Der Führerschein Klasse B ist eine der wichtigsten Fahrerlaubnisse in Deutschland. Er ermöglicht das Fahren gewöhnlicher Pkw und bestimmter anderer Kraftfahrzeuge. Wer unabhängig und flexibel unterwegs sein möchte, benötigt deshalb häufig diese Fahrerlaubnis.
Doch welche Fahrzeuge darf man mit dem Führerschein der Klasse B fahren? Wie alt muss man sein? Welche Anhänger sind erlaubt? Wie läuft die Fahrausbildung ab und mit welchen Kosten muss man rechnen? Auch die Unterschiede zwischen B, B96, BE und B197 sind für viele Fahrschüler wichtig.
In diesem Ratgeber von FahrenExperten erfahren Sie alles über die Voraussetzungen, den Erwerb, die Fahrzeugberechtigungen und die wichtigsten Sonderregelungen. Wenn Sie sich zunächst einen allgemeinen Überblick verschaffen möchten, finden Sie weitere Informationen in unserem Ratgeber Führerschein in Deutschland.
Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt zum Führen bestimmter Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 3.500 kg. Das Fahrzeug darf außerdem für höchstens acht Personen zusätzlich zum Fahrer ausgelegt und gebaut sein.
Typische Fahrzeuge der Klasse B sind:
Die Klasse B ist in § 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geregelt. Entscheidend sind nicht allein die Größe oder das Aussehen eines Fahrzeugs, sondern vor allem die zulässige Gesamtmasse, die Sitzplatzanzahl und die Fahrzeugart.
Auch bestimmte Anhängerkombinationen sind mit dieser Fahrerlaubnis erlaubt. Dafür gelten jedoch besondere Gewichtsgrenzen, die jeder Fahrer kennen sollte.
Wer sich zunächst mit den verschiedenen Fahrerlaubniskategorien vertraut machen möchte, kann auch unsere Übersicht zu den Führerscheinklassen lesen.

Wer einen Führerschein der Klasse B erwerben möchte, muss verschiedene gesetzliche Voraussetzungen erfüllen.
Dazu gehören insbesondere:
Die Ausbildung findet in einer zugelassenen Fahrschule statt. Dort lernen Fahrschüler die Verkehrsregeln und üben, ein Fahrzeug sicher und verantwortungsbewusst zu führen.
Weitere Informationen zu den einzelnen Ausbildungsphasen finden Sie auf unserer Seite über die Führerscheinausbildung in Deutschland.
Das reguläre Mindestalter für den Führerschein Klasse B beträgt 18 Jahre.
Eine wichtige Ausnahme ist das begleitete Fahren ab 17 Jahren. Dabei können Jugendliche ihre Ausbildung und Prüfungen bereits vor dem 18. Geburtstag absolvieren und anschließend unter den gesetzlichen Bedingungen in Begleitung fahren.
| Möglichkeit | Mindestalter |
|---|---|
| Regulärer Führerschein Klasse B | 18 Jahre |
| Begleitetes Fahren ab 17 | 17 Jahre |
| Bestimmte berufliche Ausbildungsgänge | Unter besonderen Voraussetzungen ab 17 Jahren |
Die genauen Voraussetzungen ergeben sich aus § 10 FeV und den Vorschriften zum begleiteten Fahren.
Das begleitete Fahren ab 17 ermöglicht Jugendlichen, die Fahrerlaubnis der Klasse B bereits vor dem 18. Geburtstag zu erwerben.
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung und der Prüfungen erhalten sie eine Prüfungsbescheinigung. Bis zum 18. Geburtstag dürfen sie damit nur unter den gesetzlichen Bedingungen und in Begleitung einer eingetragenen Begleitperson fahren.
Die Begleitperson muss unter anderem:
Die Begleitperson muss in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Sie soll dem Fahranfänger Sicherheit geben und darf nicht anstelle des Fahrers die Verantwortung für das Fahrzeug übernehmen.
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres entfällt die Begleitpflicht. Die Fahrerlaubnis kann dann regulär genutzt werden.
BF17 bietet jungen Fahrern die Möglichkeit, bereits vor dem 18. Geburtstag praktische Erfahrung im Straßenverkehr zu sammeln.
Die rechtlichen Voraussetzungen finden Sie in § 48a FeV – Begleitetes Fahren ab 17.
Mit der Klasse B dürfen Kraftfahrzeuge gefahren werden, die bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllen.
Die wichtigsten Merkmale sind:
Dazu gehören viele normale Pkw, Kombis, SUVs und kleinere Transportfahrzeuge.
Ja, sofern der Transporter die gesetzlichen Voraussetzungen der Klasse B erfüllt.
