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WeiterlesenWer mit einem ausländischen Führerschein nach Deutschland zieht, stellt sich häufig die Frage, ob eine Übersetzung erforderlich ist. Besonders häufig wird nach „ADAC Übersetzung ausländischer Führerschein“ gesucht, denn der ADAC bietet in vielen Regionen Deutschlands einen anerkannten Übersetzungs- und Klassifizierungsservice an.
Ob eine Übersetzung notwendig ist, hängt unter anderem davon ab,
In diesem Ratgeber erfahren Sie, wann eine Übersetzung erforderlich ist, wie der ADAC-Service funktioniert und welche Unterlagen Sie benötigen.

Nicht jeder ausländische Führerschein muss übersetzt werden.
Grundsätzlich gilt:
Führerscheine aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie des Europäischen Wirtschaftsraums werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine Übersetzung ist in vielen Fällen nicht erforderlich.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz nach Deutschland verlegen und Ihr Führerschein aus einem Staat außerhalb der EU oder des EWR stammt, kann eine Übersetzung erforderlich sein – insbesondere wenn der Führerschein nicht in englischer Sprache ausgestellt ist. Nach der Wohnsitzbegründung gilt der ausländische Führerschein in vielen Fällen nur noch für einen begrenzten Zeitraum, bevor eine Umschreibung notwendig wird.
Der ADAC bietet in zahlreichen Geschäftsstellen einen Service zur:
Je nach Region kann der Antrag direkt in einer Geschäftsstelle oder online über den ADAC gestellt werden.
Neben der Übersetzung ist häufig eine Klassifizierung erforderlich.
Dabei wird festgestellt, welchen deutschen Führerscheinklassen die Berechtigungen Ihres ausländischen Führerscheins entsprechen.
Beispielsweise wird geprüft, ob Sie Fahrzeuge der Klassen:
oder weiterer Klassen führen dürfen.
Diese Zuordnung unterstützt die Fahrerlaubnisbehörde bei der Umschreibung.
Je nach Region können die Anforderungen leicht variieren.
In der Regel benötigen Sie:
Vor dem Termin empfiehlt es sich, die zuständige ADAC-Geschäftsstelle oder Fahrerlaubnisbehörde nach den aktuellen Anforderungen zu fragen.

Der Ablauf ist meist unkompliziert.
Original-Führerschein vorlegen oder – sofern angeboten – online hochladen.
Der ADAC erstellt die Übersetzung und – falls erforderlich – die Klassifizierung.
Nach wenigen Werktagen erhalten Sie die fertigen Unterlagen oder können sie in einer teilnehmenden Geschäftsstelle abholen. Die Bearbeitungszeit kann je nach Region variieren.
Die Gebühren unterscheiden sich regional und können sich ändern.
Für Übersetzung und Klassifizierung liegen die Kosten in vielen ADAC-Regionalclubs derzeit häufig bei rund 65 Euro für Führerscheine mit lateinischer Schrift; für Dokumente mit nicht-lateinischen Schriftzeichen können höhere Gebühren anfallen. Informieren Sie sich vorab über die aktuellen Preise Ihrer zuständigen Geschäftsstelle.
In vielen Fällen ja.
Ob eine Umschreibung notwendig ist und ob zusätzlich eine theoretische oder praktische Prüfung erforderlich ist, richtet sich unter anderem nach dem Ausstellungsstaat des Führerscheins und den geltenden Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung. Für einige Staaten bestehen Anerkennungsabkommen, für andere gelten weitergehende Anforderungen.
Viele Antragsteller machen vermeidbare Fehler.
Dazu gehören:
Eine frühzeitige Information bei der Fahrerlaubnisbehörde und dem ADAC spart Zeit und unnötige Verzögerungen.

Eine Übersetzung kann erforderlich sein, wenn Sie mit einem Führerschein aus einem Nicht-EU-/Nicht-EWR-Staat nach Deutschland ziehen und der Führerschein nicht in englischer Sprache ausgestellt ist.
Der ADAC bietet für viele ausländische Führerscheine einen Übersetzungs- und Klassifizierungsservice an. Welche Dokumente angenommen werden und wie der Ablauf aussieht, kann regional unterschiedlich sein.
Je nach Geschäftsstelle dauert die Bearbeitung meist einige Werktage.
Ja. In der Regel wird das Originaldokument für die Übersetzung benötigt.
Nicht immer. Für die Umschreibung können weitere Unterlagen oder Prüfungen erforderlich sein. Dies hängt vom Ausstellungsstaat und den gesetzlichen Vorgaben ab.
Die ADAC Übersetzung ausländischer Führerschein ist für viele Personen mit einer Fahrerlaubnis aus einem Nicht-EU- oder Nicht-EWR-Staat ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Anerkennung oder Umschreibung in Deutschland. Der ADAC unterstützt mit einem professionellen Übersetzungs- und Klassifizierungsservice und erleichtert so den Kontakt mit der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
Informieren Sie sich vorab über die Anforderungen Ihres Bundeslandes, bereiten Sie alle notwendigen Unterlagen vor und beantragen Sie die Übersetzung rechtzeitig. So vermeiden Sie Verzögerungen und schaffen eine gute Grundlage für die weitere Nutzung oder Umschreibung Ihres Führerscheins.
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