Der Führerschein Klasse A2 ist eine beliebte Wahl für Motorradfahrer, die leistungsstärkere Motorräder fahren möchten, ohne direkt die unbeschränkte Fahrerlaubnis der Klasse A zu erwerben. Mit dem A2-Führerschein dürfen Motorräder mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW (48 PS) gefahren werden. Das gesetzliche Mindestalter beträgt 18 Jahre.
Die Klasse A2 eignet sich sowohl für Fahranfänger als auch für Personen, die bereits einen Führerschein der Klasse A1 besitzen und auf leistungsstärkere Motorräder umsteigen möchten. Nach einer bestimmten Zeit ist außerdem ein erleichterter Aufstieg zur unbeschränkten Klasse A möglich.
Doch welche Motorräder darf man mit A2 fahren? Wie teuer ist die Ausbildung? Welche Prüfungen sind erforderlich und welche Voraussetzungen gelten für die spätere Erweiterung auf Klasse A?
In diesem Ratgeber von FahrenExperten findest du alle wichtigen Informationen zum Führerschein Klasse A2 in Deutschland.

Die Fahrerlaubnisklasse A2 ist eine Motorradführerscheinklasse für Krafträder mit begrenzter Motorleistung. Sie bildet die mittlere Stufe zwischen der Klasse A1 und der unbeschränkten Motorradklasse A.
Mit dem A2-Führerschein dürfen Motorräder mit einer Motorleistung von maximal 35 kW gefahren werden. Das entspricht ungefähr 48 PS.
Allerdings reicht es nicht aus, dass ein Motorrad lediglich auf 35 kW gedrosselt wurde. Es muss zusätzlich die gesetzliche Leistungsgewichtsgrenze einhalten und darf nicht von einem Motorrad abgeleitet sein, dessen ursprüngliche Motorleistung mehr als 70 kW beträgt.
Die gesetzlichen Voraussetzungen sind in § 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) festgelegt.
Wer sich zunächst über sämtliche Fahrerlaubnisklassen informieren möchte, findet weitere Informationen in unserer Übersicht zur Führerschein-Klassifizierung.
Das gesetzliche Mindestalter für den Erwerb des Führerscheins Klasse A2 beträgt in Deutschland 18 Jahre.
Damit können junge Erwachsene bereits mit 18 Jahren Motorräder fahren, die deutlich leistungsstärker sind als die Fahrzeuge der Klasse A1.
Die Ausbildung kann je nach Fahrschule und den organisatorischen Voraussetzungen bereits vor dem 18. Geburtstag begonnen werden. Die Fahrerlaubnis darf jedoch erst erteilt werden, wenn das gesetzliche Mindestalter erreicht und die erforderlichen Prüfungen bestanden wurden.
Die Altersvorgabe ist in § 10 FeV geregelt.
Wer bereits mit 16 Jahren den Einstieg in die Motorradwelt beginnen möchte, kann sich zunächst über den Führerschein Klasse A1 informieren. Dieser berechtigt zum Fahren bestimmter Motorräder mit bis zu 125 cm³ Hubraum und maximal 11 kW Leistung.
Die Klasse A2 erlaubt das Fahren einer großen Auswahl an Motorrädern. Entscheidend sind dabei nicht allein Hubraum oder Fahrzeugbezeichnung, sondern die technischen Leistungsdaten.
Nach § 6 FeV gelten folgende Grenzen:
Diese Regeln gelten auch für Motorräder mit Beiwagen.
Mit dem A2-Führerschein dürfen Motorräder gefahren werden, deren Motorleistung höchstens 35 kW beträgt und die alle weiteren gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Dazu gehören beispielsweise bestimmte Naked Bikes, Sportmotorräder, Tourenmotorräder und Adventure-Motorräder.
Es gibt keine allgemeine Hubraumgrenze für die Klasse A2. Deshalb können auch Motorräder mit deutlich mehr als 125 cm³ Hubraum infrage kommen.
Entscheidend ist, dass die Leistungsgrenzen eingehalten werden.
Einige Motorräder werden ab Werk oder durch eine zulässige technische Umrüstung auf 35 kW begrenzt.
Solche Fahrzeuge können mit dem A2-Führerschein gefahren werden, wenn ihre ursprüngliche Motorleistung höchstens 70 kW betrug und das Leistungsgewicht die gesetzliche Grenze nicht überschreitet.