Entscheidend ist vor allem die zulässige Gesamtmasse. Liegt diese bei höchstens 3.500 kg und ist das Fahrzeug für höchstens acht Personen zusätzlich zum Fahrer ausgelegt, kann es grundsätzlich mit Klasse B gefahren werden.
Bei größeren Transportern oder schwereren Nutzfahrzeugen kann eine andere Fahrerlaubnisklasse erforderlich sein.
Ein Wohnmobil mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 3.500 kg darf grundsätzlich mit der Klasse B gefahren werden.
Ist das Wohnmobil schwerer, reicht die normale Klasse B in der Regel nicht aus. Je nach Fahrzeug kann beispielsweise die Klasse C1 erforderlich sein.
Achten Sie auf die Angaben in den Fahrzeugpapieren. Maßgeblich ist die zulässige Gesamtmasse und nicht nur das tatsächliche Gewicht des Fahrzeugs während der Fahrt.
Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es eine Sonderregelung für bestimmte alternativ angetriebene Fahrzeuge zur Güterbeförderung ohne Anhänger. Wer die Klasse B seit mindestens zwei Jahren besitzt, darf unter den gesetzlichen Bedingungen auch bestimmte Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg bis höchstens 4.250 kg fahren.
Dabei muss die zusätzliche Masse ausschließlich auf das alternative Antriebssystem zurückzuführen sein und die Ladekapazität darf nicht erhöht sein. Diese Sonderregelung gilt nicht pauschal für alle Elektrofahrzeuge.
Eine häufige Frage betrifft das Fahren mit Anhängern. Die Klasse B erlaubt bestimmte Kombinationen aus Pkw und Anhänger.
Anhänger bis 750 kg
Ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg darf grundsätzlich mit einem Fahrzeug der Klasse B gezogen werden.
Anhänger über 750 kg
Ein schwererer Anhänger ist ebenfalls möglich, wenn die zulässige Gesamtmasse der gesamten Fahrzeugkombination 3.500 kg nicht überschreitet.
Beispiel:
Ein Pkw hat eine zulässige Gesamtmasse von 2.000 kg. Der Anhänger hat eine zulässige Gesamtmasse von 1.400 kg. Zusammen ergibt das 3.400 kg. Die Kombination liegt damit innerhalb der Gewichtsgrenze der Klasse B.
Zusätzlich muss das Zugfahrzeug technisch zum Ziehen des Anhängers geeignet sein. Die zulässige Anhängelast darf nicht überschritten werden.
Wer regelmäßig einen Wohnwagen, Pferdeanhänger oder größeren Transportanhänger ziehen möchte, sollte sich mit den Erweiterungen B96 und BE beschäftigen.
Die drei Berechtigungen unterscheiden sich vor allem hinsichtlich der zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination.
| Berechtigung | Erlaubte Kombination |
|---|---|
| B | Pkw bis 3.500 kg; Anhänger bis 750 kg oder schwerer, wenn die Kombination höchstens 3.500 kg wiegt |
| B96 | Bestimmte Pkw-Anhänger-Kombinationen über 3.500 kg bis 4.250 kg |
| BE | Zugfahrzeug der Klasse B mit Anhänger bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse |
B96 ist keine eigenständige Fahrerlaubnisklasse, sondern eine Schlüsselzahl zur Klasse B.
Sie ermöglicht bestimmte Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg bis höchstens 4.250 kg.
Für die Eintragung der Schlüsselzahl 96 ist eine besondere Fahrerschulung erforderlich. Eine reguläre theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung ist dafür grundsätzlich nicht vorgeschrieben.
Die Voraussetzungen sind in § 6a FeV geregelt.
Die Klasse BE ist für schwerere Anhänger vorgesehen.
Sie erlaubt Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger, dessen zulässige Gesamtmasse höchstens 3.500 kg beträgt.
Für die Klasse BE ist eine eigene praktische Ausbildung und Prüfung erforderlich.
Wenn Sie unsicher sind, welche Anhängerberechtigung Sie benötigen, sollten Sie die zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger prüfen und sich gegebenenfalls von einer Fahrschule beraten lassen.

B197 ist eine besondere Möglichkeit, die praktische Ausbildung für die Klasse B teilweise mit einem Automatikfahrzeug zu absolvieren und trotzdem eine Fahrerlaubnis ohne die übliche Automatikbeschränkung zu erhalten.
Die Ausbildung umfasst dabei auch Fahrstunden mit einem Schaltwagen.
