Wer einen ausländischen Führerschein besitzt und in Deutschland lebt, muss sich möglicherweise mit der Umschreibung seiner Fahrerlaubnis beschäftigen. Doch wann muss man den Führerschein umschreiben lassen, welche Unterlagen werden benötigt und ist dafür eine erneute Fahrprüfung erforderlich?
Die Antwort hängt vor allem davon ab, in welchem Land der Führerschein ausgestellt wurde. Für Fahrerlaubnisse aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) gelten andere Vorschriften als für Führerscheine aus Drittstaaten. Während gültige EU- und EWR-Führerscheine der harmonisierten Klassen grundsätzlich anerkannt werden, dürfen Inhaber vieler Drittstaatenführerscheine nach der Begründung ihres ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland nur noch sechs Monate mit ihrer ausländischen Fahrerlaubnis fahren.
In diesem Ratgeber von FahrenExperten erfahren Sie, wann eine Umschreibung notwendig ist, wie das Verfahren funktioniert, welche Kosten entstehen können und was Sie bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beachten sollten.

Wenn Sie Ihren Führerschein umschreiben lassen, wird eine ausländische Fahrerlaubnis unter den geltenden gesetzlichen Voraussetzungen in eine entsprechende deutsche Fahrerlaubnis überführt.
Die Umschreibung erfolgt durch die zuständige Fahrerlaubnisbehörde. Sie prüft unter anderem:
Die Umschreibung bedeutet nicht automatisch, dass Sie eine vollständige deutsche Fahrschulausbildung absolvieren müssen. Je nach Herkunftsland und Fahrerlaubnisklasse können unterschiedliche Anforderungen gelten.
Die rechtlichen Grundlagen finden sich insbesondere in den §§ 28 bis 31 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Ob eine Umschreibung erforderlich ist, hängt von der Herkunft des Führerscheins, der eingetragenen Fahrerlaubnisklasse und Ihrem Wohnsitz ab.
Grundsätzlich werden drei Gruppen unterschieden:
Besitzen Sie einen gültigen Führerschein aus einem EU- oder EWR-Staat, wird dieser in Deutschland grundsätzlich anerkannt, sofern es sich um eine harmonisierte Fahrerlaubnisklasse handelt.
Eine sofortige Umschreibung ist normalerweise nicht erforderlich.
Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören neben den EU-Mitgliedstaaten:
Eine Umschreibung kann jedoch notwendig werden, wenn beispielsweise die Gültigkeit einer Fahrerlaubnisklasse endet oder eine Verlängerung erforderlich ist. Das gilt insbesondere für bestimmte befristete Fahrerlaubnisklassen wie C und D.
Das Bundesportal bestätigt, dass harmonisierte EU-/EWR-Klassen grundsätzlich keiner unmittelbaren Umschreibung bedürfen. https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/DE/leistung/99108047050001/herausgeber/HE-10593837/region/06
Ein Drittstaat ist ein Land außerhalb der EU und des EWR. Dazu gehören beispielsweise die USA, Kanada, Australien, Südafrika, Ghana, Nigeria und Kamerun.
Wenn Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz nach Deutschland verlegen, dürfen Sie mit einer rechtmäßig erworbenen Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat grundsätzlich noch sechs Monate fahren.
Nach Ablauf dieser Frist benötigen Sie eine deutsche Fahrerlaubnis, wenn Sie weiterhin in Deutschland fahren möchten.
Die sechsmonatige Frist beginnt grundsätzlich mit der Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Fahrerlaubnisbehörde eine Verlängerung um bis zu sechs Monate genehmigen. Eine solche Verlängerung erfolgt nicht automatisch.
Die Einzelheiten sind in § 29 FeV geregelt.
Diese Frage ist besonders wichtig für Menschen, die aus einem anderen Land nach Deutschland ziehen.
| Herkunft des Führerscheins | Grundsätzliche Regelung |
|---|---|
| EU-Mitgliedstaat | Gültige harmonisierte Fahrerlaubnis wird grundsätzlich anerkannt |
| EWR-Staat | Gültige harmonisierte Fahrerlaubnis wird grundsätzlich anerkannt |
| Drittstaat | Grundsätzlich sechs Monate nach Begründung des ordentlichen Wohnsitzes |
| Nicht harmonisierte EU-/EWR-Fahrerlaubnis | Sonderregeln und gegebenenfalls zeitliche Begrenzung |
Die Sechsmonatsfrist betrifft insbesondere Inhaber von Drittstaatenführerscheinen, die ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland begründen.
Wichtig: Ein kurzer Besuch in Deutschland ist nicht mit einer dauerhaften Wohnsitznahme gleichzusetzen. Die rechtliche Beurteilung hängt von den tatsächlichen Umständen ab.