Ein Motorrad mit ursprünglich 90 kW darf also nicht einfach auf 35 kW gedrosselt werden, um es für die Klasse A2 geeignet zu machen.
Vor dem Kauf eines gedrosselten Motorrads sollte deshalb unbedingt geprüft werden, ob die Drosselung rechtlich zulässig und ordnungsgemäß in den Fahrzeugpapieren dokumentiert ist.
Auch bestimmte Krafträder mit Beiwagen können unter die Klasse A2 fallen.
Dabei müssen ebenfalls die maximale Motorleistung von 35 kW und das zulässige Leistungsgewicht eingehalten werden. Die weiteren gesetzlichen Anforderungen an das Fahrzeug bleiben bestehen.
Wer den Führerschein Klasse A2 erwerben möchte, muss verschiedene persönliche und formale Voraussetzungen erfüllen.
Dazu gehören:
Zu den üblichen Unterlagen gehören ein gültiges Ausweisdokument, ein biometrisches Passfoto, ein Sehtestnachweis und ein Nachweis über die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Schulung. Wer bereits eine Fahrerlaubnis besitzt, sollte seinen aktuellen Führerschein ebenfalls bereithalten.
Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde informiert über die genauen Anforderungen und die örtlichen Antragsverfahren.
Weitere Informationen zum allgemeinen Ablauf des Führerscheinerwerbs findest du in unserem Beitrag Führerschein machen in Deutschland.
Die Ausbildung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Beide Bereiche sind wichtig, um die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten für das sichere Motorradfahren zu erwerben.
In der Theorie lernen Fahrschüler die wichtigsten Verkehrsregeln und Besonderheiten des Motorradfahrens.
Zu den Unterrichtsthemen gehören:
Beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis umfasst der reguläre Theorieunterricht grundsätzlich zwölf Doppelstunden Grundstoff und vier Doppelstunden klassenspezifischen Zusatzstoff für die Motorradklasse.
Wer bereits eine Fahrerlaubnis besitzt, kann unter bestimmten Voraussetzungen weniger Grundstoff benötigen. Der genaue Umfang hängt von der vorhandenen Fahrerlaubnis und den gesetzlichen Vorgaben ab.
Im praktischen Unterricht lernen Fahrschüler, ein Motorrad sicher zu bedienen und unterschiedliche Verkehrssituationen zu bewältigen.
Zu den Ausbildungsinhalten gehören unter anderem:
Zusätzlich sind die vorgeschriebenen besonderen Ausbildungsfahrten zu absolvieren. Dazu zählen Fahrten auf Bundes- oder Landstraßen, Autobahnen und bei Dunkelheit beziehungsweise Dämmerung.
Die Anzahl der normalen Übungsstunden richtet sich nach dem individuellen Lernfortschritt. Die Fahrschule entscheidet, wann der Fahrschüler ausreichend vorbereitet ist.

Um die Fahrerlaubnis Klasse A2 zu erhalten, müssen Bewerber grundsätzlich eine theoretische und eine praktische Prüfung bestehen.
Die Theorieprüfung findet am Computer statt. Dabei werden Fragen zu Verkehrsregeln, Verkehrssicherheit, Motorradtechnik und typischen Gefahrensituationen gestellt.
Eine gute Vorbereitung ist entscheidend. Motorradfahrer müssen beispielsweise wissen, wie sich Bremswege verändern, wie sie Gefahren frühzeitig erkennen und wie sie sich bei schwierigen Straßenverhältnissen verhalten sollten.
Die Fahrschule stellt normalerweise geeignete Lernmaterialien oder digitale Lernprogramme zur Verfügung.
In der praktischen Prüfung wird festgestellt, ob der Fahrschüler das Motorrad sicher beherrscht und verantwortungsvoll im Straßenverkehr fahren kann.
Die Prüfung umfasst unter anderem:
Das Prüfungsfahrzeug muss den gesetzlichen Anforderungen für die Klasse A2 entsprechen. Die Fahrschule organisiert in der Regel die Bereitstellung des geeigneten Motorrads.
Weitere Informationen zur Prüfungsvorbereitung findest du in unserem Ratgeber zur Führerscheinprüfung.
Die Kosten für den A2-Führerschein unterscheiden sich je nach Fahrschule, Region und individuellem Ausbildungsbedarf.