Nach den gesetzlichen Voraussetzungen sind mindestens zehn Fahrstunden zu jeweils 45 Minuten auf einem Schaltwagen erforderlich. Außerdem muss eine mindestens 15-minütige Testfahrt mit dem Fahrlehrer erfolgreich absolviert werden.
Die praktische Fahrerlaubnisprüfung kann anschließend auf einem Automatikfahrzeug stattfinden.
Bei ordnungsgemäßer Erfüllung der Voraussetzungen wird die Schlüsselzahl 197 eingetragen. Sie bedeutet nicht, dass die Fahrerlaubnis auf Automatikfahrzeuge beschränkt ist.
B197 kann besonders für Fahrschüler interessant sein, die die Prüfung lieber mit einem Automatikfahrzeug absolvieren möchten, aber später auch Schaltwagen fahren wollen.
Die Regelungen stehen in § 17a FeV und § 5a FahrschAusbO.
Die beiden Schlüsselzahlen werden häufig verwechselt, haben jedoch unterschiedliche Bedeutungen.
Für B196 gelten unter anderem folgende Voraussetzungen:
B196 ist keine vollständige Motorradfahrerlaubnis der Klasse A1 und berechtigt nicht automatisch zum Fahren entsprechender Motorräder im Ausland.
Weitere Informationen zu den Motorrad-Fahrerlaubnissen finden Sie in unserem Ratgeber zum Motorradführerschein.
Die Ausbildung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
Zunächst meldet sich der Fahrschüler bei einer Fahrschule an.
Dort erhält er Informationen zu den Ausbildungskosten, den Unterrichtszeiten und dem Ablauf der Ausbildung. Ein Vergleich verschiedener Fahrschulen kann sinnvoll sein.
Der Antrag wird bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde eingereicht. Je nach Wohnort kann die Fahrschule bei der Vorbereitung der Unterlagen helfen.
Typische Dokumente sind:
Die genauen Anforderungen können bei der zuständigen Behörde erfragt werden.
Der Fahrschüler nimmt am vorgeschriebenen theoretischen Unterricht teil.
Dabei werden unter anderem folgende Themen behandelt:
Die theoretische Ausbildung bereitet auf die Theorieprüfung vor.
Nach Beginn der praktischen Ausbildung lernt der Fahrschüler, ein Fahrzeug sicher und selbstständig zu führen.
Dazu gehören beispielsweise:
Zusätzlich sind die gesetzlich vorgeschriebenen besonderen Ausbildungsfahrten zu absolvieren.
Nach Abschluss der erforderlichen theoretischen Ausbildung kann der Fahrschüler zur Theorieprüfung zugelassen werden.
Die Prüfung erfolgt am Computer und besteht aus Multiple-Choice-Fragen. Die Zahl der Fehlerpunkte entscheidet darüber, ob die Prüfung bestanden wurde.
Nach Bestehen der Theorieprüfung und Erfüllung der weiteren Voraussetzungen folgt die praktische Prüfung.
Dabei muss der Fahrschüler zeigen, dass er ein Fahrzeug sicher, selbstständig und verantwortungsbewusst im Straßenverkehr führen kann.
Nach erfolgreichem Abschluss wird die Fahrerlaubnis erteilt.
Weitere Hinweise zur Prüfungsvorbereitung bietet unser Beitrag über die Führerscheinprüfung.
Die Anzahl der benötigten Fahrstunden ist individuell unterschiedlich.
Einige Fahrschüler benötigen weniger Übungsstunden, während andere mehr Zeit brauchen, um die erforderlichen Fähigkeiten zu entwickeln.
Die Anzahl hängt unter anderem ab von:
Zusätzlich zu den normalen Übungsstunden sind besondere Ausbildungsfahrten vorgeschrieben. Für die Klasse B sind grundsätzlich zwölf besondere Ausbildungsfahrten erforderlich:
Jede besondere Ausbildungsfahrt dauert mindestens 45 Minuten.
Es gibt keine allgemeingültige Gesamtzahl normaler Übungsstunden, die jeder Fahrschüler absolvieren muss. Der Fahrlehrer beurteilt anhand des Ausbildungsstands, wann der Fahrschüler prüfungsreif ist.
Die Kosten für den Führerschein Klasse B hängen von verschiedenen Faktoren ab.
Dazu gehören:
Besonders die Anzahl der benötigten Fahrstunden beeinflusst den Gesamtpreis. Wer zusätzliche Übungsstunden benötigt oder eine Prüfung wiederholen muss, sollte mit höheren Gesamtkosten rechnen.
Die Preise unterscheiden sich außerdem nach Fahrschule und Region.