Wer nach Ablauf der zulässigen Frist weiterhin mit einem nicht mehr anerkannten Führerschein fährt, riskiert rechtliche Konsequenzen. Im Einzelfall kann der Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis entstehen.
Deshalb sollten Sie die Umschreibung rechtzeitig vorbereiten.
Bevor Sie Ihren Führerschein umschreiben lassen können, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein.
Für die reguläre Umschreibung ist grundsätzlich die zuständige Fahrerlaubnisbehörde Ihres deutschen Hauptwohnsitzes verantwortlich.
Der ordentliche Wohnsitz richtet sich nach dem tatsächlichen gewöhnlichen Aufenthalt. Als wichtige Orientierung gilt, dass sich eine Person mindestens 185 Tage im Jahr in Deutschland aufhält.
Die Behörde prüft, ob Ihre ausländische Fahrerlaubnis gültig und rechtmäßig erworben wurde.
Bei Zweifeln können zusätzliche Bestätigungen der ausstellenden Behörde verlangt werden.
Die ausländische Fahrerlaubnisklasse muss einer deutschen Klasse zugeordnet werden können.
Dabei ist nicht allein die Bezeichnung auf dem ausländischen Dokument entscheidend. Maßgeblich sind die tatsächlich erteilten Fahrberechtigungen.
Je nach Führerscheinklasse können zusätzliche gesundheitliche Anforderungen gelten.
Für bestimmte Lkw- und Busklassen sind beispielsweise ärztliche Untersuchungen und Nachweise über das Sehvermögen erforderlich.
Die benötigten Dokumente unterscheiden sich je nach Ausstellungsland und Fahrerlaubnisklasse. Die örtliche Fahrerlaubnisbehörde informiert Sie über die vollständige Liste.
Typischerweise können folgende Unterlagen verlangt werden:
Bei Führerscheinen aus Drittstaaten können weitere Dokumente verlangt werden. Das gilt insbesondere, wenn die Behörde die Echtheit, Gültigkeit oder ursprüngliche Erteilung überprüfen muss.
Das Bundesportal nennt unter anderem einen Identitätsnachweis, ein biometrisches Lichtbild und den ausländischen Führerschein als typische Unterlagen. https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/DE/leistung/99108047050002/herausgeber/TH-354458/region/160000000000
Viele Menschen möchten wissen, ob sie ihren ausländischen Führerschein ohne eine erneute theoretische oder praktische Prüfung umschreiben lassen können.
Das ist in bestimmten Fällen möglich. Entscheidend ist das Ausstellungsland und die jeweilige Fahrerlaubnisklasse.
Eine zentrale Rolle spielt dabei die Anlage 11 zur Fahrerlaubnis-Verordnung.
Sie enthält besondere Regelungen für bestimmte Staaten, deren Fahrerlaubnisse unter festgelegten Voraussetzungen erleichtert umgeschrieben werden können.
Je nach Herkunftsland kann gelten:
Die Prüfungsbefreiung kann außerdem von der konkreten Fahrerlaubnisklasse und weiteren Bedingungen abhängen.
Wichtig: Die Anlage 11 sollte immer in ihrer aktuellen Fassung geprüft werden. Eine pauschale Aussage wie „Alle Führerscheine aus diesem Land können ohne Prüfung umgeschrieben werden“ ist häufig nicht ausreichend.
Offizielle Informationen finden Sie hier: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_11.html

Die Umschreibung erfolgt über die Fahrerlaubnisbehörde an Ihrem deutschen Hauptwohnsitz.
Der typische Ablauf besteht aus mehreren Schritten.
Prüfen Sie zuerst, in welchem Land Ihr Führerschein ausgestellt wurde.
Unterscheiden Sie dabei zwischen EU-/EWR-Staaten und Drittstaaten.
Kontrollieren Sie, ob das Dokument noch gültig ist und welche Fahrerlaubnisklassen darin eingetragen sind.
Bei einem abgelaufenen oder beschädigten Führerschein sollten Sie vorab klären, welche zusätzlichen Nachweise erforderlich sind.
Wenn Ihr Führerschein aus einem Drittstaat stammt, sollten Sie die Anlage 11 FeV überprüfen.
So können Sie feststellen, ob eine theoretische oder praktische Prüfung erforderlich sein kann.
Wenden Sie sich an die Führerscheinstelle Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises.
Dort erfahren Sie, welche Dokumente benötigt werden und ob ein Termin vereinbart werden muss.
Sammeln Sie alle erforderlichen Dokumente. Lassen Sie notwendige Übersetzungen anfertigen und organisieren Sie gegebenenfalls zusätzliche Nachweise.
Reichen Sie den Antrag bei der zuständigen Behörde ein.