Als grobe Orientierung sollten Interessenten mit Gesamtkosten von etwa 1.800 bis 3.500 Euro rechnen. In teureren Regionen oder bei einem höheren Bedarf an praktischen Übungsstunden können die Kosten darüber liegen.
Typische Kostenbestandteile sind:
| Kostenposition | Ungefähre Kosten |
|---|---|
| Grundbetrag der Fahrschule | 200–500 € |
| Normale praktische Fahrstunden | 500–1.200 € |
| Besondere Ausbildungsfahrten | 300–700 € |
| Lernmaterial und Lern-App | 50–100 € |
| Prüfungsgebühren und Vorstellung | 200–400 € |
| Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs und Passfoto | 30–100 € |
| Behördengebühren | 40–80 € |
Die genannten Beträge sind unverbindliche Richtwerte. Die tatsächlichen Kosten hängen davon ab, wie viele Fahrstunden benötigt werden, welche Preise die Fahrschule verlangt und ob Prüfungen wiederholt werden müssen.
Wer Geld sparen möchte, sollte mehrere Fahrschulen vergleichen und sich vor der Anmeldung einen vollständigen Kostenplan geben lassen.
Weitere Informationen zu den Kosten des Führerscheinerwerbs findest du auf unserer Seite über Fahrschulkosten.
Die Ausbildungsdauer hängt vom persönlichen Lernfortschritt und der Organisation der Fahrschule ab.
Bei regelmäßiger Teilnahme am Theorieunterricht und ausreichender Verfügbarkeit von Fahrstunden kann die Ausbildung innerhalb weniger Wochen bis einiger Monate abgeschlossen werden.
Wer bereits Erfahrung mit Motorrädern oder der Klasse A1 besitzt, kann bestimmte Inhalte möglicherweise schneller erlernen. Trotzdem müssen alle gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildungs- und Prüfungsanforderungen erfüllt werden.
Es empfiehlt sich, frühzeitig mit der Fahrschule zu planen, insbesondere wenn die Fahrerlaubnis zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt wird.
Die Motorradführerscheinklassen unterscheiden sich hauptsächlich hinsichtlich der erlaubten Motorleistung, des Mindestalters und der Zugangsvoraussetzungen.
| Merkmal | Klasse A1 | Klasse A2 | Klasse A |
|---|---|---|---|
| Mindestalter | 16 Jahre | 18 Jahre | 24 Jahre bei Direkteinstieg |
| Maximale Motorleistung | 11 kW | 35 kW | Keine allgemeine Leistungsgrenze |
| Leistungsgewicht | Max. 0,1 kW/kg | Max. 0,2 kW/kg | Keine entsprechende A2-Grenze |
| Hubraum | Bis 125 cm³ | Keine allgemeine Hubraumgrenze | Keine allgemeine Hubraumgrenze |
| Fahrzeugtyp | Leichtkrafträder | Motorräder mittlerer Leistung | Motorräder ohne A1-/A2-Leistungsbeschränkung |
Die Klasse A2 ist somit eine Zwischenstufe für Motorradfahrer, die mehr Leistung als bei A1 benötigen, aber noch nicht die unbeschränkte Klasse A erwerben möchten.
Mehr über die unterschiedlichen Motorradklassen erfährst du in unserem Ratgeber zum Motorradführerschein.
Wer bereits mindestens zwei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse A1 ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen auf die Klasse A2 aufsteigen.
In diesem Fall ist grundsätzlich eine praktische Prüfung erforderlich. Eine erneute theoretische Prüfung ist beim stufenweisen Aufstieg nach den gesetzlichen Vorgaben nicht erforderlich.
Das bedeutet, dass Inhaber der Klasse A1 nicht zwangsläufig die komplette Ausbildung für A2 wiederholen müssen.
Die Fahrschule sollte vor Beginn der Erweiterung prüfen, welche Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen im konkreten Fall gelten.
Viele Motorradfahrer erwerben zunächst die Klasse A2 und wechseln später zur unbeschränkten Klasse A.
Das ist bereits ab einem Alter von 20 Jahren möglich, wenn der Fahrer seit mindestens zwei Jahren im Besitz der Klasse A2 ist.
Beim stufenweisen Aufstieg ist grundsätzlich eine praktische Prüfung erforderlich. Eine erneute theoretische Prüfung ist in diesem Fall nicht vorgesehen.
