Wer einen Führerschein aus einem Drittstaat besitzt und dauerhaft nach Deutschland zieht, muss sich mit den deutschen Vorschriften zur Anerkennung und Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnisse beschäftigen. Ein Führerschein aus einem Drittstaat umschreiben zu lassen, ist grundsätzlich möglich. Allerdings hängen die Voraussetzungen davon ab, in welchem Land der Führerschein ausgestellt wurde, welche Fahrerlaubnisklasse er umfasst und ob eine theoretische oder praktische Prüfung erforderlich ist. führerschein aus drittstaat umschreiben.
Als Drittstaat gelten Länder, die weder Mitglied der Europäischen Union noch des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sind. Dazu gehören beispielsweise die USA, Kanada, Südafrika, Japan, Indien, Nigeria und das Vereinigte Königreich.
Für viele Drittstaatenführerscheine gilt nach einem Umzug nach Deutschland eine sechsmonatige Anerkennungsfrist. Innerhalb dieses Zeitraums können Betroffene grundsätzlich mit ihrer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis fahren. Danach benötigen sie für das weitere Fahren in Deutschland eine entsprechende deutsche Fahrerlaubnis.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie einen Drittstaatenführerschein in Deutschland umschreiben lassen, welche Länder von Prüfungserleichterungen profitieren, welche Dokumente benötigt werden und mit welchen Kosten Sie rechnen sollten.

Bei der Umschreibung wird eine bestehende ausländische Fahrerlaubnis in eine entsprechende deutsche Fahrerlaubnis überführt.
Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde prüft dabei unter anderem:
Die Umschreibung ist nicht dasselbe wie der erstmalige Erwerb eines Führerscheins. Wer bereits eine gültige Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat besitzt, muss deshalb nicht automatisch die komplette deutsche Fahrschulausbildung absolvieren.
Welche Anforderungen gelten, richtet sich insbesondere nach § 31 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Nach § 29 FeV dürfen Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis grundsätzlich noch sechs Monate nach Begründung ihres ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland mit ihrem ausländischen Führerschein fahren.
Die Frist beginnt nicht automatisch mit jedem Grenzübertritt. Entscheidend ist die Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland.
Der ordentliche Wohnsitz ist grundsätzlich dort, wo eine Person wegen persönlicher und beruflicher Bindungen gewöhnlich lebt. Als wichtige Orientierung gilt ein Aufenthalt von mindestens 185 Tagen im Jahr. Bei mehreren Wohnsitzen oder besonderen beruflichen und persönlichen Umständen kann die rechtliche Beurteilung komplexer sein.
Ja. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Fahrerlaubnisbehörde die Frist auf Antrag um bis zu sechs Monate verlängern.
Dafür muss der Antragsteller glaubhaft machen, dass sein ordentlicher Wohnsitz insgesamt nicht länger als zwölf Monate in Deutschland bestehen wird.
Die Verlängerung erfolgt nicht automatisch. Sie muss bei der zuständigen Behörde beantragt und begründet werden.
Wer dauerhaft in Deutschland leben möchte, sollte deshalb frühzeitig mit der Umschreibung beginnen.
Die gesetzliche Grundlage finden Sie in § 29 FeV – Ausländische Fahrerlaubnisse.
Grundsätzlich können auch Fahrerlaubnisse aus Staaten umgeschrieben werden, die nicht in der Anlage 11 FeV aufgeführt sind. Allerdings unterscheiden sich die Anforderungen erheblich.
Die wichtigste Unterscheidung betrifft die Frage, ob eine theoretische oder praktische Prüfung erforderlich ist.
Anlage 11 FeV enthält eine Liste von Staaten und Fahrerlaubnisklassen, für die besondere Umschreibungsregeln gelten.
Für bestimmte Länder und Klassen entfallen sowohl die theoretische als auch die praktische Prüfung.
Beispiele sind:
Auch bestimmte US-Bundesstaaten, kanadische Provinzen und weitere Gebiete sind in der Liste aufgeführt.
Wichtig ist, dass die Prüfungsbefreiung nicht immer für sämtliche Fahrerlaubnisklassen eines Landes gilt.
Die vollständige Staatenliste finden Sie in der offiziellen Anlage 11 FeV.
Bei einigen Staaten entfällt nur eine der beiden Prüfungen.
Ein Beispiel ist Moldau: Für die in Anlage 11 aufgeführten Klassen ist keine theoretische Prüfung erforderlich, die praktische Prüfung muss jedoch abgelegt werden.
Auch bei Albanien gibt es Unterschiede zwischen den Fahrerlaubnisklassen. Für die dort aufgeführten Klassen A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE sind grundsätzlich beide Prüfungen nicht erforderlich. Für AM ist dagegen eine praktische Prüfung vorgesehen.
