Wer gerade seinen Führerschein erhalten hat, freut sich auf mehr Freiheit und Unabhängigkeit. Allerdings gelten für Fahranfänger in Deutschland während der Probezeit besondere Regeln. Wer sich nicht an die Verkehrsvorschriften hält und einen schwerwiegenden Verstoß begeht oder wiederholt weniger schwerwiegende Verstöße verursacht, muss unter bestimmten Voraussetzungen an einer Nachschulung für den Führerschein teilnehmen.
Die Nachschulung wird offiziell als Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) bezeichnet. Sie soll helfen, gefährliches Verhalten im Straßenverkehr zu erkennen, die eigene Fahrweise zu überdenken und zukünftige Verstöße zu vermeiden.
Viele Betroffene haben nach einem Verkehrsverstoß ähnliche Fragen: Wann muss ich zur Nachschulung? Wie lange dauert das Seminar? Was kostet es? Kann ich meinen Führerschein verlieren, wenn ich nicht teilnehme?
In diesem Ratgeber erfahren Sie, wann eine Nachschulung angeordnet wird, wie sie abläuft und welche rechtlichen Folgen damit verbunden sind. Außerdem erklären wir den Unterschied zwischen einem regulären Aufbauseminar, einem besonderen Aufbauseminar und einem Fahreignungsseminar zum Punkteabbau.

Der Begriff Nachschulung wird häufig verwendet, wenn Fahranfänger nach einem Verkehrsverstoß während der Probezeit an einem verpflichtenden Aufbauseminar teilnehmen müssen.
Die offizielle Bezeichnung lautet Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF). Es handelt sich um eine verkehrspädagogische Maßnahme, die von speziell berechtigten Fahrlehrern durchgeführt wird.
Das Ziel besteht nicht darin, die Führerscheinprüfung zu wiederholen. Vielmehr sollen die Teilnehmer ihr Verhalten im Straßenverkehr reflektieren und lernen, Gefahren frühzeitig zu erkennen.
Während der Nachschulung werden unter anderem folgende Themen behandelt:
Die rechtliche Grundlage für die Fahrerlaubnis auf Probe und die entsprechenden Maßnahmen ist insbesondere § 2a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG).
Offizielle Informationen finden Sie im Straßenverkehrsgesetz – § 2a StVG.
Nicht jeder Verkehrsverstoß führt automatisch zu einer Nachschulung. Entscheidend ist, ob ein Verstoß während der Probezeit als schwerwiegend oder weniger schwerwiegend eingestuft wird und ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Das deutsche Probezeitsystem unterscheidet zwischen sogenannten A-Verstößen und B-Verstößen.
Eine Nachschulung wird grundsätzlich angeordnet, wenn ein Fahranfänger während der Probezeit:
Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde prüft die Voraussetzungen und ordnet das Aufbauseminar an.
Ein A-Verstoß ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung gegen die Verkehrsvorschriften. Bereits ein solcher Verstoß kann während der Probezeit zur Anordnung einer Nachschulung führen.
Beispiele für typische A-Verstöße sind:
Ob ein konkreter Vorfall als A-Verstoß gilt, richtet sich nach dem einschlägigen Tatbestand und den gesetzlichen Regelungen. Nicht jede geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitung oder jeder Verkehrsverstoß hat automatisch dieselben Folgen.
B-Verstöße gelten als weniger schwerwiegende Verstöße. Ein einzelner B-Verstoß führt normalerweise noch nicht zur Anordnung eines Aufbauseminars.
Erst zwei entsprechende B-Verstöße während der Probezeit können die Maßnahme auslösen.
Beispiele für typische B-Verstöße sind:
Die konkrete Einstufung hängt vom jeweiligen Tatbestand ab. Bei Unsicherheit sollten Sie den Bußgeldbescheid und die behördliche Anordnung genau prüfen.
Die Dauer hängt davon ab, welche Art von Aufbauseminar angeordnet wurde.
