Wer beruflich oder privat einen großen Bus fahren möchte, benötigt in Deutschland in der Regel den Führerschein Klasse D. Diese Fahrerlaubnis ist besonders wichtig für Menschen, die als Busfahrer im öffentlichen Nahverkehr, im Reiseverkehr, bei Schulbusunternehmen oder im gewerblichen Personenverkehr arbeiten möchten.
Mit der Klasse D dürfen Sie Kraftfahrzeuge führen, die zur Beförderung von mehr als acht Personen zusätzlich zum Fahrer ausgelegt sind. Damit unterscheidet sich diese Fahrerlaubnis deutlich von der normalen Pkw-Fahrerlaubnis und stellt besondere Anforderungen an die körperliche und geistige Eignung.
Doch wie alt muss man für den Busführerschein sein? Welche Fahrzeuge darf man fahren? Welche medizinischen Untersuchungen sind erforderlich und wie läuft die Ausbildung ab? In diesem Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige zum Führerschein Klasse D in Deutschland.
Wenn Sie sich zunächst einen Überblick über die verschiedenen Fahrerlaubnisklassen verschaffen möchten, lesen Sie auch unsere Übersicht zur Führerscheinklassifizierung.
Der Führerschein Klasse D ist eine Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als acht Personen zusätzlich zum Fahrer ausgelegt sind. Er wird deshalb auch als Busführerschein bezeichnet.
Die Klasse D ist für große Busse vorgesehen, beispielsweise für Fahrzeuge im öffentlichen Linienverkehr, im Reiseverkehr und im gewerblichen Personentransport.
Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Sie grundsätzlich:
Ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg darf mitgeführt werden. Für schwerere Anhänger ist grundsätzlich die Erweiterung auf Klasse DE erforderlich.
Die genaue gesetzliche Definition der Klasse D steht in § 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Mit der Klasse D dürfen Sie Kraftfahrzeuge führen, die für die Beförderung von mehr als acht Personen zusätzlich zum Fahrer ausgelegt sind. Anders als bei der Klasse D1 gibt es bei der Klasse D keine entsprechende Begrenzung auf 16 Fahrgastplätze oder eine Fahrzeuglänge von acht Metern.
Typische Fahrzeuge sind:
Linienbusse: Diese Busse werden im öffentlichen Nahverkehr eingesetzt und befördern Fahrgäste auf festgelegten Strecken und nach bestimmten Fahrplänen.
Reisebusse: Reisebusse werden für längere Strecken, Urlaubsreisen, Ausflüge und organisierte Gruppenreisen verwendet.
Schulbusse: Für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern können Busse eingesetzt werden, die unter die Klasse D fallen.
Fernbusse: Große Busse im nationalen und internationalen Fernverkehr benötigen ebenfalls die entsprechende Fahrerlaubnis.
Tourismus- und Ausflugsbusse: Unternehmen im Tourismusbereich setzen Busse für organisierte Fahrten und Ausflüge ein.
Wichtig ist, dass die Fahrerlaubnis nur die Berechtigung zum Führen der entsprechenden Fahrzeugart erteilt. Weitere gesetzliche Anforderungen, beispielsweise zur gewerblichen Personenbeförderung und Berufskraftfahrerqualifikation, können zusätzlich gelten.
Wer einen Busführerschein machen möchte, sollte den Unterschied zwischen den Klassen D und D1 kennen. Beide Klassen berechtigen zur Personenbeförderung mit größeren Fahrzeugen, unterscheiden sich aber bei der Anzahl der Fahrgastplätze und der Fahrzeuglänge.
Die Klasse D1 ist für Kraftfahrzeuge bestimmt, die zur Beförderung von mehr als acht, aber höchstens 16 Personen zusätzlich zum Fahrer ausgelegt sind. Die Fahrzeuglänge darf höchstens acht Meter betragen.
Ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 750 kg ist erlaubt.
Die Klasse D gilt für Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als acht Personen zusätzlich zum Fahrer ausgelegt sind. Sie ist nicht auf die bei D1 geltende Höchstzahl von 16 Fahrgastplätzen und die Fahrzeuglänge von acht Metern begrenzt.
Auch mit Klasse D darf ein Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse mitgeführt werden.
