, sofern keine besonderen Umstände vorliegen. Das Führerscheindokument selbst ist bei seit 2013 ausgestellten Kartenführerscheinen grundsätzlich 15 Jahre gültig.
Ja. Im Rahmen des Begleiteten Fahrens ab 17 kann die Klasse B unter den entsprechenden Voraussetzungen bereits ab 17 Jahren genutzt werden.
Für normale Übungsfahrten gibt es keine gesetzliche Mindestanzahl. Vorgeschrieben sind jedoch die besonderen Ausbildungsfahrten: fünf Überland-, vier Autobahn- und drei Nacht- beziehungsweise Dämmerungsfahrten.
Je nach zuständiger Fahrerlaubnisbehörde können Online-Dienste verfügbar sein. Die konkreten Möglichkeiten unterscheiden sich regional.
Das Fahren ohne die erforderliche Fahrerlaubnis kann strafrechtliche Folgen haben. Deshalb sollte vor dem Fahren immer geprüft werden, ob die eigene Fahrerlaubnisklasse das konkrete Fahrzeug beziehungsweise die Kombination tatsächlich abdeckt.
Die Fahrerlaubnis ist die rechtliche Grundlage für das Führen von Kraftfahrzeugen. Welche Fahrzeuge Sie fahren dürfen, hängt von der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse und möglichen Schlüsselzahlen ab.
Für Pkw ist die Klasse B die wichtigste Fahrerlaubnisklasse. Sie ermöglicht das Fahren von Fahrzeugen bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse und umfasst unter bestimmten Voraussetzungen auch kleinere Anhänger.
Der Weg zur Fahrerlaubnis umfasst mehrere Schritte: Fahrschule auswählen, Antrag stellen, Theorieunterricht absolvieren, praktische Erfahrungen sammeln und schließlich die erforderlichen Prüfungen bestehen.
Wer die Fahrerlaubnis erwerben möchte, sollte außerdem die unterschiedlichen Fahrerlaubnisklassen kennen und vor der Anmeldung prüfen, welche Klasse für die eigenen Bedürfnisse erforderlich ist.
Weitere Informationen zu Fahrerlaubnis, Führerschein Klasse B, Autoführerschein, Führerschein Kosten, Führerschein beantragen und Führerschein online beantragen finden Sie auf der FahrenExperten-Website.
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