Für die meisten Fahranfänger ist das reguläre Aufbauseminar (ASF) vorgesehen. Es besteht aus mehreren Gruppensitzungen und einer Beobachtungsfahrt.
Nach den aktuellen Informationen des ADAC umfasst das reguläre ASF:
Das Seminar wird üblicherweise innerhalb eines Zeitraums von zwei bis vier Wochen durchgeführt. Die genaue Organisation hängt vom Anbieter und den verfügbaren Terminen ab.
Die Beobachtungsfahrt dient dazu, das tatsächliche Fahrverhalten zu betrachten. Der Fahrlehrer kann dabei Situationen erkennen, in denen der Teilnehmer unsicher oder risikoreich handelt.
Die Teilnehmer sprechen über ihre Verkehrsverstöße und setzen sich mit den Ursachen auseinander. Ziel ist es, problematische Verhaltensmuster zu erkennen und Alternativen zu entwickeln.
Typische Gesprächsthemen sind:
Die Nachschulung soll dazu beitragen, dass Fahranfänger langfristig verantwortungsbewusster fahren.
Die Kosten für eine Nachschulung sind nicht bundesweit einheitlich festgelegt. Fahrschulen können ihre Preise selbst bestimmen. Deshalb unterscheiden sich die Gebühren je nach Anbieter, Region und Kursorganisation.
Nach Angaben des ADAC liegen die Kosten für ein reguläres Aufbauseminar häufig zwischen 200 und 500 Euro.
Bei der Auswahl eines Anbieters sollten Sie nicht nur auf den Preis achten. Wichtig ist auch, dass die Fahrschule zur Durchführung des erforderlichen ASF berechtigt ist.
Zusätzliche Kosten können entstehen, wenn Sie beispielsweise:
Fragen Sie mehrere zugelassene Fahrschulen in Ihrer Umgebung nach den aktuellen Preisen. Achten Sie darauf, dass das Angebot alle vorgeschriebenen Sitzungen und die Beobachtungsfahrt umfasst.

Nicht jede Nachschulung wird von einer gewöhnlichen Fahrschule durchgeführt.
Wenn ein Fahranfänger während der Probezeit unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln auffällig geworden ist und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann ein besonderes Aufbauseminar erforderlich sein.
Dieses Seminar unterscheidet sich vom regulären ASF.
Nach § 36 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) besteht das besondere Aufbauseminar aus:
Die Teilnehmer beschäftigen sich insbesondere mit den Ursachen des Fehlverhaltens und entwickeln Strategien, um weitere Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss zu vermeiden.
Das besondere Aufbauseminar darf nur von entsprechend anerkannten und qualifizierten Kursleitern durchgeführt werden.
Die rechtliche Grundlage finden Sie in § 36 FeV – Besondere Aufbauseminare.
Ja. Wenn die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar anordnet, verlängert sich die Probezeit grundsätzlich um zwei Jahre.
Die reguläre Probezeit dauert bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis zwei Jahre. Nach einer entsprechenden Anordnung beträgt sie somit insgesamt vier Jahre, gerechnet ab dem ursprünglichen Beginn der Probezeit.
Beispiel:
Ein Fahranfänger erhält seinen Führerschein am 1. März 2026. Die reguläre Probezeit würde am 1. März 2028 enden.
Wird während der Probezeit ein Aufbauseminar angeordnet, verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre. Sie endet dann grundsätzlich erst am 1. März 2030.
Die Verlängerung bedeutet nicht, dass Sie Ihre Fahrerlaubnis neu erwerben müssen. Sie bleiben weiterhin im Besitz Ihres Führerscheins, müssen aber während der verlängerten Probezeit besonders auf die Einhaltung der Verkehrsregeln achten.
Die gesetzliche Grundlage ist § 2a Absatz 2a StVG.