Deshalb sollten Sie immer die konkrete Fahrerlaubnisklasse prüfen und nicht nur das Herkunftsland.
Ein US-amerikanischer Führerschein kann grundsätzlich in Deutschland umgeschrieben werden. Welche Anforderungen gelten, hängt jedoch vom jeweiligen Bundesstaat ab.
Die USA haben kein einheitliches nationales Fahrerlaubnisdokument, das für alle Bundesstaaten dieselben Umschreibungsregeln auslöst.
Anlage 11 FeV führt bestimmte US-Bundesstaaten auf. Für die dort genannten Klassen kann eine vollständige oder teilweise Prüfungsbefreiung gelten.
Bei anderen Bundesstaaten können theoretische und praktische Prüfungen erforderlich sein.
Vor der Antragstellung sollten Sie deshalb folgende Informationen prüfen:
Ein Führerschein aus Kalifornien, Florida, Texas oder New York sollte nicht pauschal mit einem Führerschein aus einem anderen US-Bundesstaat gleichgesetzt werden.
Auch kanadische Führerscheine können in Deutschland umgeschrieben werden.
Die Regelungen hängen unter anderem von der Provinz oder dem Territorium ab, in dem die Fahrerlaubnis ausgestellt wurde.
Anlage 11 FeV berücksichtigt verschiedene kanadische Provinzen, darunter Alberta, British Columbia, Manitoba, Ontario, Québec und Saskatchewan.
Für die dort aufgeführten Fahrerlaubnisklassen können die theoretische und praktische Prüfung entfallen. Es sind jedoch die jeweiligen Einschränkungen und Fußnoten zu beachten.
Besonders bei gestuften Fahrerlaubnissen und vorläufigen Führerscheinen sollte die Behörde prüfen, ob das Dokument für eine Umschreibung geeignet ist.

Südafrika ist in Anlage 11 FeV aufgeführt. Für die dort erfassten Fahrerlaubnisklassen ist grundsätzlich keine theoretische oder praktische Prüfung erforderlich.
Ein südafrikanischer Führerschein kann deshalb unter den gesetzlichen Voraussetzungen vergleichsweise unkompliziert umgeschrieben werden.
Die Fahrerlaubnisbehörde prüft dennoch, ob das Dokument gültig ist und ob die betreffende Fahrerlaubnisklasse der beantragten deutschen Klasse entspricht.
Auch bei einer grundsätzlich prüfungsfreien Umschreibung können Unterlagen, Übersetzungen oder zusätzliche Nachweise erforderlich sein.
Japan gehört ebenfalls zu den Staaten, deren Fahrerlaubnisse in Anlage 11 FeV für alle dort aufgeführten Klassen ohne theoretische und praktische Prüfung umgeschrieben werden können.
Das bedeutet, dass ein gültiger japanischer Führerschein grundsätzlich ohne erneute reguläre Fahrprüfung in eine entsprechende deutsche Fahrerlaubnis überführt werden kann.
Die allgemeinen Voraussetzungen müssen trotzdem erfüllt sein. Insbesondere muss der Antragsteller seine ausländische Fahrerlaubnis durch das nationale Führerscheindokument nachweisen.
Indische und nigerianische Führerscheine sind nicht mit den in Anlage 11 FeV aufgeführten prüfungsfreien Fahrerlaubnissen gleichzusetzen.
Für diese und andere nicht aufgeführte Staaten gelten grundsätzlich die Regelungen des § 31 Absatz 2 FeV.
Das bedeutet:
Die Tatsache, dass ein Führerschein aus einem Drittstaat stammt, bedeutet also nicht automatisch, dass der Inhaber den deutschen Führerschein komplett neu erwerben muss.
Ob Sie eine theoretische oder praktische Prüfung ablegen müssen, hängt vom Herkunftsland und der Fahrerlaubnisklasse ab.
Die theoretische Prüfung behandelt die deutschen Verkehrsregeln und die erforderlichen Kenntnisse für eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr.
Dazu gehören unter anderem:
Wenn Ihr Herkunftsland nicht unter die entsprechende Prüfungsbefreiung der Anlage 11 FeV fällt, müssen Sie grundsätzlich mit einer theoretischen Prüfung rechnen.
Bei einer erforderlichen praktischen Prüfung müssen Sie nachweisen, dass Sie ein Fahrzeug sicher und entsprechend den deutschen Verkehrsregeln führen können.
Geprüft werden beispielsweise:
Eine gute Vorbereitung kann helfen, die Prüfung sicher zu bestehen.