Die Klasse DE erweitert die Klasse D um die Berechtigung, einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg zu ziehen.
| Fahrerlaubnisklasse | Fahrzeug | Anhänger |
|---|---|---|
| D1 | Mehr als 8 bis höchstens 16 Fahrgastplätze, maximal 8 m Länge | Bis 750 kg |
| D | Mehr als 8 Fahrgastplätze, keine entsprechende D1-Längenbegrenzung | Bis 750 kg |
| D1E | Fahrzeug der Klasse D1 | Über 750 kg |
| DE | Fahrzeug der Klasse D | Über 750 kg |
Die genauen Voraussetzungen ergeben sich aus § 6 FeV. Weitere Informationen zu den verschiedenen Fahrerlaubnissen finden Sie in unserer Führerscheinklassifizierung.
Für den Erwerb des Busführerscheins müssen Bewerber mehrere gesetzliche Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören das Mindestalter, der Vorbesitz der Klasse B, gesundheitliche Eignung und die persönliche Zuverlässigkeit für die Beförderung von Fahrgästen.
Das reguläre Mindestalter für die Klasse D beträgt 24 Jahre.
Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ist ein früherer Erwerb möglich. Das Mindestalter kann insbesondere abhängig von der Berufskraftfahrerqualifikation und dem vorgesehenen Einsatz bei 23, 21 oder in bestimmten Ausbildungsfällen auch bei 20 beziehungsweise 18 Jahren liegen.
Die Ausnahmen sind an konkrete Voraussetzungen und teilweise an Beschränkungen gebunden. Dazu können beispielsweise Beschränkungen auf Fahrten im Inland, Fahrten im Rahmen einer Berufsausbildung oder bestimmte Linienverkehre gehören.
Wer den Busführerschein vor dem 24. Geburtstag erwerben möchte, sollte die genaue Regelung mit der Fahrschule und der Fahrerlaubnisbehörde klären.
Die gesetzlichen Altersregelungen finden Sie in § 10 FeV.
Für den Erwerb der Klasse D müssen Sie grundsätzlich bereits die Fahrerlaubnis Klasse B besitzen oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt haben.
Die Klasse B bildet damit die Grundlage für die anschließende Busausbildung.
Wenn Sie noch keinen Pkw-Führerschein besitzen, finden Sie in unserem Ratgeber zum Führerschein in Deutschland weitere Informationen über die ersten Schritte zur Fahrerlaubnis.
Bewerber für die Klasse D müssen ihre gesundheitliche Eignung durch eine ärztliche Untersuchung nachweisen.
Die Untersuchung soll sicherstellen, dass keine gesundheitlichen Einschränkungen vorliegen, die das sichere Führen eines Busses oder die Verantwortung für Fahrgäste beeinträchtigen.
Dabei können unter anderem folgende Bereiche berücksichtigt werden:
Die Untersuchung muss den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Die entsprechenden Vorgaben finden sich in Anlage 5 FeV.
Zusätzlich müssen Bewerber ihre Sehfähigkeit nachweisen. Busfahrer müssen Verkehrsteilnehmer, Verkehrszeichen, Hindernisse und Gefahren rechtzeitig erkennen können.
Die Anforderungen an das Sehvermögen sind in Anlage 6 FeV geregelt.
Die erforderlichen Nachweise sollten bei einer dafür geeigneten ärztlichen beziehungsweise augenärztlichen Stelle eingeholt werden.
Bei der Klasse D spielt nicht nur die Fähigkeit zur sicheren Fahrzeugführung eine Rolle. Busfahrer tragen Verantwortung für zahlreiche Fahrgäste.
Deshalb müssen Bewerber zusätzlich nachweisen, dass sie den besonderen Anforderungen an Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeit und Reaktionsfähigkeit gerecht werden.
Dafür ist grundsätzlich ein entsprechendes betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten beziehungsweise ein Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung erforderlich.
Wer einen Bus mit Fahrgästen führen möchte, muss auch die erforderliche persönliche Zuverlässigkeit besitzen.
Nach § 11 FeV müssen Bewerber für die Klassen D und D1 nachweisen, dass sie der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht werden können. Dazu gehört ein Führungszeugnis nach den gesetzlichen Vorgaben.
Die Fahrerlaubnisbehörde informiert darüber, wie der erforderliche Nachweis im konkreten Antragsverfahren einzureichen ist.
Die Ausbildung erfolgt in einer zugelassenen Fahrschule. Sie besteht aus theoretischem Unterricht und praktischen Fahrstunden.
Da ein Bus deutlich größer und schwerer als ein Pkw ist, müssen Fahrschüler besondere Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben. Dazu gehören die sichere Fahrzeugbedienung, das Einschätzen des Platzbedarfs und die verantwortungsvolle Beförderung von Fahrgästen.
Im theoretischen Unterricht werden die gesetzlichen und technischen Grundlagen des Busfahrens vermittelt.