Wer von der Fahrerlaubnisbehörde zur Teilnahme an einem Aufbauseminar aufgefordert wurde, muss die Anordnung innerhalb der festgelegten Frist erfüllen.
Ignorieren Sie die Aufforderung nicht.
Wenn Sie das Seminar nicht innerhalb der vorgegebenen Frist absolvieren oder die Teilnahmebescheinigung nicht rechtzeitig vorlegen, kann die Fahrerlaubnis entzogen werden.
Das bedeutet, dass Sie nicht mehr berechtigt sind, ein Kraftfahrzeug zu führen.
Um die Fahrerlaubnis später wiederzuerlangen, müssen Sie die entsprechenden behördlichen Voraussetzungen erfüllen. Dabei können zusätzliche Gebühren und weitere Kosten entstehen.
Wenn Sie Schwierigkeiten haben, rechtzeitig einen Seminarplatz zu bekommen, sollten Sie umgehend Kontakt mit der Fahrerlaubnisbehörde aufnehmen.
Erklären Sie die Situation und fragen Sie, ob eine Fristverlängerung möglich ist. Eine Verlängerung wird nicht automatisch gewährt.
Bewahren Sie alle Unterlagen und Nachweise auf, insbesondere:
Verlassen Sie sich nicht darauf, dass eine bloße Anmeldung als Teilnahme gilt. Entscheidend ist, dass Sie das angeordnete Seminar ordnungsgemäß absolvieren und den geforderten Nachweis fristgerecht vorlegen.
Auch nach erfolgreicher Teilnahme am Aufbauseminar müssen Fahranfänger die Probezeitregeln beachten.
Wer nach der Nachschulung erneut einen schwerwiegenden A-Verstoß oder zwei weitere B-Verstöße begeht, muss mit weiteren Maßnahmen rechnen.
Die gesetzlichen Folgen sind grundsätzlich:
Die verkehrspsychologische Beratung ist in diesem Zusammenhang eine Empfehlung. Sie ist nicht mit dem verpflichtenden Aufbauseminar gleichzusetzen.
Die genauen Folgen hängen vom Einzelfall und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.
Nein. Eine Nachschulung und eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) sind unterschiedliche Maßnahmen.
Das Aufbauseminar für Fahranfänger ist eine verkehrspädagogische Maßnahme, die im Rahmen der Probezeit angeordnet werden kann.
Eine MPU ist dagegen eine Begutachtung der Fahreignung. Sie kann von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet werden, wenn konkrete Zweifel daran bestehen, ob eine Person noch geeignet ist, ein Kraftfahrzeug zu führen.
Eine MPU kann beispielsweise bei bestimmten schwerwiegenden Alkohol- oder Drogendelikten, wiederholten Auffälligkeiten oder anderen gesetzlichen Anlässen relevant werden.
Eine Nachschulung führt nicht automatisch zu einer MPU. Allerdings können die Umstände des ursprünglichen Verstoßes unabhängig vom Aufbauseminar eine gesonderte Prüfung der Fahreignung rechtfertigen.
Die Begriffe werden häufig verwechselt, obwohl sie unterschiedliche Maßnahmen beschreiben.
| Maßnahme | Zweck | Für wen? |
|---|---|---|
| Aufbauseminar (ASF) | Verbesserung des Fahrverhaltens nach bestimmten Probezeitverstößen | Fahranfänger in der Probezeit |
| Besonderes Aufbauseminar | Aufarbeitung von Alkohol- oder Drogenauffälligkeiten unter den gesetzlichen Voraussetzungen | Betroffene Fahranfänger |
| Fahreignungsseminar (FES) | Verbesserung des Verkehrsverhaltens und gegebenenfalls Punkteabbau | Fahrer mit Einträgen im Fahreignungsregister |
| MPU | Begutachtung der Fahreignung | Personen, bei denen behördliche Zweifel an der Fahreignung bestehen |
Das Fahreignungsseminar nach § 42 FeV ist insbesondere für Personen relevant, die Punkte im Fahreignungsregister angesammelt haben.