Nein, eine vollständige Fahrschulausbildung ist bei einer Umschreibung grundsätzlich nicht automatisch erforderlich.
Nach § 31 Absatz 2 FeV sind bei bestimmten Umschreibungen aus nicht in Anlage 11 aufgeführten Staaten die Vorschriften über die Ausbildung nicht anzuwenden.
Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie ohne Vorbereitung zur Prüfung gehen sollten.
Eine Fahrschule kann Sie mit den deutschen Verkehrsregeln und den Anforderungen der praktischen Prüfung vertraut machen. Besonders wenn Sie längere Zeit nicht gefahren sind oder die deutschen Verkehrsverhältnisse nicht kennen, können einige Fahrstunden sinnvoll sein.
Bei einer prüfungsfreien Umschreibung ist eine vollständige Fahrschulausbildung normalerweise ebenfalls nicht erforderlich.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber zur Führerscheinausbildung.
Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde legt fest, welche Dokumente im konkreten Fall erforderlich sind.
Typischerweise können folgende Unterlagen verlangt werden:
Nach § 31 Absatz 3 FeV muss der Antragsteller den Besitz der ausländischen Fahrerlaubnis durch den nationalen Führerschein nachweisen. Außerdem ist eine Erklärung erforderlich, dass die ausländische Fahrerlaubnis noch gültig ist.
Die Behörde darf die Richtigkeit dieser Erklärung überprüfen.
Das hängt vom Dokument und den gesetzlichen Anforderungen ab.
Nach § 29 Absatz 2 FeV müssen bestimmte ausländische Führerscheine mit einer Übersetzung verbunden sein, wenn sie nicht in deutscher Sprache abgefasst sind und keine gesetzliche Ausnahme greift.
Für die Umschreibung können darüber hinaus weitere Übersetzungs- oder Klassifizierungsnachweise verlangt werden.
Fragen Sie deshalb vor der Beauftragung eines Übersetzers bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde nach, welche Art von Übersetzung akzeptiert wird.
Der Ablauf kann je nach Stadt oder Landkreis leicht variieren. Grundsätzlich sind folgende Schritte erforderlich.
Klären Sie zunächst, in welchem Staat Ihr Führerschein ausgestellt wurde.
Prüfen Sie, welche Klasse Sie besitzen und welcher deutschen Klasse sie entspricht.
Stellen Sie fest, ob Ihr Herkunftsland und Ihre Fahrerlaubnisklasse in der Staatenliste aufgeführt sind.
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes. Dort erhalten Sie Informationen zu den Unterlagen und dem konkreten Verfahren.
Stellen Sie Ihren Führerschein, Identitätsnachweis, Passfoto und gegebenenfalls Übersetzungen zusammen.
Reichen Sie den Antrag entsprechend den Vorgaben Ihrer Behörde ein. Je nach Kommune kann ein persönlicher Termin erforderlich sein.
Falls die Umschreibung eine Theorie- oder Praxisprüfung erfordert, müssen Sie diese erfolgreich ablegen.
Nach erfolgreicher Bearbeitung stellt die Behörde die deutsche Fahrerlaubnis aus.
Nach § 31 Absatz 4 FeV wird der deutsche Führerschein grundsätzlich nur gegen Abgabe des ausländischen Führerscheins ausgehändigt. Die Behörde kann das ausländische Dokument an die ausstellende Stelle zurücksenden oder in Verwahrung nehmen.
Die Gesamtkosten hängen davon ab, ob eine Prüfungsbefreiung vorliegt.
Mögliche Kostenpositionen sind:
Bei einer prüfungsfreien Umschreibung können die Kosten niedriger sein, da keine regulären Theorie- und Praxisprüfungen erforderlich sind.
Wenn beide Prüfungen abgelegt werden müssen, können zusätzliche Kosten für Fahrschulvorbereitung und Prüfungsorganisation entstehen.
Eine pauschale Gesamtsumme lässt sich deshalb nicht seriös für alle Drittstaaten angeben.
Weitere Informationen findest du in unserem Beitrag Führerschein umschreiben Kosten.
Nach Ablauf der sechsmonatigen Anerkennungsfrist darf eine Drittstaatenfahrerlaubnis grundsätzlich nicht mehr zum Fahren in Deutschland verwendet werden, sofern keine wirksame Verlängerung oder entsprechende deutsche Fahrerlaubnis vorliegt.
Eine bereits gestellte Umschreibungsanfrage oder ein laufender Antrag verlängert die Fahrberechtigung nicht automatisch.
Wenn die Frist bald endet, sollten Sie deshalb rechtzeitig mit der Fahrerlaubnisbehörde klären, welche Möglichkeiten bestehen.