Zu den wichtigsten Themen gehören:
Die Theorie ist besonders wichtig, weil Busfahrer nicht nur das Fahrzeug, sondern auch die Sicherheit der beförderten Personen berücksichtigen müssen.
In der praktischen Ausbildung lernen Sie, einen Bus sicher im Straßenverkehr zu führen.
Typische Ausbildungsinhalte sind:
Die Anzahl der benötigten Fahrstunden hängt vom individuellen Lernfortschritt und den Vorkenntnissen ab. Die Fahrschule entscheidet, wann Sie ausreichend vorbereitet sind.
Weitere Informationen zu den einzelnen Ausbildungsphasen finden Sie in unserem Ratgeber zur Führerscheinausbildung.
Für den regulären Erwerb der Klasse D sind grundsätzlich eine theoretische und eine praktische Fahrerlaubnisprüfung erforderlich.
In der Theorieprüfung werden die Kenntnisse der Verkehrsregeln, der Fahrzeugtechnik und der besonderen Anforderungen an die Personenbeförderung überprüft.
Wichtige Themen sind unter anderem:
Eine gute Vorbereitung ist wichtig, denn die theoretischen Kenntnisse werden im späteren Berufsalltag regelmäßig benötigt.
In der praktischen Prüfung müssen Sie nachweisen, dass Sie einen Bus sicher und verantwortungsvoll führen können.
Der Prüfer achtet unter anderem auf:
Die Prüfung soll zeigen, dass Sie auch in schwierigen Verkehrssituationen die Kontrolle behalten und die Sicherheit Ihrer Fahrgäste gewährleisten können.
Weitere Informationen zur Vorbereitung finden Sie auf unserer Seite zur Führerscheinprüfung.
Die Kosten für den Führerschein Klasse D können je nach Fahrschule, Region und individuellem Ausbildungsbedarf deutlich unterschiedlich ausfallen. Es gibt keinen bundesweit einheitlichen Gesamtpreis.
Zu den wichtigsten Kostenbestandteilen gehören:
Die Gesamtkosten hängen unter anderem davon ab, wie viele Fahrstunden Sie benötigen und ob Sie Prüfungen wiederholen müssen.
Vergleichen Sie vor der Anmeldung mehrere Fahrschulen. Fragen Sie nach einer vollständigen Kostenübersicht und achten Sie darauf, dass alle relevanten Gebühren berücksichtigt werden.
Ein besonders niedriger Preis pro Fahrstunde bedeutet nicht automatisch, dass die gesamte Ausbildung günstiger wird. Wichtig sind auch die Qualität der Ausbildung, die Erfahrung der Fahrlehrer und die Verfügbarkeit geeigneter Busse.
Weitere Hinweise zu den Kosten einer Fahrausbildung finden Sie auf unserer Seite zu den Fahrschulkosten.
Die Dauer der Ausbildung hängt von mehreren Faktoren ab. Dazu zählen Ihre Vorkenntnisse, die Verfügbarkeit von Fahrstunden, der individuelle Lernfortschritt und freie Prüfungstermine.
Auch die Bearbeitung des Fahrerlaubnisantrags kann Zeit in Anspruch nehmen, insbesondere weil für die Klasse D mehrere medizinische und persönliche Nachweise erforderlich sind.
Wer bereits Erfahrung im Straßenverkehr besitzt, kann möglicherweise bestimmte Abläufe schneller erlernen. Trotzdem müssen alle vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte absolviert werden.
Eine pauschale Ausbildungsdauer lässt sich daher nicht zuverlässig angeben. Ihre Fahrschule kann anhand Ihrer Voraussetzungen einen realistischen Zeitplan erstellen.
Die Fahrerlaubnis Klasse D wird grundsätzlich für höchstens fünf Jahre erteilt.
Wenn Sie nach Ablauf dieser Zeit weiterhin Busse fahren möchten, müssen Sie die Fahrerlaubnis verlängern lassen. Dafür sind erneut die gesetzlich vorgeschriebenen Nachweise zur gesundheitlichen Eignung und zum Sehvermögen erforderlich.
Bei Verlängerungen über das 50. Lebensjahr hinaus müssen zusätzlich die besonderen Anforderungen an Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeit und Reaktionsfähigkeit nachgewiesen werden.
Es empfiehlt sich, die Verlängerung rechtzeitig vor dem Ablaufdatum zu beantragen.
Die gesetzlichen Grundlagen finden Sie in § 23 FeV und § 24 FeV.