Bei einem Punktestand von einem bis fünf Punkten kann durch die freiwillige Teilnahme unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Punkt abgebaut werden. Das ist höchstens einmal innerhalb von fünf Jahren möglich.
Bei sechs oder sieben Punkten ist eine Teilnahme zwar weiterhin möglich, führt aber nicht mehr zum Punkteabbau.
Weitere Informationen bietet das Bundesministerium für Verkehr zum Fahreignungs-Bewertungssystem.
Nicht jede Fahrschule bietet Aufbauseminare für Fahranfänger an. Außerdem dürfen diese Seminare nur von entsprechend berechtigten Fahrlehrern durchgeführt werden.
Bei der Suche sollten Sie folgende Punkte beachten:
Besonders wichtig ist die Frist aus dem Schreiben Ihrer Fahrerlaubnisbehörde. Wählen Sie einen Kurs, der rechtzeitig abgeschlossen werden kann.

Nein. Eine Nachschulung wird nicht automatisch für jeden Fahranfänger angeordnet. Sie ist grundsätzlich erforderlich, wenn während der Probezeit ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße unter den gesetzlichen Voraussetzungen begangen wurden.
Die Kosten liegen laut ADAC häufig zwischen 200 und 500 Euro. Die Fahrschulen bestimmen ihre Preise selbst, weshalb sich ein Vergleich mehrerer Anbieter lohnt.
Das reguläre ASF umfasst vier theoretische Sitzungen von jeweils 135 Minuten und eine Beobachtungsfahrt. Es wird üblicherweise innerhalb von zwei bis vier Wochen durchgeführt.
Nicht automatisch. Die Teilnahme am Aufbauseminar bedeutet nicht, dass der Führerschein sofort abgegeben werden muss. Wird die behördliche Anordnung allerdings nicht fristgerecht erfüllt, kann die Fahrerlaubnis entzogen werden.
Ein reguläres ASF wird normalerweise aufgrund einer behördlichen Anordnung durchgeführt. Andere freiwillige Maßnahmen zur Verbesserung des Fahrverhaltens sind davon zu unterscheiden.
Ja. Wird ein Aufbauseminar angeordnet, verlängert sich die Probezeit grundsätzlich um zwei Jahre.
Nein. Die Nachschulung ist keine erneute theoretische oder praktische Führerscheinprüfung. Sie dient der Verbesserung des Fahrverhaltens.
Nach erfolgreicher Nachschulung kann ein weiterer A-Verstoß oder zwei weitere B-Verstöße zu einer schriftlichen Verwarnung und einer Empfehlung zur verkehrspsychologischen Beratung führen. Bei weiteren Verstößen kann die Fahrerlaubnis entzogen werden.
Eine Nachschulung für den Führerschein ist für viele Fahranfänger eine unangenehme Erfahrung. Sie bietet jedoch die Möglichkeit, das eigene Verhalten im Straßenverkehr zu überdenken und zukünftige Risiken zu vermeiden.
Wer während der Probezeit einen schwerwiegenden A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht, muss unter den gesetzlichen Voraussetzungen mit einem verpflichtenden Aufbauseminar rechnen. Die Teilnahme ist fristgerecht nachzuweisen. Zusätzlich verlängert sich die Probezeit grundsätzlich um zwei Jahre.
Besonders wichtig ist, die behördliche Anordnung nicht zu ignorieren. Wer das Seminar nicht rechtzeitig absolviert, riskiert den Entzug der Fahrerlaubnis.
Informieren Sie sich rechtzeitig über geeignete Fahrschulen, vergleichen Sie die Kosten und halten Sie alle Fristen ein. Weitere Informationen zu deutschen Führerscheinen, Fahrerlaubnisklassen und rechtlichen Fragen finden Sie auf FahrenExperten.de.