Je nach Verwaltungsangebot ist eine persönliche, schriftliche oder elektronische Antragstellung möglich.
Falls erforderlich, müssen Sie die theoretische und/oder praktische Fahrerlaubnisprüfung bestehen.
Eine gezielte Vorbereitung kann dabei helfen, zusätzliche Kosten und Verzögerungen zu vermeiden.
Nach erfolgreicher Bearbeitung und Erfüllung aller Voraussetzungen stellt die Fahrerlaubnisbehörde die deutsche Fahrerlaubnis aus.
Der ausländische Führerschein kann dabei eingezogen, verwahrt oder an die ausstellende Behörde zurückgesandt werden.
Die Kosten sind nicht bundesweit einheitlich. Sie hängen unter anderem von der Behörde, dem Herkunftsland, der Fahrerlaubnisklasse und der notwendigen Prüfung ab.
Zu den möglichen Kosten gehören:
| Kostenbereich | Beschreibung |
|---|---|
| Verwaltungsgebühr | Bearbeitung des Umschreibungsantrags |
| Biometrisches Passfoto | Erstellung des erforderlichen Fotos |
| Übersetzung | Übersetzung des ausländischen Führerscheins |
| Klassifizierung | Gegebenenfalls Zuordnung zur deutschen Fahrerlaubnisklasse |
| Sehtest | Nachweis des Sehvermögens |
| Ärztliche Untersuchung | Bei bestimmten Fahrerlaubnisklassen |
| Theorieprüfung | Wenn vorgeschrieben |
| Praktische Prüfung | Wenn vorgeschrieben |
| Fahrschule | Vorbereitung auf die erforderlichen Prüfungen |
Wenn keine Prüfungen erforderlich sind, können die Gesamtkosten niedriger ausfallen. Müssen Sie dagegen Theorie und Praxis ablegen, können zusätzliche Fahrschul- und Prüfungsgebühren entstehen.
Die Verwaltungsgebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Die zuständige Behörde kann Ihnen die konkrete Gebühr für Ihren Fall nennen.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber Fahrschule Kosten 2026: Was kostet der Führerschein wirklich?.
Ob die Umschreibung vollständig online möglich ist, hängt von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ab.
Einige Behörden ermöglichen eine elektronische Antragstellung. Andere verlangen weiterhin eine persönliche Vorsprache.
Auch bei einem digitalen Antrag können einzelne Schritte vor Ort erforderlich sein, zum Beispiel:
Das Bundesportal beschreibt für bestimmte EU-/EWR-Umschreibungsverfahren die Möglichkeit einer schriftlichen oder elektronischen Antragstellung. https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/DE/leistung/99108047050001/herausgeber/HE-10593837/region/06
Prüfen Sie deshalb die Online-Dienstleistungen Ihrer örtlichen Behörde, bevor Sie mit dem Antrag beginnen.
Nicht jeder Antragsteller muss eine vollständige deutsche Fahrschulausbildung absolvieren.
Wenn eine Prüfungsbefreiung gilt, kann die Umschreibung ohne erneute Theorie- oder Praxisprüfung erfolgen.
Wenn Prüfungen erforderlich sind, sollten Sie mit einer Fahrschule besprechen, welche Vorbereitung sinnvoll ist.
Bei einer Drittstaatenumschreibung bedeutet die Prüfungspflicht nicht automatisch, dass sämtliche Ausbildungselemente einer erstmaligen deutschen Fahrerlaubniserteilung wiederholt werden müssen.
Die konkreten Anforderungen sollten Sie mit der Fahrerlaubnisbehörde und einer Fahrschule klären.
Weitere Informationen bietet unser Beitrag zur Führerscheinausbildung in Deutschland.
Nach der Umschreibung können Sie nicht grundsätzlich davon ausgehen, dass Sie sowohl den ausländischen als auch den deutschen Führerschein behalten dürfen.
Je nach Verfahren wird der bisherige Führerschein von der deutschen Behörde eingezogen oder verwahrt und gegebenenfalls an die ausstellende Behörde zurückgesandt.
Für EU-/EWR-Führerscheine sieht § 30 Absatz 3 FeV bei der Erteilung einer entsprechenden deutschen Fahrerlaubnis grundsätzlich die Abgabe des ausländischen Führerscheins vor.
Bei Drittstaaten gelten die jeweiligen Umschreibungs- und Verwaltungsregelungen.
Fragen Sie bei der Behörde nach, wie mit Ihrem Originaldokument verfahren wird.

Ein abgelaufener Führerschein kann die Umschreibung erschweren. Die Behörde muss unter anderem klären, ob die zugrunde liegende Fahrerlaubnis noch besteht und welche Nachweise akzeptiert werden.