Eine detaillierte Aufstellung der einzelnen Kostenpositionen finden Sie in unserem separaten Ratgeber Führerschein Klasse B Kosten 2026. Ergänzend können Sie unseren allgemeinen Überblick über Fahrschulkosten in Deutschland lesen.
Die Fahrerlaubnis der Klasse B wird grundsätzlich unbefristet erteilt.
Allerdings ist das Führerscheindokument selbst nicht unbegrenzt gültig. Kartenführerscheine, die seit dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, haben grundsätzlich eine Gültigkeit von 15 Jahren.
Nach Ablauf dieser Frist muss das Dokument erneuert werden. Bei der regulären Erneuerung ist grundsätzlich keine erneute Fahrprüfung erforderlich.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen der Gültigkeit des Dokuments und der Fahrerlaubnis selbst. Die Fahrerlaubnis der Klasse B bleibt grundsätzlich bestehen, solange sie nicht aus anderen rechtlichen Gründen entzogen oder eingeschränkt wird.
Wer seinen Pkw-Führerschein machen möchte, sollte einige typische Fehler vermeiden:
Die Kosten nicht vorher kalkulieren: Vergleichen Sie die Preise der Fahrschulen und berücksichtigen Sie mögliche zusätzliche Fahrstunden.
Zu wenig Zeit für die Theorie einplanen: Regelmäßiges Lernen hilft, die theoretische Prüfung sicher zu bestehen.
Praktische Fahrstunden unregelmäßig absolvieren: Längere Unterbrechungen können den Lernfortschritt verlangsamen.
Die Anhängerregeln nicht kennen: Nicht jeder Anhänger darf mit der normalen Klasse B gezogen werden.
Fahrzeuggewichte falsch einschätzen: Maßgeblich ist die zulässige Gesamtmasse, nicht nur das tatsächliche Gewicht bei der Fahrt.
Zu früh zur Prüfung antreten: Eine Prüfung sollte erst dann stattfinden, wenn der Fahrschüler die erforderlichen Fähigkeiten sicher beherrscht.

Sie dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 3.500 kg fahren, die für höchstens acht Personen außer dem Fahrer ausgelegt sind. Bestimmte Anhängerkombinationen sind ebenfalls erlaubt.
Das reguläre Mindestalter beträgt 18 Jahre. Beim begleiteten Fahren ist der Erwerb bereits mit 17 Jahren möglich.
Die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs darf grundsätzlich 3.500 kg nicht überschreiten. Für bestimmte alternativ angetriebene Fahrzeuge gelten eng begrenzte Sonderregeln.
Ja, wenn die gesetzlichen Anhänger- und Gesamtgewichtsgrenzen eingehalten werden. Bei schwereren Kombinationen kann B96 oder BE erforderlich sein.
Das hängt vom Anhänger ab. B96 reicht für bestimmte Kombinationen bis 4.250 kg zulässiger Gesamtmasse. BE erlaubt einen Anhänger mit bis zu 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse hinter einem Zugfahrzeug der Klasse B.
B197 ist eine Variante der Klasse B mit einer besonderen Ausbildungs- und Prüfungsregelung. Bei Erfüllung der Voraussetzungen darf der Inhaber sowohl Automatik- als auch Schaltwagen fahren.
Die Dauer hängt vom persönlichen Lernfortschritt, der Fahrschule, den verfügbaren Prüfungsterminen und der Anzahl der benötigten Fahrstunden ab.
Für Klasse B sind grundsätzlich zwölf besondere Ausbildungsfahrten vorgeschrieben: fünf Überlandfahrten, vier Autobahnfahrten und drei Fahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit.
Das Kartenführerscheindokument muss nach 15 Jahren erneuert werden, wenn es nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde. Die Fahrerlaubnis der Klasse B selbst bleibt grundsätzlich unbefristet bestehen.
Der Führerschein Klasse B ist die wichtigste Fahrerlaubnis für viele Autofahrer in Deutschland. Er berechtigt zum Führen gewöhnlicher Pkw und bestimmter anderer Fahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3.500 kg.
Wer zusätzlich schwere Anhänger ziehen möchte, sollte sich mit B96 und BE beschäftigen. Auch B197 bietet eine interessante Möglichkeit, die Ausbildung und praktische Prüfung mit Automatikfahrzeugen zu kombinieren.
Vor Beginn der Fahrausbildung lohnt es sich, die Voraussetzungen, Kosten und den Ablauf genau zu prüfen. So können Fahrschüler ihre Ausbildung besser planen und sich gezielt auf die theoretische und praktische Prüfung vorbereiten.
Weitere Informationen zu Fahrerlaubnissen, Ausbildung, Prüfungen und Kosten finden Sie in den Ratgebern von FahrenExperten.