Fahren ohne die erforderliche Fahrberechtigung kann strafrechtliche Folgen haben.
Ein abgelaufener Führerschein ist nicht automatisch für eine Umschreibung geeignet.
Nach § 31 Absatz 3 FeV muss der Antragsteller erklären, dass seine ausländische Fahrerlaubnis noch gültig ist. Die Behörde kann diese Erklärung überprüfen.
Wenn Ihr Dokument abgelaufen ist, sollten Sie vor der Antragstellung klären:
Verlassen Sie sich nicht darauf, dass ein abgelaufenes Dokument ohne weitere Prüfung umgeschrieben werden kann.

Viele Betroffene beschäftigen sich erst mit der Umschreibung, wenn die sechs Monate fast abgelaufen sind.
Besser ist es, direkt nach der Wohnsitznahme die zuständige Behörde zu kontaktieren.
Nicht jeder Drittstaat hat dieselben Prüfungsregelungen. Selbst bei einem in Anlage 11 aufgeführten Staat können Unterschiede zwischen den Fahrerlaubnisklassen bestehen.
Wenn eine Übersetzung verlangt wird, kann die Beschaffung zusätzliche Zeit beanspruchen.
Eine Prüfungsbefreiung muss sich aus der konkreten Länder- und Klassenregelung ergeben. Sie gilt nicht automatisch für sämtliche Dokumente eines Landes.
Ein ungültiges oder nicht mehr bestehendes Fahrerlaubnisrecht kann die Umschreibung erschweren oder verhindern.
Bevor Sie Ihren Antrag stellen, sollten Sie folgende Punkte prüfen:
Grundsätzlich sechs Monate ab Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Fahrerlaubnisbehörde die Frist um bis zu sechs Monate verlängern.
Nein. Für bestimmte Länder und Fahrerlaubnisklassen sieht Anlage 11 FeV eine Befreiung von der theoretischen und praktischen Prüfung vor.
Eine Umschreibung ist grundsätzlich möglich. Da Indien nicht zu den in Anlage 11 aufgeführten Staaten gehört, sind grundsätzlich eine theoretische und eine praktische Prüfung erforderlich.
Grundsätzlich ja. Für nicht in Anlage 11 aufgeführte Staaten gelten die Regelungen des § 31 Absatz 2 FeV. Dabei müssen grundsätzlich Theorie und Praxis nachgewiesen werden.
Das hängt vom Bundesstaat und der Fahrerlaubnisklasse ab. Bestimmte US-Bundesstaaten sind in Anlage 11 FeV aufgeführt, andere nicht.
Für die in Anlage 11 FeV aufgeführten südafrikanischen Fahrerlaubnisklassen sind grundsätzlich keine theoretischen oder praktischen Prüfungen erforderlich.
Nein. Eine vollständige Ausbildung ist bei der Umschreibung grundsätzlich nicht automatisch vorgeschrieben. Je nach Herkunftsland können jedoch Theorie- und Praxisprüfungen erforderlich sein.
Grundsätzlich ja. Nach § 31 Absatz 4 FeV wird der deutsche Führerschein bei der dort geregelten Umschreibung grundsätzlich nur gegen Abgabe des ausländischen Führerscheins ausgehändigt.
Nein. Ein internationaler Führerschein ist grundsätzlich ein zusätzliches Dokument zur Übersetzung beziehungsweise zum Nachweis einer nationalen Fahrerlaubnis. Er ersetzt nicht automatisch den nationalen Führerschein und ist keine eigenständige deutsche Fahrerlaubnis.
Wer einen Führerschein aus einem Drittstaat besitzt und dauerhaft in Deutschland lebt, sollte die Umschreibung frühzeitig vorbereiten.
Grundsätzlich gilt eine sechsmonatige Anerkennungsfrist ab Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland. Danach ist für das weitere Fahren eine entsprechende deutsche Fahrerlaubnis erforderlich.
Ob eine theoretische oder praktische Prüfung notwendig ist, hängt vom Herkunftsland und der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse ab. Die Anlage 11 FeV enthält hierfür eine wichtige Staatenliste. Auch für Länder, die nicht darin aufgeführt sind, ist eine Umschreibung grundsätzlich möglich, allerdings müssen normalerweise Theorie- und Praxisprüfungen abgelegt werden.
Prüfen Sie deshalb die gesetzlichen Anforderungen, stellen Sie Ihre Unterlagen rechtzeitig zusammen und wenden Sie sich an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde. So können Sie Verzögerungen vermeiden und den Weg zu Ihrer deutschen Fahrerlaubnis besser planen.