Wenn das Dokument verloren gegangen ist, sollten Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde wenden. Häufig wird eine offizielle Bestätigung der ausstellenden Behörde über die bestehende Fahrerlaubnis benötigt.
Seit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU gelten besondere Anerkennungsregeln. Für britische Führerscheine sollten Sie die aktuellen Informationen des Bundesministeriums für Verkehr und Ihrer örtlichen Fahrerlaubnisbehörde prüfen.
Führerscheine aus Kamerun, Nigeria und Ghana sind Drittstaatenführerscheine. Deshalb gelten grundsätzlich die Regeln für Fahrerlaubnisse außerhalb der EU und des EWR.
Ob eine Umschreibung mit oder ohne Prüfung möglich ist, muss anhand der aktuellen Anlage 11 FeV und der konkreten Fahrerlaubnisklasse überprüft werden.
Für bestimmte ukrainische Fahrerlaubnisse gelten aufgrund des vorübergehenden Schutzstatus besondere Anerkennungsregelungen in der EU. Betroffene sollten die jeweils aktuelle Regelung prüfen, bevor sie eine Umschreibung beantragen.
EU- und Drittstaatenregeln verwechseln: Die Anerkennung eines EU-Führerscheins unterscheidet sich deutlich von der Anerkennung einer Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat.
Die Sechsmonatsfrist ignorieren: Bei vielen Drittstaatenführerscheinen ist der Zeitpunkt der Wohnsitznahme entscheidend.
Prüfungsbefreiung voraussetzen: Nicht jeder ausländische Führerschein kann ohne theoretische oder praktische Prüfung umgeschrieben werden.
Unterlagen unvollständig einreichen: Fehlende Übersetzungen, Nachweise oder Dokumente können die Bearbeitung verzögern.
Zu spät mit der Umschreibung beginnen: Wenn eine Prüfung erforderlich ist, sollten Sie genügend Zeit für die Vorbereitung und Terminvergabe einplanen.
Vor der Antragstellung sollten Sie folgende Punkte kontrollieren:
Nicht immer. Gültige EU-/EWR-Führerscheine der harmonisierten Klassen werden grundsätzlich anerkannt. Bei Drittstaatenführerscheinen ist nach Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland grundsätzlich nach sechs Monaten eine deutsche Fahrerlaubnis erforderlich, wenn Sie weiterhin fahren möchten.
Die Bearbeitungszeit hängt von der Fahrerlaubnisbehörde, der Vollständigkeit der Unterlagen und möglichen Prüfungen ab. Wenn zusätzliche Bestätigungen aus dem Ausland erforderlich sind, kann das Verfahren länger dauern.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Die Anlage 11 FeV enthält besondere Regelungen für bestimmte Herkunftsländer und Fahrerlaubnisklassen. Ob eine Prüfungsbefreiung gilt, muss im Einzelfall geprüft werden.
Die Kosten hängen von der zuständigen Behörde und den notwendigen Leistungen ab. Zusätzliche Ausgaben können für Übersetzungen, medizinische Untersuchungen, Fahrschulunterricht und Prüfungen entstehen.
Das hängt von Ihrer örtlichen Fahrerlaubnisbehörde ab. Manche Behörden bieten elektronische Anträge an, andere verlangen eine persönliche Vorsprache oder die Vorlage von Originaldokumenten.
Grundsätzlich nein, wenn Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland begründet haben und die sechsmonatige Berechtigung abgelaufen ist. Sie benötigen dann eine deutsche Fahrerlaubnis, um weiterhin fahren zu dürfen.
Das hängt vom konkreten Verfahren ab. Die Behörde kann den ausländischen Führerschein einziehen, verwahren oder an die ausstellende Behörde zurücksenden.
Wer seinen ausländischen Führerschein in Deutschland nutzen möchte, sollte sich frühzeitig über die geltenden Anerkennungs- und Umschreibungsregeln informieren.
Für gültige EU- und EWR-Führerscheine der harmonisierten Klassen ist eine sofortige Umschreibung grundsätzlich nicht notwendig. Bei Drittstaatenführerscheinen gilt dagegen normalerweise eine sechsmonatige Frist nach Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland.
Ob eine theoretische oder praktische Prüfung erforderlich ist, hängt vom Herkunftsland und der Fahrerlaubnisklasse ab. Die Anlage 11 FeV enthält dafür wichtige länderspezifische Regelungen.
Bereiten Sie Ihre Dokumente rechtzeitig vor, informieren Sie sich bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde und planen Sie mögliche Prüfungen ein. So vermeiden Sie unnötige Verzögerungen und können Ihre Umschreibung rechtzeitig abschließen.
Weitere Informationen zu ausländischen Fahrerlaubnissen, Führerscheinklassen und dem deutschen Umschreibungsverfahren finden Sie in den Ratgebern von FahrenExperten.