Wer einen Busführerschein besitzt, darf damit nicht automatisch jede berufliche Personenbeförderung ohne weitere Voraussetzungen ausüben.
Für viele gewerbliche Fahrten ist zusätzlich eine Berufskraftfahrerqualifikation nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz erforderlich. Je nach persönlicher Situation müssen Sie eine Grundqualifikation oder eine beschleunigte Grundqualifikation erwerben und anschließend regelmäßige Weiterbildungen absolvieren.
Die Fahrerlaubnis und die Berufskraftfahrerqualifikation erfüllen unterschiedliche Aufgaben:
Der Qualifikationsnachweis wird durch den Fahrerqualifizierungsnachweis beziehungsweise den entsprechenden Eintrag der Schlüsselzahl 95 dokumentiert.
Die offiziellen gesetzlichen Bestimmungen finden Sie im Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG).
Mit der Klasse D können sich verschiedene berufliche Möglichkeiten im Personenverkehr eröffnen.
Typische Tätigkeitsbereiche sind:
Die tatsächlichen Einsatzmöglichkeiten hängen von den jeweiligen betrieblichen Anforderungen, der Berufskraftfahrerqualifikation und gegebenenfalls weiteren Genehmigungen ab.
Wer eine langfristige berufliche Tätigkeit als Busfahrer plant, sollte deshalb neben dem Führerschein auch die notwendigen Qualifikations- und Weiterbildungsanforderungen berücksichtigen.
Der Führerschein Klasse D ist die richtige Fahrerlaubnis für Menschen, die große Busse mit mehr als acht Fahrgastplätzen fahren möchten. Er ist besonders relevant für angehende Busfahrer im öffentlichen Nahverkehr, Reiseverkehr, Schulbusverkehr und gewerblichen Personenverkehr.
Für den Erwerb benötigen Sie grundsätzlich die Klasse B, müssen die gesetzlichen Altersvoraussetzungen erfüllen und Ihre gesundheitliche sowie persönliche Eignung nachweisen. Anschließend absolvieren Sie die theoretische und praktische Ausbildung mit den entsprechenden Prüfungen.
Wenn Sie beruflich Fahrgäste befördern möchten, sollten Sie außerdem prüfen, ob eine zusätzliche Berufskraftfahrerqualifikation erforderlich ist.
Bei FahrenExperten finden Sie weitere Informationen zu den Führerscheinklassen, zur Führerscheinausbildung und zur Führerscheinprüfung.

Sie dürfen Kraftfahrzeuge führen, die zur Beförderung von mehr als acht Personen zusätzlich zum Fahrer ausgelegt sind. Ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg ist ebenfalls erlaubt.
Das reguläre Mindestalter beträgt 24 Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen im Zusammenhang mit der Berufskraftfahrerqualifikation oder einer Berufsausbildung kann die Fahrerlaubnis früher erworben werden.
Ja. Grundsätzlich müssen Sie die Fahrerlaubnis Klasse B besitzen oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllen.
Ja. Für die Klasse D sind eine ärztliche Untersuchung, ein Nachweis über ausreichendes Sehvermögen und eine zusätzliche Eignungsbegutachtung nach den gesetzlichen Vorgaben erforderlich.
Die Fahrerlaubnis wird grundsätzlich für höchstens fünf Jahre erteilt. Für die Verlängerung müssen die erforderlichen gesundheitlichen Nachweise erneut vorgelegt werden.
D1 ist auf Fahrzeuge mit mehr als acht und höchstens 16 Fahrgastplätzen sowie einer maximalen Fahrzeuglänge von acht Metern beschränkt. Klasse D gilt für größere Busse ohne diese D1-Begrenzungen.
Ja, ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg ist erlaubt. Für schwerere Anhänger benötigen Sie grundsätzlich die Erweiterung auf DE.
Für viele gewerbliche Tätigkeiten im Personenverkehr ist eine Berufskraftfahrerqualifikation erforderlich. Der entsprechende Nachweis kann über den Fahrerqualifizierungsnachweis beziehungsweise die Schlüsselzahl 95 dokumentiert werden. Es gelten gesetzliche Ausnahmen.
Die Kosten hängen von der Fahrschule, der Region, der Zahl der benötigten Fahrstunden, den Prüfungsgebühren und den medizinischen Untersuchungen ab. Lassen Sie sich vor der Anmeldung eine vollständige Kostenübersicht geben.
Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ist dies möglich, beispielsweise nach Erwerb einer vorgeschriebenen Grundqualifikation. Es können dabei besondere Beschränkungen für die Fahrten gelten.