Wer die Klasse A ohne vorherigen zweijährigen Besitz der Klasse A2 erwerben möchte, muss grundsätzlich 24 Jahre alt sein.
Der stufenweise Aufstieg bietet deshalb einen sinnvollen Weg für Motorradfahrer, die mit 18 Jahren beginnen und später leistungsstärkere Motorräder fahren möchten.
Ja. Wird die Klasse A2 als erste Fahrerlaubnis erworben, wird sie grundsätzlich auf Probe erteilt.
Die Probezeit dauert zwei Jahre. In dieser Zeit müssen Fahranfänger besonders auf die Einhaltung der Verkehrsregeln achten.
Wer bereits eine andere Fahrerlaubnis besitzt und sich noch in der Probezeit befindet, sollte beachten, dass die Erweiterung auf eine weitere Klasse nicht automatisch eine neue zweijährige Probezeit auslöst.
Bei schwerwiegenden Verkehrsverstößen können Maßnahmen wie ein Aufbauseminar und eine Verlängerung der Probezeit folgen.
Die Fahrerlaubnis der Klasse A2 wird grundsätzlich unbefristet erteilt.
Davon zu unterscheiden ist das Führerscheindokument im Kartenformat. Dieses Dokument besitzt eine begrenzte Gültigkeitsdauer und muss nach Ablauf gegebenenfalls erneuert beziehungsweise umgetauscht werden.
Eine Erneuerung des Kartenführerscheins bedeutet nicht, dass die Fahrerlaubnis erneut durch eine theoretische und praktische Prüfung erworben werden muss.

Das Mindestalter für den Führerschein Klasse A2 beträgt in Deutschland 18 Jahre.
Ein A2-Motorrad darf maximal 35 kW beziehungsweise ungefähr 48 PS leisten. Zusätzlich muss das Leistungsgewicht höchstens 0,2 kW/kg betragen.
Nein. Ein Motorrad darf für die Klasse A2 nicht von einem Modell mit mehr als 70 kW ursprünglicher Motorleistung abgeleitet sein. Außerdem muss das Leistungsgewicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Die Kosten liegen häufig ungefähr zwischen 1.800 und 3.500 Euro. Der tatsächliche Preis hängt von der Fahrschule, der Region und der Anzahl der benötigten Fahrstunden ab.
Ja, beim erstmaligen Erwerb der Klasse A2 sind grundsätzlich beide Prüfungen erforderlich. Beim stufenweisen Aufstieg von A1 zu A2 oder A2 zu A ist unter den entsprechenden Voraussetzungen grundsätzlich nur eine praktische Prüfung erforderlich.
Ja. Wer mindestens zwei Jahre im Besitz der Klasse A2 ist, kann mit 20 Jahren zur Klasse A aufsteigen. Dafür ist grundsätzlich eine praktische Prüfung erforderlich.
Ja. Die Fahrerlaubnis der Klasse A2 schließt die Klassen A1 und AM ein.
Ja. Mit einem zugelassenen und für die Autobahn geeigneten A2-Motorrad darf man die Autobahn benutzen. Es gelten die allgemeinen Verkehrsregeln und Geschwindigkeitsvorschriften.
Der Führerschein Klasse A2 ist eine gute Wahl für Motorradfahrer ab 18 Jahren, die leistungsstärkere Motorräder fahren möchten. Mit einer maximalen Motorleistung von 35 kW bietet diese Klasse mehr Möglichkeiten als A1, bleibt aber technisch und rechtlich begrenzt.
Besonders interessant ist der A2-Führerschein für Personen, die später die unbeschränkte Klasse A erwerben möchten. Nach mindestens zwei Jahren Besitz der Klasse A2 ist der stufenweise Aufstieg bereits ab 20 Jahren möglich.
Vor der Anmeldung sollten Interessenten die Kosten verschiedener Fahrschulen vergleichen, die technischen Anforderungen geeigneter Motorräder prüfen und sich über den Ausbildungsablauf informieren.
FahrenExperten bietet weitere Ratgeber zu Motorradführerscheinen, deutschen Fahrerlaubnisklassen und den Voraussetzungen für den Führerscheinerwerb. Nutze unsere Informationen, um den passenden Weg zu deiner Fahrerlaubnis zu finden.